„Bundesrat (Schweiz)“ – Versionsunterschied

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Bis 2009 war auch das Vorgehen im Falle einer dauernden Handlungsunfähigkeit eines Bundesrates nicht geregelt. Als Bundesrat [[Jean Bourgknecht]] im Mai 1962 einen [[Schlaganfall]] erlitt, wurde das damit entstandene Problem der Amtsunfähigkeit eines Mitgliedes des Bundesrates [[ad hoc]] gelöst, wenn auch aus heutiger Sicht auf rechtlich problematische Art und Weise, indem drei Familienangehörige des Bundesrates am 3.&nbsp;September 1962 in seinem Namen den Rücktritt erklärten. Diese Lücke wurde erst nach einer [[Parlamentarische Initiative|parlamentarischen Initiative]] von 2005<ref>[http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20050437 Parlamentarische Initiative Hochreutener. Handlungsunfähige Bundesräte, 05.437]</ref> mit der Revision des [[Parlamentsgesetz (Schweiz)|Parlamentsgesetzes]] vom 3.&nbsp;Oktober 2008<ref>Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008, [http://www.admin.ch/ch/d/as/2009/725.pdf AS 2009 725] (PDF; 503&nbsp;kB); siehe auch den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 21. Februar 2008, [http://www.admin.ch/ch/d/ff/2008/1869.pdf BBl 2008 1869] (PDF; 602&nbsp;kB), und die Stellungnahme des Bundesrates vom 16. April 2008, [http://www.admin.ch/ch/d/ff/2008/3177.pdf BBl 2008 3177] (PDF; 497&nbsp;kB)</ref> (Inkrafttreten am 2.&nbsp;März 2009) geschlossen. Dessen {{Art.|140a|171.10|ch}}<ref>[http://www.admin.ch/ch/d/sr/171_10/a140a.html Art. 140 Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002]</ref> legt nun fest, dass im Falle einer voraussichtlich langandauernden Amtsunfähigkeit eines Mitglieds des Bundesrates infolge schwerwiegender gesundheitlicher Probleme oder Einwirkungen, die ihn daran hindern, an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, die Vereinigte Bundesversammlung auf Antrag des Büros derselben oder des Bundesrates die Amtsunfähigkeit feststellt.
Bis 2009 war auch das Vorgehen im Falle einer dauernden Handlungsunfähigkeit eines Bundesrates nicht geregelt. Als Bundesrat [[Jean Bourgknecht]] im Mai 1962 einen [[Schlaganfall]] erlitt, wurde das damit entstandene Problem der Amtsunfähigkeit eines Mitgliedes des Bundesrates [[ad hoc]] gelöst, wenn auch aus heutiger Sicht auf rechtlich problematische Art und Weise, indem drei Familienangehörige des Bundesrates am 3.&nbsp;September 1962 in seinem Namen den Rücktritt erklärten. Diese Lücke wurde erst nach einer [[Parlamentarische Initiative|parlamentarischen Initiative]] von 2005<ref>[http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20050437 Parlamentarische Initiative Hochreutener. Handlungsunfähige Bundesräte, 05.437]</ref> mit der Revision des [[Parlamentsgesetz (Schweiz)|Parlamentsgesetzes]] vom 3.&nbsp;Oktober 2008<ref>Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008, [http://www.admin.ch/ch/d/as/2009/725.pdf AS 2009 725] (PDF; 503&nbsp;kB); siehe auch den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 21. Februar 2008, [http://www.admin.ch/ch/d/ff/2008/1869.pdf BBl 2008 1869] (PDF; 602&nbsp;kB), und die Stellungnahme des Bundesrates vom 16. April 2008, [http://www.admin.ch/ch/d/ff/2008/3177.pdf BBl 2008 3177] (PDF; 497&nbsp;kB)</ref> (Inkrafttreten am 2.&nbsp;März 2009) geschlossen. Dessen {{Art.|140a|171.10|ch}}<ref>[http://www.admin.ch/ch/d/sr/171_10/a140a.html Art. 140 Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002]</ref> legt nun fest, dass im Falle einer voraussichtlich langandauernden Amtsunfähigkeit eines Mitglieds des Bundesrates infolge schwerwiegender gesundheitlicher Probleme oder Einwirkungen, die ihn daran hindern, an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, die Vereinigte Bundesversammlung auf Antrag des Büros derselben oder des Bundesrates die Amtsunfähigkeit feststellt.


