„COVID-19-Impfung in Deutschland“ – Versionsunterschied

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Basierend auf Daten des [[Statistisches Bundesamt|Statistischen Bundesamts]] (Stand: 4. August 2021) mit 982.453 Sterbefällen im Jahr 2020 bei Personen im Alter von 12 Jahren und älter, bezogen auf 73.918.151 Einwohner dieser Altersgruppe, ergäben sich jedoch keine Hinweise für eine insgesamt erhöhte Sterblichkeit nach COVID-19-Impfungen. Dabei sei die erwartete Zahl an Todesfällen in einem Zeitfenster von 30 Tagen mit allen gemeldeten Todesfällen, auch solchen außerhalb dieses Zeitfensters und solchen, bei denen das Zeitintervall nach der Impfung unbekannt war, verglichen worden.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-31-07-21.pdf?__blob=publicationFile&amp%3Bv=4 |titel=Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 19. August 2021 über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 31.07.2021 |werk=pei.de (40 S. pdf) |format=PDF |abruf=2021-09-17}}</ref>
Basierend auf Daten des [[Statistisches Bundesamt|Statistischen Bundesamts]] (Stand: 4. August 2021) mit 982.453 Sterbefällen im Jahr 2020 bei Personen im Alter von 12 Jahren und älter, bezogen auf 73.918.151 Einwohner dieser Altersgruppe, ergäben sich jedoch keine Hinweise für eine insgesamt erhöhte Sterblichkeit nach COVID-19-Impfungen. Dabei sei die erwartete Zahl an Todesfällen in einem Zeitfenster von 30 Tagen mit allen gemeldeten Todesfällen, auch solchen außerhalb dieses Zeitfensters und solchen, bei denen das Zeitintervall nach der Impfung unbekannt war, verglichen worden.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-31-07-21.pdf?__blob=publicationFile&amp%3Bv=4 |titel=Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 19. August 2021 über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 31.07.2021 |werk=pei.de (40 S. pdf) |format=PDF |abruf=2021-09-17}}</ref>


Für Betroffene der [[COVID-19-Impfstoff#Nebenwirkungen|seltenen Nebenwirkungen der Impfungen]] gibt es über die Hausarztversogung hinaus speziell eingerichtete Sprechstunden an den Universitätskliniken wie beispielsweise das „Fatigue Zentrum der Berliner [[Charité]]“ oder die Spezialambulanz der [[Universitätsklinikum Gießen und Marburg|Uniklinik Marburg]].<ref>{{cite web|url=https://www.tagesschau.de/inland/post-vac-syndrom-101.html|title=Impfnebenwirkungen Selten, aber wenig erforscht|date=2022-07-02|website=www.tagesschau.de|access-date=2022-07-02}}</ref>
Der aktuelle Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 23. Dezember 2021 umfasst den Zeitraum vom Beginn der Impfungen am 27.12.2020 bis zum 30.11.2021.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=7 |titel=SICHERHEITSBERICHT Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 30.11.2021 |werk=pei.de |datum=2020-12-23 |format=PDF |abruf=2022-01-02}}</ref>


=== Kontraindikationen ===
=== Kontraindikationen ===
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==== Entwicklung seit November 2021 ====
==== Entwicklung seit November 2021 ====
Das RKI berichtete, dass bei den symptomatisch an COVID-19 Erkrankten in der Altersgruppe ab 60 Jahren (Zeitraum 11. Oktober bis 7. November 2021) bei knapp 61 Prozent von einem Impfdurchbruch auszugehen ist.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.rnd.de/gesundheit/vierte-corona-welle-hat-die-wissenschaft-die-lage-falsch-eingeschaetzt-7SZCTTIGTVGH5P66UGJP34C5WE.html |titel=Vierte Corona-Welle: Hat die Wissenschaft die Lage wirklich falsch eingeschätzt? |werk=rnd.de |datum=2021-11-15 |abruf=2021-11-21}}</ref>
Das RKI berichtete, dass bei den symptomatisch an COVID-19 Erkrankten in der Altersgruppe ab 60 Jahren (Zeitraum 11. Oktober bis 7. November 2021) bei knapp 61 Prozent von einem Impfdurchbruch auszugehen ist.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.rnd.de/gesundheit/vierte-corona-welle-hat-die-wissenschaft-die-lage-falsch-eingeschaetzt-7SZCTTIGTVGH5P66UGJP34C5WE.html |titel=Vierte Corona-Welle: Hat die Wissenschaft die Lage wirklich falsch eingeschätzt? |werk=rnd.de |datum=2021-11-15 |abruf=2021-11-21}}</ref>

=== Impfnebenwirkungen ===
Für Betroffene der [[COVID-19-Impfstoff#Nebenwirkungen|seltenen Nebenwirkungen der Impfungen]] gibt es über die Hausarztversogung hinaus speziell eingerichtete Sprechstunden an den Universitätskliniken wie beispielsweise das „Fatigue Zentrum der Berliner [[Charité]]“ oder die Spezialambulanz der [[Universitätsklinikum Gießen und Marburg|Uniklinik Marburg]].<ref>{{cite web |url=https://www.tagesschau.de/inland/post-vac-syndrom-101.html |title=Impfnebenwirkungen Selten, aber wenig erforscht |date=2022-07-02 |access-date=2022-07-02 |website=www.tagesschau.de}}</ref>


== Zugelassene Impfstoffe in der Europäischen Union ==
== Zugelassene Impfstoffe in der Europäischen Union ==

Version vom 2. Juli 2022, 20:24 Uhr

Landkreise und kreisfreie Städte in Deutschland nach bestätigten Infektionen pro 100.000 Einwohner, Stand siehe Grafik[1]

Die COVID-19-Impfung in Deutschland ist Teil der weltweiten Impfkampagnen gegen die COVID-19-Pandemie (zur Situation in Deutschland vgl. COVID-19-Pandemie in Deutschland), die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht wird. In Deutschland haben Bund und Länder im November 2020 eine nationale Impfstrategie beschlossen.[2] Der Bund übernimmt die Finanzierung, die Länder organisieren die Impfungen und regionale Verteilung der Impfstoffe. Die Impfstoffzulassung für alle EU-Mitgliedsstaaten erfolgt durch die Europäische Kommission auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).[3]

Am 21. Dezember 2020 erhielt der Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer als erster die bedingte Marktzulassung in der EU.[4][5] Die erste Impfung in Deutschland fand am 26. Dezember 2020 in Halberstadt statt.[6]

Am 6. Januar 2021 wurde der Impfstoff Spikevax von Moderna zugelassen. Bei den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna handelt es sich um mRNA-Impfstoffe.[7] Am 29. Januar 2021 folgte der Vektorimpfstoff Vaxzevria von AstraZeneca/Oxford.[8] Am 11. März 2021 wurde der Vektorimpfstoff Ad26.COV2.S von Janssen/Johnson & Johnson zugelassen.[9][10]

Bei den bis März 2021 zugelassenen Impfstoffen waren bisher einmalige Aufgaben zu bewältigen. Die mRNA-Impfstoffe bedurften bei Transport und Lagerung einer Ultratiefkühlung von ursprünglich bis zu −70 °C.[11][12]

Im Anschluss an die Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur[13] erteilte die EU-Kommission am 20. Dezember 2021 die bedingte Marktzulassung für den proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid des US-Pharmaunternehmens Novavax.[14][15]

Die Zielsetzung der entsprechend dem Stand der Wissenschaft aktualisierten Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) ist, schwere Verläufe von COVID-19, dadurch bedingte Hospitalisierungen, Todesfälle und Langzeitfolgen der Erkrankung so weit wie möglich zu verhindern. Aufgrund der Empfehlung ergangene Beschlüsse der STIKO werden in Form des Epidemiologischen Bulletins (EpidBull) zu gegebener Zeit veröffentlicht. Mit dem am 21. Dezember 2021 vorab veröffentlichten EpidBull 2/2022 änderte die STIKO ihre Empfehlung zu Auffrischungsimpfungen („Booster-Impfung“) hinsichtlich des Mindest-Impfabstandes zur Grundimmunisierung, der auf drei Monate verkürzt wurde.[16]

Das RKI stuft das Infektionsrisiko von Ungeimpften für eine Infektion mit der Omikron-Variante nach dem Stand Januar 2022 als sehr hoch ein. Genesene und Grundimmunisierte sind nach Einschätzung des RKI ebenso einem Infektionsrisiko ausgesetzt, da es sich bei dieser Variante des Coronavirus um eine Fluchtmutation (Escape-Mutation) handelt, die einen durch die Schutzimpfung oder eine COVID-19-Erkrankung aufgebauten Immunschutz umgehen kann. Auch der Schutz nach einer Booster-Impfung lässt, wie internationale Studien belegen, mit der Zeit nach, so dass sich auch geboosterte Personen mit Omikron infizieren und an COVID-19 erkranken können.[17]

Impfziele

Impfung gegen COVID-19 in einem Impfzentrum

Lothar Wieler, Chef des Robert Koch-Instituts (RKI), warnte am 20. November 2021 vor einer fünften Corona-Welle, sollten sich nicht wesentlich mehr Menschen impfen lassen. Auch Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO), teilte diese Bedenken. Das RKI strebte im November 2021 eine Quote an vollständig Geimpften von mindestens 85 Prozent bei den 12- bis 59-Jährigen und von 90 Prozent bei Menschen ab 60 Jahren an.[18]

Gesundheitsminister Lauterbach gab im Januar 2022 wegen der SARS-CoV-2-Variante Omikron das Ziel an, dass mehr als 80 Prozent der doppelt Geimpften eine dritte Impfdosis erhalten sollten, d. h. 56 Prozent der Gesamtbevölkerung. Dieser Wert basiere auf einer Modellierung des Robert Koch-Instituts.[19]

Organisation und Logistik der Impfungen

Entwicklung der Impfeinrichtungen im Jahr 2021

Impfzentrum Ludwigsburg

Bis Frühjahr 2021 wurden in Deutschland mehrere Hundert Impfzentren geschaffen. Die Länder wählten dabei unterschiedliche Örtlichkeiten und Organisationsstrukturen bis hin zu mobilen Impfteams. Nachdem im Herbst 2021 von einer ausreichenden Impfquote ausgegangen wurde, stellte sich die Frage nach der Aufrechterhaltung von Impfzentren in unveränderter Zahl. In einigen Bundesländern sollten sie nach dem 30. September 2021 geschlossen werden.[20]

Das ZDF berichtete bereits am 5. August 2021 über die offene Zukunft der Impfzentren. Es seien noch 442 Impfzentren in Betrieb, einige seien aber bereits geschlossen oder zusammengelegt worden. Grundsätzlich stehe der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, die Zentren zu schließen oder in einen Stand-By-Modus zu versetzen und stattdessen auf mobile Impfteams zu setzen. Ein noch ungeklärtes Problem sei auch die weitere Finanzierung der Impfzentren. In der Vergangenheit zahlten Bund und Länder die Zentren je zur Hälfte.[21]

Niedergelassene Ärzte

Die ersten Impfungen in Hausarztpraxen wurden im Januar 2021 in Nordwestmecklenburg vorgenommen.[22] Mitte März 2021 wurde die Grundlast der Impfzentren für den Folgemonat April auf 2,25 Millionen Impfungen pro Woche festgelegt. Allerdings war nicht absehbar, wie viel Impfstoff zu dieser Zeit zur Verfügung stehen würde. Daher blieb zunächst offen, welche Impfstoffmengen niedergelassene Ärzte tatsächlich erhalten können.[23] Die flächendeckenden Impfungen begannen am 6. April 2021.[24] Rund 35.000 Praxen hatten dafür 1,4 Millionen Dosen bestellt.[25] In den ersten beiden April-Wochen wurden jeweils rund eine Million Dosen geliefert, bis Ende April wurde eine Verdreifachung erwartet.[26] Anfang Juni 2021 betrug die Zahl der teilnehmenden Praxen ca. 70.000.[27]

Vorangegangene Entwicklung

In einem ersten Schritt sollten niedergelassene Hausärzte im kassenärztlichen System impfen, später auch Fachärzte und Privatärzte einbezogen werden. Der Bund sah vor, dass (ähnlich wie bei Grippe-Impfstoffen) der Großhandel mit Impfstoff beliefert wird, der über Apotheken die Hausärzte damit versorgt. Daneben sollte der Meldeumfang der Impfungen reduziert werden. In den ersten beiden April-Wochen des Jahres 2021 sollte von Hausärzten ausschließlich der Impfstoff von BioNTech/Pfizer verimpft werden, später die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson.[28] Dem Biontech-Impfstoff kamen dabei auch neue Erkenntnisse zu seiner Stabilität außerhalb der Ultratiefkühlung zugute.[29][30]

Priorisierung

Die COVID-19-Impfungen waren zunächst an eine Priorisierung gebunden. Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern wurde ab dem 7. Juni 2021 die Priorisierung aufgehoben mit der Folge des Entfalls der Einteilung nach Alter, Vorerkrankungen und Beruf.[31]

Impfungen in Apotheken

Auf der Grundlage der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 ImpfVO neu) zählen ab dem 11. Januar 2022 Apotheken zu den berechtigten Leistungserbringern von Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2. Neben den Voraussetzungen für diese Berechtigung regelt die Änderungsverordnung auch die Vergütung und die Meldepflichten der Apotheken.[32]

Impfempfehlungen

Von der STIKO empfohlene Impfstoffe und Impfabstände zur Grundimmunisierung und Auffrischimpfung von Immungesunden gegen COVID-19 [Stand: 24. Mai 2022] [aus der 20. Aktualisierung der Ständigen Impfkommission[33] mit Anpassungen]
Personengruppe Grundimmunisierung (GI) 1. Auffrischimpfung3
1. Impfstoffdosis 2. Impfstoffdosis Impfstofftyp, bzw. Impfschema Impfabstand1 (Wochen) 3. Impfstoffdosis Abstand zur 2. Impfstoffdosis
5–11-Jährige mit Vorerkrankungen oder mit Kontakt zu vulnerablen Personen im Umfeld Comirnaty (10 μg) Comirnaty (10 μg) mRNA 3–6 Comirnaty (10 μg) ≥ 6 Monate5
Spikevax (50 μg)8 Spikevax (50 μg)8 4–6 Spikevax (50 μg)8
5–11-Jährige ohne Vorerkrankungen Comirnaty (10 μg) Aktuell keine Empfehlung Aktuell keine Empfehlung
Spikevax (50 μg)8 Aktuell keine Empfehlung Aktuell keine Empfehlung
12–17-Jährige Comirnaty (30 μg) Comirnaty (30 μg) mRNA 3–6 Comirnaty (30 μg) 3–6 Monate7
18–29-Jährige Comirnaty (30 μg)4 ≥ 3 Monate
Nuvaxovid Nuvaxovid Proteinimpfstoff ≥ 3
30–59-Jährige Comirnaty (30 μg) Comirnaty (30 μg) mRNA 3–6 Comirnaty (30 μg)
Spikevax (100 μg) Spikevax (100 μg) 4–6 Spikevax (50 μg)2
Nuvaxovid Nuvaxovid Proteinimpfstoff ≥ 3 Comirnaty (30 μg) oder Spikevax (50 μg)24
≥ 60-Jährige Comirnaty (30 μg) Comirnaty (30 μg) mRNA 3–6 Comirnaty (30 μg)3
Spikevax (100 μg) Spikevax (100 μg) 4–6 Spikevax (50 μg)2
Vaxzevria Comirnaty (30 μg) Heterologes Impfschema4 ≥ 4 Comirnaty (30 μg)
Spikevax (100 μg) Spikevax (50 μg)2
JCOVDEN (COVID-19 Vaccine Janssen)4 Comirnaty (30 μg) (Optimierung der GI) Comirnaty (30  μg)
Spikevax (100 μg) (Optimierung der GI) Spikevax (50 μg)2
Nuvaxovid Comirnaty (30 μg) oder Spikevax (50 μg)24
Nuvaxovid Nuvaxovid Proteinimpfstoff ≥ 3
Schwangere ab dem 2. Trimenon6 Comirnaty (30 μg) Comirnaty (30 μg) mRNA 3–6 Comirnaty (30 μg)
Personen, die einen in der EU nicht zugelas­senen Impfstoff erhalten haben Erneute Impfserie mit einem in der EU zugelas­senen Impfstoff  ≥4 Comirnaty (≥ 12-Jährige) oder Spikevax (50 μg) (≥ 30-Jährige)2

[Hinweis: Die Impfstoffe sind nicht nach den Herstellernamen bezeichnet. Comirnaty ist von Biontech, Spikevax von Moderna, Vaxzevria von AstraZeneca, JCOVDEN (ehemals COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson) und Nuvaxovid von Novavax.]

1 
Sollte der empfohlene Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden.
2 
Für die Auffrischimpfung von Personen mit Immundefizienz soll Spikevax in einer Dosierung von 100 μg verwendet werden (siehe 11. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO [unter doi:10.25646/9087]).
3 
Bestehen produktspezifische medizinische Kontraindikationen gegen die Verwendung von Comirnaty bzw. Spikevax, kann Nuvaxovid oder JCOVDEN (vormals COVID-19 Vaccine Janssen) verwendet.
4 
Es ist zu erwarten, dass auch für Nuvaxovid eine Zulassung für eine Auffrischimpfung beantragt werden wird. Die STIKO wird die Daten dann evaluieren und die Empfehlungen ggf. anpassen.
5 
Eine 1. Auffrischimpfung wird für Kinder mit Vorerkrankungen im Abstand von ≥6 Monaten nach abgeschlossener Grundimmunisierung und für Kinder mit Immundefizienz im Abstand von ≥3 Monaten nach abgeschlossener Grundimmunisierung empfohlen.
6 
Wenn die Schwangerschaft nach bereits verabreichter 1. Impfstoffdosis festgestellt wurde, sollte die 2. Impfstoffdosis erst ab dem 2. Trimenon verabreicht werden.
7 
12–17-Jährige mit Vorerkrankungen sollen möglichst frühzeitig ihre Auffrischimpfung bekommen. 12–17-Jährige ohne Vorerkrankungen sollten ihre Auffrischimpfung in einem längeren Abstand von bis zu 6 Monaten erhalten.
8 
Im Alter von 6–11 Jahren wird präferenziell Comirnaty (10µg) empfohlen. Die Verwendung von Spikevax (50µg) ist möglich.

Die zweite Auffrischimpfung mit einem Abstand von frühestens drei Monaten nach erster Auffrischimpfung wird empfohlen „für

  • Menschen ab dem Alter von 70 Jahren
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Menschen mit I[mmun]D[efizienz] ab dem Alter von 5 Jahren.“

Auch für „Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt“ wird eine zweite Auffrischimpfung empfohlen. Hier aber mit einem Abstand von frühestens sechs Monaten. In der Regel soll ein mRNA-Impfstoff für eine zweite Auffrischimpfung verwendet werden, bevorzugt der, der vorher zur Anwendung kam.[34]

Durchführung

Es wird eine sorgfältige Aufklärung empfohlen. Bei Minderjährigen kann aufgrund von Alter und Entwicklung zusätzlich zu der des Impflings eine Einwilligung der Sorgeberechtigten vonnöten sein. Bei Uneinigkeit ist laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Sorgeberechtigten Person zu folgen, die eine von der STIKO empfohlene Impfung befürwortet.

Bei Kontraindikationen gegen bestimmte Impfstoffe, wie bestätigte Allergien gegen Inhaltsstoffe, können jeweils auch andere zugelassene Impfstoffe verwendet werden. Bei „sehr alten Menschen oder Menschen mit progredienten Krankheiten, die sich in einem schlechten Allgemeinzustand befinden“, weist die STIKO auf eine Überprüfung der Impffähigkeit hin.

Die Impfung sollte nur strikt intramuskulär durchgeführt werden, da nach einer im August 2021 veröffentlichten Studie es bei intravenöser mRNA-Impfung von Versuchstieren zu Perimyokarditis kam. Um seltene versehentliche intravasale Injektionen zu vermeiden, empfiehlt die STIKO seit Mitte Februar 2022 zur weiteren Erhöhung der Sicherheit einen Aspirationstest vor der Injektion.[35]

Bei Patienten, die mit Gerinnungshemmern behandelt werden, sollte bei der Impfung eine möglichst dünne Kanüle verwendet und die Einstichstelle zwei Minuten danach fest komprimiert werden.

Bei mRNA- und Vektorimpfstoffen können Impfungen mit anderen Totimpfstoffen ohne gesonderten Abstand durchgeführt werden, bei Nuvaxovid gilt dies nur für Influenza-Totimpfstoffe. Bei Lebend- oder anderen Impfstoffen wird ein Abstand von 14 Tagen empfohlen.

Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, vor einer Impfung auszuschließen, ob eine asymptomatische oder durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion besteht. Im Allgemeinen schadet eine Impfung auch bei bestehender Immunität nicht.[35]

Auffrischungsimpfungen („Booster-Impfung“)

Immunologen gehen davon aus, dass der Antikörperspiegel sechs bis neun Monate nach der zweiten Impfung abnimmt, so dass keine ausreichende Immunität gegen eine COVID-19-Erkrankung mehr besteht.[36]

Das Ziel einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ist die Aufrechterhaltung des Individualschutzes gegen eine COVID-19-Erkrankung. Darüber hinaus wird die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 von Mensch zu Mensch (Transmission) in der Bevölkerung reduziert. Beides trägt zu einer Verhinderung schwerer Erkrankungs- und Todesfälle und damit zu einer Entlastung des Gesundheitssystems bei.[37]

Für Deutschland gab die STIKO am 29. November 2021 ihre Empfehlungen für Auffrischungsimpfungen gegen die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachte COVID-19-Erkrankung im Beschluss der STIKO zur 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung heraus, die im Epidemiologischen Bulletin 48/2021 veröffentlicht wurde.[38]

Die vom RKI eröffnete Möglichkeit, dass Immunsupprimierte bereits nach vier Wochen nach der Zweitimpfung eine Drittimpfung erhalten können, veranlasste die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Mitte Dezember 2021, dies allen Personen ab 18 Jahren zu ermöglichen, während in anderen Bundesländern ein Mindest-Impfabstand von fünf Monaten galt.[39] Der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, Carsten Watzl, erklärte dazu, dass vier Monate Abstand das Minimum für die Booster-Impfung seien. Die Ausnahme bei Immunsupprimierten erkläre sich daraus, dass bei diesen das Immunsystem auf die ersten beiden Impfungen nicht oder kaum reagiere (d.h. dass es noch keine erfolgreiche Grundimmunisierung gibt, Anm.).[40]

Am 21. Dezember 2021 – vorab online veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 2/2022 – änderte die STIKO ihre Empfehlung zu Auffrischungsimpfungen hinsichtlich des Impfabstandes zur Grundimmunisierung. Die Änderung der Impfempfehlung wurde mit der in naher Zukunft anzunehmenden weiteren exponentiellen Verbreitung der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 sowie neuesten Daten zur Virus-Neutralisation durch Antikörper und der verminderten Schutzdauer nach der Grundimmunisierung begründet. Allen grundimmunisierten Personen, denen bisher eine Auffrischungsimpfung mit einem Abstand von sechs Monaten nahegelegt wurde, wird ab 21. Dezember 2021 ein verkürzter Abstand zur Grundimmunisierung von mindestens drei Monaten empfohlen.[41]

Am 21. Dezember 2021 beschloss die EU-Kommission im Eilverfahren, die Gültigkeit der COVID-19-Impfzertifikate für Personen, die eine oder zwei Schutzimpfungen erhalten haben, jedoch keine Booster-Impfung vorweisen können, auf 270 Tage zu begrenzen. Die Neuregelung tritt in der gesamten EU am 1. Februar 2022 in Kraft und betreffe in Deutschland rund 24,2 Millionen Menschen. Ob und wann die Gültigkeit der Impfzertifikate auch von Geboosterten endet, sei mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse noch unklar.[42]

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) allen Personen ab einem Alter von 12 Jahren.[43] Vulnerable Personen und bestimmte Risikogruppen sollen vorrangig geimpft werden. Dazu zählen Menschen ab einem Alter von 70 Jahren, Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen, medizinisches und pflegerisches Personal sowie Schwangere ab dem zweiten Trimenon. Bisher Ungeimpfte sollen vordringlich geimpft werden.[37]

Unabhängig davon, welcher Impfstoff zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 verwendet wurde, soll bei der Booster-Impfung ein mRNA-Impfstoff verabreicht werden. Für unter 30-Jährige und Schwangere ab dem zweiten Trimenon wird zum Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) geraten. Für Personen ab einem Alter von 30 Jahren gelten die mRNA-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax (Moderna) als gleichermaßen geeignet. Personen, die nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 erstmals geimpft wurden, sollen frühestens drei Monate nach der Impfung eine Booster-Impfung erhalten. Wer bereits geimpft wurde und erst danach eine Infektion durchgemacht hat, soll ebenfalls mindestens drei Monate nach der Genesung[44] eine Booster-Impfung erhalten, und zwar unabhängig von der Zahl der zuvor verabreichten Impfdosen.[37] Davon ausgenommen sind Personen, die nach ihrer Erstimpfung eine Infektion erlitten haben. Bei diesen zählt nach einem entsprechenden PCR-Nachweis eine Impfdosis, in der Regel drei Monate danach, noch nicht als Booster-Impfung. Bei serologischem Nachweis einer Infektion wird die im Abstand von vier Wochen empfohlene Impfung gleichfalls nur als Grundimmunisierung gewertet.[44]

Personen mit Immundefekt (ID) sollen nach Maßgabe der von der STIKO beschlossenen Empfehlung zur COVID-19-Impfung von Personen mit Immundefizienz (ID) geimpft werden. Diese Empfehlung wurde im Epidemiologischen Bulletin 48/2021 veröffentlicht.[37][45]

Ab 21. Dezember 2021 empfiehlt die STIKO wegen der anzunehmenden schnellen Verbreitung der Omikron-Variante die Verabreichung von Auffrischungsimpfungen bereits mindestens drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung, statt wie zuvor nach sechs Monaten. Die Empfehlung zum verkürzten Impfabstand galt erst ab 18 Jahren,[41] seit 13. Januar 2022 ab 12 Jahren.[43]

Am 3. Februar 2022 aktualisierte die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung. Neben den bisher zur Verimpfung in den Staaten der Europäischen Union (EU) zugelassenen COVID-19-Impfstoffen wird nun auch der COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 von Personen ab 18 Jahren empfohlen. In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff eine mit den zugelassenen mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante von SARS-CoV-2 können noch nicht getroffen werden. Gesundheitlich besonders gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen wird eine zweite Auffrischimpfungsimpfung (Booster-Impfung) mit einem mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischimpfung empfohlen. Beide Beschlussentwürfe sind in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.[46]

Abweichende Impfschemata

Bei den von der STIKO empfohlenen Impfschemata für Auffrischungsimpfungen und die Verabreichung zusätzlicher Impfstoffdosen an Grundimmunisierte entsprechend Tabelle 1 der 16. Aktualisierung der Impfempfehlung wird Immungesunden ab einem Alter von 12 Jahren frühestens drei Monate nach der zweiten Teilimpfung einer Impfserie eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Bei davon abweichenden Impfschemata empfiehlt die STIKO, nach einmaliger Verimpfung des Janssen-Impfstoffs Ad26.COV2.S (Johnson & Johnson) eine Komplettierung der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff vorzunehmen und bei Auffrischungsimpfungen nach folgenden Impfschemata zu verfahren:

Vorgehen zur 1. Auffrischimpfung gegen COVID-19 bei Impfschemata, die von den aktuellen STIKO-Empfehlungen zur Grundimmunisierung abweichen [Stand: 24. Mai 2022] [aus der 20. Aktualisierung der Ständigen Impfkommission[33] mit Anpassungen]
Personengruppe Schema der durchgeführten Grundimmunisierung Komplettierung der Grundimmunisierung 1. Auffrisch­impfung
1. Impfstoffdosis 2. Impfstoffdosis 3. Impfstoffdosis Abstand zur 2. Impfstoffdosis
≥ 18-Jährige Vaxzevria Vaxzevria keine Comirnaty (30 μg) (≥ 18-Jährige) oder Spikevax (50 μg) (≥ 30-Jährige)123 ≥ 3 Monate
mRNA-Impfstoff Vektorbasierter Impfstoff
JCOVDEN (COVID-19 Vaccine Janssen) Vaxzevria
JCOVDEN
Vaxzevria JCOVDEN
Vaxzevria Comirnaty (30 µg)
Vaxzevria oder mRNA-Impfstoff oder JCOVDEN Nuvaxovid
≥ 18–29-Jährige Spikevax (100 μg) Spikevax (100 μg) Comirnaty (30 μg)3
JCOVDEN Comirnaty (30 μg) im Abstand von ≥ 4 Wochen
≥ 30–59-Jährige Comirnaty (30 μg) oder Spikevax (100 μg) im Abstand von ≥ 4 Wochen Comirnaty (30 μg) oder Spikevax (50 μg)123
Nuvaxovid

[Hinweis: Die Impfstoffe sind nicht nach den Herstellernamen bezeichnet. Comirnaty von Biontech und Spikevax von Moderna sind mRNA-Impfstoffe. Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson sind vektorbasierte Impfstoffe. Nuvaxovid von Novavax ist ein Proteinimpfstoff.]

1 
Im Alter von 18–29 Jahren soll nur Comirnaty eingesetzt werden.
2 
Für die Auffrischimpfung von Personen mit Immundefizienz soll Spikevax in einer Dosierung von 100 μg verwendet werden (siehe 11. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO [unter doi:10.25646/9087]).
3 
Bestehen produktspezifische medizinische Kontraindikationen gegen die Verwendung von Comirnaty bzw. Spikevax, kann Nuvaxovid verwendet werden. Es ist zu erwarten, dass auch für Nuvaxovid eine Zulassung für eine Auffrischimpfung beantragt werden wird. Die STIKO wird die Daten dann evaluieren und die Empfehlungen ggf. anpassen

Vorangegangene Entwicklung

Der Vorsitzende der STIKO, Thomas Mertens, ging Mitte Mai 2021 davon aus, dass 2022 alle gegen COVID-19 Geimpften ihren Impfschutz auffrischen müssen, da der Impfschutz nach bisherigen Erkenntnissen nur etwa sechs Monate anhält. Für bestimmte Risikogruppen werde schon im Herbst 2021 eine Auffrischungsimpfung notwendig sein.[47][48]

Das RKI antwortete am 25. Juni 2021 auf die von ihm selbst gestellte Frage: „Könnte nach einer abgeschlossenen Impfserie eine spätere Auffrischimpfung mit einem anderen COVID-19-Impfstoff erfolgen?“, dass nichts dagegen spricht.[49]

Laut einem Bericht des Ärzteblattes vom 31. August 2021 schlug der Berufsverband Deutscher Laborärzte eine Priorisierung der Personengruppen für Drittimpfungen anhand sogenannter Surrogat­-Neutralisationstests vor. Dieses Testverfahren kann die Konzentration von Antikörpern im Blut bestimmen. Unter einem Wert von 21.8 Binding Antibody Units (BAU) bestehe keine Immunisierung mehr. Bei entsprechend Gefährdeten sollte eine regelmäßige Messung des Antikörperspiegels stattfinden. Über einem Wert von 1.000 BAU sei eine Drittimpfung dagegen unnötig.[50]

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte Anfang September 2021 das Fehlen einer Empfehlung der STIKO für Auffrischungsimpfungen in der Breite kritisiert, weil die Datenlage dafür noch nicht ausreichend war. Besorgt zeigte sich auch Karl Lauterbach, Gesundheitsexperte der SPD: „Ich befürchte, dass jetzt viele mit einer dritten Impfung versehen werden, die davon nicht profitieren, während diejenigen, die sie dringend benötigen würden, sie nicht bekommen.“ Auch der Virologe Hendrik Streeck hatte Zweifel am Sinn einer dritten Impfung geäußert: „Es gibt keinen belastbaren Hinweis, dass die Wirkung von zwei Impfungen derart nachlässt, dass sie das Hauptziel des Schutzes vor einem schweren Verlauf prinzipiell nicht mehr gewährleisten.“ Eine Booster-Impfung könne allenfalls bei Risikopatienten sinnvoll sein.[51]

Am 23. September 2021 bestand Gewissheit, dass die STIKO eine dritte Impfung bei Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem empfiehlt. Zu dieser Risikogruppe gehören beispielsweise Menschen mit einem Immundefekt, einer Autoimmunerkrankung oder solche, bei denen eine Organtransplantation vorgenommen wurde. Eine altersgruppenbezogene Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung für bereits vollständig Geimpfte gab es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht.[52]

Am 24. September 2021 empfahl die STIKO Impfungen gegen das Coronavirus und gegen Grippe gleichzeitig vorzunehmen. Ein Impfabstand müsse dabei nicht eingehalten werden.[53] Ebenfalls veröffentlichte die STIKO eine Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immunschwäche.[54] Diese Empfehlung umfasst u. a. bisher ungeimpfte Personen mit einer Immundefizienz, das Vorgehen nach der COVID-19-Grundimmunisierung von Personen mit verschiedenen Schweregraden einer Immundefizienz sowie deren Kontaktpersonen.[55]

Am 7. Oktober 2021 empfahl die STIKO, Menschen ab 70 Jahren Auffrischungsimpfungen zu geben, ebenso Bewohnern von Altenheimen, dem Personal mit direktem Kontakt zu Betreuten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen. Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff solle frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Nach abgeschlossener Grundimmunisierung mit einem der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer oder Spikevax von Moderna) solle möglichst der gleiche Impfstoff verabreicht werden. Bei Personen, die mit dem Einmalimpfstoff Ad26.COV2.S von Janssen/Johnson & Johnson geimpft wurden, solle zum ausreichenden Impfschutz eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs hinzutreten. Die entsprechende Impfung solle bereits vier Wochen nach der Impfung mit Ad26.COV2.S erfolgen.[56] Die Empfehlung der STIKO beruhte darauf, dass in Deutschland im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfdosen die meisten Erkrankungen mit COVID-19 aufgrund von Impfdurchbrüchen bei Personen beobachtet wurden, die damit geimpft wurden. Der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) lag mit Stand vom 15. Oktober 2021 für die Impfstoffe Ad26.COV2.S (Johnson & Johnson) und Vaxzevria (AstraZeneca) noch keine Zulassung für eine Auffrischungsimpfung vor.[57]

Am 18. Oktober 2021 aktualisierte die STIKO ihre Empfehlung. Sie empfahl nun Auffrischungsimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff bei Personen ab dem 70. Lebensjahr und für bestimmte Risikogruppen. Ebenso solle vorgegangen werden, wenn zuvor Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson verimpft wurde.[58]

Obwohl eine Empfehlung der STIKO für Auffrischungsimpfungen mit Vaxzevria (AstraZeneca/Oxford) für vollständig damit Grundimmunisierte noch aussteht, können besonders gefährdete Personen eine Auffrischimpfungsimpfung zur Wiederherstellung des Impfschutzes mit einem mRNA-Impfstoff bereits erhalten. Auch bei Personen, die zweifach mit Vaxzevria geimpft wurden und damit eine vollständige Impfung erhalten haben, ist trotz der noch ausstehenden Empfehlung der STIKO eine dritte Impfung zur Auffrischung ihres Immunschutzes mit einem mRNA-Impfstoff möglich: „Ob eine mögliche Auffrischimpfung sinnvoll ist, sollte nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz der zu impfenden Person entschieden werden. Für diejenigen, für die mit Stand vom 22. Oktober 2021 noch keine Empfehlung der STIKO vorlag, haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit die Entscheidung getroffen, eine Auffrischungsimpfung zu ermöglichen.“[59]

Impfung von Kindern und Jugendlichen

Altersgruppe 12–17 Jahre

BioNTech/Pfizer beantragten im April 2021 bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) die Zulassung von Tozinameran für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren.[60] Am 26. Mai 2021 erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass Eltern, im Einvernehmen mit ihren Kindern und ärztlichem Rat, die Impfentscheidung selbst treffen sollen, sobald es eine Empfehlung der STIKO gibt.[61]

Am 25. Mai 2021 gab der Virologe Alexander Kekulé zu bedenken, dass eine vollständige Ausrottung des Coronavirus und seiner Mutanten eine Illusion sei. Es könne allenfalls ein Kontrollzustand erreicht werden, bei dem eine gewisse Zahl an Neuinfektionen dennoch unvermeidbar ist. Was die Impfung von Kindern betrifft, verfüge man bisher über keine Erfahrungswerte. Auch sei noch nie eine Pandemie allein durch Impfung beendet und ein neuer Impfstoff global in allen Altersgruppen eingesetzt worden.[62]

Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank-Ulrich Montgomery, wandte sich am 26. Mai 2021 dagegen, Minderjährigen eine Impfung zu empfehlen, da es noch nicht genügend Daten zu Risiken gebe. Allerdings sei der Krankheitsverlauf bei Kindern deutlich milder und weniger gefährlich als bei Erwachsenen und betagten Menschen. Alena Buyx, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, hält ein Impfangebot für 12- bis 15-Jährige schon deshalb für richtig, „weil sie auch selbst natürlich einen Schutz haben möchten“. Auch bei Jugendlichen gebe es schwere Verläufe und das Long-Covid-Syndrom.[63]

Am 24. Mai 2021 hat die Europäische Kommission, einer Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) folgend, Impfungen mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen.[64]

Laut einer Mitteilung des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 24. Juni 2021 empfahl damals die STIKO, Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren zu impfen, die

  • bestimmte namentlich genannte Vorerkrankungen haben,
  • im Umfeld von gefährdeten Personen leben, die sich nicht selbst schützen können oder
  • arbeitsbedingt einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.[65]

Kinder und Jugendliche, die davon nicht betroffen waren, hätten jedoch demnach bei eigenem Wunsch bzw. dem ihrer Sorgeberechtigten dennoch geimpft werden können.[66]

Mitte August empfahl die STIKO Impfungen gegen SARS-CoV-2 auch allen 12- bis 17-Jährigen, nicht nur Kindern und Jugendlichen mit Vorerkrankungen. Auf der Grundlage neuer Daten, insbesondere aus einem US-amerikanischen Impfprogramm mit fast 10 Millionen jungen Menschen, hätten zu diesem Zeitpunkt mögliche Risiken zuverlässiger beurteilt werden können.[65]

Bis Ende Juli 2021 erfasste das für die Impfstoffsicherheit in Deutschland zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nur 24 Fälle einer Herzmuskelentzündung (Myokarditis) nach Impfungen mit dem mRNA-Vakzin von BioNTech/Pfizer bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren (22 männliche und zwei weibliche Jugendliche), die häufiger erst nach der zweiten Impfung auftraten. Das Paul-Ehrlich-Institut beurteilte das Nutzen-Risiko-Verhältnis wegen der Seltenheit dieser Nebenwirkungen ebenfalls positiv.[67]

Mit Aktualisierung der Impfempfehlung der STIKO vom 21. Dezember 2021 soll Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von 12 Jahren, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 bis auf Weiteres einmalig eine Dosis eines in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffes im Abstand von mindestens drei Monaten nach ihrer Genesung verabreicht werden.[41]

Altersgruppe 5–11 Jahre

In der Druckausgabe vom 18. November 2021 stellte das Magazin Stern den Leiter der pädiatrischen Abteilung eines Klinikums vor, der Kinder unter zwölf Jahren, darunter auch Kleinkinder off label gegen COVID-19 impft. Unter den Impflingen seien auch seine eigenen Kinder gewesen.[68] Dieses Verfahren ist in Deutschland legal; allerdings riskiert der Arzt, für eventuelle Impfschäden persönlich haftbar gemacht zu werden.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) empfahl am 25. November 2021 der Europäischen Kommission, eine an den Bedarf des kindlichen Körpers angepasste Variante des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer zuzulassen, nachdem sie auf ihre Wirksamkeit hin geprüft wurde. Am 26. November 2021 stimmte das Europäische Parlament der EMA-Empfehlung zu.[69]

Am 1. Dezember 2021 teilte der Kinderschutzbund Berlin mit, dass bis zu diesem Tag mehr als 20.000 Kinder unter zwölf Jahren in Deutschland eine Impfung off label gegen COVID-19 von Ärzten erhalten hätten, die hierzu bereit gewesen seien.[70] Die Nachfrage nach Impfungen für diese Altersgruppe sei, so der Kinderschutzbund, groß.[71] Ein sehr hohes Risiko, an COVID-19 schwer zu erkranken, hätten unter den 5 bis 11 Jahre alten Kindern vor allem Kinder mit Down-Syndrom, mit angeborenen Immundefekten oder mit zyanotischen Herzfehlern. Diesen Kindern solle nach Ansicht von Jakob Armann, Kinderarzt an der Klinik und Poliklinik für Kinder und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Dresden, schnellstmöglich die Gelegenheit zu einer Impfung gegen COVID-19 gegeben werden.[72]

Die STIKO aktualisierte am 9. Dezember 2021 ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Bei individuellem Wunsch können gemäß der STIKO auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden.[73] Nach Angaben des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn vom 2. Dezember 2021 stehen ab dem 20. Dezember 2021 für Kinder 2,4 Millionen Dosen des Impfstoffs zur Verfügung. Weitere Lieferungen seien in den ersten Monaten des Jahres 2022 zu erwarten.[74]

Mit Aktualisierung der Impfempfehlung der STIKO vom 21. Dezember 2021 soll Kindern zwischen 5 bis 11 Jahren mit einer Vorerkrankung nach Genesung von einer labordiagnostisch gesicherten SARS-CoV-2-Infektion zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 bis auf Weiteres einmalig eine Dosis eines in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffes im Abstand von mindestens drei Monaten verabreicht werden.[41]

Nach dem Stand vom 24. Mai 2022 empfiehlt die STIKO Impfungen gegen COVID-19 nun auch bei gesunden Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren. Sie sollen aber zunächst nur eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Diese solle vorzugsweise mit dem Impfstoff Comirnaty von BioNTech in reduzierter Dosis erfolgen. Entsprechend der Zulassung sei die Verwendung des Impfstoffes Spikevax von Moderna für Sechs- bis Elfjährige gleichfalls möglich. Die Empfehlung sei ausgesprochen worden, weil ein erneuter Anstieg der Infektionen im Herbst und Winter zu erwarten sei. Zur Verbesserung des Impfschutzes könnten auch Zweitimpfungen vorgenommen werden, gegebenenfalls mit einem längeren zeitlichen Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach habe auf die Entscheidungsfreiheit der Eltern hingewiesen, der sich der Empfehlung jedoch anschließe.[75]

Impfung von Schwangeren und Stillenden

Schwangere sind besonders gefährdet, bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 schwer an COVID-19 zu erkranken, wie Daten der „Cronos-Registerstudie“[76] zeigen. Diese analysierte den Zustand von Müttern und Babys, wenn sich die Frauen während ihrer Schwangerschaft infiziert hatten.[77] Neben der Vermeidung von Schwangerschaftskomplikationen bei der Mutter soll die Impfung fetale bzw. neonatale Komplikationen beim Kind aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion verhindern.[33] Schwangere zählen zu den vulnerablen Personen.

Die STIKO empfiehlt allen ungeimpften Frauen im gebärfähigen Alter, sich schon vor einer Schwangerschaft vollständig gegen COVID-19 impfen zu lassen, bei bereits schwangeren Frauen ab dem 2. Trimenon und stillenden Müttern soll ebenfalls die Grundimmunisierung inklusive Auffrischungsimpfung abgeschlossen werden.[33] Dabei sollen Schwangeren ab dem 2. Trimenon unabhängig vom Alter ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty verabreicht werden. Eine versehentliche Impfung in der Frühschwangerschaft ist kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.

