„Daumenschraube“ – Versionsunterschied
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Version vom 4. April 2009, 13:07 Uhr
Die Daumenschraube, die in der Constitutio Criminalis Theresiana von 1769 als Daumenstock bezeichnet wurde, war ein Folterinstrument zur „Wahrheitsfindung“ der Rechtsprechung im Mittelalter und der frühen Neuzeit. Sie wurde bei einer peinlichen Befragung zur Erwirkung von Geständnissen eingesetzt.
Dabei werden der Daumen oder andere Finger in eine Zwinge gespannt und deren durch Gewinde miteinander verbundene Backen schraubenförmig zusammengezogen. Dieser Prozess ist äußerst schmerzhaft und nicht selten mit Frakturen verbunden, welche bleibende Schäden an der Hand verursachen können.
Sehr oft wurde diese Form der Folter zu Geständnissen bei der Hexenverfolgung eingesetzt.
Die Folter wurde oft von Medizinfachkundigen durchgeführt, wobei die Daumenschraube nur so weit zugedreht wurde, dass die Finger gebrochen waren. Somit erzielte die Folter sehr häufig Geständnisse.
Verwendung in der Umgangssprache
Die umgangssprachliche Redewendung „die Daumenschrauben anziehen“ bedeutet "Druck ausüben" oder "zwingen".
Siehe auch
- Folter, Rechtsgeschichte, Hexenverfolgung
- andere Folterinstrumente: der spanische Stiefel, das Rad oder die Streckbank