Nach der Wahl von [[Simonetta Sommaruga]] in den [[Bundesratswahl 2010|Ersatzwahlen 2010]] erhielt der Bundesrat erstmals eine Frauenmehrheit (vergleiche [[Frauen in der Politik#Schweiz|Frauenanteile ab 1971]]),<ref>{{Internetquelle |autor=Christian Raaflaub |url=https://www.swissinfo.ch/ger/erstmals-frauenmehrheit-im-bundesrat/28383408 |titel=Erstmals Frauenmehrheit im Bundesrat |werk=swissinfo.ch |datum=2010-09-22 |sprache=de |abruf=2018-12-12}}</ref> die er mit der Wahl [[Alain Berset]]s als Nachfolger der nicht mehr kandidierenden [[Micheline Calmy-Rey]] auf 1.&nbsp;Januar 2012 wieder verlor. Danach beruhte die Zusammensetzung des Bundesrats auf den [[Bundesratswahl 2015|Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates vom 9. Dezember 2015]] sowie der [[Bundesratswahl 2017|Ersatzwahl vom 20. September 2017]]. Bei der [[Bundesratswahl 2018|Bundesratswahl vom 5. Dezember 2018]] wurde [[Viola Amherd]] ([[Christlichdemokratische Volkspartei|CVP]]) und [[Karin Keller-Sutter]] ([[FDP.Die Liberalen|FDP]]) als Ersatz für die zurückgetretenen Bundesräte [[Johann Schneider-Ammann]] (FDP) und [[Doris Leuthard]] (CVP) gewählt. Amherd und Keller-Sutter haben ihr Amt am 1. Januar 2019 angetreten. An den letzten [[Bundesratswahl 2019|Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates vom 11. Dezember 2019]] wurde die bisherige Regierung bestätigt.<ref>{{Internetquelle |autor=Frank Sieber, Claudia Baer |url=https://www.nzz.ch/amp/schweiz/bundesratswahl-live-cassis-wehrt-den-angriff-von-rytz-ab-ld.1526533 |titel=Bundesratswahl: Das Parlament bestätigt die bisherige Regierung und verwehrt den Grünen den Einzug in den Bundesrat |werk=nzz.ch |datum=2019-12-11 |abruf=2019-12-11}}</ref>
Nach der Wahl von [[Simonetta Sommaruga]] in den [[Bundesratswahl 2010|Ersatzwahlen 2010]] erhielt der Bundesrat erstmals eine Frauenmehrheit (vergleiche [[Frauen in der Politik#Schweiz|Frauenanteile ab 1971]]),<ref>{{Internetquelle |autor=Christian Raaflaub |url=https://www.swissinfo.ch/ger/erstmals-frauenmehrheit-im-bundesrat/28383408 |titel=Erstmals Frauenmehrheit im Bundesrat |werk=swissinfo.ch |datum=2010-09-22|abruf=2018-12-12}}</ref> die er mit der Wahl [[Alain Berset]]s als Nachfolger der nicht mehr kandidierenden [[Micheline Calmy-Rey]] auf 1.&nbsp;Januar 2012 wieder verlor. Danach beruhte die Zusammensetzung des Bundesrats auf den [[Bundesratswahl 2015|Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates vom 9. Dezember 2015]] sowie der [[Bundesratswahl 2017|Ersatzwahl vom 20. September 2017]]. Bei der [[Bundesratswahl 2018|Bundesratswahl vom 5. Dezember 2018]] wurde [[Viola Amherd]] ([[Christlichdemokratische Volkspartei|CVP]]) und [[Karin Keller-Sutter]] ([[FDP.Die Liberalen|FDP]]) als Ersatz für die zurückgetretenen Bundesräte [[Johann Schneider-Ammann]] (FDP) und [[Doris Leuthard]] (CVP) gewählt. Amherd und Keller-Sutter haben ihr Amt am 1. Januar 2019 angetreten. An den letzten [[Bundesratswahl 2019|Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates vom 11. Dezember 2019]] wurde die bisherige Regierung bestätigt.<ref>{{Internetquelle |autor=Frank Sieber, Claudia Baer |url=https://www.nzz.ch/amp/schweiz/bundesratswahl-live-cassis-wehrt-den-angriff-von-rytz-ab-ld.1526533 |titel=Bundesratswahl: Das Parlament bestätigt die bisherige Regierung und verwehrt den Grünen den Einzug in den Bundesrat |werk=nzz.ch |datum=2019-12-11 |abruf=2019-12-11}}</ref>


