„Erbkämmerer“ – Versionsunterschied

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Version vom 25. Februar 2013, 16:01 Uhr

Der Erbkämmerer trug im Heiligen Römischen Reich als Erbamt bei der Krönung eines Kaisers oder Römischen Königs und als Vertreter seiner Familie in Stellvertretung der Kurfürsten einen Teil der Insignien. Er trug das Reichszepter und reichte beim Krönungsmahl dem Kaiser einen Krug mit Wasser und ein Tuch zum Hände waschen.

Dieses Hofamt eines Kämmerers war innerhalb einer Familie erblich.[1]

Wichtige Amtsinhaber

Einzelnachweise

  1. Erbämter in Meyers Großes Konversations-Lexikon.

siehe auch