Mit Stand vom 4. Januar 2022 beantwortet das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Website »Impfen« Fragen zur Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch.[78]

Vorangegangene Entwicklung

Am 10. September 2021 empfahl die STIKO die Impfung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und für Stillende mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. Auch allen noch nicht oder unvollständig geimpften Frauen im gebärfähigen Alter wurde zu einer Impfung geraten.[79]

Am selben Tag berichtete die Deutsche Apothekerzeitung von einer Expertendiskussion, die auf Einladung des Science Media Centre stattfand. Daran nahmen Christian Bogdan, STIKO-Mitglied und Direktor des Mikrobiologischen Instituts am Universitätsklinikum Erlangen, Marianne Röbl-Mathieu, ebenfalls STIKO-Mitglied und dort Sprecherin der „AG COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft“, und Mario Rüdiger vom Dresdener Universitätsklinikum Carl Gustav Carus teil. Es bestehe Einigkeit darüber, dass es bei einer Impfung vor allem um den Schutz der Schwangeren selbst geht. Eine Schwangerschaft sei im Vergleich zum Risiko gleichaltriger, nicht schwangerer Frauen ein Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf.[80]

Christian Bogdan gab zu bedenken, dass nur bei rechtzeitiger Impfung ein Schutz während der gesamten Schwangerschaft gewährleistet ist.[81] Eine Impfung gegen das Coronavirus sollte am besten schon vor einer Schwangerschaft, nicht erst ab ihrem zweiten Drittel stattfinden, damit eine Frau von Anfang an einen Schutz hat. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass eine Schwangerschaft stets komplexe Veränderungen des Immunsystems mit sich bringt und auch das Immunsystem des Kindes in den Blick genommen werden muss. Im ersten Trimenon wolle man grundsätzlich das Auftreten von Fieber vermeiden, um ein mögliches Risiko für eine Fehlgeburt auszuschließen.[80]

Impfung nach durchgemachter Infektion

In ihrer aktualisierten Impfempfehlung vom 21. Dezember 2021 gibt die STIKO Ratschläge für Immungesunde zur Durchführung einer Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion, sofern die Diagnose als sicher gilt; dieses ist der Fall wenn von einem Genesenen ein labordiagnostischer Nachweis vorgelegt werden kann. Personen ab einem Alter von 12 Jahren soll nach der Genesung von einer entsprechend nachgewiesenen Infektion eine einmalige Impfdosis verabreicht werden. Der Nachweis einer durchgemachten Infektion kann entweder durch direkten Erregernachweis mittels PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion oder von spezifischen Antikörpern seitens eines nach bestimmten Richtlinien arbeitenden Labors nach der Genesung erfolgen. Im ersten Fall soll die Impfung in der Regel im Abstand von mindestens drei Monaten nach der Infektion, im letzteren Fall vier Wochen nach dem Nachweis (aufgrund von möglichen Unsicherheiten über den Infektionszeitpunkt) stattfinden.[82]

Die Impfung kann bereits ab vier Wochen nach dem Ende der Krankheitssymptome erfolgen, z. B. wenn eine Exposition gegenüber neu aufgetretenen Virusvarianten anzunehmen ist.[82]

Bei Personen mit Immundefekt (ID) empfiehlt die STIKO, im Einzelfall zu entscheiden, ob die Verabreichung einer einzelnen Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung ausreichend ist oder mehrere Teilimpfungen (Impfserie) verabreicht werden sollten.[82]

Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr, die nach Genesung von einer Infektion bereits einmal geimpft wurden, wird von der STIKO zur Aufrechterhaltung ihrer Immunität eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur bereits verabreichten Impfstoffdosis empfohlen (Stand 21. Dezember 2021).[82]

Wie bei der Grundimmunisierung und Auffrischimpfung bei Personen, die bereits vor einer Infektion geimpft wurden, vorgegangen werden sollte, ist der tabellarischen Übersicht (Tabelle 5 im Epidemiologisches Bulletin 2/2022 der STIKO) zu entnehmen. Sollte eine Person bereits mehrmals SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, muss im Einzelfall in Abhängigkeit vom Vorliegen eines Immundefekts (ID), dem Lebensalter, dem Zeitpunkt der Infektionen und den Lebensumständen – z. B. ob der Infizierte Bewohner oder Bewohnerin eines Seniorenheims ist – über das weitere Vorgehen entschieden werden.[82]

Empfehlung zur Durchführung der Grundimmunisierung und Auffrischimpfung bei unterschiedlichen Impfanamnesen und nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion bei Immungesunden [Stand: 24.Mai 2022] [aus der 20. Aktualisierung der Ständigen Impfkommission[33] mit Anpassungen]
SARS-CoV-2-Infektions- bzw. COVID-19-Impfanamnese Weiteres Vorgehen
1. Ereignis 2. Ereignis Abstand zw. 1. und 2. Ereignis 3. Ereignis Abstand zw. 2. und 3. Ereignis Grundimmunisierung3 Auffrischimpfung3
SARS-CoV-2-Infektion Bei PCR-Nachweis11 Impfstoffdosis in der Regel 3 Monate2 nach Infektion; bei serologischem Nachweis11 Impfstoffdosis im Abstand von 4 Wochen zur Labordiagnose Auffrischimpfung nach den bestehenden Empfehlungen
SARS-CoV-2-Infektion < 3 Monate 1 Impfstoffdosis in der Regel 3 Monate2 nach der 2. mittels PCR nachgewiesenen Infektion
≥ 3 Monate Keine weitere Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung notwendig
SARS-CoV-2-Infektion < 3 Monate
SARS-CoV-2-Infektion5 ≥ 3 Monate
1. Impfstoffdosis < 4 Wochen Eine weitere Impfstoffdosis in der Regel ≥ 3 Monate nach der 1. Impfstoffdosis6
≥ 4 Wochen Keine weitere Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung notwendig
< 4 Wochen 2. Impfstoffdosis < 3 Monate
≥ 4 Wochen 2. Impfstoffdosis ≥ 3 Monate Keine Auffrischimpfung notwendig
1. Impfstoffdosis SARS-CoV-2-Infektion < 4 Wochen Bei PCR-Nachweis11 Impfstoffdosis in der Regel 3 Monate2 nach Infektion; bei serologischem Nachweis1 1 Impfstoffdosis im Abstand von 4 Wochen zur Labordiagnose Auffrischimpfung nach den bestehenden Empfehlungen
≥ 4 Wochen Keine weitere Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung notwendig
2. Impfstoffdosis ≥ 3 bzw. 4 Wochen4 SARS-CoV-2-Infektion < 3 Monate Auffrischimpfung nur für Personen, die eine Indikation für eine 2. Auffrischimpfung haben
≥ 3 Monate
1 
Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.
2 
Die Gabe der Impfstoffdosis ist bereits ab 4 Wochen nach Ende der COVID-19-Symptome möglich, um rasch einen verbesserten Impfschutz aufzubauen. Ein längerer Impfabstand erscheint dagegen für die Höhe und Dauer des Impfschutzes vorteilhaft.
3 
Für die 2. Impfstoffdosis der Grundimmunisierung soll grundsätzlich der Impfstoff verwendet werden, mit dem die Impfserie begonnen wurde. Für die Auffrischimpfung soll ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Wurde die Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt, so soll zur Auffrischimpfung grundsätzlich der mRNA-Impfstoff verwendet werden, der bei der Grundimmunisierung zu Anwendung kam. Wenn dieser nicht verfügbar ist, kann bei ≥ 30-Jährigen der jeweils andere mRNA-Impfstoff verwendet werden. Die STIKO betrachtet in der Altersgruppe ≥ 30 Jahre die beiden mRNA-Impfstoffe als gleichwertig.
4 
In Abhängigkeit vom für den jeweiligen Impfstoff zugelassenen Impfintervall für die Grundimmunisierung: ≥ 3 Wochen (Comirnaty und Nuvaxovid) oder ≥ 4 Wochen (andere COVID-19-Impfstoffe).
5 
Zum Erreichen einer hybriden Immunität wird auch Personen, die 3 oder mehr SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, die Auffrischimpfung empfohlen.
6 
Eine weitere Impfstoffdosis ist in diesem Fall aufgrund der kürzlich durchgemachten Infektion in einem Abstand von ≥ 3 Monate nach der 1. Impfstoffdosis empfohlen.

Immunisierung nach Infektion und Genesung

Am 17. September 2021 verkündete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass Bürger, die bereits eine unbemerkte Corona-Infektion erlitten haben, den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes durch einen Antikörpertest und eine einzelne Impfung erbringen können. Der etwa 20 bis 25 Euro kostende Antikörpertest müsse jedoch selbst bezahlt werden. Für Genesene sei weiterhin ein positiver PCR-Test als Nachweis erforderlich, der bis zu sechs Monaten nach einer Infektion gültig ist. Danach sei auch bei Genesenen eine Impfung nötig, um als vollständig geschützt anerkannt zu werden.[83]

Einer Meldung der Tagesschau vom 1. Oktober 2021 zufolge gehen Virologen der Gesellschaft für Virologie davon aus, dass der Immunschutz bei Genesenen länger anhält als bisher angenommen. Dieser könne mindestens ein Jahr betragen, möglicherweise sogar noch deutlich länger. Es werde dafür plädiert, dass die Befreiung von der Corona-Testpflicht nach Genesung von einer nachweislich überstandenen SARS-CoV-2-Infektion auf zwölf Monate verlängert wird. Bisher endet die Testpflicht bereits nach sechs Monaten.[84]

Am 16. Januar 2022 wurde berichtet, dass das Robert Koch-Institut (RKI) eine Änderung vorgenommen hat, die ab 15. Januar 2022 gilt. Der bisherige Zeitraum von sechs Monaten für Genesene, als immunisiert zu gelten, wurde auf drei Monate verkürzt. Genesene benötigen künftig nach drei Monaten eine Auffrischungsimpfung, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Zur Anerkennung des Status als Immunisierter darf die Abnahme des positiven PCR-Tests mindestens 28, höchstens jedoch 90 Tage zurückliegen.[85][86]

Impfstatistik

Bund

Seit dem 28. Dezember 2020 veröffentlicht das RKI werktäglich Impfstatistiken.[87] Bundesweit haben bis 20. Juni 2022 mindestens 64.562.766 Menschen die erste Impfung erhalten.[88][89] Dies entspricht 77,6 Prozent der deutschen Bevölkerung und 86,6 Prozent aller Erwachsenen.[89] Vollständig grundimmunisiert sind 63.131.872 Personen (vollständige Impfquote: 75,9 Prozent bzw. 85,1 Prozent der Erwachsenen).[89] Das RKI hatte bereits im Herbst 2021 zu bedenken gegeben, dass aufgrund von Untererfassung im Meldesystem die tatsächliche Impfquote wahrscheinlich um 5 Prozent höher liege.[90][91]

Ein Vergleich mit anderen Staaten siehe COVID-19-Impfstoff#Impfstatistik.

Gesamtzahl der Impfungen seit Beginn der Impfkampagne

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  • Gesamtzahl an Erstimpfungen
  • Gesamtzahl an Zweitimpfungen (vollständige Impfung)
  • Gesamtzahl an Drittimpfungen (1. Auffrischungsimpfung)
  • Gesamtzahl an Viertimpfungen (2. Auffrischungsimpfung)
  • Datenstand bis 20. Juni 20221[92]

    Impfungen pro Tag

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  • Erstimpfungen
  • Zweitimpfungen (vollständige Impfung)
  • Drittimpfungen (1. Auffrischungsimpfung)
  • Viertimpfungen (2. Auffrischungsimpfung)
  • Datenstand bis 19. Juni 20221[93]

    Bundesländer

    Impfungen nach Bundesländern und Altersgruppe
    Land 12–17 Jahre 18–59 Jahre ab 60 Jahre
    vollst. Impfung vollst. Impfung 1. Auffrisch­impfung vollst. Impfung 1. Auffrisch­impfung 2. Auffrisch­impfung
    Baden-Württemberg Baden-Württemberg 63,4 % 80,2 % 62,7 % 89,9 % 77,3 % 13,3 %
    Bayern Bayern 68,0 % 81,1 % 60,5 % 89,2 % 78,5 % 12,9 %
    Berlin Berlin 67,0 % 84,1 % 66,0 % 98,1 % 85,3 % 20,2 %
    Brandenburg Brandenburg 50,5 % 73,6 % 54,1 % 84,1 % 73,0 % 10,6 %
    Bremen Bremen 71,1 % 98,7 % 70,3 % 98,0 % 88,2 % 31,9 %
    Hamburg Hamburg 71,9 % 93,5 % 68,9 % 97,4 % 81,4 % 25,6 %
    Hessen Hessen 65,3 % 81,0 % 62,0 % 89,3 % 76,7 % 18,2 %
    Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern 56,2 % 78,5 % 58,2 % 91,6 % 80,4 % 16,6 %
    Niedersachsen Niedersachsen 73,0 % 82,7 % 70,1 % 92,1 % 83,6 % 26,8 %
    Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 73,0 % 85,9 % 67,4 % 93,1 % 83,7 % 27,5 %
    Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz 67,4 % 80,1 % 64,7 % 91,0 % 79,8 % 20,2 %
    Saarland Saarland 71,1 % 88,4 % 71,2 % 94,7 % 85,0 % 19,1 %
    Sachsen Sachsen 43,5 % 66,7 % 47,9 % 84,0 % 71,6 % 6,2 %
    Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 51,1 % 76,7 % 53,9 % 91,2 % 78,9 % 9,9 %
    Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein 86,1 % 84,9 % 73,0 % 93,0 % 90,9 % 39,0 %
    Thüringen Thüringen 51,5 % 71,3 % 50,5 % 87,8 % 75,3 % 6,9 %
    Deutschland Deutschland 66,9 % 82,1 % 63,8 % 90,9 % 80,2 % 19,2 %
    Insgesamt verimpfte Dosen 180.552.942
    Datenstand bis 20. Juni 2022 (Quelle: RKI, Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung[94])

    Impfstoffbeschaffung

    Bestellungen

    Die Europäische Kommission vereinbarte mit den Pharmaunternehmen BioNTech und Pfizer den Kauf von 200 bis 300 Millionen Einzeldosen ihres RNA-Impfstoffes[95] Tozinameran.[96] Vom bestellten Kontingent sollte Deutschland 38 Mio. Impfdosen erhalten.[97][98] Insgesamt hat die EU-Kommission bis November 2020 bis zu 405 Mio. Dosen des Tübinger Herstellers Curevac, je 400 Mio. von AstraZeneca und Johnson & Johnson, je bis zu 300 Mio. Dosen von BioNTech/Pfizer und von Sanofi/GlaxoSmithKline sowie 160 Mio. Dosen von Moderna bestellt.[99]

    Laut einer Meldung vom 4. August 2021 hat sich die EU 100 Millionen Dosen des Impfstoffs NVX-CoV2373 des US-Pharmaunternehmens Novavax mit einer Option über weitere 100 Millionen Dosen bis 2023 gesichert.[100]

    Impfstoffmangel im 1. Halbjahr 2021 und mögliche Ursachen

    Bestellungsdefizite

    Karl Lauterbach, Epidemiologe und Gesundheitsexperte der SPD, befürchtete schon im August 2020, dass selbst für den Fall der Verfügbarkeit eines wirksamen Impfstoffes zu Beginn des Jahres 2021 sich die Impfung der Gesamtbevölkerung Deutschlands bis 2022 hinziehen könnte.[101][102]

    Verhandlungspartner der Impfstoffproduzenten waren nicht die Nationalstaaten innerhalb der EU, sondern die EU selbst. BioNTech/Pfizer hatten im November 2020 der EU 500 Millionen Dosen ihres mRNA-Impfstoffes BNT162b2 angeboten. Die EU wollte aber zunächst nur 200 Millionen – mit einer Option auf weitere 100 Millionen – abnehmen, obwohl die Phase-3-Studie bereits eine hohe Wirksamkeit bewies.[103][104] Dagegen bestellte die EU bei Curevac im November 2020, also bereits vor dem Beginn der Phase-3-Studie, bis zu 405 Millionen Dosen (180 Mio. optional, 225 Mio. fest) des mRNA-Impfstoffs CVnCoV.[105][106][107]

    Anfang Januar 2021 kritisierte Frauke Zipp, ein Mitglied der Leopoldina, die Bundesregierung und warf ihr ein „Versagen bei der Impfstoffbestellung“ vor.[108] Wegen des damaligen Impfstoffmangels zog das Bundesgesundheitsministerium Anfang Januar 2021 in Erwägung, beim Impfstoff von BioNTech/Pfizer das Maximum beim Impfabstand von 42 Tagen noch zu überschreiten.[109][110] Dies wäre jedoch mit Risiken bei der Impfwirksamkeit einhergegangen. (Siehe dazu auch: COVID-19-Impfstoff)

    Verträge mit Impfstoffproduzenten

    Am 29. Januar 2021 erhielt der Vektorimpfstoff AZD1222 (Vaxzevria) von AstraZeneca die bedingte Marktzulassung in der EU. Die ersten Lieferungen blieben jedoch hinter den Erwartungen zurück.[111] Nachdem AstraZeneca ankündigte, wegen Produktionsschwierigkeiten weniger Impfstoffe in die EU zu liefern, kam es zu einer Auseinandersetzung mit der EU-Kommission.[112][113] Diese pochte darauf, dass es verbindliche Bestellungen gebe, während AstraZeneca einwandte, dass nur „Best Reasonable Efforts“ („beste vernünftige Anstrengungen“) zu unternehmen gewesen seien. Außerdem habe die EU drei Monate später als das Vereinigte Königreich bestellt.[114] Noch am 29. Januar 2021 wurde der Vertrag mit der EU (mit teilweisen Schwärzungen) veröffentlicht,[115][116] später dann ohne solche.[117] Der Vertrag mit dem Vereinigten Königreich gleicht weitgehend dem mit der EU, einschließlich der Formulierung „Best Reasonable Efforts“.[118]

    Etwa zur gleichen Zeit veröffentlichte die EU-Kommission den Vertrag mit Curevac, ebenfalls mit Schwärzungen. Die Wirtschaftswoche schrieb am 23. Januar 2021 auch, dass Curevac sich zur Haftung bekenne, die Pfizer nicht habe übernehmen wollen. Die Verhandlungen mit BioNTech/Pfizer hätten sich wegen der Haftungsfrage auch hinausgezögert.[119][120]

    Im Februar 2021 veröffentlichte die EU-Kommission den dritten von sechs Verträgen in teilweise geschwärzter Fassung, der mit Sanofi/GlaxoSmithKline geschlossen wurde.[121][122]

    Die Europäische Kommission hat, nachdem AstraZeneca seine Lieferzusagen nicht einhielt, Ende April 2021 Klage gegen das Unternehmen erhoben.[123] Nach Berichten vom 18. Juni 2021 erließ ein Brüsseler Gericht am gleichen Tag im Eilverfahren ein Interimsurteil, wonach der Hersteller, der 300 Mio. Impfstoffdosen zusagte, zur gestaffelten Lieferung von 50 Mio. Impfstoffdosen an die EU bis September 2021 verpflichtet wurde.[124][125][126]

    Seit 30. Januar 2021 müssen Impfstoffexporte aus der Europäischen Union gemeldet werden. Dadurch soll mehr Klarheit über die Impfstoffproduktion und die Exporte geschaffen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Exporte in Entwicklungsländer und Partnerländer wie die Schweiz, Israel oder die Ukraine, nicht aber in das Vereinigte Königreich.[127] Kanada, das (Stand Februar 2021) alle Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna aus Europa erhält, wurde von der EU-Kommission zugesichert, dass die Lieferungen nicht gestört werden.[128]

    Ausfuhrbeschränkungen

    In den Vereinigten Staaten sind die Impfstoffhersteller, entsprechend der Executive Order 13962 des damaligen Präsidenten Donald Trump, die von seinem Nachfolger Joe Biden fortgeführt wurde, angehalten, den Impfstoff zunächst für die Versorgung der USA zu liefern.[129] Daher müssen europäische Produktionsstätten von Pfizer, die weniger Kapazität als die Werke in den USA haben, den Impfstoff für die gesamte übrige Welt (inklusive Kanada) produzieren.[130][131][132] Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisierte Anfang Februar 2021, die USA exportierten von dem Pfizer-Impfstoff „so gut wie nichts“.[133][134]

    Die Bitte der EU-Kommission, Europa einige der 30 Millionen Impfdosen von AstraZeneca, die in den USA wegen der fehlenden Zulassung bislang nicht genutzt werden konnten, zu überlassen, lehnten die USA im März 2021 ab.[135][136]

    Beim Impfstoff von Johnson & Johnson kam es wegen des faktischen Exportstopps der USA bereits im März 2021 zu Verzögerungen.[137] Die USA erhielten trotz eines Produktionsausfalls von 15 Millionen Dosen in einem amerikanischen Werk im April 2021 die volle Liefermenge, während der EU die Liefermengen gekürzt wurden.[138]

    Neben den Impfstoffen selbst sind auch Grundmaterialien für die Impfstoffherstellung vom Exportverbot der USA betroffen. Die rechtliche Grundlage dafür ist der Defense Production Act, den sowohl Trump als auch Biden aktivierten, um strenge Exportrestriktionen bis hin zu einem Exportverbot für krisenrelevante Güter zu verhängen.[139] Von dem Mangel an Rohstoffen ist nach Aussage des Unternehmensvorstands auch der deutsche Hersteller Curevac betroffen. Nach Informationen aus Regierungskreisen gebe es aber keinen offiziellen Exportstopp der USA. Vielmehr solle zuerst die US-Produktion angekurbelt werden, ehe exportiert werden dürfe.[140] Die EU überzeugte jedoch die USA, die Restriktionen für den Export der knappen Güter aufzuheben, obwohl der Impfstoff CVnCoV von Curevac noch keine Zulassung hatte.[141]