Der Bundesrat hat seit 1. Januar 2019 folgende Zusammensetzung:
Der Bundesrat hat seit 1. Januar 2019 folgende Zusammensetzung:
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=== Kantone ===
=== Kantone ===
Nachdem es bis zum Jahr 1999 per Bundesverfassung jeweils immer nur möglich gewesen war, pro Kanton einen Bundesratssitz zu besetzen, wurde diese Regelung mit der Bundesverfassungsrevision desselben Jahres niedergelegt. Seit 1848 gliedert sich die kantonale Aufteilung von Bundesratssitzen per 2019 wie folgt:<ref>{{Internetquelle |autor=Der Bundesrat |url=https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrat/geschichte-des-bundesrats/bundesraete-und-ihre-wahl/alle-bundesraete-liste.html |titel=Alle Bundesrätinnen und Bundesräte seit 1848 |sprache=de |abruf=2019-05-22}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.srf.ch/news/schweiz/nachfolge-im-bundesrat-welche-region-hat-anspruch-auf-einen-sitz-in-der-landesregierung |titel=Nachfolge im Bundesrat – Welche Region hat Anspruch auf einen Sitz in der Landesregierung? |datum=2018-10-19 |sprache=de |abruf=2019-05-22}}</ref>
Nachdem es bis zum Jahr 1999 per Bundesverfassung jeweils immer nur möglich gewesen war, pro Kanton einen Bundesratssitz zu besetzen, wurde diese Regelung mit der Bundesverfassungsrevision desselben Jahres niedergelegt. Seit 1848 gliedert sich die kantonale Aufteilung von Bundesratssitzen per 2019 wie folgt:<ref>{{Internetquelle |autor=Der Bundesrat |url=https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrat/geschichte-des-bundesrats/bundesraete-und-ihre-wahl/alle-bundesraete-liste.html |titel=Alle Bundesrätinnen und Bundesräte seit 1848|abruf=2019-05-22}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.srf.ch/news/schweiz/nachfolge-im-bundesrat-welche-region-hat-anspruch-auf-einen-sitz-in-der-landesregierung |titel=Nachfolge im Bundesrat – Welche Region hat Anspruch auf einen Sitz in der Landesregierung? |datum=2018-10-19|abruf=2019-05-22}}</ref>
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=== Regionen ===
=== Regionen ===
Aufgrund des verfassungsmässigen Auftrags bei der Bundesratsvertretung jeweils auf die unterschiedlichen Sprach- und Landesteile Rücksicht zu nehmen, tritt zuweilen auch der Aspekt der Regionen, im Gegensatz zu den meist engen und starren Kantonsgrenzen, bei der Bundesratswahl in den Vordergrund. Hierbei lassen sich wiederum zwei Ebenen nachzeichnen, zum einen die Unterteilung in Sprachregionen, zum anderen die Aufteilung in die vom [[Bundesamt für Statistik]] (BFS) nachgezeichneten [[Grossregion (Schweiz)|Grossregionen]] der Schweiz:<ref>{{Internetquelle |url=https://www.srf.ch/news/schweiz/nachfolge-im-bundesrat-welche-region-hat-anspruch-auf-einen-sitz-in-der-landesregierung |titel=Nachfolge im Bundesrat – Welche Region hat Anspruch auf einen Sitz in der Landesregierung? |datum=2018-10-19 |sprache=de |abruf=2019-06-12}}</ref>
Aufgrund des verfassungsmässigen Auftrags bei der Bundesratsvertretung jeweils auf die unterschiedlichen Sprach- und Landesteile Rücksicht zu nehmen, tritt zuweilen auch der Aspekt der Regionen, im Gegensatz zu den meist engen und starren Kantonsgrenzen, bei der Bundesratswahl in den Vordergrund. Hierbei lassen sich wiederum zwei Ebenen nachzeichnen, zum einen die Unterteilung in Sprachregionen, zum anderen die Aufteilung in die vom [[Bundesamt für Statistik]] (BFS) nachgezeichneten [[Grossregion (Schweiz)|Grossregionen]] der Schweiz:<ref>{{Internetquelle |url=https://www.srf.ch/news/schweiz/nachfolge-im-bundesrat-welche-region-hat-anspruch-auf-einen-sitz-in-der-landesregierung |titel=Nachfolge im Bundesrat – Welche Region hat Anspruch auf einen Sitz in der Landesregierung? |datum=2018-10-19|abruf=2019-06-12}}</ref>
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Hierbei zeichnet sich das Bild ab, dass im Vergleich zu ihrer Bevölkerung die Ost-, Zentral und Nordwestschweiz bei ihrem Anspruch auf die Vertretung in der Landesregierung als Regionen jeweils zu wenig berücksichtigt wurden. Besonders deutlich wird die Differenz zwischen der eigentlichen Anzahl von Bundesräten und dem Anspruch gemäss der Bevölkerung vor allem im Fall der Nordwestschweiz, also der Region [[Basel]]. Der Kanton Basel-Stadt stellte hierbei seit 1848 seinen zweiten und letzten Bundesrat mit [[Hans-Peter Tschudi]] im Jahr 1959. Der Kanton Basel-Landschaft hingegen zum ersten und letzten Mal mit [[Emil Frey]] im Jahr 1891. Das bedeutet, dass die Sitze, welche den Sprachminderheiten verfassungsmässig zugesprochen wurden, innerhalb der [[Deutschschweiz]] mit wenigen Ausnahmen jeweils auf Kosten der Region Basel gingen.<ref>{{Literatur |Autor=Daniel Gerny |Titel=Bundesrat: Basel in der Abseitsfalle {{!}} NZZ |Datum=2018-11-29 |ISSN=0376-6829 | |Abruf=2019-06-12}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Markus Brotschi |Titel=Basel will nach 37 Jahren endlich wieder einen Bundesrat |Sammelwerk=Tages-Anzeiger |Datum=2010-03-08 |ISSN=1422-9994 | |Abruf=2019-06-12}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.tagblatt.ch/schweiz/das-wahre-problem-sind-die-welschen-ld.927108 |titel=«Das wahre Problem sind die Welschen» |sprache=de |abruf=2019-06-12}}</ref>
Hierbei zeichnet sich das Bild ab, dass im Vergleich zu ihrer Bevölkerung die Ost-, Zentral und Nordwestschweiz bei ihrem Anspruch auf die Vertretung in der Landesregierung als Regionen jeweils zu wenig berücksichtigt wurden. Besonders deutlich wird die Differenz zwischen der eigentlichen Anzahl von Bundesräten und dem Anspruch gemäss der Bevölkerung vor allem im Fall der Nordwestschweiz, also der Region [[Basel]]. Der Kanton Basel-Stadt stellte hierbei seit 1848 seinen zweiten und letzten Bundesrat mit [[Hans-Peter Tschudi]] im Jahr 1959. Der Kanton Basel-Landschaft hingegen zum ersten und letzten Mal mit [[Emil Frey]] im Jahr 1891. Das bedeutet, dass die Sitze, welche den Sprachminderheiten verfassungsmässig zugesprochen wurden, innerhalb der [[Deutschschweiz]] mit wenigen Ausnahmen jeweils auf Kosten der Region Basel gingen.<ref>{{Literatur |Autor=Daniel Gerny |Titel=Bundesrat: Basel in der Abseitsfalle {{!}} NZZ |Datum=2018-11-29 |ISSN=0376-6829 | |Abruf=2019-06-12}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Markus Brotschi |Titel=Basel will nach 37 Jahren endlich wieder einen Bundesrat |Sammelwerk=Tages-Anzeiger |Datum=2010-03-08 |ISSN=1422-9994 | |Abruf=2019-06-12}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.tagblatt.ch/schweiz/das-wahre-problem-sind-die-welschen-ld.927108 |titel=«Das wahre Problem sind die Welschen»||abruf=2019-06-12}}</ref>


== Notrecht ==
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== «Bundesratsreisli» ==
== «Bundesratsreisli» ==
[[Datei:Bundesratsreisli - ETH-Bibliothek Com L21-0488-0003-0005.tif|mini|''Bundesratsreisli'' 1972 im Tessin]]
[[Datei:Bundesratsreisli - ETH-Bibliothek Com L21-0488-0003-0005.tif|mini|''Bundesratsreisli'' 1972 im Tessin]]
Seit 1957 lädt der amtierende Bundespräsident seine Kolleginnen und Kollegen zu einem zweitägigen Ausflug in seinen Heimatkanton ein. Umgangssprachlich wird von ''Bundesratsreisli'' (schweizerdeutsch für kleine Bundesratsreise) oder früher ''Schulreise des Bundesrates'' gesprochen. Die Reise findet jeweils im Anschluss an die letzte Bundesratssitzung vor den Sommerferien statt.<ref>{{Literatur |Autor=Erich Aschwanden |Titel=Bundesrat bi dä Lüt: Die Landesregierung reist in die Urschweiz {{!}} NZZ |Sammelwerk=Neue Zürcher Zeitung |Datum= | |Abruf=2020-03-20}}</ref> Schon vor 1957 gab es Reisen des Gesamtbundesrates, so etwa zur Waadtländer [[Fête des Vignerons]] im Jahre 1927 oder an die [[Landsgemeinde]] [[Kanton Appenzell Ausserrhoden|Appenzell Ausserrhoden]] 1938.<ref>Michael Brupbacher: ''Der Bundesrat auf der Schulreise'', Lizentiatsarbeit 2006. Angaben gemäss [https://www.nzz.ch/schweiz/bundesrat-bi-dae-luet-die-landesregierung-reist-in-die-urschweiz-ld.1304388 NZZ vom 4. Juli 2019]</ref>
Seit 1957 lädt der amtierende Bundespräsident seine Kolleginnen und Kollegen zu einem zweitägigen Ausflug in seinen Heimatkanton ein. Umgangssprachlich wird von ''Bundesratsreisli'' (schweizerdeutsch für kleine Bundesratsreise) oder früher ''Schulreise des Bundesrates'' gesprochen. Die Reise findet jeweils im Anschluss an die letzte Bundesratssitzung vor den Sommerferien statt.<ref>{{Literatur |Autor=Erich Aschwanden |Titel=Bundesrat bi dä Lüt: Die Landesregierung reist in die Urschweiz {{!}} NZZ |Sammelwerk=Neue Zürcher Zeitung| |Abruf=2020-03-20}}</ref> Schon vor 1957 gab es Reisen des Gesamtbundesrates, so etwa zur Waadtländer [[Fête des Vignerons]] im Jahre 1927 oder an die [[Landsgemeinde]] [[Kanton Appenzell Ausserrhoden|Appenzell Ausserrhoden]] 1938.<ref>Michael Brupbacher: ''Der Bundesrat auf der Schulreise'', Lizentiatsarbeit 2006. Angaben gemäss [https://www.nzz.ch/schweiz/bundesrat-bi-dae-luet-die-landesregierung-reist-in-die-urschweiz-ld.1304388 NZZ vom 4. Juli 2019]</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 31. Juli 2020, 16:36 Uhr

