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Schwur: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. Februar 2011, 14:31 Uhr

Schwur (Deutsch)

Kasus Singular

Plural

Nominativ der Schwur

die Schwüre

Genitiv des Schwurs

der Schwüre

Dativ dem Schwur

den Schwüren

Akkusativ den Schwur

die Schwüre

Worttrennung:

Schwur, Plural: Schwü·re

Aussprache:

IPA: [ʃvuːːɐ̯], Plural: [ˈʃvyːʀə]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] verbindliche Festlegung auf etwas
[2] Eid vor einer dazu berechtigten Institution


Herkunft:

mittelhochdeutsch „swuor“[1]

Sinnverwandte Wörter:

[1] Versprechen, Zusage
[2] Eid, Gelöbnis

Unterbegriffe:

[1] Treueschwur

Beispiele:

[1] „Dem Entschluss, alten Familienschmuck zu verpfänden, stimmte die Ehefrau nur nach seinem Schwur zu, zumindest die Ringe wieder auszulösen.“[2]
[2] Sie mussten einen Schwur auf die Verfassung ablegen.

Abgeleitete Begriffe:veraltete Vorlage

[2] Schwurgericht

Übersetzungen

veraltete Vorlage
[2] Wikipedia-Artikel „Schwur
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schwur
[2] früher auch bei canoonet „Schwur“
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchwur

Quellen:

  1. Duden. Deutsches Universalwörterbuch. 6., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007. ISBN 3-411-05506-5
  2. Bruno Schrep: Der letzte Ausweg. In: DER SPIEGEL 37, 2009, S. 42-44; Zitat S. 43.
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