    Strategien zur Behebung des Impfstoffmangels

    Mehr Impfstoff aus einer Impfampulle

    Das Bundesgesundheitsministerium empfahl am 27. Dezember 2020 Landesbehörden und Impfzentren, unter geeigneten Bedingungen sechs statt bislang fünf Dosen aus einer BioNTech/Pfizer-Impfampulle zu ziehen. Bereits zuvor konnten Ärzte nach eigenem Ermessen daraus mehr Dosen generieren.[142] Am 8. Januar 2021 gab die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) die entsprechende Erlaubnis.[143]

    Krisenproduktion

    Zur Beschleunigung der Impfstoffversorgung wurde im Winter 2020/ 2021 von deutschen Politikern, darunter Christian Lindner, eine Krisenproduktion gefordert. Die Vorschläge reichten von marktwirtschaftlichen Anreizen zur Lizenzierung bis zur Erteilung von Zwangslizenzen.[144]

    Aufhebung von Impfpatenten

    US-Präsident Biden entschloss sich im Mai 2021, die Patente für COVID-19-Impfstoffe aufzuheben. Dies wurde von Robert Habeck befürwortet, während Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem kritisch gegenüberstanden und auch als mögliches Risiko für die Sicherheit der Impfstoffproduktion ansahen.[145] Das Know-how der Entwicklung neuer Impfstoffe allein reiche nicht aus. Um sie schnell auf den Markt bringen zu können, werde eine entsprechende Infrastruktur und Logistik sowie eine hohe Kapitaldecke benötigt. Wichtig sei auch ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums.[146] Die Kanzlerin regte an, dass sich die USA um eine gesteigerte Produktion von Impfstoffen bemühen, anstatt Patente aufzuheben.[147]

    Unterstützung bedürftiger Länder

    Am 26. Juli 2021 berichtete die ÄrzteZeitung, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Versprechen der Bundesregierung zur Corona-Impfung als übererfüllt ansieht. Das erklärte Ziel, jedem Impfwilligen bis Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen, sei erreicht. Auch für Kinder und Jugendliche stünde im Juli und August ausreichend Impfstoff (von BioNTech/Pfizer und Moderna) zur Verfügung, um den rund 4,5 Millionen 12- bis 17-Jährigen ein Impfangebot zu machen.[148]

    Ab August 2021 wollte Deutschland alle Impfstoff-Lieferungen von AstraZeneca der Hilfsorganisation COVAX spenden. Nach Deutschland sollen dagegen keine Lieferungen mehr erfolgen. Zunächst sollen knapp 1,3 Millionen Dosen an die Organisation gehen. Darüber hinaus wolle die Bundesregierung zugunsten von Staaten, die Bedarf haben, im August auf Impfstoffdosen von Johnson & Johnson, die eigentlich Deutschland zustehen würden, verzichten. Die vertraglich vereinbarte Menge soll je nach Bedarf in Deutschland später geliefert oder an andere Staaten abgegeben werden. Anfang Juli 2021 habe das Kabinett beschlossen, bis Ende des Jahres mindestens 30 Millionen Impfdosen an Entwicklungsländer und andere Staaten abzugeben, wovon 80 Prozent der COVAX zur Verfügung gestellt und 20 Prozent direkt an andere Länder gehen sollen.[149]

    Stand 2. Oktober 2021 habe die Bundesrepublik Deutschland bereits rund 17 Millionen Impfdosen an andere Staaten abgegeben. Davon entfielen über die COVAX 10 Millionen auf AstraZeneca, gut 7 Millionen Dosen seien direkt an die Ukraine, Namibia, Vietnam, Ägypten und Ghana gegangen. Eine Lieferung nach Thailand stehe noch aus. Ab Oktober 2021 solle COVAX auch der Impfstoff von Johnson & Johnson zur Verfügung stehen. Deutschland habe zugesagt, bis Ende des Jahres 2021 anderen Ländern insgesamt 100 Millionen Impfdosen zu spenden. Bundesgesundheitsminister Spahn erkläre die Hilfsbereitschaft Deutschlands damit, dass die Pandemie erst ende, wenn weltweit alle Menschen geimpft sind.[150]

    Ende Oktober 2021 dankte der Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, Deutschland für seine Großzügigkeit und rief auch andere Staaten mit einer Impfquote von mindestens 40 Prozent dazu auf, bei den Impfstoff-Lieferungen bedürftigeren Staaten den Vortritt zu lassen.[151] Bundeskanzlerin Angela Merkel habe beim G20-Gipfel in Rom (30. bis 31. Oktober 2021) bekundet, nach den für 2021 geplanten 100 Millionen Impfdosen weitere 75 Millionen ärmeren Ländern spenden zu wollen. Das Bundesgesundheitsministerium habe jedoch einschränkend darauf hingewiesen, dass nicht sicher sei, ob Deutschland das Ziel von 100 Millionen noch im Jahr 2021 erreichen kann. Es seien erst schwierige Rechtsfragen, die mit den betreffenden Herstellern zusammenhängen, und logistische Anforderungen auf seiten der Empfängerländer zu klären.[152]

    Im November 2021 erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jedoch, er habe eine Lieferung des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs Tozinameran an das internationale Hilfsprogramm COVAX zugunsten der inländischen Booster-Kampagne gestoppt.[153]

    Impfstoffsicherheit und -wirksamkeit

    Die bislang zum Einsatz gekommenen Impfstoffe wurden in Phase-III-Studien zuvor an mehreren zehntausend Patienten getestet, ohne dass sich schwerwiegende Nebenwirkungen zeigten. Nach Prüfung der verfügbaren Studiendaten durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und Zulassung durch die Europäische Kommission wurden sie durch die STIKO für die Anwendung in Deutschland empfohlen.[11]

    Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zuständig für die Überwachung der Impfstoffsicherheit in Deutschland. Es erstellt regelmäßig Berichte über „Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19“. Um auch seltene Nebenwirkungen zu erkennen, wird die Verträglichkeit der Impfstoffe einer laufenden Prüfung unterzogen.[154] Begleitend hat das Institut die Smartphone-App SafeVac 2.0 entwickelt. Damit können Geimpfte digital Auskunft darüber geben, wie sie die Impfung vertragen haben.[155]

    Eine einfache, im Versorgungsalltag unkompliziert umsetzbare und dabei möglichst effektive Grundlage für die Impfrangfolge in der ambulanten ärztlichen Versorgung erkennt das RKI in der Hierarchie der Risikofaktoren, die zu einem schweren COVID-19-Verlauf führen können. Diese hat es in seinem Epidemiologischen Bulletin 19/2021 nach Auswertung von rund 94.000 Krankheitsfällen zusammengetragen. Demnach sind die fünf größten Risikofaktoren für einen schweren Verlauf hämatoonkologische Erkrankungen (31,5 Prozent), metastasierte solide Tumorerkrankungen mit Therapie (28,2 Prozent), Demenz (24,3 Prozent), metastasierte solide Tumorerkrankungen ohne Therapie (23,3 Prozent) und Herzinsuffizienz (21,7 Prozent).[156]

    In seinem Sicherheitsbericht vom 19. August 2021 berichtet das Paul-Ehrlich-Institut von insgesamt 131.671 aus Deutschland gemeldeten Verdachtsfällen (Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen in zeitlichem Zusammenhang mit Impfungen zum Schutz vor COVID-19). Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis 31. Juli 2021. Danach sind bis 1. August 2021 92.376.787 Impfungen durchgeführt worden. Davon entfallen 68.962.481 auf Comirnaty (BioNTech/Pfizer), 8.506.260 auf Spikevax (Moderna), 12.491.937 auf Vaxzevria (AstraZeneca) und 2.416.109 auf das COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson).

    Insgesamt zeige sich bei den Verdachtsfällen folgendes Bild, wobei der erste Rang von Comirnaty (BioNTech/Pfizer) in Relation zu der mit Abstand höchsten Zahl an Impfungen zu setzen ist:

    • Comirnaty: 67.165
    • Spikevax: 19.962
    • Vaxzevria: 40.368
    • Janssen: 3.628
    • Nicht spezifiziert: 548

    In 1.254 Verdachtsfällen sei über einen tödlichen Ausgang in verschiedenen zeitlichen Abständen zur Impfung berichtet worden. In nur 48 Fällen halte das Paul-Ehrlich-Institut einen ursächlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Impfung für möglich oder wahrscheinlich. 31 Fälle einer Thrombose mit Thrombozytopenie und sieben Fälle einer Thrombozytopenie/idiopathischen thrombozytopenischen Purpura mit tödlichem Ausgang nach einer Impfung mit Vaxzevria bzw. Janssen habe es gemäß den WHO-Kriterien als in ursächlichem Zusammenhang mit der jeweiligen Impfung stehend beurteilt. Dies gelte auch für zwei Fälle einer Hirnblutung nach einer Impfung mit Vaxzevria, davon einen Fall mit Nachweis von Anti-PF4-Antikörpern, und zwei Todesfälle bei zwei Männern, bei denen bei der Autopsie eine Sinusvenenthrombose festgestellt wurde. Zwei Patienten seien an den Folgen eines Guillain-Barré-Syndroms (GBS) nach einer Impfung mit Vaxzevria verstorben. Ein ursächlicher Zusammenhang könne auch hier nicht ausgeschlossen werden.

    Bei einer Obduktion seien ein Fall eines akuten Rechtsherzversagens bei ausgedehnter Thrombosierung der Lungenarterie nach einer Impfung mit Comirnaty sowie drei Fälle eines akuten Linksherzversagens mit myokardialen, lymphozytären Infiltrationen im Sinne einer möglichen Myokarditis nach Impfungen mit Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria als gesichert oder zumindest wahrscheinlich beschrieben worden.

    Basierend auf Daten des Statistischen Bundesamts (Stand: 4. August 2021) mit 982.453 Sterbefällen im Jahr 2020 bei Personen im Alter von 12 Jahren und älter, bezogen auf 73.918.151 Einwohner dieser Altersgruppe, ergäben sich jedoch keine Hinweise für eine insgesamt erhöhte Sterblichkeit nach COVID-19-Impfungen. Dabei sei die erwartete Zahl an Todesfällen in einem Zeitfenster von 30 Tagen mit allen gemeldeten Todesfällen, auch solchen außerhalb dieses Zeitfensters und solchen, bei denen das Zeitintervall nach der Impfung unbekannt war, verglichen worden.[157]

    Für Betroffene der seltenen Nebenwirkungen der Impfungen gibt es über die Hausarztversogung hinaus speziell eingerichtete Sprechstunden an den Universitätskliniken wie beispielsweise das „Fatigue Zentrum der Berliner Charité“ oder die Spezialambulanz der Uniklinik Marburg.[158]

    Kontraindikationen

    Nach Einschätzung des RKI kann in Einzelfällen aufgrund bestehender Vorerkrankungen nicht geimpft werden. Dazu zählen etwa Allergien gegen einzelne Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe. In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen nicht impfbar sind, mit dem jeweils anderen geimpft werden.

    Für eine Impfung mit Vaxzevria (AstraZeneca) gibt es darüber hinaus zwei seltene Kontraindikationen: ein vorbestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) und das Kapillarlecksyndrom. In diesen Fällen können mRNA-Impfstoffe verabreicht werden. Bei Personen mit Immundefizienz ist die Impfung möglicherweise weniger wirksam, aber nicht kontraindiziert. Infektionen mit Körpertemperaturen >38 °C sind eine vorübergehende Kontraindikation, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden.[159]

    Impfdurchbrüche

    Definition

    Das Robert Koch-Institut (RKI) definiert einen Impfdurchbruch als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR- oder Erregerisolierung festgestellt wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (zwei Dosen von Moderna, BioNTech, AstraZeneca) oder eine Dosis Janssen (Johnson & Johnson) mindestens zwei Wochen vergangen sind. Dies bedeutet, dass eine asymptomatische Infektion nach dieser Definition nicht als Impfdurchbruch gilt.[160]

    Häufigkeit

    Das RKI veröffentlicht in seinen Wochenberichten auch die Zahl der Impfdurchbrüche. Ab dem Wochenbericht vom 9. September 2021 wurden auch Kreuzimpfungen erfasst, die zuvor in der Rubrik „keinem [einzelnen, Anm.] Impfstoff zugeordnet“ erschienen. Nach dem Datenstand vom 8. September 2021 beträgt die Zahl der Impfdurchbrüche seit 1. Februar 2021 insgesamt 39.228.[161]

    Betrachtet man die Zahl der Impfdurchbrüche im Verhältnis zur Anzahl der Impfungen, so war die kumulierte Zahl der Impfdurchbrüche auf 1 Million Geimpfte (Stand Mitte September 2021):[162]

    • Comirnaty: 675
    • Spikevax: ca. 400
    • Janssen: ca. 2.000
    • Vaxzevria: ca. 830

    Entwicklung seit November 2021

    Das RKI berichtete, dass bei den symptomatisch an COVID-19 Erkrankten in der Altersgruppe ab 60 Jahren (Zeitraum 11. Oktober bis 7. November 2021) bei knapp 61 Prozent von einem Impfdurchbruch auszugehen ist.[163]

    Zugelassene Impfstoffe in der Europäischen Union

    Wahlmöglichkeit

    Am 11. Januar 2021 hieß es, dass es keine Wahlmöglichkeit zwischen den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna geben wird. In Berlin gab es dagegen im Winter 2020 für priorisierte Menschen unter 65 Jahren eine Wahlfreiheit.[164]

    In der Übergangszeit zwischen der Phase des Impfstoffmangels und seinem Ende waren die Länder noch mit nicht einfach zu lösenden Problemen konfrontiert. In einigen Regionen gab es bei den Impfzentren bereits Anfang Juli 2021 keine Wartelisten mehr, andere mussten diese erst noch abarbeiten. Dennoch gab es immerhin noch an verschiedenen Örtlichkeiten die Möglichkeit, einen Impfstoff der eigenen Wahl zu bekommen. Da Deutschland im Sommer 2021 relativ viele mRNA-Impfstoffe erhielt, wurden auch für diejenigen die Wartezeiten kürzer, die nicht mit Vektorimpfstoffen geimpft werden wollten. In einigen Impfzentren wurde nur noch dann das Vakzin von AstraZeneca verabreicht, wenn sich Impfwillige ausdrücklich für dieses entschieden.[165]

    Zweitimpfung bei mRNA-Vakzinen

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) wies Anfang Januar 2021 darauf hin, dass die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna als gleichwertig in Wirksamkeit und Sicherheit gelten, es jedoch nicht möglich ist, einer Person bei der zweiten Impfung den Impfstoff des jeweils anderen Herstellers zu verabreichen, auch wenn er auf dem gleichen Wirkprinzip basiert. Dazu gebe es bisher keine Daten.[166]

    mRNA-Impfstoffe

    Comirnaty (BioNTech/Pfizer)

    Zur Grundimmunisierung werden bei Verimpfung von Comirnaty regulär zwei Impfdosen benötigt. Personen, die eine durch einen PCR-Test bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und in der Regel drei Monate[44] danach, frühestens jedoch nach vier Wochen, mit einem zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden, gelten nach Definition des RKI als vollständig geimpft oder genesen.[167]

    Im Juli 2021 von der israelischen Regierung veröffentlichte Daten zeigten, dass die Wirksamkeit von Tozinameran in Israel nachgelassen hat.[168][169] In Deutschland wiesen verschiedene Experten darauf hin, dass die Statistik nicht belastbar sei, während andere sich besorgt zeigten.[170][171][172] Die besondere Bedeutung von Auffrischungsimpfungen („Booster-Impfungen“) drang in Deutschland fortan vermehrt in das Bewusstsein der politischen Entscheidungsträger und bereits gegen COVID-19 Grundimmunisierter.[173][174]

    Von den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna sollten in den drei Wochen ab dem 17. Januar 2022 insgesamt 32 Millionen Dosen zur Verfügung stehen. Fünf Millionen Dosen Comirnaty (BioNTech) sollten aus einem nicht benötigten EU-Kontingent Rumäniens kommen. Damit sollte jedem eine Booster-Impfung ermöglicht werden. Im Januar 2022 begann BioNTech/Pfizer mit der Entwicklung eines an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffs. Ende März 2022 erwartete Gesundheitsminister Karl Lauterbach diese angepassten Impfstoffe erst für den Herbst.[175]

    Spikevax (Moderna)

    Im November 2021 wurde Kritik an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wegen der Deckelung der Höchstbestellmenge des Impfstoffs Tozinameran von BioNTech/Pfizer laut. Anlass war, dass der Impfstoff mRNA-1273 von Moderna (Markenname: Spikevax) zu gering nachgefragt wurde und deshalb im ersten Quartal 2022 Lagerbestände zu verfallen drohten.[176] Im November 2021 änderte die STIKO ihre Empfehlung zum Einsatz von Spikevax. Danach empfiehlt sie diesen Impfstoff nicht länger für unter 30-Jährige aufgrund des seltenen aber dort im Vergleich zu Tozinameran häufigeren Auftretens von Herzmuskelentzündungen.[177]

    Ebenso wie BioNTech/Pfizer arbeitet auch Moderna an einem an die Omikron-Variante angepassten Impfstoff. Darüber hinaus entwickele Moderna einen Impfstoff, der eine Auffrischungsimpfung gegen SARS-CoV-2 mit einer Impfung gegen Grippe kombiniert. Ziel sei, pro Jahr nur eine Auffrischungsimpfung zu benötigen.[86]

    Vektorimpfstoffe

    Vaxzevria (AstraZeneca)

    Mitteilung vom 16. März 2021

    Zu Beginn des Jahres 2021 tauchten Vorbehalte gegen AZD1222 (Markenname: Vaxzevria) wegen nicht ausreichender Wirksamkeit, häufigerer Nebenwirkungen und fehlender Daten auf.[178] In zeitlicher Nähe zur Impfung wurden bis 15. März 2021 in Deutschland bei sieben Geimpften Sinusvenenthrombosen und Thrombozytopenien beobachtet. Bis zur Klärung, ob ein Zusammenhang bestehen könnte, setzten mehrere europäische Länder, darunter am 16. März 2021 auch Deutschland, die Impfungen vorübergehend aus.[179][180] Bis 29. April 2021 traten in Deutschland ca. 60 Fälle von Sinus- und Hirnvenenthrombosen auf. Sieben Frauen und sechs Männer starben.[181][182][183]

    Nach einer Prüfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die zu dem Ergebnis kam, dass der Nutzen die Risiken überwiegt, wurde die Verimpfung von Vaxzevria, ergänzt durch einen Hinweis in den Produktinformationen, am 19. März 2021 wieder aufgenommen.[184][185]

    Am 1. Juli 2021 änderte die STIKO ihre Empfehlung für die mit Vaxzevria Geimpften.[186] Die STIKO empfiehlt allen Personen in Deutschland, unabhängig von ihrem Alter, die bereits eine erste Dosis davon erhalten haben, die Fortsetzung der Impfserie mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer oder Spikevax von Moderna). Zwischen den Impfungen soll ein Mindestabstand von vier Wochen liegen.[187]

    Ad26.COV2.S (Janssen/Johnson & Johnson)

    Im August 2021 gab es Bedenken, ob eine einmalige Impfung mit diesem Vektorimpfstoff einen ausreichenden Infektionsschutz bietet. Im Vergleich zur Zahl der Impfungen kam es häufiger zu Impfdurchbrüchen.[188][189][190] Die STIKO empfahl eine zusätzliche Impfung (Kreuzimpfung) mit einem mRNA-Impfstoff ab vier Wochen nach einer Impfung mit Ad26.COV2.S. Immungesunde ab dem 18. Lebensjahr sollten mindestens drei Monate danach eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.[191][192] Dagegen empfahl die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) am 15. Dezember 2021 die Zulassung von Zweitimpfungen mit Ad26.COV2.S ab zwei Monate nach der Erstimpfung.[193]

    Proteinbasierter Impfstoff von Novavax

    Der Impfstoff NVX-CoV2373 von Novavax zeigte nach einer Ende Juni 2021 veröffentlichten Studie eine hohe Sicherheit und Wirksamkeit.[194] Er ist als Protein-Impfstoff der einzige von der EU bestellte Impfstoff, welcher auf einem klassischen Wirkmechanismus basiert.[195][196]

    NVX-CoV2373 ist seit dem 20. Dezember 2021 in der EU zugelassen.[14] Von Deutschland wurden (Stand Ende Dezember 2021) vier Millionen Einzeldosen bestellt.[197]

    Am 22. Januar 2022 beschlossen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern in einer Schaltkonferenz, dass bisher ungeimpfte Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen bevorzugt den Impfstoff von Novavax erhalten können, wenn Mitte März 2022 die Impfpflicht für sie in Kraft tritt. Soweit zu diesem Zeitpunkt kein Immunitätsnachweis geführt werden kann, darf in diesen Bereichen keine Beschäftigung mehr stattfinden. Die Zielsetzung liege in einer möglichen höheren Akzeptanz und um Kündigungen zu vermeiden.[198]

    Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung

    Nach unterschiedlichen Aus- oder Festlegungen seit Anfang 2021, welche Impfabstände jeweils die richtigen sind, wurden deren Grundlagen durch die Empfehlungen der STIKO vom 1. Juli 2021 festgelegt.[199] Mit Stand vom 21. Dezember 2021 (bei Überschreiten des maximalen Impfabstandes kann trotzdem geimpft werden) lauten sie wie folgt:[200]

    • Impfstoff von BioNTech/Pfizer: 3 bis 6 Wochen
    • Impfstoff von Moderna (empfohlen ab 30 Jahren): 4 bis 6 Wochen
    • heterologe Impfung (erst AstraZeneca oder Johnson & Johnson, dann Biontech oder Moderna, empfohlen ab 60 Jahren): ab 4 Wochen[201]
    • Auffrischungsimpfung (empfohlen ab 18 Jahren): mindestens 3 Monate nach zweiter Impfstoffdosis

    Diese Empfehlungen ermöglichen die Anwendung kürzerer Impfabstände auch in Impfzentren oder vergleichbaren Einrichtungen, die sich an die bisherigen Empfehlungen (Biontech und Moderna sechs Wochen, bei Kreuzimpfungen neun bis zwölf Wochen) gehalten haben. Demgegenüber wurde in einer im Juli 2021 veröffentlichten britischen Untersuchung, die bei Senioren durchgeführt wurde, festgestellt, dass durch den in Großbritannien bei der Verimpfung des Vakzins von BioNTech/Pfizer praktizierten längeren Impfabstand deutlich mehr neutralisierende Antikörper gebildet werden.[202] Die STIKO erkannte diese immunologisch günstigere Wirkung an, sah aber auch die Vorteile des durch den kürzeren Impfabstand schneller erreichten besseren Schutz vor einer Infektion mit der damals vorherrschenden Delta-Variante.[203]

    Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

    Siehe auch: Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen

    Rechtsverordnungen (Auswahl)

    In Deutschland ist eine Rechtsverordnung eine generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird. Dazu bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage im Gesetz.