Bundesrat
«Corporate Design Bund»
«Corporate Design Bund»
Staatliche Ebene Bund
Stellung oberste leitende und vollziehende Behörde (Exekutive)
Gründung 16. November 1848
Hauptsitz Bundeshaus, Bern
Vorsitz Simonetta Sommaruga, Bundespräsidentin 2020
Website www.admin.ch

Der Bundesrat (französisch Conseil fédéral, italienisch Consiglio federale, rätoromanisch Cussegl federal/?) ist die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und gemäss Art. 174 der Bundesverfassung die Vorlage:"-de-CH.

Die einzelnen Mitglieder des Rates werden ebenfalls Bundesrat genannt; falls es aus sprachlichen Gründen nötig ist, zwischen der Behörde und dem Ratsmitglied zu unterscheiden, heisst erstere auch «Gesamtbundesrat». Als weibliche Form ist heute «Bundesrätin» üblich.[1]

Regierungsform

Der erste Bundesrat der Schweiz, gewählt am 16. November 1848

Als Kollegialbehörde (Art. 177 Abs. 1 BV) unterscheidet sich der Bundesrat teils erheblich von den Regierungen anderer demokratischer Staaten. Er besteht aus sieben gleichberechtigten, von der Vereinigten Bundesversammlung fest auf vier Jahre gewählten Mitgliedern. Der Bundesrat als Ganzes (und nicht der Bundespräsident) übt auch die protokollarischen Funktionen aus, die in anderen Ländern dem Staatsoberhaupt obliegen (ein solches Amt sieht die Bundesverfassung nicht vor).

Bei der Schaffung des Bundesrates dienten das französische Direktorium der Revolutionszeit und antike griechische Behörden (Archonten) als Vorbild. Die Schweiz ist das einzige Land der Welt, welches dieses System angepasst und anstelle eines Westminster-Systems oder eines präsidentiellen Regierungssystems als Regierungsform übernommen hat.[2] Es stellt somit politikwissenschaftlich ein Direktorialsystem dar.

Gemäss Bundesverfassung kann ein Bundesrat nicht zugleich Mitglied des Parlaments sein.[3] Trotzdem pflegen die Bundesräte üblicherweise einen regen Kontakt mit der Fraktion ihrer Partei und nehmen an den Fraktionssitzungen mit beratender Stimme teil, dürfen aber – im Gegensatz zu Fraktionsmitgliedern – weder Anträge stellen noch abstimmen.

Zusammensetzung

Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Vereinigten Bundesversammlung bestehend aus National- und Ständerat mit absolutem Mehr gewählt.[4] Verschiedene Versuche zur Einführung der Volkswahl des Bundesrates blieben bisher erfolglos. Jeweils in der ersten Session des neu gewählten Parlaments, also zu Beginn seiner vierjährigen Legislaturperiode, findet eine Gesamterneuerungswahl des Bundesrates statt. Dazwischen werden jährlich von der Vereinigten Bundesversammlung aus den Bundesratsmitgliedern der Präsident und der Vizepräsident des Bundesrates für das kommende Jahr bestimmt. Falls ein einzelner Bundesrat vor Ablauf der Amtszeit zurücktritt, wird ein Nachfolger gewählt, der aber nur bis zur nächsten Gesamterneuerungswahl gewählt ist. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Komplimentswahl üblich: Amtierende Bundesräte kandidierten als Nationalräte, um sich ihre Legitimation als Regierungsmitglieder durch die Stimmberechtigten bestätigen zu lassen; erst danach folgte die Wiederwahl durch die Bundesversammlung.[5]

Wählbar ist grundsätzlich jeder stimmberechtigte Schweizer Bürger. Bei jeder Wahl melden sich einige Bewerber aus dem «gewöhnlichen Volk». Im Laufe der Geschichte hat sich jedoch ein nicht leicht darzustellendes Wahlverfahren mit zahlreichen geschriebenen und ungeschriebenen Regeln entwickelt, dessen Ziel eine möglichst «gerechte», ausgewogene Vertretung der Bevölkerung im Sinne der schweizerischen Konkordanzdemokratie ist. Das Verfahren richtet sich nach Art. 175 BV[6] und Art. 130, 131, 132, 133 und 134 ParlG.[7]

Da ein parlamentarisches Misstrauensvotum in der Verfassung nicht vorgesehen ist, können Bundesräte während der Legislaturperiode nicht abgesetzt werden. Auch eine Nichtwiederwahl eines amtierenden Bundesrates ist nicht üblich und geschah seit 1848 erst viermal, in jüngster Zeit wurden am 10. Dezember 2003 Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und am 12. Dezember 2007 Bundesrat Christoph Blocher nicht wiedergewählt. Daraus ergibt sich auch eine sehr lange Amtsdauer der Bundesräte (rund zehn Jahre im Durchschnitt). Der längstdienende Bundesrat war Karl Schenk von 1864 bis 1895; die längstdienenden Bundesräte im 20. Jahrhundert waren Giuseppe Motta von 1911 bis 1940 und Philipp Etter von 1934 bis 1959.

