„Benutzer:Ursula Jarosch/Artikelentwurf“ – Versionsunterschied

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== Ausgangslage ==
== Ausgangslage ==
Privatschulen in Deutschland erleben einen gewaltigen Aufschwung. Herrscht dadurch auf dem Arbeitsmarkt Lehrermangel, müssen gerade Privatschulen zusätzliche Anzeige schaffen. In NRW wurde hierfür die Möglichkeit sogenannte Planstelleninhaber zu beschäftigen. Diese Stellen sind zum einen anders dotiert, bergen aber für den >Arbeitgeber zusätzliche Risiken.
Privatschulen in Deutschland erleben einen gewaltigen Aufschwung. Herrscht dadurch auf dem Arbeitsmarkt Lehrermangel, müssen gerade Privatschulen zusätzliche Anreize schaffen. In NRW wurde hierfür die Möglichkeit sogenannte Planstelleninhaber zu beschäftigen. Diese Stellen sind zum einen anders dotiert, bergen aber für den >Arbeitgeber zusätzliche Risiken.


== Pflichten und Risiken bei der Beschäftigung von Planstelleninhabern in NRW ==
== Pflichten und Risiken bei der Beschäftigung von Planstelleninhabern in NRW ==
Den sogenannten Planstelleninhabern und Planstelleninhaberinnen steht eine Versorgung entsprechend dem Beamtenversorgungsgesetz zu. Das bedeutet jede Menge Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften müssen beachtet werden. Themen wie Pensionsrückstellungen in der Bilanz, Rückstellungen für Alter und Krankheit, Befreiungsanträge bei der Deutschen Rentenversicherung sowie Vorschriften der Beihilfe im Krankheitsfall müssen rechtssicher gelöst werden.
Den sogenannten Planstelleninhabern und Planstelleninhaberinnen steht eine Versorgung entsprechend dem NRW-Beamtenversorgungsgesetz zu. Das bedeutet jede Menge Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften müssen beachtet werden. Themen wie Pensionsrückstellungen in der Bilanz, Rückstellungen für Alter und Krankheit, Befreiungsanträge bei der Deutschen Rentenversicherung sowie Vorschriften der Beihilfe im Krankheitsfall müssen rechtssicher gelöst werden.
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Folgende Risiken müssen Schulträger im Auge behalten:
Folgende Risiken müssen Schulträger im Auge behalten:
* Betriebliche Altersvorsorge
* Altersvorsorge
* Hinterbliebenenversorgung
* Hinterbliebenenversorgung
* Dienstunfähigkeit
* Dienstunfähigkeit
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* Beihilfe im Krankenfall
* Beihilfe im Krankenfall


Die Verpflichtung zur Absicherung von Planstelleninhabern gilt über das Berufsleben hinaus, insbesondere auch für die Altersvorsorge. Eine Zusatzversorgung für Planstelleninhaber ist bis zur Höhe der Zusatzversorgung für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen refinanzierbar.
Die Verpflichtung zur Absicherung von Planstelleninhabern gilt über das Berufsleben hinaus, insbesondere auch für die Altersvorsorge und Beihilfe. Hier gibt es drei Varianten der Refinanzierung. In den häufigsten Fällen sind 87% der Kosten refinanzierbar, 13% bleiben das Risiko der Privatschulen. Bei Gebäudeeigentümer ist das Verhältnis 94% zu 6%, bei Förderschulen 98% zu 2% [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Verordnungen/FESchVO_inkl_Anlagen.pdf (Vgl. §106 Abs. 2, Ziffr 16 Schulg).]
Hier gibt es drei Varianten. In den häufigsten Fällen sind 87% der Kosten refinanzierbar, 13% bleiben das Risiko der Privatschulen. Bei kirchlichen Trägern ist das Verhältnis 94% zu 6%, bei Förderschulen 98% zu 2% [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Verordnungen/FESchVO_inkl_Anlagen.pdf (Vgl. §106 Abs. 2, Ziffr 16 Schulg).]


== Weiterführende Links zum Thema Planstelleninhaber ==
== Weiterführende Links zum Thema Planstelleninhaber ==

Version vom 13. September 2021, 09:34 Uhr

Planstelleninhaber Nordrhein Westfalen

Der Begriff Planstelleninhaber wird Nordrhein-Westfalen benutzt, ohne dass sich im Gesetz eine Definition findet. Nach § 102 Abs. 3 SchulG NRW können Privatschulen Lehrerinnen und Lehrer als Planstelleninhaber beschäftigen. Sie werden dann arbeitsrechtlich wie Angestellte behandelt, aber wie Beamte besoldet und versorgt.

Ausgangslage

Privatschulen in Deutschland erleben einen gewaltigen Aufschwung. Herrscht dadurch auf dem Arbeitsmarkt Lehrermangel, müssen gerade Privatschulen zusätzliche Anreize schaffen. In NRW wurde hierfür die Möglichkeit sogenannte Planstelleninhaber zu beschäftigen. Diese Stellen sind zum einen anders dotiert, bergen aber für den >Arbeitgeber zusätzliche Risiken.

Pflichten und Risiken bei der Beschäftigung von Planstelleninhabern in NRW

Den sogenannten Planstelleninhabern und Planstelleninhaberinnen steht eine Versorgung entsprechend dem NRW-Beamtenversorgungsgesetz zu. Das bedeutet jede Menge Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften müssen beachtet werden. Themen wie Pensionsrückstellungen in der Bilanz, Rückstellungen für Alter und Krankheit, Befreiungsanträge bei der Deutschen Rentenversicherung sowie Vorschriften der Beihilfe im Krankheitsfall müssen rechtssicher gelöst werden.
Folgende Risiken müssen Schulträger im Auge behalten:

  • Altersvorsorge
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Dienstunfähigkeit
  • Waisenversorgung
  • Bilanzberührung
  • Beihilfe im Krankenfall

Die Verpflichtung zur Absicherung von Planstelleninhabern gilt über das Berufsleben hinaus, insbesondere auch für die Altersvorsorge und Beihilfe. Hier gibt es drei Varianten der Refinanzierung. In den häufigsten Fällen sind 87% der Kosten refinanzierbar, 13% bleiben das Risiko der Privatschulen. Bei Gebäudeeigentümer ist das Verhältnis 94% zu 6%, bei Förderschulen 98% zu 2% (Vgl. §106 Abs. 2, Ziffr 16 Schulg).

Bildungsportal des Landes Nordrhein Westfalen
/www.lehrernrw.de
www.ratioprotect.de

Publikationen:

Broschüre Planstelleninhaber