    Auskunftsrechte von Arbeitgebern

    Arbeitgeber in Einrichtungen und Unternehmen, die in Hygieneplänen Verfahrensweisen zur Vermeidung von Infektionen festzulegen haben und der entsprechenden Überwachung durch das zuständige Gesundheitsamt unterliegen, durften seit 15. September 2021 während der vom Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite Daten eines Beschäftigten über seinen Impf- und Serostatus verarbeiten. Dies gab ihnen zugleich das Recht, über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden (§ 36 Abs. 3 IfSG). Der Arbeitgeber konnte, soweit dies zur Verhinderung oder Verbreitung von COVID-19 geboten erschien, vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes bzw. das Bestehen einer Immunität verlangen.

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel in Art. 9 Abs. 2 Buchstabe i) der Datenschutz-Grundverordnung Gebrauch gemacht.[204] Danach ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten aufgrund des überragenden Schutzbedürfnisses der Allgemeinheit vor schwerwiegenden, auch grenzüberschreitend möglichen Gesundheitsgefahren zulässig.[205] Für Beschäftigte außerhalb besonders sensibler Arbeitsstätten, wie z. B. im öffentlichen Gesundheitsbereich, galten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.[206]

    Entfall der Quarantäne-Entschädigung

    Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen im September 2021, dass Ungeimpfte (bzw. deren Arbeitgeber) ab November 2021 in keinem Bundesland mehr eine Quarantäne-Verdienstausfallentschädigung erhalten, wenn sie als Reiserückkehrer oder als Kontaktperson in Quarantäne müssen.[207][208] Geimpften stehe die Entschädigung weiterhin zu. Ausnahmen sollen auch für Kranke, für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Impffähige, für die es jedoch bis zu acht Wochen lang keine Impfempfehlung gab, gelten.[208] Die Rechtsgrundlage für diese Differenzierung ergibt sich aus § 56 Absatz 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes: „Eine Entschädigung […] erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung […] die gesetzlich vorgeschrieben ist oder […] öffentlich empfohlen wurde […] ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.“[209] Dieser Satz wurde am 1. März 2020 in das Infektionsschutzgesetz eingefügt.[210] Als erste Bundesländer setzten Baden-Württemberg (ab 15. September 2021) und Rheinland-Pfalz (ab 1. Oktober 2021) die Neuregelung um.[211]

    Ärztepräsident Klaus Reinhardt wandte ein, dass er die Maßnahme für unangemessen und kontraproduktiv hält.[212] Karl Lauterbach sprach sich ebenfalls dagegen aus. Dadurch würden gerade Menschen mit geringen Einkommen unverhältnismäßig belastet.[213] Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte dagegen, dass es nicht um „Druck“ gehe, sondern dass es eine Frage der Fairness sei: Diejenigen, die sich impfen ließen, hätten die berechtigte Frage, warum für Impfverweigerer, die in Quarantäne müssen, mitzahlen sollen.[214]

    Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, die Verordnung breche mit den als selbstverständlich geltenden und jedenfalls bisher eingehaltenen Grundregeln in einer Solidargemeinschaft. Weder der Impfstatus eines Menschen, sein Alter, seine Pflegebedürftigkeit, seine Krankheiten, seine Essgewohnheiten noch riskante Betätigungen (Beispiel: Extremsport) könnten und dürften dazu führen, dass ihm Leistungen verweigert werden.[208] Der Deutsche Beamtenbund erklärte, dass diese Änderung nicht für Beamte gelten könne, schon es sich um einen „erheblichen Grundrechtseingriff“ handele. Verordnungen würden deshalb hier wohl nicht ausreichen, sondern es müsse vermutlich zu einer Änderung des Besoldungsgesetzes kommen.[215]

    2G- und 2G-plus-Regel

    Am 2. Dezember 2021 beschlossen Bund und Länder die sogenannte 2G-Regel (Geltungsbereich bundesweit und unabhängig von Infektionsinzidenzen). Sie erlaubte nur noch Geimpften und Genesenen den unbeschränkten Zutritt zu sämtlichen Handelsgeschäften, Restaurants, Schwimmbädern, Saunen, Zoos, Theatern, Kinos, Ausstellungen, Fitness-Studios und sonstigen Freizeiteinrichtungen sowie körpernahen Dienstleistungen (wie z. B. Friseursalons, Tätowier- und Nagelstudios; Physiotherapie, medizinische Fußpflege jedoch ausgenommen) und jedweden öffentlichen Veranstaltungen. Die Gewerbetreibenden und Gastronomen waren zur Kontrolle von Impf-, Genesenen- und Personalausweisen verpflichtet. Verstöße waren bußgeldbewehrt. Ausgenommen waren für Ungeimpfte nur Geschäfte des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Schuhgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren, Filialen des Brief- und Versandhandels, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte und der Großhandel sowie – in einigen Bundesländern – Buchhandlungen). In allen anderen Bereichen erhielten auch Ungeimpfte selbst mit einem aktuellen, jeweils negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest keinen Zugang mehr.

    Zunächst war die 2G-Regel als Optionsregel mit einem Wahlrecht ausgestaltet, ob Unternehmer davon anstatt der 3G-Regel Gebrauch machen möchten. Die Landesregierungen wurden ermächtigt, durch Rechtsverordnungen die 2G-Regel einzuführen. Die Vereinbarkeit der verpflichtenden 2G-Regel im Einzelhandel mit Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes ist Gegenstand bereits ergangener oder möglicher weiterer Entscheidungen von Verwaltungsgerichten.[216][217] Während der Handelsverband Deutschland nach dem Erfolg der Kaufhauskette Woolworth in Niedersachsen eine Abkehr von der 2G-Regel in allen Bundesländern forderte, wollte die Bundesregierung daran festhalten.[218]

    Zwei gleichartige Entscheidungen wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht fällte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für das Land Bayern. Am 17. und 29. Dezember 2021 entschied er, dass Spielzeugläden und Bekleidungsgeschäfte nicht unter die 2G-Regel fallen. Kinderspielzeug und Bekleidung dienten der Deckung eines Bedarfs, der täglich eintreten könne.[219][220][221]

    Laut einem Beschluss von Bund und Ländern vom 7. Januar 2022 wurde in der Gastronomie die 2G-plus-Regel flächendeckend eingeführt. Danach war auch zweifach Geimpften (ohne Booster-Impfung) und Genesenen ein Besuch von Gaststätten aller Art nur noch mit einem tagesaktuellen, negativen Schnelltest möglich. Dies galt wie bei der 2G-Regel unabhängig von Infektionsinzidenzen. Bayern und Sachsen-Anhalt wollten davon keinen Gebrauch machen.[222]

    Mit Beschluss vom 19. Januar 2022 setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel im Einzelhandel in Bayern vorläufig außer Vollzug. Antragstellerin im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes war die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts, die eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes geltend machte. Somit durften auch Ungeimpfte die bisher für sie gesperrten Geschäfte ab sofort wieder betreten. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestand weiterhin. Nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durfte der Zugang zu Ladengeschäften des Einzelhandels nur Geimpften und Genesenen gewährt werden, ausgenommen Ladengeschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Dieses Kriterium wurde nach Ansicht des Gerichts nur durch eine nicht abschließende Liste von Beispielen (u.a. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Baumärkte, Gartenmärkte, Verkauf von Weihnachtsbäumen) konkretisiert. Eine 2G-Zugangsbeschränkung für Betriebe des Einzelhandels fand durch das Infektionsschutzgesetz nach Auffassung des Senats zwar eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Es sah jedoch vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmeregelungen (wie hier für Ladengeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs) mit hinreichender Bestimmtheit aus der Verordnung selbst ergeben muss. Eine Verlagerung auf die Ebene des Normenvollzugs und dessen gerichtlicher Kontrolle scheide aus. Insbesondere im Hinblick auf die nicht abschließende Aufzählung von Ausnahmen und die uneinheitliche Behandlung von sog. Mischsortimenten sei der Verordnung nicht klar zu entnehmen, welche Geschäfte der Zugangsbeschränkung unterliegen.[223][224]

    Auf die Eilanträge mehrerer Fachmärkte für Elektronikartikel setzte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 21. Januar 2022 die 2G-Regel für den Einzelhandel im Saarland vorläufig außer Vollzug. Die Zugangsbeschränkung verstoße gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Gebot der Bestimmtheit von Normen. Weder aus dem Ausnahmekatalog, noch aus der amtlichen Begründung ließen sich einheitliche, objektivierbare Kriterien für den Geltungsbereich der Regelung entnehmen.[225]

    Am 25. Januar 2022 setzte auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf das Rechtsschutzbegehren der Betreiberin eines Schreibwarengeschäfts die 2G-Regel im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung außer Vollzug. Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht von der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz abhängig gemacht werden.[226]

    Mit Wirkung vom 9. Februar 2022 hob schließlich das Land Schleswig-Holstein die 2G-Regel im Einzelhandel aufgrund einer stabilen Lage auf den Intensivstationen auf. Es habe sich gezeigt, dass die Omikron-Variante auch für Geimpfte aus vulnerablen Gruppen ein beherrschbares Risiko darstellt. Zum gleichen Stichtag entfiel auch die Sperrstunde in der Gastronomie.[227]

    Beschlüsse des Deutschen Bundestages

    18. November 2021

    Am 18. November 2021 beschloss der Deutsche Bundestag maßgebliche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Der Bundesrat stimmte am 19. November 2021 zu, so dass sie am 24. November 2021 in Kraft treten konnten. In Anbetracht der Entwicklung der Infektionszahlen und der Belastung der Kliniken sieht das Gesetz eine Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Deutschland und weitreichende Ermächtigungen der Länder zur Anordnung zusätzlicher Schutzmaßnahmen vor.[228]

    10. Dezember 2021

    Am 10. Dezember 2021 beschloss der Deutsche Bundestag weitere Änderungen, die der Bundesrat in einer anschließenden Sondersitzung billigte. Diese traten am 12. Dezember 2021 in Kraft und sehen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 vor.

    Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquote

    Impfpflicht

    Allgemeine Impfpflicht

    Das Infektionsschutzgesetz in Deutschland sieht für den Fall einer Impfpflicht die Einschränkbarkeit des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit vor.[229][230]

    Bundeswehrsoldaten müssen seit Gründung der Bundeswehr (1955) Impfungen gegen übertragbare Krankheiten dulden. Das Verteidigungsministerium prüfte Mitte Januar 2021, ob diese Regel auch für eine Impfung gegen SARS-CoV-2 gilt.[231] Am 24. November 2021 wurde dies beschlossen.[232]

    Am 30. November 2021 sprach sich der damals noch designierte Bundeskanzler Olaf Scholz für eine allgemeine Impfpflicht aus und kündigte ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren an. Darüber sollten die Abgeordneten ohne Fraktionszwang abstimmen.[233]

    Am 26. Januar 2022 fand im Deutschen Bundestag eine Vereinbarte Debatte (Orientierungsdebatte) über eine allgemeine Impfpflicht statt, ohne dass ein bestimmter Gesetzentwurf auf der Tagesordnung stand.[234][235]

    Kurz vor der Abstimmung am 7. April 2022 im Deutschen Bundestag wurden die beiden Anträge einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren und einer Impfpflicht ab 50 Jahren als Kompromiss zum Antrag einer Impfpflicht ab 60 Jahren zusammengeführt.[236] Auch dieser Antrag wurde nicht angenommen, nur 296 von 683 Abgeordneten stimmten zu.[237]

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht

    Im Gesetzentwurf zur Novellierung des IfSG vom 10. Dezember 2021[238] wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht damit begründet, dass dem Personal in Gesundheitsberufen eine besondere Verantwortung zukomme, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko und einem schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf habe. So sollen ab Mitte März 2022 Mitarbeiter von Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Menschen behandelt oder betreut werden, einer Impfpflicht unterliegen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll insbesondere für Altenheime und Krankenhäuser, Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste sowie für sozialpädagogische Zentren gelten.[239][240]

    Im Panorama-Magazin des NDR vom 3. Februar 2022[241] wurden Zweifel daran vorgebracht, dass das Gesetz die vorgesehene Wirkung werde entfalten können. Ähnliche Zweifel hatte bereits am 28. Dezember 2021 das „Netzwerk Kritische Juristen und Staatsanwälte (KriSta)“ öffentlich gemacht.[242] Schwierigkeiten bestehen auch bei der praktischen Durchsetzung. Nachdem sich mehrere Bundesländer gegen den Vollzug ausgesprochen haben, zögern insbesondere Arbeitgeber, ihren in den Einrichtungen tätig werdenden Arbeitnehmern gegenüber arbeitsrechtliche Sanktionen auszusprechen.[243]

    Ungeimpfte und Personen mit nachlassender Impfwirkung

    Das ifo Institut für Wirtschaftsforschung fand in einer Studie, die sich auf die deutsch-österreichisch Grenzregion bei Salzburg bezog, allerdings heraus, dass verschärfte Einschränkungen für Ungeimpfte zu einer höheren Impfbereitschaft führen.[244]

    Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt fest, dass Ungeimpfte sich nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen können, wenn sie ein Recht darauf geltend machen wollen, wegen ihres Impfstatus nicht benachteiligt zu werden: „Der Impfstatus als solcher und die Tatsache geimpft, genesen oder getestet zu sein, ist keine nach dem AGG geschützte Eigenschaft bzw. kein gesetzlich verbotener Unterscheidungsgrund.“ Auch sei die Überzeugung, dass Impfungen abzulehnen sind, keine „Weltanschauung“, die vom Grundgesetz geschützt ist. Nach der bisherigen Rechtsprechung (z. B. dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 1992 – 6 C 5/91) könnten als „Weltanschauung“ nur Gewissheiten und Einstellungen zum Weltganzen gelten, also gesamtgesellschaftliche Theorien und nicht nur Ansichten zu Teilfragen oder bestimmten Lebensbereichen. Wer sich aus persönlichen Gründen gegen eine Impfung entscheide, sei erst recht nicht durch das AGG geschützt. Durch dieses seien nur Menschen vor einer Diskriminierung auf der Grundlage des Impfstatus geschützt, die wegen ihres Alters, einer Behinderung oder einer Schwangerschaft aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen.[245]

    Die Antidiskriminierungsstelle wies auch darauf hin, dass die Klärung der Frage, ob Regelungen und Maßnahmen des Staates rechtmäßig sind, in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fällt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe entschieden, dass die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests für bestimmte Lebensbereiche grundsätzlich geeignet ist, Infektionen zu vermeiden. Da die Risiken vollständig Geimpfter und Genesener, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, […] im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen ganz erheblich reduziert seien, sei es zulässig, ausschließlich nicht geimpfte Personen mit einer Testpflicht zu belegen.[246] Nicht gerichtlich geklärt sei bislang, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen eine Testnachweispflicht von ungeimpften Personen zulässig ist, wenn dies mit (hohen) Kosten oder einem großen Aufwand verbunden ist.

    Am 5. Oktober 2021 veröffentlichte das Redaktionsnetzwerk Deutschland eine Analyse des European Covid Survey, laut der sich zwei von drei Ungeimpften durch Politik und Gesellschaft unter Druck gesetzt fühlen.[247] Wer bis dahin noch nicht geimpft wurde, zeige sich offensichtlich unbeeindruckt von Maßnahmen wie 2G oder kostenpflichtigen Tests und ziehe die Impfung erst recht nicht mehr in Betracht. Die Hoffnung darauf, dass sich Menschen mit dieser Einstellung freiwillig impfen ließen, sei unangebracht. Der Sozialpsychologe Ulrich Wagner meint, dass ein „zu lascher“ Druck auf ungeimpfte Personen nicht zielführend ist. Äußerer Druck in Form einer Impfpflicht gebe Impfgegnern die Chance, das Gesicht zu wahren, wenn sie sich impfen lassen.[248]

    Vereinfachte Impfangebote

    Bereits am 13. Juli 2021 wurde über Pläne in Bayern berichtet, die ein Impfkonzept namens „Impfen zum Mitnehmen“ zum Inhalt haben. Bei den weiteren Stellen, an denen künftig Impfungen vorgenommen werden könnten, soll es sich um Supermärkte, die Einlässe von Veranstaltungen, Sportvereine, Jobcenter, Partner aus Wirtschaft, Gastronomie oder Sport handeln. Ziel sei, das Impftempo durch einfacher zugängliche Angebote zu beschleunigen und den bürokratischen Aufwand durch aufwändige Registrierungen zu senken. Auch sollen weitere Anreize, sich impfen zu lassen, geschaffen werden, etwa dass Quarantänepflichten nach einer Auslandsreise entfallen. Der jüngeren Generation soll eine Art „Belohnungsangebot“ gemacht werden: Je mehr junge Leute vollständig geimpft seien, desto leichter könne an die Öffnung von Clubs und Diskotheken gedacht werden.[249]

    Ein Beispiel für ein langfristig angelegtes „Impfen zum Mitnehmen“ ist der Stuttgarter Flughafen, an dem sich Passagiere mit Flugticket seit 13. Juli 2021 ohne Termin sowohl erst- als auch zweitimpfen lassen können. Die Impfung kann zwar auch direkt vor dem Flug erfolgen, aufgrund eventueller akuter Nebenwirkungen ist jedoch ein Vorlauf möglich.[250]

    Am Montag, den 30. August 2021 konnten sich Volljährige in Berlin in einem S-Bahn-Sonderzug der Ringbahnlinie S42 gegen Vorlage eines Ausweises mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson impfen lassen.[251]

    Am 8. September 2021 wurde über eine bereits angelaufene Kampagne für Corona-Impfungen im deutschen Einzelhandel berichtet. In der Bundespressekonferenz vom gleichen Tag sprachen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der Chef des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, und der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, von einer gemeinsamen Werbekampagne für das Impfen mit bereits ersten Erfolgen. Mehr als 100.000 Impfdosen seien niederschwellig in Einkaufszentren bereits verabreicht worden.[252] Die Kampagne war großen Handelsketten wie Fressnapf, H&M, Netto Marken-Discount, Rossmann, KiK, TEDi und Woolworth zur Umsetzung anvertraut worden.[253]

    Am 13. September 2021 startete die Bundesregierung unter dem Motto #HierWirdGeimpft eine Aktionswoche mit zunächst rund 700 weiteren Aktionen, die an alltäglich besuchten Orten einen einfachen Zugang zu einer Impfung gewährleisten und die Impfquote in Deutschland steigern sollen. Damit konnte auch der Außerbetriebnahme vieler Impfzentren entgegengewirkt werden, von denen wegen der positiven Infektionsentwicklung im Sommer 2021 angenommen wurde, dass sie nicht mehr benötigt werden. Die alternativen Möglichkeiten reichten unter anderem von einem Besuch des alten Flughafens Schönefeld in Berlin bis zum Heimspiel des Eishockeyclubs Kölner Haie. Bundesgesundheitsminister Spahn war überzeugt, dass es immer noch viele gibt, „die eigentlich gar nichts gegen das Impfen haben, die vielleicht sogar schon mal einen Termin hatten, den sie verpasst und dann keinen neuen gemacht haben.“ Im Supermarkt, auf dem Baumarkt, im Zoo oder auch auf dem Herbstfest des Heimatvereins würden die Menschen die Möglichkeit dann wahrnehmen.

