„Marksteinzeuge“ – Bearbeiten
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Als '''Marksteinzeuge''' (auch '''Grenzsteinzeuge''' oder '''Grenzzeuge''', heutzutage auch ''Untervermarkung'' oder ''unterirdische Sicherung''<ref>{{Webarchiv |url=http://www.sead.de/fileadmin/content/Formulare_Vorschriften/fortfuehrungsvermessungserlass.pdf |wayback=20160304044552 |text=Archivierte Kopie |archiv-bot=2019-04-30 00:35:51 InternetArchiveBot}} S. 24 f.</ref>) wird ein Gegenstand bezeichnet, mit dem eine [[Abmarkung]] gesichert wird. Dazu wird während |
Als '''Marksteinzeuge''' (auch '''Grenzsteinzeuge''' oder '''Grenzzeuge''', heutzutage auch ''Untervermarkung'' oder ''unterirdische Sicherung''<ref>{{Webarchiv |url=http://www.sead.de/fileadmin/content/Formulare_Vorschriften/fortfuehrungsvermessungserlass.pdf |wayback=20160304044552 |text=Archivierte Kopie |archiv-bot=2019-04-30 00:35:51 InternetArchiveBot}} S. 24 f.</ref>) wird ein Gegenstand bezeichnet, mit dem eine [[Abmarkung]] gesichert wird. Dazu wird während dem Abmarken unter den [[Grenzstein]] ein zusätzlicher Gegenstand vergraben, um bei Grenzstreitigkeiten oder bei Verlust des Steins dessen genaue Lage bezeugen zu können. |
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== Material == |
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Marksteinzeugen bestehen meist aus gebranntem [[Ton (Bodenart)|Ton]] (sogenannter ''Tonzeuge''), glasiert oder unglasiert, manchmal aber auch aus [[Porzellan]], [[Glas]], [[Beton]] oder [[Kunststoff]]. In Württemberg wurde oft einfacher [[Mauerziegel|Ziegelbruch]] oder ein Stück [[Kohle]] verwendet. In manchen Gegenden wurden oder werden auch mit dem Boden nach oben vergrabene Glasflaschen oder ein [[Drainagerohr]] als Zeugen verwendet.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.vermessung-glaubitz.de/Glossar_Lexikon/Grenzstein.html |wayback=20110318061911 |text=vermessung-glaubitz.de |archiv-bot=2019-04-30 00:35:51 InternetArchiveBot}}</ref> Die meisten Gemeinden, ab Mitte des 19. Jahrhunderts, verwendeten zuerst Ziegelbruchstücke, später kamen Tonplättchen mit den Anfangsbuchstaben der Gemeinden und zum Teil auch der Jahreszahl in Gebrauch. In der Spätphase der „Verzeugung“ Mitte des 20. Jahrhunderts wurden überwiegend Zeugen mit Darstellungen der Gemeindewappen verwendet. |
Marksteinzeugen bestehen meist aus gebranntem [[Ton (Bodenart)|Ton]] (sogenannter ''Tonzeuge''), glasiert oder unglasiert, manchmal aber auch aus [[Porzellan]], [[Glas]], [[Beton]] oder [[Kunststoff]]. In Württemberg wurde oft einfacher [[Mauerziegel|Ziegelbruch]] oder ein Stück [[Kohle]] verwendet. In manchen Gegenden wurden oder werden auch mit dem Boden nach oben vergrabene Glasflaschen oder ein [[Drainagerohr]] als Zeugen verwendet.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.vermessung-glaubitz.de/Glossar_Lexikon/Grenzstein.html |wayback=20110318061911 |text=vermessung-glaubitz.de |archiv-bot=2019-04-30 00:35:51 InternetArchiveBot}}</ref> Die meisten Gemeinden, ab Mitte des 19. Jahrhunderts, verwendeten zuerst Ziegelbruchstücke, später kamen Tonplättchen mit den Anfangsbuchstaben der Gemeinden und zum Teil auch der Jahreszahl in Gebrauch. In der Spätphase der „Verzeugung“ Mitte des 20. Jahrhunderts wurden überwiegend Zeugen mit Darstellungen der Gemeindewappen verwendet. |
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== Verbreitung == |
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Hauptsächlich wurden die Grenzsteinzeugen im süddeutschen Raum verwendet und hier vor allem in [[Württemberg]]. Auch aus [[Baden (Land)|Baden]], [[Hessen]], der Nord[[schweiz]], aus [[Bayern]], [[Österreich]], [[Thüringen]] und [[Sachsen]] sind Zeugen überliefert. |
