„Bundesfinanzdirektion“ – Versionsunterschied

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Teilweise wurden auch Hauptzollämter an andere Bundesfinanzdirektionen abgegeben, um die Aufteilung und das Arbeitsaufkommen der Bezirke gleichmäßiger zu gestalten.
Teilweise wurden auch Hauptzollämter an andere Bundesfinanzdirektionen abgegeben, um die Aufteilung und das Arbeitsaufkommen der Bezirke gleichmäßiger zu gestalten.


<big>'''Auflösung'''</big>
'''Auflösung'''


Mit dem in Kraft treten des ''Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung'' zum 1. Januar 2016 wurden die Bundesfinanzdirektionen aufgelöst und die Generalzolldirektion als neue Bundesoberbehörde eingeführt. Die bisherigen Standorte der BFDen sind nunmehr Außenstellen der [[Generalzolldirektion]].
Mit dem Inkrafttreten des ''Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung'' wurden die Bundesfinanzdirektionen zum 1. Januar 2016 aufgelöst und die Generalzolldirektion als neue Bundesoberbehörde eingeführt. Die bisherigen Standorte der BFDen sind nunmehr Außenstellen der [[Generalzolldirektion]].


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Liste der deutschen Zollämter]]
* [[Liste der deutschen Zollämter]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 9. Oktober 2016, 17:52 Uhr

Bezirke der Bundesfinanz­direktionen
  • BFD Nord
  • BFD Mitte
  • BFD West
  • BFD Südwest
  • BFD Südost
  • Die Bundesfinanzdirektionen (BFD) waren bis zur am 1. Januar 2016 erfolgten Gründung der Generalzolldirektion Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

    Nach der Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes haben die Bundesfinanzdirektionen die Bundesabteilungen der bisherigen Oberfinanzdirektionen zum 1. Januar 2008 ersetzt. Grundlage dieser Organisationsänderung waren die Ergebnisse des Projekts Strukturentwicklung Zoll.

    Die Standorte der fünf Bundesfinanzdirektionen waren:

    Bundesfinanzdirektionen Sitz Hauptzollämter
    BFD Mitte Potsdam Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Dresden, Frankfurt (Oder), Hannover, Magdeburg, Osnabrück und Potsdam
    BFD Nord Hamburg Bremen, Hamburg-Hafen, Hamburg-Jonas, Hamburg-Stadt, Itzehoe, Kiel, Oldenburg und Stralsund
    BFD Südost Nürnberg Augsburg, Erfurt, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, und Schweinfurt
    BFD Südwest Neustadt an der Weinstraße Darmstadt, Heilbronn, Karlsruhe, Koblenz, Lörrach, Saarbrücken, Singen, Stuttgart, und Ulm
    BFD West Köln Aachen, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main Flughafen, Gießen, Köln, Krefeld und Münster

    Die bisherigen Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der folgenden Oberfinanzdirektionen wurden aufgelöst und die angeschlossenen Hauptzollämter (HZÄ) neu auf die Bundesfinanzdirektionen aufgeteilt:

    • Chemnitz (in Dresden)
    • Hannover
    • Karlsruhe (in Freiburg im Breisgau)
    • Koblenz (in Neustadt an der Weinstraße)
    • Cottbus (in Potsdam)
    • Hamburg
    • Köln und
    • Nürnberg.

    Teilweise wurden auch Hauptzollämter an andere Bundesfinanzdirektionen abgegeben, um die Aufteilung und das Arbeitsaufkommen der Bezirke gleichmäßiger zu gestalten.

    Auflösung

    Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung wurden die Bundesfinanzdirektionen zum 1. Januar 2016 aufgelöst und die Generalzolldirektion als neue Bundesoberbehörde eingeführt. Die bisherigen Standorte der BFDen sind nunmehr Außenstellen der Generalzolldirektion.

    Siehe auch

    Vorlage:Navigationsleiste Bundeszollverwaltung3