    Auch nach Meinung von Fachleuten sei es erforderlich, noch Ungeimpfte mit niedrigschwelligen Impfangeboten zu erreichen. Cornelia Betsch, Expertin für Gesundheitskommunikation an der Universität Erfurt, machte aber deutlich, dass diese sicher passable Idee mit guter Aufklärung kombiniert werden müsse. Darüber hinaus müssten Informationen, die bei Zögernden und Unentschlossenen Vertrauen für eine Impfung schaffen könnten, auch für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gut verständlich sein.[254]

    Rechtliche und sozialpsychologische Aspekte

    Impfung von Kindern und Jugendlichen

    Solange es keine allgemeine Impfpflicht – auch für Minderjährige (eines bestimmten Mindestalters) – gibt, ist bei Impfungen von Kindern und Jugendlichen der Wille der Eltern des zu impfenden Kindes oder Jugendlichen zu respektieren. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen selbst entscheiden, ob sie geimpft werden wollen. Sofern die Eltern sich nicht einigen können, ob ihr Kind geimpft werden soll, gelten laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. März 2021 (AZ 6 UF3/21) die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).[255]

    Freiheitsbeschränkungen

    Zu Beginn der Pandemie war auch die Frage umstritten, ob unterschiedliche Freiheitsbeschränkungen rechts- und verfassungskonform sind, die alle Privatleute und fast alle Unternehmer und Gewerbebetreibenden treffen. Vielfach wurde es als „Privilegierung“ bezeichnet, sollten etwa Geimpfte und Genesene ihre Grundrechte zurückerhalten. Grundrechte können nicht „zurückgegeben“ werden. Jeder, dem sie nicht aus schwerwiegenden Gründen aberkannt wurden, genießt sie automatisch, und zwar von der Geburt bis zum Tod. Für Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen, ist schon der Begriff „Privilegierung“ falsch. Aus rechtlicher Sicht handele es sich um die Rückgewähr von Grundfreiheiten, also den Normalzustand. Er betonte allerdings, dass das nur gilt, wenn sicher ist, dass vollständig geimpfte Menschen tatsächlich nicht mehr ansteckend sind.[256] Bundesaußenminister Heiko Maas regte Anfang 2021 als einer der ersten Politiker an, Geimpften ihre Grundrechte zurückzugeben, etwa dadurch, dass sie früher als der Rest der Bevölkerung Restaurants oder Veranstaltungen wieder besuchen dürfen.[257][258]

    Der Deutsche Ethikrat äußerte sich in seiner Ad-hoc-Stellungnahme vom Februar 2021 zur ethisch und rechtlich schwierig zu beantwortenden Frage, ob und inwieweit die mittelbaren Folgen es rechtfertigen, gravierende Beschränkungen der Freiheit (auch) bei Geimpften aufrechtzuerhalten. Dies sei davon abhängig, inwieweit abschätzbar sei, in welchem Maße Impfungen gegen COVID-19 die Infektiosität der geimpften Personen vermindern. Sofern selbst Kontakte von geimpften Personen untereinander das Virus weiterverbreiten und mittelbar zur Infektion noch nicht geimpfter Personen führen könnten, komme eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht in Betracht.[259] Weiter wies der Ethikrat darauf hin, dass zwischen öffentlichen Maßnahmen und solchen von nichtstaatlicher Seite zu unterscheiden sei. Unternehmen jeglicher Branchen könnten sich grundsätzlich auf Vertragsfreiheit und Privatautonomie berufen. Sobald etwa Restaurants oder Theater wieder öffnen dürfen, könnten diese selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte, Genesene und laufend Getestete bedienen oder einlassen. Daraus ergebe sich keine „Impfpflicht durch die Hintertür“.[260]

    Das Robert Koch-Institut (RKI) erklärte im April 2021, noch vor dem Auftauchen der Delta-Variante, dass vollständig Geimpfte ein noch geringeres Risiko hätten, das Virus weiterzugeben, als negativ Getestete. Deshalb sollten beide Gruppen künftig gleich behandelt werden.[261] Personen, die entweder (a) vollständig geimpft sind (zwei Wochen nach der zweiten Dosis), (b) innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren oder (c) vor über sechs Monaten erkrankt waren und mindestens eine Impfdosis erhalten haben, sollen nicht mehr in häusliche Quarantäne müssen, wenn sie Kontakt zu einem Infizierten hatten. Des Weiteren sollte die Testpflicht bei Reisen weitgehend entfallen und Bereiche, in denen verpflichtende Tests vorgesehen sind (z. B. Außengastronomie, Museen), auch ohne negativen Test besucht werden dürfen.[262] Durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde das Infektionsschutzgesetz mit Wirkung zum 23. April 2021 ergänzt. § 28c IfSG neuer Fassung enthält nun eine Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für „Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen“.

    Über mögliche Lockerungen wurde erstmals in der Ministerpräsidentenkonferenz am 26. April 2021 beraten.[263][264][265] Am 4. Mai 2021 beschloss die Bundesregierung die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV).[266][267] Am 6. Mai 2021 stimmte ihr der Bundestag zu[268], am 7. Mai 2021 der Bundesrat.[269] Die Verordnung wurde am 8. Mai 2021 verkündet und trat am 9. Mai 2021 in Kraft. Sie sieht vor, dass für vollständig Geimpfte und Genesene, bei denen von einer Immunisierung auszugehen ist, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen nicht mehr gelten. Diese Personen dürfen nun das Gleiche tun, was nach Landes- und Bundesrecht auch mit negativem Test möglich ist (§ 3 und § 7 SchAusnahmV). Eine Pflicht zur Quarantäne gilt für sie ebenfalls nicht mehr, es sei denn, es würde sich um Reiserückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten handeln oder nach Kontakt mit einer an einer gefährlichen Virusvariante erkrankten Person. Maskenpflicht und Abstandsgebote bleiben allerdings auch für diese Gruppen vorerst aufrechterhalten.[270][271]

    Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages veröffentlichten im Januar 2021 eine Ausarbeitung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von Geimpften gegenüber Ungeimpften.[272] Sie kamen zu dem Schluss, dass bei Geimpften – unter der Voraussetzung, dass wissenschaftlich gesichert feststeht, dass sie tatsächlich nicht mehr infektiös sind – „wohl allenfalls Infektionsschutzmaßnahmen mit geringer Eingriffsintensität aufrechterhalten werden können.“ Zudem stellten sie fest: „Solange jedoch nicht feststeht, ob geimpfte Personen weiterhin infektiös sind oder sofern sich herausstellen sollte, dass sie es sind, fehlt es an einer tatsächlichen Grundlage für eine Lockerung bestehender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen für geimpfte Personen“. An die Voraussetzungen für eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften seien hohe Anforderungen zu stellen, soweit es um Maßnahmen geht, „die einen massiven Eingriff in ein Freiheitsgrundrecht bedeuten, wie bspw. ein berufliches Tätigkeitsverbot.“ Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften im Privatrechtsverkehr werfe hingegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken auf.

    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht äußerte Ende August 2021 verfassungsrechtliche Bedenken, Freiheiten nur Geimpften und Genesenen zu gewähren Jeder Eingriff in Freiheitsrechte müsse gut begründet und verhältnismäßig sein. Sie sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte.[273]

    Laut Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom 5. November 2021 sprach sich Julian Nida-Rümelin, Vizechef des Deutschen Ethikrates, für eine Impfpflicht allenfalls für definierte Personen aus, beispielsweise für medizinisches Personal und Lehrkräfte oder ab einem bestimmten Lebensalter, soweit hierbei die rapide steigenden Infektionszahlen in den Blick genommen werden. Von der 2G-Regel halte er dagegen nichts: „Jetzt durch Ausschluss aus sozialen, kulturellen oder ökonomischen Aktivitäten die Nicht-Impfwilligen zu zwingen, sich impfen zu lassen, führt zu einem Anti-Impf-Heroismus, bei dem die Menschen stolz darauf sind, dass sie Widerstand leisten.“ Als falsch betrachtet Nida-Rümelin auch die Schließung der Impfzentren und die Abschaffung der kostenlosen Tests.[274]

    Verhalten der Deutschen (Pro oder Contra Impfung)

    Erste Umfragen zur Bereitschaft erwachsener Bürger Deutschlands, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen, wurden im Dezember 2020 durchgeführt.[275][276] Weitere Umfragen fanden zu Beginn des Jahres 2021 statt.[277] Die Frage, wer sich definitiv impfen lassen wird, ließ sich jedoch bei diesen Umfragen noch nicht belastbar beantworten. Im Dezember 2020 gab es noch gar keine Impfmöglichkeit, und noch im Februar 2021 konnten sich Personen ohne Priorisierung nicht einmal auf eine Warteliste setzen lassen.

    Aussagen über die tatsächliche Zahl der Menschen, die ohne Impfpflicht geimpft werden können, waren erst möglich, als feststand,

    • wie viele Personen einen vereinbarten Impftermin versäumen;
    • wie sich das Vertrauen darauf entwickelt, dass Wissenschaftler und Ärzte richtige Empfehlungen geben und
    • ob es eine Entscheidung geben wird, neben Jugendlichen und Kindern ab zwölf Jahren auch jüngere Kinder in die Impfkampagne einzubeziehen.

    Dem COVID-19-Snapshot-Monitoring (COSMO), einem Projekt der Universität Erfurt zur Erforschung der Befindlichkeit und der Mentalität der Deutschen während der COVID-19-Pandemie, zufolge lässt sich eine fehlende Impfbereitschaft auf die „5 C“ genannten Faktoren zurückführen:[278]

    • Confidence (Vertrauen): mangelndes Vertrauen in die Wirksamkeit oder Sicherheit von Impfungen, das Gesundheitssystem und die Motive der Entscheidungsträger,
    • Complacency (Risikowahrnehmung): als niedrig wahrgenommenes Risiko, durch die Infektion schwer zu erkranken,
    • Constraints (Barrieren in der Ausführung), auch Convenience: Ausmaß wahrgenommener struktureller Hürden wie Stress, Zeitnot oder Aufwand,
    • Calculation (Berechnung): Ausmaß aktiver Informationssuche und bewusster Evaluation von Nutzen und Risiken von Impfungen,
    • Collective Responsibility (Verantwortungsgefühl für die Gemeinschaft): geringe Bereitschaft, sich zum Schutz Dritter impfen zu lassen.[279]

    Als wichtigste Gründe, dass gezögert wird, sich impfen zu lassen, nannte Spiegel Online im Juli 2021 folgende:

    • die Sorge vor Nebenwirkungen einer Impfung,
    • die Vorstellung, man solle an einem „Gen-Experiment“ teilnehmen,
    • die Haltung, es reiche aus, wenn andere sich impfen lassen.[280]

    Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die den Stand etwa Mitte Mai 2021 abbildet, stieg die Impfbereitschaft bei Bürgern über 18 Jahren auf fast 75 Prozent. Der Anteil der Unentschlossenen sank von 16 auf 11 Prozent.[281] Eine Umfrage des Projekts „COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland“ (COVIMO) des RKI ergab am 29. Juni 2021, dass der Anteil der noch ungeimpften Erwachsenen, die aber bereit seien, sich impfen zu lassen, auf 88 Prozent gestiegen ist. Nur 9,9 Prozent sind entschlossen, sich nicht impfen zu lassen.[282] Tatsächlich waren am 21. September 2021 67,3 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zumindest einmal geimpft.[283] Als „neue Ausrede“ für die Zurückhaltung vieler Impfskeptiker nannte COSMO im September 2021 das Zögern der Ständigen Impfkommission (STIKO), eine Impfung auch Jugendlichen und Schwangeren zu empfehlen.[284]

    Werbung fürs Impfen

    Am 28. Dezember 2020 begannen das Bundesgesundheitsministerium, das RKI und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die von der Werbeagentur Scholz & Friends konzipierte Kampagne „Deutschland krempelt die Ärmel hoch.“[285] Dafür wurden 25 Millionen Euro bereitgestellt. In Phase 1 wurden die Menschen, die am meisten gefährdet sind und zuerst geimpft werden sollten, mit zielgenauen Informationen versorgt. Zugleich warb die Kampagne in dieser Phase für Solidarität mit besonders Schutzbedürftigen. Phase 2 sollte starten, wenn ausreichend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung vorhanden ist.[286]

    Im Juni 2021 wurden Maßnahmen ergriffen, mit denen Unentschlossene zu einer Impfung motiviert werden sollten. Ein frühes Beispiel einer auf regionaler Ebene organisierten, entsprechenden Kampagne ist ein Video in mehreren Sprachen, durch das Bewohner des Landkreises Vechta für Impfungen gewonnen werden sollten.[287]

    Impfbereitschaft und Impfquote

    Die Universitätsmedizin Mainz erhob von Oktober 2020 bis April 2021 Daten von 8121 Personen. Danach waren 83,6 Prozent der Befragten bereit, sich impfen zu lassen. 10,3 Prozent waren unentschieden und 6,1 Prozent hielten dies für unwahrscheinlich. Die Impfbereitschaft stieg nach der Zulassung des ersten mRNA-Impfstoffs (BioNTech/Pfizer) an und nahm danach nicht ab. Männer, ältere Menschen, Personen mit höherem sozioökonomischen Status und ohne Migrationshintergrund nannten eine höhere Impfbereitschaft, ebenso Personen mit Bluthochdruck, Krebserkrankung oder chronisch obstruktiver Lungenerkrankung. Befragte, die zu Verschwörungstheorien neigen, Raucher und Genesene nannten eine niedrigere Impfbereitschaft.[288]

    Laut einem Report des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 10. August 2021 könnten Zahlen seines Digitalen Impfquoten-Monitoring (DIM) die tatsächliche Impfquote unterschätzen. Jedenfalls bestehe eine gewisse Unsicherheit. In das Digitale Impfquoten-Monitoring des RKI fließen Meldungen von Impfzentren, Krankenhäusern, mobilen Impfteams, Betriebsärzten, niedergelassenen Ärzten und Privatärzten ein, welche die Daten für das sogenannte Impfdashboard des RKI liefern.

    Seit Januar 2021 unternimmt das RKI zur Erfassung der Impfbereitschaft und -akzeptanz unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, und um zeitnah mögliche Barrieren der Inanspruchnahme einer Impfung zu erkennen, alle drei bis vier Wochen telefonische Umfragen bei etwa 1000 Personen ab 18 Jahren. Ergebnis einer Umfrage, die von Ende Juni bis Mitte Juli 2021 durchgeführt wurde, sei, dass 91,6 Prozent impfbereit oder bereits geimpft sind. Die Impfbereitschaft liege damit auf einem hohen Niveau. Jedoch weiche diese Umfrage vom Digitalen Impfquoten-Monitoring insofern ab, dass die Quote der mindestens einmal Geimpften um einiges höher ausfiel, insbesondere in der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen. 79 Prozent hätten in der Umfrage angegeben, bereits geimpft zu sein, laut Meldesystem seien es zum Erhebungszeitpunkt aber nur 59 Prozent gewesen. Die Autoren des RKI gingen davon aus, dass die tatsächliche Impfquote zwischen diesen beiden Werten liegt. Hinsichtlich der Impfquote bei vollständig Geimpften läge dagegen kein wesentlicher Unterschied vor.[289]

    Es gebe unterschiedliche Erklärungsansätze. Einer sei die Erfassung der Impfungen mit Johnson & Johnson, bei denen eine Dosis genügt, Betriebsärzte die entsprechenden Impfungen jedoch falsch als Zweitimpfung melden. Bisher hätte nur etwa die Hälfte der im Meldesystem registrierten Betriebsärzte Impfungen über das Websystem gemeldet. Darüber hinaus gebe es keine Zuordnungsmöglichkeit hinsichtlich Impfstoff und Altersgruppe. Ein anderer Aspekt seien Verzerrungen in der Umfrage, die zu einer Überzeichnung der Impfquote führen könnten, unter anderem bedingt durch die stärkere Teilnahme von Impfbefürwortern.[289]

    Eine weitere Umfrage des RKI, über die am 7. Oktober 2021 berichtet wurde (durchgeführt zwischen 26. Juli und 18. August 2021 bei 1005 Erwachsenen), ergab noch höhere Werte. Die Quote der vollständig Geimpften bei über 18-Jährigen werde nun auf bis zu 80 Prozent geschätzt. Bis zu 84 Prozent seien danach mindestens einmal geimpft. Dem steht nach Daten des RKI vom 6. Oktober 2021 eine Quote an zweifach geimpften Volljährigen von lediglich 75,4 Prozent und bei den Erstgeimpften von 79,1 Prozent gegenüber.[290]

    Das forsa-Institut führte im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums im Oktober 2021 eine Befragung von nicht geimpften Personen zu den Gründen für die fehlende Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung durch. Das Ergebnis veröffentlichte das Ministerium am 18. Oktober 2021. Bei nicht vorgegebenen Antwortmöglichkeiten nannten (Mehrfachnennungen möglich) jeweils mehr als zehn Prozent der Befragten die folgenden Gründe:[291]

    • Impfstoffe sind nicht ausreichend erprobt (34 Prozent)
    • Angst vor Nebenwirkungen (18 Prozent)
    • Wunsch, nach eigenem Ermessen zu handeln, Widerstand gegen „Erpressung“ / Impfzwang (16 Prozent)
    • Zweifel an der Sicherheit / Ungefährlichkeit der verfügbaren Impfstoffe (15 Prozent)
    • mangelndes Vertrauen in die Richtigkeit / Ausgewogenheit der offiziellen Informationen über COVID-19 / die Corona-Schutzimpfung (15 Prozent)
    • Angst vor Impfschäden und Langzeitfolgen (15 Prozent)
    • Zweifel an der Wirksamkeit der Impfung / der verfügbaren Impfstoffe (12 Prozent)
    • Nutzen-Risiko-Abwägung fällt zu Ungunsten der Impfung aus (10 Prozent)