Bis 2009 war auch das Vorgehen im Falle einer dauernden Handlungsunfähigkeit eines Bundesrates nicht geregelt. Als Bundesrat Jean Bourgknecht im Mai 1962 einen Schlaganfall erlitt, wurde das damit entstandene Problem der Amtsunfähigkeit eines Mitgliedes des Bundesrates ad hoc gelöst, wenn auch aus heutiger Sicht auf rechtlich problematische Art und Weise, indem drei Familienangehörige des Bundesrates am 3. September 1962 in seinem Namen den Rücktritt erklärten. Diese Lücke wurde erst nach einer parlamentarischen Initiative von 2005[8] mit der Revision des Parlamentsgesetzes vom 3. Oktober 2008[9] (Inkrafttreten am 2. März 2009) geschlossen. Dessen Art. 140a[10] legt nun fest, dass im Falle einer voraussichtlich langandauernden Amtsunfähigkeit eines Mitglieds des Bundesrates infolge schwerwiegender gesundheitlicher Probleme oder Einwirkungen, die ihn daran hindern, an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, die Vereinigte Bundesversammlung auf Antrag des Büros derselben oder des Bundesrates die Amtsunfähigkeit feststellt.

Nach der Wahl von Simonetta Sommaruga in den Ersatzwahlen 2010 erhielt der Bundesrat erstmals eine Frauenmehrheit (vergleiche Frauenanteile ab 1971),[11] die er mit der Wahl Alain Bersets als Nachfolger der nicht mehr kandidierenden Micheline Calmy-Rey auf 1. Januar 2012 wieder verlor. Danach beruhte die Zusammensetzung des Bundesrats auf den Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates vom 9. Dezember 2015 sowie der Ersatzwahl vom 20. September 2017. Bei der Bundesratswahl vom 5. Dezember 2018 wurde Viola Amherd (CVP) und Karin Keller-Sutter (FDP) als Ersatz für die zurückgetretenen Bundesräte Johann Schneider-Ammann (FDP) und Doris Leuthard (CVP) gewählt. Amherd und Keller-Sutter haben ihr Amt am 1. Januar 2019 angetreten. An den letzten Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates vom 11. Dezember 2019 wurde die bisherige Regierung bestätigt.[12]

Der Bundesrat hat seit 1. Januar 2019 folgende Zusammensetzung:

Departementsprinzip

Die sieben Bundesräte beschliessen eigentlich mit Mehrheitsentscheiden gemeinsam über alle Geschäfte, aber in der Praxis stehen sie als «Departementsvorsteher» je einem Departement der Bundesverwaltung vor (Departementalprinzip). Insofern sind sie vergleichbar mit Ministern anderer Länder; umgangssprachlich beziehungsweise in den Medien sind für die jeweils betroffenen Departementsvorsteher je nach Thema auch Bezeichnungen wie «Energieministerin X» oder «Sportminister Y» üblich. Einen Regierungschef mit Richtlinienkompetenz gibt es aber nicht. Da sich die Zuständigkeit des Gesamtbundesrates auf sämtliche Geschäfte aller Departemente erstreckt, hat jeder Bundesrat über sein Departement hinaus erhebliche Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten.

Die Verteilung der Departemente wird jeweils nach der Bundesratswahl durch die Bundesräte selber vorgenommen, es gibt kein Mitwirkungsrecht des Parlaments. Dabei wird nach dem «Anciennitätsprinzip» vorgegangen: Der amtsälteste Bundesrat nennt zuerst sein Wunsch-Departement, anschliessend der zweitälteste und so weiter. Neu gewählten Mitgliedern des Bundesrates wird das verbleibende Departement angeboten. Falls sich die Mitglieder des Bundesrates nicht auf eine Zuteilung der Departemente einigen können, kann eine Abstimmung den Entscheid herbeiführen.[13]

Die sieben Mitglieder des Bundesrats werden durch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin unterstützt. Dieser bzw. diese leitet die Schweizerische Bundeskanzlei (BK), die Stabsstelle des Bundesrates.

Kollegialitätsprinzip

Der Eingang zum Bundesratssitzungszimmer

Ein bedeutsamer Unterschied zwischen Regierungsmitgliedern anderer Länder und den Schweizer Bundesräten besteht darin, dass ein Bundesrat auch Teil des kollektiven Staatsoberhauptes ist und dass es keinen Regierungschef mit Weisungsbefugnis oder Richtlinienkompetenz gibt. Dazu kommt die Tatsache, dass ein Bundesrat auf eine Periode von vier Jahren fest gewählt ist. Der Bundespräsident hat den übrigen Bundesräten selbst im äussersten Fall nur den Stichentscheid bei einer sonst unentschiedenen Abstimmung im Gesamtbundesrat voraus.

Die vom Kollegium mit Mehrheitsentscheid gefassten Bundesratsbeschlüsse müssen in der Folge vom zuständigen Departementsvorsteher vor Parlament und Öffentlichkeit auch dann vertreten werden, wenn dieser den getroffenen Entscheid eigentlich ablehnt (Kollegialitätsprinzip). Dabei regelt die Bundesverfassung nur die Form der Entscheidungsfindung (Art. 177 Abs. 1 BV: Vorlage:"-de-CH), ohne sich zur Handhabung des Prinzips sonst, insbesondere zum Verhalten der Mitglieder des Bundesrats nach getroffenen Entscheiden, weiter zu äussern. Von alters her ist es als ausnahmsweise zulässig betrachtet worden, dass ein Bundesrat eine von einem Bundesratsbeschluss abweichende Meinung öffentlich kundtut, wenn er sich auf Gewissensgründe beruft und die Entscheidung nicht unter die Bearbeitung des eigenen Departements fällt. In neuerer Zeit ist jedoch immer öfter zu beobachten, dass einzelne Bundesräte Entscheide des Kollegiums mehr oder weniger offen zu desavouieren versuchen. So werden Sinn und Unsinn des Kollegialitätsprinzips auch immer wieder in den Medien und in politischen Gremien thematisiert.

