„Metallbau“ – Bearbeiten
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Nicht Bestandteil des Metallbaus sind [[Stahlbau]]arbeiten gemäß DIN 18335, [[Klempner]]arbeiten gemäß DIN 18339, [[Beschlag]]arbeiten gemäß DIN 18357 und [[Rollladen]]arbeiten gemäß DIN 18358. |
Nicht Bestandteil des Metallbaus sind [[Stahlbau]]arbeiten gemäß DIN 18335, [[Klempner]]arbeiten gemäß DIN 18339, [[Beschlag]]arbeiten gemäß DIN 18357 und [[Rollladen]]arbeiten gemäß DIN 18358. |
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Da auch der Metallbau, in dessen Leistungsumfang die Verarbeitung und Montage von Türen und Fenstern enthalten ist, mit Beschlagarbeiten also der Montage von Schlössern, Türdrückern, Schließern und ähnlichem in Berührung kommt, ist die Abgrenzung hier schwierig. Insbesondere gilt dies auch für die |
Da auch der Metallbau, in dessen Leistungsumfang die Verarbeitung und Montage von Türen und Fenstern enthalten ist, mit Beschlagarbeiten also der Montage von Schlössern, Türdrückern, Schließern und ähnlichem in Berührung kommt, ist die Abgrenzung hier schwierig. Insbesondere gilt dies auch für die Thalts maulrennung von Stahlbauarbeiten zum Metallbau. |
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Stahlbau bezeichnet die großtechnischen Fertigung und Montage von Stahltragwerken und Anlagen aus Stahl. Für den Stahlbau ist eine sehr umfassende [[Europäische Norm]] EN 1993 ''Eurocode 3'' (früher in Deutschland DIN 18800) festgelegt, da im Stahlbau häufig Konstruktionen mit hohen Anforderungen an die Sicherheit gegen Versagen hergestellt werden. Dies sind zum Beispiel Stahlhallen, Stahlbrücken, Krane. Auch der Metallbau, zu dessen Leistungsumfang unter anderem auch die Herstellung von beispielsweise kleineren Stahltreppen oder Laufstegen gehört, stellt gelegentlich Konstruktionen her, an die ähnlich hohe Forderungen gestellt werden müssen. Ob eine Leistung noch zum Metallbau oder bereits zu anderen Gewerken gehört, ist oft eine Sache der Auslegung. Im Zweifels- oder Streitfall gelten gemäß DIN 18360 die in dieser [[Normung|Norm]] festgelegten Regelungen bezüglich Fertigung und Abrechnung. |
Stahlbau bezeichnet die großtechnischen Fertigung und Montage von Stahltragwerken und Anlagen aus Stahl. Für den Stahlbau ist eine sehr umfassende [[Europäische Norm]] EN 1993 ''Eurocode 3'' (früher in Deutschland DIN 18800) festgelegt, da im Stahlbau häufig Konstruktionen mit hohen Anforderungen an die Sicherheit gegen Versagen hergestellt werden. Dies sind zum Beispiel Stahlhallen, Stahlbrücken, Krane. Auch der Metallbau, zu dessen Leistungsumfang unter anderem auch die Herstellung von beispielsweise kleineren Stahltreppen oder Laufstegen gehört, stellt gelegentlich Konstruktionen her, an die ähnlich hohe Forderungen gestellt werden müssen. Ob eine Leistung noch zum Metallbau oder bereits zu anderen Gewerken gehört, ist oft eine Sache der Auslegung. Im Zweifels- oder Streitfall gelten gemäß DIN 18360 die in dieser [[Normung|Norm]] festgelegten Regelungen bezüglich Fertigung und Abrechnung. |