    Siehe auch

    Literatur

    Portal: COVID-19 – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema COVID-19
    Commons: COVID-19-Impfung in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. RKI Corona Landkreise. In: Arcgis.com. Abgerufen am 17. November 2020.
    2. Gesundheitsminister beschließen Impfstrategie. In: tagesschau.de. 7. November 2020, abgerufen am 8. November 2020.
    3. Nationale Impfstrategie COVID-19. (PDF) Bundesministerium für Gesundheit, 6. November 2020, abgerufen am 18. März 2021.
    4. EU-Kommission erteilt Zulassung für erste Corona-Impfung. In: bundesregierung.de. Bundesregierung, 21. Dezember 2020, abgerufen am 22. Dezember 2020.
    5. Paul-Ehrlich-Institut – Homepage – Was ist eine bedingte Zulassung? Abgerufen am 23. November 2021.
    6. Erste Corona-Impfung in Halberstadt: Pieks für 101-Jährige. In: msn.com. 26. Dezember 2020, abgerufen am 26. Dezember 2020.
    7. EU lässt Corona-Impfstoff von Moderna zu. In: tagesschau.de. Abgerufen am 6. Januar 2021.
    8. Europäische Kommission erteilt dritte Zulassung für sicheren und wirksamen Impfstoff gegen COVID-19. In: ec.europa.eu. Europäische Kommission, 29. Januar 2021, abgerufen am 29. Januar 2021.
    9. Celine Müller: Einmalimpfstoff von Janssen erhält EU-Zulassung. In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 12. März 2021, abgerufen am 12. März 2021.
    10. Paul-Ehrlich-Institut – Coronavirus. Abgerufen am 23. November 2021.
    11. a b Beschluss der STIKO zur 1. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. (PDF) Robert Koch-Institut, 14. Januar 2021, abgerufen am 18. März 2021.
    12. Kim Björn Becker: Wer sagt es den Leuten? In: faz.net. 20. Dezember 2020, abgerufen am 18. März 2021.
    13. EMA: EMA recommends Nuvaxovid for authorisation in the EU. Abgerufen am 20. Dezember 2021 (englisch).
    14. a b Europäische Kommission erteilt Zulassung für fünften sicheren und wirksamen Impfstoff gegen COVID-19. In: ec.europa.eu. Europäische Kommission, 20. Dezember 2021, abgerufen am 20. Dezember 2021.
    15. Nuvaxovid. In: ec.europa.eu. 20. Dezember 2021, abgerufen am 20. Dezember 2021 (englisch).
    16. „Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung“ und „Wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Empfehlung zur Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monate“. In: Epidemiologisches Bulletin 2/2022. Robert Koch-Institut (RKI), 21. Dezember 2021, abgerufen am 25. Dezember 2021 (Diese Artikel wurden am 21. Dezember 2021 online vorab veröffentlicht.).
    17. Laura Beigel: Omikron: Ist das jetzt der Anfang vom Ende der Pandemie? In: RND-Newsletter. Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), 7. Januar 2022, abgerufen am 17. Januar 2022: „Deutschland steht eine schwere Welle mit der hochansteckenden Coronavirus-Variante Omikron bevor. Sowohl Ungeimpfte als auch Genesene und Geimpfte dürften sich mit der Mutante infizieren, sodass eine breite Immunität in der Bevölkerung entstehen könnte. Dadurch ist das Virus aber noch lange nicht verschwunden.“
    18. Coronavirus: Wieler befürchtet fünfte Welle. In: tagesschau.de. 20. November 2021, abgerufen am 20. November 2021.
    19. Lauterbach fordert verschärfte Kontaktbeschränkungen. In: Der Tagesspiegel Online. 5. Januar 2022, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 5. Januar 2022]).
    20. Coronavirus-News aktuell: Impfzentren geschlossen! Wo gibt's jetzt noch Corona-Impfungen? In: news.de. 30. September 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021.
    21. Julia Klaus, Iris Schwarz: Zukunft der Impfzentren: Das planen die Länder zu den Impfzentren. 5. August 2021, abgerufen am 2. Oktober 2021.
    22. In diesem Bundesland impft bereits der Hausarzt. In: Welt.de. 22. Januar 2021, abgerufen am 3. Januar 2022: „Mecklenburg-Vorpommern ist bundesweit Spitzenreiter beim Impfen. Weil die Wege zu den Impfzentren für Senioren oft weit sind, hat ein Hausarzt nun erreicht, dass im Nordosten bereits in Hausarztpraxen geimpft wird.“
    23. Corona-Pandemie: Spahn und Wieler über die aktuelle Lage. In: youtube.com. Tagesschau, 12. März 2021, abgerufen am 13. März 2021 (ab Zeitindex 0:58:58): „Wenn die Länder gleichzeitig sagen, (…) die Grundlast in den Impfzentren im April soll 2,25 Millionen Impfungen pro Woche sein (…)“
    24. Hausärzte starten mit Impfungen. In: tagesschau.de. Abgerufen am 6. April 2021.
    25. Gesundheitsminister Spahn zum Impfstart in Praxen von Hausärzten/Hausärztinnen. In: youtube.com. 2. April 2021, abgerufen am 4. April 2021 (Zeitindex 2:13 bis 2:58 / 3:42 bis 4:13 / 8:03 bis 8:08).
    26. Hannes Böckler: Lieferungen in KW 14 und KW 15. (PDF) In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 25. März 2021, abgerufen am 4. April 2021.
    27. Briefing SPAHN und RKI-Chef WIELER zur CORONA-LAGE in DEUTSCHLAND (…). In: youtube.com. 1. Juni 2021, abgerufen am 6. Juni 2021 (ab Zeitindex 24:32): „Sie müssen sehen: In dieser Woche machen so viele Arztpraxen mit wie nie zuvor. Es sind über 70.000.“
    28. Livestream: Spahn und RKI-Chef Wieler informieren über die Corona-Lage. In: youtube.com. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 4. März 2021, abgerufen am 6. März 2021 (ab Zeitindex 8:01 / 52:30 / 1:02:17).
    29. Pfizer und BioNTech reichen Stabilitätsdaten zur Lagerung des COVID-19-Impfstoffs bei Standard-Gefriertemperaturen bei der U.S.-amerikanischen FDA ein. In: investors.biontech.de. Biontech, Pfizer, 19. Februar 2021, abgerufen am 21. Februar 2021.
    30. EMA genehmigt neue Lagerungsbedingungen für Pfizer-BioNTech-Impfstoff zur einfacheren Verteilung und Aufbewahrung innerhalb der Europäischen Union. In: investors.biontech.de. Biontech, 26. März 2021, abgerufen am 3. April 2021.
    31. Bund-Länder-Beschluss: Priorisierung bei Impfungen endet am 7. Juni. In: tagesschau.de. 17. Mai 2021, abgerufen am 17. Mai 2021.
    32. Kirsten Sucker-Sket: Änderung der Coronavirus-Impfverordnung im Bundesanzeiger: COVID-19-Impfungen in der Apotheke: Das regelt die neue Impfverordnung. deutsche-apotheker-zeitung.de, 10. Januar 2022, abgerufen am 11. Januar 2022.
    33. a b c d e Beschluss der STIKO zur 20. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und wissenschaftliche Begründung. (PDF) In: Epidemiologisches Bulletin. RKI, 24. Mai 2022, abgerufen am 26. Juni 2020 (Redaktionelle Umordnungen und Ergänzungen zwischen eckigen Klammern „[“ „]“. Lizenz: CC BY 3.0 DE.).
    34. Ständige Impfkommission (STIKO): Beschluss der STIKO zur 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. In: Robert Koch-Institut (Hrsg.): Epidemiologisches Bulletin. Nr. 7, 2022, S. 10f, doi:10.25646/9735.
    35. a b Ständige Impfkommission (STIKO): Beschluss der STIKO zur 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. In: Robert Koch-Institut (Hrsg.): Epidemiologisches Bulletin. Nr. 7, 2022, Durchführung der Impfung, S. 14f, Epidemiologisches Bulletin 7/2022.
    36. Gudrun Heise: DELTA-VARIANTE BEI CORONA: Wie viele Antikörper sind nötig, um gegen Corona immun zu sein? (Absatz: „Der Antikörper-Grenzwert ist nicht definiert“). In: Deutsche Welle–Online. 8. November 2021, abgerufen am 28. November 2021: „Hat die Impfung bei mir angeschlagen? Darüber geben Antikörper Aufschluss. Noch gibt es für solche Tests aber keine Grenzwerte“
    37. a b c d STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung – Aktualisierung vom 29. November 2021. (PDF) (PDF, 338 KB, Datei ist nicht barrierefrei). In: Epidemiologisches Bulletin 48/2021. STIKO, 29. November 2021, abgerufen am 1. Dezember 2021.
    38. Beschluss der STIKO zur 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. (Epid Bull 2021;48:3-14, S. 9 f.) → doi:10.25646/9326). In: RKI-Website »Epidemiologisches Bulletin«. Robert Koch-Institut (RKI), 29. November 2021, abgerufen am 1. Dezember 2021 (Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 48/2021 (PDF, 338 KB, Datei ist nicht barrierefrei).
    39. Booster-Impfung nach vier Wochen: Massive Kritik an Landesregierung. In: www1.wdr.de. 15. Dezember 2021, abgerufen am 7. Januar 2022.
    40. Immunologen raten klar von zu frühen Booster-Impfungen ab. In: ndr.de. 15. Dezember 2021, abgerufen am 7. Januar 2022: „Laut dem Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, Carsten Watzl, sollten zwischen Zweit- und Drittimpfung mindestens vier Monate Abstand liegen. Ausnahmen gelten laut Watzl aber für Menschen mit geschwächtem Immunsystem, die auf die ersten beiden Impfungen nicht oder kaum reagiert haben.“
    41. a b c d Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. (PDF) (Aktualisierung vom 21. Dezember 2021). In: Epidemiologisches Bulletin 2/2022. Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO), 21. Dezember 2021, abgerufen am 25. Dezember 2021 (Online vorab veröffentlichte STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung, Seite 3).
    42. EU-Kommission legt fest: Neue Regelung ab 1. Februar: Impfzertifikate für Millionen Geimpfte laufen bald ab. In: nordbayern.de. 10. Januar 2022, abgerufen am 10. Januar 2022.
    43. a b Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren sowie zur Optimierung der 1-maligen Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen. In: rki.de. 13. Januar 2022, abgerufen am 14. Januar 2022.
    44. a b c Ständige Impfkommission: Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. In: Robert Koch-Institut (Hrsg.): Epidemiologisches Bulletin. Nr. 2, 2022, S. 13 f., doi:10.25646/9460.
    45. Beschluss der STIKO zur 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. (Epid Bull 2021;48:3-14, S. 9 f.) → doi:10.25646/9326). In: RKI-Website »Epidemiologisches Bulletin«. Robert Koch-Institut (RKI), 29. November 2021, abgerufen am 1. Dezember 2021 (Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 48/2021 (PDF, 338 KB, Datei ist nicht barrierefrei).
    46. Pressemitteilung der STIKO zum COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax sowie zur 2. COVID-19-Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personengruppen. In: RKI-Website. Robert Koch-Institut (RKI), 3. Februar 2022, abgerufen am 3. Februar 2022.
    47. STIKO-Chef: Auffrischung des Corona-Impfschutzes wohl spätestens 2022 nötig. aerztezeitung.de, 16. Mai 2021, abgerufen am 30. Juni 2021.
    48. Julia Emmrich: Deshalb rückt die dritte Corona-Impfung immer näher. In: morgenpost.de. 17. Mai 2021, abgerufen am 17. Mai 2021.
    49. Durchführung der COVID-19-Impfungen. Robert Koch-Institut, 25. Juni 2021, abgerufen am 30. Juni 2021.
    50. hil/aerzteblatt.de: Laborärzte empfehlen Antikörpertests vor Auffrischungsimpfungen. In: aerzteblatt.de. 31. August 2021, abgerufen am 31. August 2021.
    51. kna/afp/may/aerzteblatt.de: Bundesärztekammer kritisiert Auffrischungsimpfungen ohne STIKO-Empfehlung. In: aerzteblatt.de. 2. September 2021, abgerufen am 2. September 2021.
    52. Corona-Pandemie: Stiko empfiehlt dritte Impfung für bestimmte Risikopatienten. In: volksfreund.de/RP Online. 23. September 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021.
    53. Impfung gegen Coronavirus und Grippe kann zeitgleich erfolgen. In: aerzteblatt.de. 24. September 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021.
    54. Auffrischungsimpfungen im Überblick. In: „Zusammen gegen Corona“ (Auffrischungsimpfung) (FAQ). Bundesgesundheitsministerium (BGM), 18. November 2021, abgerufen am 6. Dezember 2021 (Antwort zur Frage: „Wie ist der wissenschaftliche Kenntnisstand der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu den Themen Immunität und Impfabstände für Auffrischungsimpfungen?“).
    55. STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung: Personen mit Immundefizienz. (PDF) (PDF). In: Epidemiologisches Bulletin 39/2021. Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO), 30. September 2021, abgerufen am 6. Dezember 2021: „In der 11.Aktualisierung nimmt die STIKO Stellung zur COVID-19-Impfempfehlung von Personen mit Immundefizienz und zur Koadministration von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Totimpfstoffen. Die Empfehlung zur Koadministration mit anderen Totimpfstoffen bezieht sich insbesondere auf die jährliche Influenza-Impfung.“
    56. Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Auffrischimpfung und zur Optimierung der Janssen-Grundimmunisierung. (Stand: 7. Oktober 2021). In: RKI-Website. Robert Koch-Institut (RKI), 7. Oktober 2021, abgerufen am 18. Oktober 2021.
    57. Theo Dingermann: Auffrischimpfung: FDA moniert Unterlagen zum Janssen-Impfstoff. In: Pharmazeutische Zeitung (PZ). 15. Oktober 2021, abgerufen am 3. November 2021 („In einem vorab veröffentlichten Dokument stellt die US-Arzneimittelbehörde FDA die Qualität der Daten infrage, die Janssen in seinem Zulassungsantrag für eine Auffrischimpfung mit seinem Covid-19-Impfstoff vorgelegt hat. Prinzipiell wird um ein optimales Booster-Regime gerungen.“ → Quelle: ebenda).
    58. Beschluss der STIKO zur 12. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. In: RKI-Website (Epidemiologisches Bulletin). Robert Koch-Institut, 18. Oktober 2021, abgerufen am 13. November 2021.
    59. Auffrischimpfung gegen COVID-19. (s. Antwort auf die Frage: „Können auch Personen ohne Impfempfehlung der STIKO eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 erhalten?“). In: Infektionsschutz.de. Hrsg. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), abgerufen am 13. November 2021: „Viele Menschen sind inzwischen gegen COVID-19 geimpft. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für verschiedene Personengruppen eine Auffrischimpfung (Booster-Impfung). Über die Impfempfehlung hinaus können sich noch weitere Personen impfen lassen.“
    60. Christina Rosenberger: Deutsches Impfsystem bald überfordert? Auffrischung der Corona-Impfung – Ärzte rechnen mit dramatischem Szenario. In: come-on.de. 25. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    61. Kai Portmann, Fabian Löhe: Spahn will Kinder-Impfung trotz Skepsis der Stiko. In: tagesspiegel.de. 26. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    62. Virologe Kekulé hält flächendeckende Kinder-Impfung nicht für notwendig. In: mdr.de. 25. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    63. Coronavirus in Deutschland: Impfung bei Kindern und Jugendlichen ist umstritten. In: stuttgarter-nachrichten.de. 26. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    64. Biontech-Impfstoff: Zulassung für Kinder ab 12 Jahre durch EU-Kommission. In: Die Bundesregierung. 28. Mai 2021, abgerufen am 2. Juni 2021.
    65. a b Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche. In: rki.de. 16. August 2021, abgerufen am 17. August 2021.
    66. Celine Müller: STIKO: COVID-19-Impfungen nur für Kinder mit Vorerkrankungen. In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 10. Juni 2021, abgerufen am 10. Juni 2021.
    67. Herzkrankheit nach Impfung: Auch Jugendliche in Deutschland betroffen. In: tagesschau.de. 20. August 2021, abgerufen am 21. August 2021.
    68. Moritz Hermann: Meine beiden Kleineren haben es gut vertragen. In: Der Stern. Ausgabe 47/2021, 18. November 2021, S. 32–35.
    69. Matthias Reiche: Zustimmung im EU-Parlament nach EMA-Freigabe. mdr.de, 26. November 2021, abgerufen am 2. Dezember 2021.
    70. Wir suchen eine Impfung. u12schutz, 1. Dezember 2021, abgerufen am 2. Dezember 2021.
    71. Riesige Nachfrage bei Eltern-Initiative u12schutz.de für Impfungen von unter 12jährigen Kindern. (PDF) u12schutz, 1. Dezember 2021, abgerufen am 2. Dezember 2021.
    72. Andrea Mayer-Halm, Orla Finegan: Corona: Antworten zur Kinderimpfung ab 5 Jahren. apotheken-umschau.de, 1. Dezember 2021, abgerufen am 2. Dezember 2021.
    73. Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren (9.12.2021). Robert Koch-Institut, 9. Dezember 2021, abgerufen am 11. Dezember 2021.
    74. STIKO will rechtzeitig Empfehlung zu Kinderimpfung abgeben. aerzteblatt.de, 2. Dezember 2021, abgerufen am 2. Dezember 2021.
    75. Stiko empfiehlt eine Corona-Impfung bei gesunden Fünf- bis Elfjährigen. In: zeit.de. 24. Mai 2022, abgerufen am 1. Juni 2022.
    76. Höheres Risiko von schwerem Corona-Verlauf bei ungeimpften Schwangeren, auf mdr.de, abgerufen am 16. Januar 2021
    77. FAKTENCHECK: Die Corona-Impfung und der Mythos um die Unfruchtbarkeit. (Stand: 04.Januar 2022). In: Welt.de. 4. Januar 2022, abgerufen am 6. Januar 2022 (Einige junge Menschen schließen die Corona-Impfung noch immer aus, da sie befürchten, das Vakzin mache unfruchtbar. Woher kommt diese Annahme? Und ist das eine berechtigte Sorge? Ein Faktencheck.).
    78. Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch. (Stand: 4. Januar 2022). In: RKI-Website »Impfen«. Robert Koch-Institut (RKI), 4. Januar 2022, abgerufen am 6. Januar 2022.
    79. Pressemitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere und Stillende (10.9.2021). In: STIKO-Pressemitteilung. Robert Koch-Institut, 10. September 2021, abgerufen am 15. September 2021 („Die STIKO spricht eine COVID-19-Impfempfehlung für bisher ungeimpfte Schwangere und Stillende aus – Beschlussentwurf ist in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen“ Quelle: ebenda).
    80. a b Diana Moll, Apothekerin, DAZ.online: COVID-19: Am besten noch vor der Schwangerschaft impfen lassen! In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 10. September 2021, abgerufen am 11. September 2021.
    81. STIKO spricht sich für COVID-19-Impfung von Schwangeren und Stillenden aus. In: aerzteblatt.de. 10. September 2021, abgerufen am 12. September 2021.
    82. a b c d e „Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung“ und „Wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Empfehlung zur Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monate“. (Im: Epidemiologisches Bulletin 2/2022, S. 13 → Abschnitt: „Impfung von Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben“.). Robert Koch-Institut (RKI), 21. Dezember 2021, abgerufen am 25. Dezember 2021 (Diese Artikel wurden am 21. Dezember 2021 online vorab veröffentlicht.).
    83. red/dpa: Jens Spahn: Mit Antikörpertest genügt Corona-Infizierten eine Impfung. In: stuttgarter-zeitung.de. 17. September 2021, abgerufen am 18. September 2021.
    84. Genesene deutlich länger immun. In: tagesschau.de. 1. Oktober 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021.
    85. Gilt bereits seit 15. Januar: Status als Genesener wird auf drei Monate verkürzt. saarbruecker-zeitung.de, 16. Januar 2022, abgerufen am 17. Januar 2022.
    86. a b Moderna erwartet Daten zu neuem Omikron-Impfstoff bis März. sueddeutsche.de, 17. Januar 2022, abgerufen am 17. Januar 2022.
    87. RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – Aktueller Lage-/Situationsbericht des RKI zu COVID-19. In: Täglicher Situationsbericht. Robert Koch-Institut, S. Jeweils Seite 1, abgerufen am 3. Januar 2021.
    88. Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung. In: rki.de. Robert Koch-Institut, 20. Juni 2022, abgerufen am 20. Juni 2022.
    89. a b c Digitales Impfquoten-Monitoring. (XLS) In: rki.de. Robert Koch-Institut, 20. Juni 2022, abgerufen am 20. Juni 2022.
    90. Nils Metzger: 80 Prozent voll geimpft? RKI vermutet höhere Impfquoten. In: zdf.de. 7. Oktober 2021, abgerufen am 30. April 2022.
    91. RKI: Impfquote in Deutschland könne nur geschätzt werden. In: diepresse.com. 15. Oktober 2021, abgerufen am 30. April 2022.
    92. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Wie ist der Fortschritt der COVID-19-Impfung? Aktueller Impfstatus. (tsv (ASCII)) Download der Datensätze. impfdashboard.de, abgerufen am 30. April 2022 (Daten stimmen mit RKI-Impfquotenmonitoring überein (sofern dort für die vollständigen Impfungen zu den Zweitimpfungen noch der Einmalimpfstoff Janssen (Johnson & Johnson) hinzugerechnet wird). Die Daten werden durch das Robert Koch-Institut und das Bundesministerium für Gesundheit täglich aktualisiert bereitgestellt. Genutzte Datenfelder: date, impfungen_min1_kumulativ, impfungen_gi_kumulativ, impfungen_boost1_kumulativ, impfungen_boost2_kumulativ): „Die zeitliche Entwicklung der bundesweiten Impfungen, pro Tag und kumulativ, aufgeschlüsselt nach verwendetem Impfstoff und Art der Impfung. […] Die publizierten Daten können aufgrund des Übermittlungsverzugs auch Nachmeldungen und Korrekturen aus den Vortagen enthalten.“
    93. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Wie ist der Fortschritt der COVID-19-Impfung? Aktueller Impfstatus. (tsv (ASCII)) Download der Datensätze. impfdashboard.de, abgerufen am 20. Juni 2022 (Daten stimmen mit RKI-Impfquotenmonitoring überein (sofern dort für die vollständigen Impfungen zu den Zweitimpfungen noch der Einmalimpfstoff Janssen (Johnson & Johnson) hinzugerechnet wird). Die Daten werden durch das Robert Koch-Institut und das Bundesministerium für Gesundheit täglich aktualisiert bereitgestellt. Genutzte Datenfelder: date, impfungen_min1, impfungen_gi, impfungen_boost1, impfungen_boost2): „Die zeitliche Entwicklung der bundesweiten Impfungen, pro Tag und kumulativ, aufgeschlüsselt nach verwendetem Impfstoff und Art der Impfung. […] Die publizierten Daten können aufgrund des Übermittlungsverzugs auch Nachmeldungen und Korrekturen aus den Vortagen enthalten.“
    94. Robert Koch-Institut (RKI): Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung. (xlsx) Tabelle mit den gemeldeten Impfungen nach Bundesländern und Impfquoten nach Altersgruppen (20.06.2022, Tabelle wird montags bis freitags aktualisiert). Abgerufen am 20. Juni 2022.
    95. Hoffnungsträger BNT162b2: Wie funktionieren mRNA-Impfstoffe? In: pharmazeutische-zeitung.de, 10. November 2020.
    96. Corona-Impfstoff: EU schließt Deal mit Biontech ab. In: br.de, 11. November 2020.
    97. „Besser wird es nicht“ – Fauci erfreut über Durchbruch bei Corona-Impfstoff. Welt, 16. November 2020. Abgerufen am 16. November 2020.
    98. Corona: Impfstoff-Durchbruch in Deutschland. Merkur, 11. November 2020. Abgerufen am 11. November 2020.
    99. Europäische Arzneimittel-Agentur EMA wird bis 21. Dezember über BioNTech-Impfstoff entscheiden. In: ec.europa.eu. 15. Dezember 2020, abgerufen am 5. Januar 2021.
    100. Christoph Rieke: EU ordert bis zu 200 Millionen Impfdosen von Novavax. In: tagesspiegel.de. 4. August 2021, abgerufen am 4. August 2021.
    101. Nervensäge mit Niveau: Wie Corona Karl Lauterbach zum Comeback verhalf. In: rnd.de. 19. August 2020, abgerufen am 9. Februar 2021.
