Deutscher Reichsanzeiger

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Der Deutsche Reichsanzeiger war die amtliche Zeitung des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Parlaments veröffentlicht wurden.

Der Reichsanzeiger ist Nachfolger des bereits ab 1819 in Berlin veröffentlichten „Königlich Preußischen Staatsanzeigers“ und erschien, mit diesem als Titel zusammengelegt, bis zum 14. April 1945. In der Bundesrepublik Deutschland erfüllt die Aufgaben des Reichsanzeigers der Bundesanzeiger.

Literatur

  • Martin Schumacher (Bearb.): Weimar-Index. Deutscher Reichsanzeiger und Preussischer Staatsanzeiger. Register 1918-1933. In: „Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien“, Band 4, Droste Verlag, Düsseldorf 1988, ISBN 3-7700-5148-3 und ISBN 978-3770051489