„Erbkämmerer“ – Versionsunterschied
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Version vom 25. Februar 2013, 16:01 Uhr
Der Erbkämmerer trug im Heiligen Römischen Reich als Erbamt bei der Krönung eines Kaisers oder Römischen Königs und als Vertreter seiner Familie in Stellvertretung der Kurfürsten einen Teil der Insignien. Er trug das Reichszepter und reichte beim Krönungsmahl dem Kaiser einen Krug mit Wasser und ein Tuch zum Hände waschen.
Dieses Hofamt eines Kämmerers war innerhalb einer Familie erblich.[1]
Wichtige Amtsinhaber
- Konrad Rupert von Boxberg erhielt 1287 mit der Herrschaft Schweinberg Amt und Würden des Erbkämmerers des Herzogtums Franken
- Die Herren von und zu Schachten waren ab 1246 Erbkämmerer des Damenstifts Heerse
- Arnold von Berlepsch war ab 1369 Erbkämmerer von Hessen
- Ritter Emond von Engelsdorf (* 1330; † 1398) war ab 1384 Erbkämmerer des Herzogtums Luxemburg
- Konrad IX. von Weinsberg (* um 1370; † 1448) war als Reichserbkämmerer im Dienste von König (später Kaiser) Sigismund und König Albrecht II.
- Bei dem Geschlecht Bock von Wülfingen war ab 1400 abwechselnd der Älteste der Linien Bockerode, Gronau und Elze Erbkämmerer des Hochstifts Hildesheim
- Hans IX. von Gültlingen († 1514) war ab 1495 Erbkämmerer von Württemberg
- Christian Julius von Hoym (* 1586; † 1656) war Erbkämmerer des Fürstentums Halberstadt
- Daniel Dietrich von Landsberg zu Erwitte war ab 1647 Erbkämmerer von Kurköln
- Alexander Erskein war ab 1652 Erbkämmerer der Herzogtümer Bremen und Verden
- Otto von Schwerin (* 1645; † 1705) war Erbkämmerer der Kurmark
- Lorenz Christoph von Somnitz (* 1612; † 1678) war ab 1655 Erbkämmerer von Hinterpommern
- Matthias Graf von Galen (um 1832), der Vater von Maximilian Gereon Graf von Galen war Erbkämmerer des Fürstbistums Münster