    102. Lauterbach erwartet erst im Laufe 2022 flächendeckenden Corona-Impfstoff. In: reuters.com, 19. August 2020.
    103. Kampf um den Corona-Impfstoff: Das Planungsdesaster. In: spiegel.de, 18. Dezember 2020 (mit Paywall).
    104. Pfizer and Biontech conclude Phase 3 Study of COVID-19 vaccine candidate, meeting all primary efficacy endpoints. Pressemitteilung des Unternehmens. In: pfizer.com. 18. November 2020, abgerufen am 23. Mai 2021 (englisch).
    105. CureVac starts Phase 3 clinical trial of its COVID-19 vaccine candidate. In: msn.com. 17. November 2020, abgerufen am 23. Mai 2021.
    106. Curevacs Corona-Impfstoff: Vom Spätzünder zum Mutantenbezwinger? In: ruhrnachrichten.de. 19. Mai 2021, abgerufen am 23. Mai 2021.
    107. CureVac says well on track to request vaccine approval as planned. In: reuters.com. 5. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    108. Corona-Pandemie: Kritik an deutscher Impfstoff-Beschaffung. In: deutschlandfunk.de. 1. Januar 2021, abgerufen am 2. Januar 2021.
    109. Knapper Corona-Impfstoff: Spahn lässt Verzögerung der zweiten Dosis prüfen. In: spiegel.de. 4. Januar 2021, abgerufen am 4. Januar 2021.
    110. Ankündigung von Spahn: Impfangebot für alle Deutschen schon im Juni? In: faz.net. 4. Januar 2021, abgerufen am 4. Januar 2021.
    111. Scholz rastet wegen EU-Impfstoff-Bestellung aus. In: n-tv.de. 4. Februar 2021, abgerufen am 4. Februar 2021.
    112. Corona-Impfstoff: AstraZeneca kürzt Lieferungen an die EU. In: deutschlandfunk.de. 22. Januar 2021, abgerufen am 29. Januar 2021.
    113. Streit auf offener Bühne: Krisengespräch EU-Astrazeneca brachte keine Lösung. In: sn.at. 28. Januar 2021, abgerufen am 29. Januar 2021.
    114. Corona-Impfstoff von AstraZeneca Verwirrung vor nächstem EU-Treffen. In: tagesschau.de. 27. Januar 2021, abgerufen am 4. Februar 2021.
    115. Panne bei Veröffentlichung – Das steht im Vertrag von AstraZeneca und der EU. In: welt.de. 29. Januar 2021, abgerufen am 29. Januar 2021.
    116. Vertragstext mit Schwärzungen, siehe Advance Purchase Agreement (“APA”) for the production, purchase and supply of a COVID-19 vaccine in the European Union between the European Commission and AstraZeneca AB. (PDF) Abgerufen am 29. Januar 2021.
    117. siehe Punkt 7.4 in AZ_FIRMATO_REPORT.pdf, www.rai.it, abgerufen am 19. Februar 2021.
    118. AstraZeneca’s vaccine contract with the UK is based on ‘best efforts,’ just like its deal with a frustrated EU. In: cnn.com. 18. Februar 2021, abgerufen am 5. April 2021.
    119. Silke Wettach: Dokument im Internet einsehbar: Impfstoffvertrag mit der EU: Curevac übernimmt die Haftung, die Pfizer nicht wollte. In: wiwo.de. 23. Januar 2021, abgerufen am 11. Februar 2021.
    120. Vertragstext mit Schwärzungen, siehe Advance Purchase Agreement (“APA”) for the development, production, advance purchase and supply of a COVID-19 vaccine for EU Member States between the European Commission and Curevac AG. (PDF) Abgerufen am 11. Februar 2021.
    121. Coronavirus-Pandemie unter: „Kritik an der Impfstrategie: Von der Leyen verteidigt sich“. In: tagesschau.de. 9. Februar 2021, abgerufen am 10. Februar 2021.
    122. Vertragstext mit Schwärzungen, siehe Advance Purchase Agreement (“APA”) for the Development, Production, Priority-Purchasing Options and Supply of a Successful COVID-19 Vaccine for EU Member States between the European Commission and Sanofi Pasteur S.A. and Glaxosmithkline Biologicals S.A. (PDF) Abgerufen am 10. Februar 2021.
    123. Michael Schneider: EU lässt Vertrag auslaufen: Keine Verlängerung für AstraZeneca. In: tagesschau.de. 9. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    124. 50 Millionen Dosen an die EU: Astrazeneca zu Impfstoff-Lieferung verurteilt. n-tv.de, 18. Juni 2021, abgerufen am 20. Juni 2021.
    125. Benjamin Triebe: Urteil im Impfstoffstreit: AstraZeneca und die EU sehen sich als Sieger – und sind es beide nicht. In: Neue Zürcher Zeitung. 18. Juni 2021, abgerufen am 20. Juni 2021.
    126. Astrazeneca muss EU 50 Millionen Impfstoffdosen liefern: Das Unternehmen will zwar das Urteil umsetzen, hinkt jedoch seinen ursprünglichen Lieferzusagen weiter hinterher. In: prosieben.de. 18. Juni 2021, abgerufen am 20. Juni 2021.
    127. EU überwacht Impfstoff-Exporte. In: tagesschau.de. 29. Januar 2021, abgerufen am 1. Februar 2021.
    128. Canada prepping trade options in case EU breaks promise to keep vaccines flowing. In: cp24.com. 1. Februar 2021, abgerufen am 6. Februar 2021.
    129. Joe Biden’s ‘America First’ Vaccine Strategy. In: theatlantic.com. 4. Februar 2021, abgerufen am 6. Februar 2021.
    130. Canada confident in vaccine deliveries even if U.S. blocks exports. In: nationalpost.com. 8. Dezember 2020, abgerufen am 24. Januar 2021.
    131. Ensuring Access to United States Government COVID-19 Vaccines. In: Federal Register United States Government. 8. Dezember 2020, abgerufen am 23. Januar 2021.
    132. Here are the executive orders Biden has signed so far. In: cnn.com. 25. Januar 2021, abgerufen am 25. Januar 2021.
    133. Merkel verteidigt europäische Impfstoffpolitik. In: presse-augsburg.de. 2. Februar 2021, abgerufen am 6. Februar 2021.
    134. Steht das Schlimmste noch bevor, Frau Merkel? In: zdf.de. 12. Februar 2021, abgerufen am 13. Februar 2021. (Fernsehinterview ZDF, Video und Wortprotokoll)
    135. Biden Rebuffs EU, AstraZeneca and Says U.S. Will Keep Its Doses. In: bloomberg.com. 12. März 2021, abgerufen am 13. März 2021.
    136. EU vaccine agony just gets worse as US refuses to ship homemade AstraZeneca jabs to Europe. In: express.co.uk. 11. März 2021, abgerufen am 13. März 2021.
    137. Impfstoff von Johnson & Johnson in der EU zugelassen. In: faz.net. 11. März 2021, abgerufen am 14. März 2021.
    138. Rückschlag für Impfkampagne: Johnson & Johnson kürzt Lieferungen für Deutschland. In: spiegel.de. 26. April 2021, abgerufen am 28. April 2021.
    139. Warum sich jetzt in den USA entscheidet, wann bei uns der Impfturbo losgehen kann. In: businessinsider.de. 2. Mai 2021, abgerufen am 15. Mai 2021.
    140. Wichtige Rohstoffe fehlen: US-Blockade gefährdet Curevac-Produktion. In: n-tv.de. 4. Mai 2021, abgerufen am 16. Mai 2021.
    141. EU persuades U.S. to ease COVID export restrictions for CureVac -sources. In: reuters.com. 21. Mai 2021, abgerufen am 3. Juli 2021.
    142. Zusammen gegen Corona live – Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung. In: Youtube. Bundesministerium für Gesundheit, 9. Januar 2021, abgerufen am 9. Januar 2021 (Zeitindex 34:25 bis 41:32, 42:05 bis 45:08, 1:04:30 bis 1:05:30 bis 1:09:30 (Spahn-Zitat ab 1:08:20)).
    143. Extra dose from vials of Comirnaty COVID-19 vaccine. In: ema.europa.eu. Europäische Arneizmittel-Agentur, 9. Januar 2021, abgerufen am 9. Januar 2021.
    144. Christian Lindner fordert „Krisenproduktion“ des Impfstoffs. In: zeit.de. 28. Dezember 2020, abgerufen am 31. Januar 2021.
    145. Vorschlag der US-Regierung: Grünenchef Habeck fordert Patent-Aussetzung für Coronaimpfstoffe. In: spiegel.de. 6. Mai 2021, abgerufen am 16. Mai 2021.
    146. Stefan Troendle, Sabine Geipel: Corona-Impfstoffpatente aufheben – was spricht dafür, was dagegen? swr.de, 6. Mai 2021, abgerufen am 28. Juni 2021.
    147. Impf-Patente: Merkel widerspricht Biden. In: sueddeutsche.de. 6. Mai 2021, abgerufen am 16. Mai 2021.
    148. Anno Fricke: Spahn berichtet: Deutschland läuft mit Corona-Impfstoff voll. In: aerztezeitung.de. 26. Juli 2021, abgerufen am 1. August 2021.
    149. Thomas Sabin: Deutschland gibt erste Impfdosen von Astrazeneca ab. In: tagesspiegel.de. 4. August 2021, abgerufen am 4. August 2021.
    150. Deutschland gibt mehr als 17 Millionen Impfdosen an andere Länder ab. In: deutschlandfunk.de. 2. Oktober 2021, abgerufen am 2. Oktober 2021.
    151. WHO: Corona-Impfquote von 40 Prozent bis Jahresende weltweit erreichbar. In: Gesundheit. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 25. Oktober 2021, abgerufen am 26. Oktober 2021: „Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Deutschland und andere Länder aufgerufen, bei Corona-Impfstofflieferungen zugunsten bedürftigerer Staaten zurückzustehen. „Die Pandemie wird enden, wenn die Welt sich entscheidet, sie zu beenden“, sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus […] Länder, die bereits eine Impfquote von wenigstens 40 Prozent erreicht hätten – darunter alle G20-Staaten – sollten dem UN-Impfprogramm Covax oder der afrikanischen Initiative Avat bei Impfstofflieferungen den Vortritt lassen. „Kein Land kann die Pandemie isoliert vom Rest der Welt beenden“, mahnte Ghebreyesus.“
    152. Deutschland will weitere 75 Millionen Impfdosen spenden. In: tagesschau.de. 30. Oktober 2021, abgerufen am 6. November 2021.
    153. Afrika-Beauftragter – Kritik: Boostern in Deutschland geht zulasten Impfungen in Afrika. In: aerztezeitung.de. 1. Dezember 2021, abgerufen am 7. Januar 2022.
    154. Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen. In: pei.de. Abgerufen am 2. Januar 2022.
    155. SafeVac 2.0. In: pei.de. 22. Dezember 2020, abgerufen am 5. Januar 2021.
    156. Epidemiologisches Bulletin 19/2021 des RKI
    157. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 19. August 2021 über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 31.07.2021. (PDF) In: pei.de (40 S. pdf). Abgerufen am 17. September 2021.
    158. Impfnebenwirkungen Selten, aber wenig erforscht. In: www.tagesschau.de. 2. Juli 2022, abgerufen am 2. Juli 2022.
    159. COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) RKI, Stand: 17. September 2021.
    160. Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 12. August 2021, 29 S. PDF. (PDF) rki.de, abgerufen am 25. August 2021.
    161. Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit (COVID-19). (PDF) 9. September 2021, abgerufen am 12. September 2021.
    162. Gehäufte Impfdurchbrüche bei Johnson-&-Johnson. In: sueddeutsche.de. 17. September 2021, abgerufen am 18. September 2021.
    163. Vierte Corona-Welle: Hat die Wissenschaft die Lage wirklich falsch eingeschätzt? In: rnd.de. 15. November 2021, abgerufen am 21. November 2021.
    164. Liveblog zum Coronavirus (unter: Moderna-Impfstoff in Deutschland eingetroffen und Spahn: Moderna-Impfstoff kommt heute nach Deutschland). In: tagesschau.de. 11. Januar 2021, abgerufen am 11. Januar 2021.
    165. Statt Astrazeneca jetzt Biontech oder Moderna. Zweitimpfung: Impfzentren in der Region planen um. swr.de, 6. Juli 2021, abgerufen am 10. Juli 2021.
    166. Liveblog zum Corona-Virus. Unter: Impfstoff-Wahl „im Moment und auch absehbar“ nicht möglich. In: tagesschau.de. 9. Januar 2021, abgerufen am 9. Januar 2021.
    167. COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). (Gesamtstand: 22. November 2021). In: RKI-Website »Impfen«. Robert Koch-Institut, 22. November 2021, abgerufen am 27. November 2021 (Siehe Antwort auf die Frage: „Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“ und „Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?“).
    168. Israel meldet deutlich niedrigere Wirksamkeit von Corona-Impfung, faz.net vom 6. Juli 2021, abgerufen am 24. Juli 2021.
    169. Daten aus Israel deuten auf geringere Wirksamkeit von Biontech-Impfstoff hin. In: sueddeutsche.de. 23. Juli 2021, abgerufen am 24. Juli 2021.
    170. Israels Zweifel an Biontech: Charité-Experte Sander warnt vor voreiligen Schlüssen. In: www.rbb24.de. 7. Juli 2021, abgerufen am 21. Juli 2021.
    171. Biontech-Impfung weniger wirksam bei Delta? Das sagen Experten. In: br.de. 6. Juli 2021, abgerufen am 27. November 2021.
    172. Schwere Fälle trotz Impfung: Lauterbach warnt wegen Delta vor Lockerung. In: n-tv.de. 7. Juli 2021, abgerufen am 23. Juli 2021.
    173. Tweet von Karl Lauterbach. In: twitter.com. 9. Juli 2021, abgerufen am 27. November 2021: „Interessant dass BionTech abgesenkte Wirksamkeit gegen Delta V in Israel nutzt um 3. (Booster)-impfung zu begründen. @CDCgov und @US_FDA bestreiten Notwendigkeit. Risiko ist hoch, Bestellung notwendig. Das darf aber nicht zu Lasten armer Länder gehen“
    174. Biontech-Impfstoff schützt womöglich schlechter vor Delta als gedacht. In: spektrum.de. 6. Juli 2021, abgerufen am 27. November 2021: „Vor schweren Erkrankungen schützt Biontechs Vakzin zuverlässig, vor einer Ansteckung mit Delta hingegen nur mäßig. Darauf deuten Daten aus Israel hin. Mögliche Lösung: ein dritter Boost.“
    175. Angepasste Vakzine: Lauterbach erwartet Omikron-Impfstoffe erst im Herbst (www.deutschlandfunk.de, 30. März 2022)
    176. Corona-Impfstoff: Kritik an Spahns BioNTech-Deckelung. In: tagesschau.de. 20. November 2021, abgerufen am 20. November 2021.
    177. STIKO ÄNDERT IMPFEMPFEHLUNG: Kein Moderna-Impfstoff unter 30 Jahren. In: swr.de. 10. November 2021, abgerufen am 3. Januar 2021: „Bei jungen Israelis zwischen 16 und 29 war etwa einer von 10.000 mit Biontech Geimpften betroffen. Laut STIKO liegt die Rate bei Moderna höher, genaue Zahlen wurden aber nicht genannt. Die französische Gesundheitsbehörde sagte diese Woche, bei unter 30-jährigen sei das Risiko einer Herzmuskelentzündung mit Moderna vermutlich fünfmal höher als mit Biontech.“
    178. Montgomery gegen Astra-Zeneca-Impfung bei medizinischem Personal. In: handelsblatt.com. 16. Februar 2021, abgerufen am 18. Februar 2021.
    179. Anne Bäurle: Deutschland setzt Corona-Impfung mit AstraZeneca-Impfstoff aus. Springer Medizin Verlag, 15. März 2021, abgerufen am 16. März 2021.
    180. Vorübergehende Aussetzung der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca. Paul-Ehrlich-Institut, 15. März 2021, abgerufen am 16. März 2021.
    181. Jennifer Greve, Helena Gries: Corona in Deutschland: Kommt jetzt der Impf-Turbo? Spahn will Priorisierung bei Impfungen aufheben. In: hna.de (Hessische/Niedersächsische Allgemeine). 22. April 2021, abgerufen am 22. April 2021.
    182. Thomas Eldersch: Verantwortung wird weitergeschoben: Astrazeneca für alle: Aber wer zahlt bei Impfschäden von Unter-60-Jährigen? In: tz.de. 26. April 2021, abgerufen am 26. April 2021.
    183. Frau (32) aus dem Kreis Herford stirbt nach AstraZeneca-Impfung. In: RTL.de. 29. April 2021, abgerufen am 29. April 2021.
    184. Nach Ema-Entscheidung : AstraZeneca-Impfstoff soll in Deutschland wieder eingesetzt werden – mit Warnhinweis. In: Spiegel online. 18. März 2021, abgerufen am 18. März 2021.
    185. Aufholen in Sachen AstraZeneca. In: tagesschau.de. 19. März 2021, abgerufen am 2. Februar 2022.
    186. Impfkommission ändert Empfehlung für AstraZeneca-Erstgeimpfte. In: spiegel.de. 1. Juli 2021, abgerufen am 1. Juli 2021.
    187. COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ, Gesamtstand: 7. Dezember 2021). (FAQ: „Warum empfiehlt die STIKO für bereits mit der 1. Impfstoffdosis Vaxzevria (AstraZeneca) geimpfte Personen unabhängig vom Alter ein heterologes Impfschema (2. Impfstoffdosis mit mRNA-Impfstoff)?“ – Stand der Antwort auf diese Frage: Stand: 09. Juli 2021). In: RKI-Website »Impfen«. Robert Koch-Institut (RKI), 7. Dezember 2021, abgerufen am 13. Dezember 2021: „Achtung: Die FAQs werden hinsichtlich der neuen Empfehlung überarbeitet und erst nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens aktualisiert.“
    188. Johnson & Johnson-Impfstoff: Jetzt doch zweite Impfung nötig? In: infranken.de. 16. August 2021, abgerufen am 16. August 2021.
    189. Immer mehr Impfdurchbrüche bei Johnson & Johnson – Frankreich spricht von „Impfversagen“. In: focus.de. 18. September 2021, abgerufen am 18. September 2021.
    190. Impfschutz von Johnson & Johnson ist laut Stiko „ungenügend“. In: RP Online (gespiegelt auf msn.com). 8. Oktober 2021, abgerufen am 8. Oktober 2021.
    191. Auffrischungsimpfung. (Abschnitt: „Auffrischungsimpfung für Personen, die den ersten Impfschutz mit einem Vektorimpfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben“). In: BMG-Website: „Zusammen gegen Corona“. Hrsg.: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), abgerufen am 6. Dezember 2021.
    192. Janssen® von Johnson & Johnson. (FAQ: „Was empfiehlt die STIKO zu Janssen® von Johnson & Johnson? Und warum?“). In: BZgA-Website »Infektionsschutz.de«. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 24. November 2021, abgerufen am 13. Dezember 2021.
    193. EU-Behörde: Booster mit Johnson-Impfstoff nach 2 Monaten. In: aerzteblatt.de. 15. Dezember 2021, abgerufen am 1. Januar 2022.
    194. Safety and Efficacy of NVX-CoV2373 Covid-19 Vaccine. In: nejm.org. 30. Juni 2021, abgerufen am 19. August 2021.
    195. Neues Vakzin gegen Corona – EU sichert 200 Millionen Impfdosen Novavax. In: zdf.de. 4. August 2021, abgerufen am 19. August 2021.
    196. Corona-Impfstoff, dritte Variante. In: tagesschau.de. 19. Juli 2021, abgerufen am 19. August 2021.
    197. Neuer Corona-Impfstoff: So viele Dosen Novavax bekommt das Land im Januar. In: stuttgarter-zeitung.de. 30. Dezember 2021, abgerufen am 2. Januar 2022.
    198. Gesundheits-Beschäftigten soll bevorzugt Novavax angeboten werden. spiegel.de (Wissenschaft), 22. Januar 2022, abgerufen am 22. Januar 2022.
    199. Epidemiologisches Bulletin. (PDF) In: rki.de. 8. Juli 2021, abgerufen am 25. Juli 2021. (Seite 15)
    200. Ständige Impfkommission: Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. In: Robert Koch-Institut (Hrsg.): Epidemiologisches Bulletin. Nr. 2, 2022, S. 5 f., doi:10.25646/9460.
    201. Impfstoff von AstraZeneca (homologe Impfung): 9 bis 12 Wochen wird nicht mehr empfohlen.
    202. ‘The sweet spot’: Pfizer more effective with eight-week gap between doses. In: smh.com.au. 23. Juli 2021, abgerufen am 24. Juli 2021: „Following two vaccine doses, neutralising antibody levels were twice as high after the longer dosing interval compared with the shorter dosing interval.“
    203. Sabine Vygen-Bonnet, Judith Koch, Christian Bogdan, Ulrich Heininger, Martina Littmann, Joerg Meerpohl, Heidi Meyer, Thomas Mertens, Kai Michaelis, Martin Terhardt, Klaus Überla, Marianne van der Sande, Ole Wichmann, Sabine Wicker, Ursula Wiedermann, Verina Wild, Rüdiger von Kries: Beschluss der STIKO zur 8. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung. In: Epidemiologisches Bulletin. Nr. 27, 2021, S. 25 f., doi:10.25646/8776.
    204. vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses, BT-Drs. 19/32275 vom 3. September 2021, S. 29.
    205. Art. 9 DGSVO: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten dejure.org, abgerufen am 16. September 2021.
    206. Michaela Felisiak, Dominik Sorber: Fragerecht des Arbeitgebers. Sag mir: Bist Du geimpft? Legal Tribune Online, 7. September 2021.
    207. Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte bundesweit beschlossen. In: heise.de. 22. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    208. a b c Verdienstausfall für Ungeimpfte: Ab November keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte in Quarantäne. In: zeit.de. 22. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    209. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 56 Entschädigung. Abgerufen am 22. September 2021.
    210. Änderung § 56 IfSG vom 01.03.2020. In: buzer.de. Abgerufen am 22. September 2021.
    211. Julia Löhr: Druck auf allen Kanälen: Für Ungeimpfte wird die Quarantäne bald teuer. In: faz.net. 9. September 2021, abgerufen am 9. September 2021.
    212. Ärztepräsident rügt Pläne für 2G und Wegfall der Lohnfortzahlung. In: oldenburger-onlinezeitung.de. 17. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    213. Entschädigungszahlung für Ungeimpfte bei Quarantäne soll auslaufen. In: rp-online.de. 22. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    214. Ungeimpfte: Spätestens ab November kein Quarantäne-Ausgleich. In: br.de. 22. September 2021, abgerufen am 24. September 2021.
    215. Lohnfortzahlung in Quarantäne: Ungeimpfte Beamte kriegen wohl weiter Geld. In: n-tv.de. 24. September 2021, abgerufen am 24. September 2021.
    216. Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz – Normenkontrolleilantrag gegen Zugangsbeschränkungen für Betriebe und Einrichtungen des Einzelhandels in CoronaVInfSchMaßnV ND 7 § 9a Abs 1 und Abs 2 S 1 bis 3 – sog. 2-G-Regelung –. Niedersächsisches Landesjustizportal, abgerufen am 30. Dezember 2021.
    217. 2G-Regel im Einzelhandel – verfassungsrechtliche Einordnung und Rechtsschutzmöglichkeiten, Gutachten im Auftrag des Handelsverbands Deutschland e.V. (November 2021). (PDF) Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, abgerufen am 17. Dezember 2021.
    218. Streit um 2G-Regel im Einzelhandel verschärft sich. PZ.news.de Wirtschaft, 17. Dezember 2021, abgerufen am 17. Dezember 2021.
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    221. 2G-Regel gilt nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern. br.de, 29. Dezember 2021, abgerufen am 30. Dezember 2021.
    222. Maria Heinrich: Kein 2G-Plus in Restaurants: Bayern geht eigenen Weg in der Corona-Politik. augsburger-allgemeine.de, 11. Januar 2022, abgerufen am 11. Januar 2022.
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    237. Susann Kreutzmann: «Ampel»-Antrag gescheitert: Der Deutsche Bundestag hat eine Impfpflicht für über 60-Jährige abgelehnt. In: nzz.ch. Neue Zürcher Zeitung, 7. April 2022, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 8. April 2022; abgerufen am 30. April 2022: „Deutlich scheitert die Ampelkoalition am Donnerstag (7. 4.) im Bundestag mit einem Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 60 Jahren, der auch von Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach unterstützt wurde.“
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    239. Corona-Pandemie: Bundestag stimmt für begrenzte Impfpflicht. In: Tagesschau.de. 10. Dezember 2021, abgerufen am 12. Dezember 2021.
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    242. Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung möglich? – „Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden. netzwerkkrista.de, 28. Dezember 2021, abgerufen am 10. Februar 2022.
    243. Yannick Peisker, Lena Bleckmann: Die Impfung als Kündigungsgrund – Hürden und Lösungsvorschläge im Lichte der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG. In: Betriebs-Berater. Nr. 11. Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2022, S. 635 ff.
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