Hauptsächlich wurden die Grenzsteinzeugen im süddeutschen Raum verwendet und hier vor allem in [[Württemberg]]. Auch aus [[Baden (Land)|Baden]], [[Hessen]], der Nord[[schweiz]], aus [[Bayern]], [[Österreich]], [[Thüringen]] und [[Sachsen]] sind Zeugen überliefert. |
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== Geheimnis == |
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Für das Verlegen der Zeugen unter die Grenzsteine waren die ''[[Feldgeschworene]]n'' (lokal „[[Untergänger]]“, „Siebener“, „Hoagmoar“) zuständig. Damit stellten die Feldgeschworenen einen gewichtigen kommunale [[Träger (öffentliches Recht)|Rechtsträger]] dar. Sie entschieden bei Grenzstreitigkeiten mit Hilfe ihres „Zeugengeheimnisses“ (auch: ''Siebenergeheimnis'') über den Standort eines Steins.<ref>[http://www.infranken.de/regional/kitzingen/Feldgeschworene-Siebener-werden-Kulturerbe;art218,2070804 ''Feldgeschworene: Siebener werden Kulturerbe''.] [[Mediengruppe Oberfranken|infranken.de]], 4. August 2016; abgerufen am 18. September 2018</ref><ref>[https://www.unesco.de/kultur/immaterielles-kulturerbe/bundesweites-verzeichnis/eintrag/feldgeschworenenwesen-in-bayern.html ''Immaterielles Kulturerbe: Feldgeschworenenwesen in Bayern''.] [[Deutsche UNESCO-Kommission]]; abgerufen am 18. September 2018</ref> Zu ihren Aufgaben gehörte auch der Grenzgang, bei dem in regelmäßigem Turnus der Grenzverlauf abgegangen wurde. |
Für das Verlegen der Zeugen unter die Grenzsteine waren die ''[[Feldgeschworene]]n'' (lokal „[[Untergänger]]“, „Siebener“, „Hoagmoar“) zuständig. Damit stellten die Feldgeschworenen einen gewichtigen kommunale [[Träger (öffentliches Recht)|Rechtsträger]] dar. Sie entschieden bei Grenzstreitigkeiten mit Hilfe ihres „Zeugengeheimnisses“ (auch: ''Siebenergeheimnis'') über den Standort eines Steins.<ref>[http://www.infranken.de/regional/kitzingen/Feldgeschworene-Siebener-werden-Kulturerbe;art218,2070804 ''Feldgeschworene: Siebener werden Kulturerbe''.] [[Mediengruppe Oberfranken|infranken.de]], 4. August 2016; abgerufen am 18. September 2018</ref><ref>[https://www.unesco.de/kultur/immaterielles-kulturerbe/bundesweites-verzeichnis/eintrag/feldgeschworenenwesen-in-bayern.html ''Immaterielles Kulturerbe: Feldgeschworenenwesen in Bayern''.] [[Deutsche UNESCO-Kommission]]; abgerufen am 18. September 2018</ref> Zu ihren Aufgaben gehörte auch der Grenzgang, bei dem in regelmäßigem Turnus der Grenzverlauf abgegangen wurde. |
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== Beispiele == |
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Grenzzeuge, Grabenstetten 1846, Kreis Reutlingen.jpg|Grabenstetten, Kreis Reutlingen, 1846 |
Grenzzeuge, Grabenstetten 1846, Kreis Reutlingen.jpg|Grabenstetten, Kreis Reutlingen, 1846 |
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Marksteinzeuge Stuttgart Slg. OW.jpg|[[Stuttgart]], Abmessungen: ca. 9,9 × 4,9 × 1,2 cm |
Marksteinzeuge Stuttgart Slg. OW.jpg|[[Stuttgart]], Abmessungen: ca. 9,9 × 4,9 × 1,2 cm |
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== GPS-Vermessung == |
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Heute werden Grenzpunkte per [[Differential-GPS]] beziehungsweise [[Echtzeitkinematik]] auf den Zentimeter genau vermessen. Meist werden die Grenzpunkte zusätzlich durch umliegende Vermessungspunkte gesichert. Dadurch kann ein verschobener oder verschwundener Grenzstein wieder rekonstruiert werden. In Deutschland wird das Korrektursystem [[Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung|SAPOS]] verwendet. |
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== Literatur == |
== Literatur == |