„Elektronische Abrechnung mit Filetransfer“ – Versionsunterschied

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Trotz des niedrigen Liquiditätsbedarf eines Netto-Clearingsystem ist das geringe Risiko mit dem eines Brutto-Clearingsystems vergleichbar.
Trotz des niedrigen Liquiditätsbedarf eines Netto-Clearingsystem ist das geringe Risiko mit dem eines Brutto-Clearingsystems vergleichbar.
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Finanzmarktgeschäft]]
[[Kategorie:Finanzmarktgeschäft]]

Version vom 21. Januar 2009, 18:06 Uhr

Die Elektronische Abrechnung mit Filetransfer (EAF), auch Elektronische Abrechnung Frankfurt[1] mit Einführung des Euro auch Electronic Access Frankfurt war das Netto-Clearingsystem[2] der Deutschen Bundesbank. Der Betrieb startete am 23. März 1990. Es diente dem beleglosen Austausch von Interbanken-Überweisungen. Trotz des niedrigen Liquiditätsbedarf eines Netto-Clearingsystem ist das geringe Risiko mit dem eines Brutto-Clearingsystems vergleichbar. [3]

Einzelnachweise

  1. Gerald R. Riedl: Der bankbetriebliche Zahlungsverkehr: Infrastruktur-innovationen und Wandel der Zahlungsverkehrsabwicklung. In: Birkhäuser (Hrsg.): Bankinformatik-Studien. Band 8. Heidelberg 2002, ISBN 3-7908-1452-0, S. 50 f.
  2. Klaus Peter Berger: Der Aufrechnungsvertrag. In: Mohr Siebeck (Hrsg.): Jus privatum. Band 20. Tübingen 1996, ISBN 3-16-146605-5, S. 422.
  3. http://www.bankenverband.de/download/bankenbericht/1998/kap2_7.pdf