Neue Verträge fürs Kabelfernsehen
Neue Verträge fürs Kabelfernsehen
Wegfall der Umlagefähigkeit: alle Infos und Lösungen
Seit 1. Juli 2024 ist die Übergangsfrist der Umlagefähigkeit von TV-Kosten abgelaufen.
Sichern Sie als Vermieter und Hausverwalter weiter die TV-Versorgung für Ihre Mieter.
Wir unterstützen Sie gern mit Infos und passenden Vertragsmodellen.
Vertragsmodelle
So läuft auch weiterhin beim Kabel-TV alles rund – für Sie und Ihre Mieter.
Mehr InfosFAQ & Downloads
Hier finden Sie unsere Antworten auf häufige Fragen. Und: Die wichtigsten Infos für Sie zum Download.
Mehr InfosTKG-Novelle: Das müssen Sie als Vermieter oder Hausverwalter wissen
Die TKG-Novelle betrifft Sie als Vermieter oder Hausverwalter.
Wichtig für Sie:
- Sie dürfen nach BetrKV § 2 Abs. 15 Kabel-TV nicht mehr über die Betriebsnebenkosten auf Mieter umlegen.
- Mehrnutzerverträge können Sie aber weiterhin mit uns vereinbaren. Die Abrechnung der TV-Kosten müssen Sie dann zum Beispiel über eine Zusatzvereinbarung mit Ihren Mietern regeln.
- Wohneigentümergemeinschaften können die TV-Versorgung übers Hausgeld in den nicht umlagefähigen Kosten abrechnen.
- Für Bestandsanlagen gilt das Gesetz seit 1. Juli 2024.
- Für Neuanlagen gilt das Gesetz schon seit 1. Dezember 2021.
In vielen Fällen ist es deshalb besser, neue Verträge abzuschließen. Alle wichtigen Infos zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber:
Sichern Sie weiterhin die TV-Versorgung Ihrer Mieter. Sie können dafür das passende Vertragsmodell wählen: den Mehrnutzervertrag oder die Versorgungsvereinbarung.
Alle Infos in 3 Minuten
Das passende Vertragsmodell für Sie
Sie wollen den Wohnwert Ihrer Immobilie steigern? Das geht mit unserem Mehrnutzervertrag oder unserer Versorgungsvereinbarung. Mit uns kommt das TV-Signal bis ins Haus. Damit ist Ihr Objekt an unser schnellstes Netz angeschlossen. Ihre Bewohner sind dann sicher versorgt: mit TV und Zugang zu Internet und Telefon.
Informieren Sie sich jetzt:
Mehrnutzervertrag
Vorteile für Sie:
- Günstiger Zentraleinkauf des TV-Signals
- Betrieb und Entstörung bis zum Übergabepunkt
- Störungshotline rund um die Uhr
Vorteile für Ihre Bewohner:
Versorgungsvereinbarung
Vorteile für Sie:
- Keine Kosten für Vermieter/Hausverwalter
- Geringer Verwaltungsaufwand*
- TV-Versorgung im Objekt klar geregelt
Vorteile für Ihre Bewohner:
Ihre Immobilie: So sichern Sie die Versorgung
Egal ob Mehrnutzervertrag oder Versorgungsvereinbarung: Vodafone liefert das TV-Signal immer direkt bis ins Haus. Damit ist Ihr Objekt an das Highspeed-Netz von Vodafone angeschlossen. Ihre Bewohner sind dann rundum sicher versorgt: mit TV, Zugang zu Festnetz-Telefonie und Gigabit-Internet – und damit auch zu Netflix, DAZN, Sky und einem großem Entertainment-Angebot*.
Ihre Vorteile: Sie steigern ganz einfach den Wohnwert Ihrer Immobilie. Sie können sich auch gleich den kompletten Service* für Ihr Hausnetz sichern: ein großes Plus für die Vermietbarkeit Ihrer Immobilie.
Ihre passende Lösung gibt‘s jetzt online
Sie haben schon einen Vertrag mit uns? Oder wollen einen neuen abschließen? Wir finden die passende Lösung für Sie und Ihre Immobilie.
Beantworten Sie uns jetzt ein paar Fragen. Sie können dann Ihren Vertrag online abschließen. Oder sich von uns beraten lassen.
Haben Sie innerhalb der letzten 3 Monate gekündigt?
Wo befindet sich das Objekt?
Wie ist die Anzahl der Wohneinheiten im Objekt?
Wie ist die Anzahl der Wohneinheiten im Objekt?
Wo befindet sich das Objekt?
Wie ist die Anzahl der Wohneinheiten im Objekt?
Beginnt Ihre Kundennummer mit den Ziffern "0600"?
Hinweis: Ihre Kundennummer finden Sie z.B. auf Ihrer letzten Abrechnung
Vertrag online umstellen
Wechseln Sie jetzt in eine Versorgungsvereinbarung – bequem und direkt online.
Vorteile für Sie:
- Keine Kosten für Sie als Vermieter/Hausverwalter
- Geringer Verwaltungsaufwand*
- TV-Versorgung im Objekt klar geregelt
Ihre Bewohner können die Sonderkonditionen im Rahmen eines Einzelnutzervertrags erst mit Beginn der Versorgungsvereinbarung buchen.
Vor dem Startermin ist eine Buchung leider nicht möglich.
Am besten informieren Sie Ihre Bewohner direkt nach Vertragsumstellung.
Sie möchten mehr Informationen dazu oder Ihren Mehrnutzervertrag behalten – wir beraten Sie gerne.