Bundespräsident und Vizepräsident

Die Vereinigte Bundesversammlung wählt jedes Jahr aus den sieben Bundesräten den Bundespräsidenten sowie den Vizepräsidenten des Bundesrates. Gemäss Tradition werden diese Positionen der Reihe nach allen Mitgliedern des Bundesrates übertragen. Ein neues Bundesratsmitglied wird üblicherweise erst zum Vizepräsidenten und anschliessend zum Bundespräsidenten gewählt, nachdem es unter dem Präsidium aller amtsälteren Kollegen gewirkt hat. Der Bundespräsident kann nicht als Staatsoberhaupt oder als Regierungschef der Schweiz bezeichnet werden, da er als erster unter Gleichen (→ primus inter pares) keine erweiterten Rechte hat. Ihm werden Repräsentationsaufgaben als Stellvertreter des Gesamtbundesrates übergeben, und er leitet die Bundesratssitzungen.

Weil die Schweiz kein Staatsoberhaupt hat, pflegt sie auch keine Staatsbesuche abzustatten. Wenn sich der Bundespräsident ins Ausland begibt, dann tut er dies nur als zuständiger Departementsvorsteher. Jedoch gelten hier auch Ausnahmen. So vertritt der Bundespräsident die Schweiz an Versammlungen von Staatsoberhäuptern (beispielsweise an der Generalversammlung der Vereinten Nationen).

Gemäss der protokollarischen Rangordnung in der Schweiz ist der Bundespräsident der höchste Schweizer.

Zauberformel

Der Bundesrat und in der Mitte Bundeskanzler und Vizekanzler (1987)

In der Schweiz herrscht eine Konkordanzdemokratie. Unter der Konkordanz wird der Wille verstanden, möglichst viele verschiedene Parteien, Minderheiten und gesellschaftliche Gruppen in einen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen.

Diese Konkordanz wird bei der Zusammenstellung des Bundesrats vom Parlament berücksichtigt. Die Konkordanz in der Schweiz ist jedoch nicht, wie die Berücksichtigung der verschiedenen Landesgegenden und Sprachregionen, von der Verfassung aufgetragen (Art. 175 Abs. 4 BV: Vorlage:"-de-CH), sondern wurde vielmehr während Jahrzehnten zu einer Tradition. Aus dieser Konkordanz hat sich 1959 auch eine sogenannte Zauberformel gebildet. Nach dieser Formel durften die drei wählerstärksten Parteien, SP, FDP und CVP, je zwei und die viertstärkste, SVP, einen Sitz im Bundesrat beanspruchen. Diese Zusammensetzung blieb bis 2003 unverändert. Danach wechselte ein Sitz von der CVP zur SVP, nachdem diese zur wählerstärksten Partei aufgestiegen war. Die neue Zusammensetzung der 2:2:2:1-Formel wurde teilweise «neue Zauberformel» genannt oder weiterhin einfach «Zauberformel». 2008 bis 2015 wich die Zusammensetzung des Bundesrates von der «Zauberformel» ab: Nachdem ihre beiden Bundesratsmitglieder aus der SVP ausgetreten waren, war die SVP, obwohl stimmenstärkste Partei, 2008 zunächst mit keinem, ab Ende 2008 nur mit einem Bundesrat vertreten. Seit 2019 ist die "Zauberformel" erneut nicht mehr eingehalten, da die Grünen in den National- und Ständeratswahlen zur viertstärksten Partei aufstiegen, jedoch weiterhin nicht im Bundesrat vertreten sind.[14]

Entschädigung

Ein Schweizer Bundesrat erhält ein jährliches Bruttoeinkommen von 445'163 Schweizer Franken (1. Januar 2017) sowie jährliche (nicht steuerpflichtige) Repräsentationszulagen von 30'000 Franken (1. Januar 2017, nicht indexiert).[15] Das Bruttojahreseinkommen wird der Teuerung angepasst, jedoch gibt es keine Reallohnerhöhung. Der Bundespräsident erhält zusätzlich zu den genannten Beträgen eine Entschädigung in Höhe von 12'000 Franken während des einjährigen Präsidialjahres. Entstehende Kosten für Telekommunikation (Festnetz, Mobiltelefon, PC) werden von der Bundesverwaltung übernommen.

Überdies haben die Mitglieder der Landesregierung jeweils Anspruch auf ein Repräsentations- und ein Dienstfahrzeug. Bei Zeitdruck kann für Dienstreisen ein Hubschrauber oder Jet der Schweizer Luftwaffe beansprucht werden. Ein Bundesrat erhält darüber hinaus ein Generalabonnement (GA) der Schweizerischen Bundesbahnen der ersten Klasse und ein GA für die Seilbahnen in der Schweiz. Nach der Tätigkeit als Bundesrat erhält der ehemalige Magistrat eine jährliche Pension von 222'359 Franken (fünfzig Prozent des Einkommens eines amtierenden Bundesrates). Lohn aus einer allfälligen beruflichen Tätigkeit wird dabei angerechnet, sofern sich aus der Summe von Lohn und Rente sonst ein Einkommen ergäbe, das höher ist als das eines amtierenden Bundesrates.[16] Das Ruhegehalt wurde 1919 eingeführt. Man wollte damit auch entgegenwirken, dass Bundesräte aus finanziellen Überlegungen bis zu Ihrem Tod im Amt bleiben. Von 1848 bis 1919 starben 18 von 46 Magistraten im Amt. Die heutige Regelung ist seit 1989 in Kraft.[17]

Vertretung seit 1848

Kantone

Nachdem es bis zum Jahr 1999 per Bundesverfassung jeweils immer nur möglich gewesen war, pro Kanton einen Bundesratssitz zu besetzen, wurde diese Regelung mit der Bundesverfassungsrevision desselben Jahres niedergelegt. Seit 1848 gliedert sich die kantonale Aufteilung von Bundesratssitzen per 2019 wie folgt:[18][19]