Wie ist die Anzahl der Wohneinheiten im Objekt?
HINWEIS: Falls Ihr Objekt noch nicht an das Vodafone Netz angeschlossen ist, müssen Sie zunächst den Bau eines Übergabepunktes beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hatten Sie in der Vergangenheit einen Vertrag mit der Vodafone Immobilienwirtschaft?
Wann haben Sie Ihren Vertrag gekündigt?
Wo befindet sich das Objekt?
Wie ist die Anzahl der Wohneinheiten im Objekt?
Wie ist die Anzahl der Wohneinheiten im Objekt?
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Bitte wählen Sie das gewünschte Vertragsmodell:
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Unsere FAQ für Vermieter und Hausverwalter
Hier finden Sie schnell die richtige Lösung für Ihre Immobilie. Denn wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
FAQ
Für Bestandsanlagen ist die neue Regelung seit Juli 2024 gültig. Für Objekte, die nach dem 01.12.2021 fertiggestellt wurden (Neuanlagen), gilt sie schon seit Ende 2021.
Ja, beides ist möglich. Wenn der Vermieter den Mehrnutzervertrag bestehen lässt, können die Bewohner wie gewohnt weiterhin fernsehen. Wenn ein neuer Mehrnutzervertrag abgeschlossen wird, können die Bewohner sofort beim Einzug fernsehen – ohne zusätzliche Hardware. Der Vermieter müsste in beiden Fällen mit dem Bewohner die Nutzung des TV-Anschlusses gesondert vereinbaren, z.B. in einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag. Alternativ kann der Vermieter die Kosten für den TV-Anschluss auch selber tragen.
Wenn Sie Ihren Bewohnern eine geregelte und günstigere TV-Versorgung ermöglichen wollen, sind die beiden Vertragsmodelle – Mehrnutzervertrag und Versorgungsvereinbarung – die optimalen Lösungen. Ohne Vertrag zwischen Vodafone und dem Vermieter können die Bewohner auch sogenannte Standard-Einzelnutzerverträge abschließen – allerdings zu weniger günstigen Konditionen.
Wenn keine vertragliche Vereinbarung zur TV-Versorgung mit Vodafone getroffen wurde, dann kann jeder Bewohner einen direkten Standard-Einzelnutzervertrag mit Vodafone abschließen. Die Konditionen sind allerding weniger günstig als bei Mehrnutzervertrag und Versorgungsvereinbarung. Oder - falls Sie die Erlaubnis erteilen - dürfen sich Ihre Bewohner alternativ über eine Sat-Anlage, die an der Fassade oder am Balkon montiert wird, mit TV versorgen.
Folgende Optionen sind denkbar:
- Sie übernehmen die Kosten für den Kabelanschluss, ohne sie Ihren Bewohnern zu berechnen
- Sie schließen mit Ihren Bewohnern Ergänzungsvereinbarungen über die TV-Versorgung ab
- Die Wohneigentümergemeinschaft rechnet die TV-Versorgung über das Hausgeld in den nicht umlagefähigen Kosten ab
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz dürfen seit 01.07.2024 in Bestandsanlagen die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr auf die Betriebsnebenkosten umgelegt werden. Der bestehende Mehrnutzervertrag endet aber nicht automatisch aufgrund dieser Gesetzesänderung.
Solange der Mehrnutzervertrag nicht gekündigt ist, gelten die Verpflichtungen der Vertragsparteien unverändert weiter. Aufgrund der Gesetzesänderung kann der Vermieter bei einem Mehrnutzervertrag von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder den Mehrnutzervertrag fortführen. Die Kabelgebühren dürfen nur nicht mehr auf die Betriebsnebenkosten umgelegt werden. Für Eigentümer sind diese Kosten dann „nicht umlagefähige Kosten“.
Das Vertragsmodell Versorgungsvereinbarung ist von der Änderung im Telekommunikationsgesetz zum Thema Umlagefähigkeit nicht betroffen. Eine Versorgungsvereinbarung ist für Vermieter kostenlos. Auf Basis dieses Vertragsmodells erhalten Bewohner attraktive Preise für die Kabel-TV-Versorgung über einen Direktvertrag mit Vodafone. Des Weiteren sind der technische Betrieb und die Versorgung im Rahmen der kostenpflichtigen Endnutzerverträge sichergestellt. Bei einer Versorgungsvereinbarung werden keine Leistungspflichten zur Kabel-TV-Versorgung vereinbart. Daher entstehen für Vermieter auch keine Kosten und es gibt keine Kabel-TV-Entgelte, die über Betriebsnebenkosten auf die Bewohner umgelegt werden. Somit gibt es hier kein Sonderkündigungsrecht nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.
Wenn kein gültiger Kabel-TV-Vertrag mit Bewohnern vorliegt, behalten wir uns vor, das Kabel-TV-Signal zu deaktivieren.
Bewohner können zum Ende des Mehrnutzervertrages oder zum Beginn einer Versorgungsvereinbarung einen Einzelnutzervertrag mit Vodafone abschließen – und sich so selbst mit Kabel-TV versorgen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem Bewohner und Vodafone.
Bei Fortführung des Mehrnutzervertrages muss der Bewohner nichts weiter unternehmen.
Ja, Vodafone hat verschiedene Kooperationsmodelle entwickelt. Ihr zuständiger Ansprechpartner berät Sie dazu gerne.
Ja, es stehen z.B. Hausaushänge, Flyer und Texte wie auch Banner für Ihre Website zur Verfügung. Sprechen Sie dazu bitte Ihren zuständigen Ansprechpartner an.