Kanton Anzahl Bundesräte
Kanton Zürich Zürich 20
Kanton Waadt Waadt 15
Kanton Bern Bern 14
Kanton Neuenburg Neuenburg 9
Kanton Tessin Tessin 8
Kanton Solothurn Solothurn 6
Kanton St. Gallen St. Gallen 6
Kanton Aargau Aargau 5
Kanton Genf Genf 5
Kanton Luzern Luzern 5
Kanton Freiburg Freiburg 4
Kanton Graubünden Graubünden 4
Kanton Wallis Wallis 4
Kanton Thurgau Thurgau 3
Kanton Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden 2
Kanton Appenzell Innerrhoden Appenzell Innerrhoden 2
Kanton Basel-Stadt Basel-Stadt 2
Kanton Zug Zug 2
Kanton Basel-Landschaft Basel-Landschaft 1
Kanton Glarus Glarus 1
Kanton Obwalden Obwalden 1
Kanton Nidwalden Nidwalden 0
Kanton Uri Uri 0
Kanton Schaffhausen Schaffhausen 0
Kanton Schwyz Schwyz 0
Kanton Jura Jura 0

Regionen

Aufgrund des verfassungsmässigen Auftrags bei der Bundesratsvertretung jeweils auf die unterschiedlichen Sprach- und Landesteile Rücksicht zu nehmen, tritt zuweilen auch der Aspekt der Regionen, im Gegensatz zu den meist engen und starren Kantonsgrenzen, bei der Bundesratswahl in den Vordergrund. Hierbei lassen sich wiederum zwei Ebenen nachzeichnen, zum einen die Unterteilung in Sprachregionen, zum anderen die Aufteilung in die vom Bundesamt für Statistik (BFS) nachgezeichneten Grossregionen der Schweiz:[20]

Grossregion Anzahl Bundesräte Abweichung im Vergleich zur Bevölkerungszahl
Espace Mittelland 33 3 Sitze zu viel
Französische Schweiz 23 3 Sitze zu viel
Italienische Schweiz 8 3 Sitze zu viel
Zürich 20 1 Sitz zu viel
Ostschweiz 17 1 Sitz zu wenig
Zentralschweiz 8 2 Sitze zu wenig
Nordwestschweiz 8 7 Sitze zu wenig

Hierbei zeichnet sich das Bild ab, dass im Vergleich zu ihrer Bevölkerung die Ost-, Zentral und Nordwestschweiz bei ihrem Anspruch auf die Vertretung in der Landesregierung als Regionen jeweils zu wenig berücksichtigt wurden. Besonders deutlich wird die Differenz zwischen der eigentlichen Anzahl von Bundesräten und dem Anspruch gemäss der Bevölkerung vor allem im Fall der Nordwestschweiz, also der Region Basel. Der Kanton Basel-Stadt stellte hierbei seit 1848 seinen zweiten und letzten Bundesrat mit Hans-Peter Tschudi im Jahr 1959. Der Kanton Basel-Landschaft hingegen zum ersten und letzten Mal mit Emil Frey im Jahr 1891. Das bedeutet, dass die Sitze, welche den Sprachminderheiten verfassungsmässig zugesprochen wurden, innerhalb der Deutschschweiz mit wenigen Ausnahmen jeweils auf Kosten der Region Basel gingen.[21][22][23]

Notrecht

Gemäss Art. 185 Abs. 3 der Bundesverfassung (BV) kann der Bundesrat «unmittelbar gestützt auf auf diesen Artikel, Verordnungen oder Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen.»

Gestützt auf diesen Verfassungsartikel hat der Bundesrat 2001 (Swissair-Grounding) und 2008 (Rekapitalisierung der UBS) unter Notrecht dringliche Kredite in ausserordentlicher Höhe gesprochen. Während der COVID-19-Pandemie regierte der Bundesrat zwischen dem 16. März 2020 und dem 19. Juni 2020 unter Notrecht.

Auslandsreisen und Staatsbesuche

Für lange Zeit waren Auslandsreisen des Bundesrates vor allem wegen der Schweizer Neutralität verpönt. Die Schweiz liess sich im Ausland fast ausschliesslich durch seine Botschafter und andere Diplomaten vertreten – wobei die Schweiz erst seit den 1950er Jahren überhaupt Botschafter ernannte. (Die Vertretung erfolgte vorher durch Diplomaten im Range des Ministers.) Andere Gründe waren die Sparsamkeit und die Rückbesinnung auf das eigene Land.[24]

Ein Umdenken geschah mit der Ermordung des US-Präsidenten John F. Kennedy. In einer dringlichen Sitzung wurde erörtert, inwiefern die Reise eines Bundesrates zu Kennedys Trauerfeier einen Präzedenzfall schaffen würde. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass die Abwesenheit des Bundesrates der Schweizer Bevölkerung nur schwer zu vermitteln wäre, und dass man bei diesem Besuch auch gleich die amerikanischen Schutzzölle auf Uhren ansprechen könne. So wurde schliesslich der Aussenminister Friedrich Traugott Wahlen an die Trauerfeier gesandt, und es kam zu einem offiziellen Treffen mit dem US-Aussenminister Dean Rusk.[25]

Üblicherweise vertritt der Bundespräsident das Land, insbesondere auf Staatsbesuchen und bei Sitzungen internationaler Organisationen. Trotz der von Kennedys Ermordung eingeleiteten Öffnung sind Auslandsreisen des Bundesrates erst seit dem Zerfall der Sowjetunion (1990) zum Normalfall geworden.[26]

Bundesratssitzungen «extra muros»

Der Gesamtbundesrat begann im Jahr 2010, manche seiner Sitzungen ausserhalb des Bundeshauses («extra muros») abzuhalten, um die Verbundenheit mit den diversen Landesteilen auszudrücken.[27] So tagte er seither in den Kantonen Tessin, Jura (2010), Uri, Wallis, Basel-Stadt (2011) und Schaffhausen (2012). Per 24. April 2013 besuchte der Bundesrat das Schloss in Prangins im Kanton Waadt; unter anderem fand ein Zusammentreffen mit den Einwohnern von Nyon statt. Am 16. April 2014 hielt der Bundesrat zum achten Mal eine Sitzung «extra muros», nunmehr im Kanton Schwyz, wo ein Treffen mit der Bevölkerung im Mythenforum stattfand. Am 25. April 2015 besuchte der Bundesrat die Bevölkerung des Kantons Freiburg auf dem Rathausplatz. Der Bundesrat führte seine externe Sitzung am 25. April 2016 im Kanton Waadt durch und begegnete der Bevölkerung auf der Place Saint-François. Der Rathausplatz im Kanton Glarus war Ziel des Bundesrates für seine Sitzung am 31. August 2016. Die auswärtige Bundesratssitzung 2017 fand am 29. März im Kanton Solothurn statt, ein Treffen mit der Bevölkerung erfolgte auf dem Kronenplatz. Am 28. März 2018 fand die auswärtige Sitzung des Bundesrates in St. Gallen statt. Am 15. Mai 2019 hielt der Bundesrat eine ordentliche Sitzung «extra muros» im Kanton Zürich ab.

«Bundesratsreisli»

Bundesratsreisli 1972 im Tessin

Seit 1957 lädt der amtierende Bundespräsident seine Kolleginnen und Kollegen zu einem zweitägigen Ausflug in seinen Heimatkanton ein. Umgangssprachlich wird von Bundesratsreisli (schweizerdeutsch für kleine Bundesratsreise) oder früher Schulreise des Bundesrates gesprochen. Die Reise findet jeweils im Anschluss an die letzte Bundesratssitzung vor den Sommerferien statt.[28] Schon vor 1957 gab es Reisen des Gesamtbundesrates, so etwa zur Waadtländer Fête des Vignerons im Jahre 1927 oder an die Landsgemeinde Appenzell Ausserrhoden 1938.[29]

Siehe auch



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Einzelnachweise

  1. Gemäss Empfehlung im «Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren im Deutschen», publiziert durch die Schweizerische Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (2. Auflage 2009), S. 159. Nach der Wahl von Elisabeth Kopp als erste Bundesrätin 1984 war zunächst die Anrede «Frau Bundesrat» üblich, Kopp setzte die von ihr präferierte Anrede «Frau Bundesrätin» durch. Interview mit Elisabeth Kopp, Tageswoche, 6. April 2016.
  2. Allgemeine Staatslehre, Thomas Fleiner-Gerster, Thomas Fleiner, Peter Hänni, Lidija R. Basta, S. 469.
  3. Art. 144 Abs. 1 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999. Abgerufen am 25. Mai 2019.
  4. Bundesratswahlen. Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft (admin.ch). Abgerufen am 1. Januar 2014.
  5. Paul Fink: Die Komplimentswahl von amtierenden Bundesräten in den Nationalrat 1851–1896. In: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte. Band 45, Nr. 2. Schweizerische Gesellschaft für Geschichte, 1995, ISSN 0036-7834, S. 214–235, doi:10.5169/seals-81131.
  6. Artikel 175 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
  7. Artikel 130 ff. Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002
  8. Parlamentarische Initiative Hochreutener. Handlungsunfähige Bundesräte, 05.437
  9. Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008, AS 2009 725 (PDF; 503 kB); siehe auch den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 21. Februar 2008, BBl 2008 1869 (PDF; 602 kB), und die Stellungnahme des Bundesrates vom 16. April 2008, BBl 2008 3177 (PDF; 497 kB)
  10. Art. 140 Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002
  11. Christian Raaflaub: Erstmals Frauenmehrheit im Bundesrat. In: swissinfo.ch. 22. September 2010, abgerufen am 12. Dezember 2018.
  12. Frank Sieber, Claudia Baer: Bundesratswahl: Das Parlament bestätigt die bisherige Regierung und verwehrt den Grünen den Einzug in den Bundesrat. In: nzz.ch. 11. Dezember 2019, abgerufen am 11. Dezember 2019.
  13. Alt Bundesrat Arnold Koller erläutert dies anhand von Beispielen. So wollten z. B. am 18. März 1993 sowohl Flavio Cotti als auch Arnold Koller die Leitung des EDA übernehmen. Bundespräsident Adolf Ogi gab nach langen Diskussionen bei der nun notwendigen Abstimmung den Stichentscheid für Cotti. Arnold Koller: Aus der Werkstatt eines Bundesrates. Bern 2014, ISBN 978-3-7272-1419-6, S. 158–163.
  14. srf.ch
  15. Von der Wahl bis zum Rücktritt. Der Bundesrat, 19. September 2017, abgerufen am 24. September 2017.
  16. Bundesrat: Einkommen und Rente. (PDF) Der Bundesrat, 20. Mai 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. Mai 2015; abgerufen am 13. August 2015.
  17. Fabian Schäfer: Blocher verdankt sein Ruhegehalt einem SP-Bundesrat – sein grosses Vorbild ging hingegen leer aus. In: Neue Zürcher Zeitung vom 30. Juli 2020.
  18. Der Bundesrat: Alle Bundesrätinnen und Bundesräte seit 1848. Abgerufen am 22. Mai 2019.
  19. Nachfolge im Bundesrat – Welche Region hat Anspruch auf einen Sitz in der Landesregierung? 19. Oktober 2018, abgerufen am 22. Mai 2019.
  20. Nachfolge im Bundesrat – Welche Region hat Anspruch auf einen Sitz in der Landesregierung? 19. Oktober 2018, abgerufen am 12. Juni 2019.
  21. Daniel Gerny: Bundesrat: Basel in der Abseitsfalle | NZZ. 29. November 2018, ISSN 0376-6829 (nzz.ch [abgerufen am 12. Juni 2019]).
  22. Markus Brotschi: Basel will nach 37 Jahren endlich wieder einen Bundesrat. In: Tages-Anzeiger. 8. März 2010, ISSN 1422-9994 (tagesanzeiger.ch [abgerufen am 12. Juni 2019]).
  23. «Das wahre Problem sind die Welschen». Abgerufen am 12. Juni 2019.
  24. «Erst eine Leiche hat die Schweizer Aussenpolitik verändert» In: Tages Anzeiger. 16. Mai 2019.
  25. Das Kennedy-Attentat und der Bundesrat. In: Neue Zürcher Zeitung. 13. November 2013.
  26. Von Staats- und Präsidialbesuchen – Eine Begriffsklärung auf der Website des Bundesrates, abgerufen am 5. August 2019.
  27. Regionen im Bundesrat seit 1848. In: admin.ch. Bundesrat, 14. September 2017, abgerufen am 24. September 2017.
  28. Erich Aschwanden: Bundesrat bi dä Lüt: Die Landesregierung reist in die Urschweiz | NZZ. In: Neue Zürcher Zeitung. (nzz.ch [abgerufen am 20. März 2020]).
  29. Michael Brupbacher: Der Bundesrat auf der Schulreise, Lizentiatsarbeit 2006. Angaben gemäss NZZ vom 4. Juli 2019