„Portal Diskussion:Recht“ – Versionsunterschied

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Losdedos (Diskussion | Beiträge)
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:::::::Also erstellt wurde die Vorlage für den Zweck, Dinge die es zwar allgemein gibt, aber nur für deutsche Verhältnisse dargestellt wurde, zu kennzeichnen, dass Ergänzungen aus anderen Ländern auch folgen sollen. Naturgemäß ergibt sich nachher oft, dass es dieses in anderen Ländern gar nicht geben kann, weil es eben z.Bsp. in Gesetzen ein Begriff ist, der nur in Deutschland üblich ist. In diesem Fall soll die Vorlage wieder herausgenommen werden und die Einleitung so umgestaltet werden, dass man sofort weiß, dass es sich eben nur um einen deutschen Begriff geht. Man sollte dazu jeden Artikel aus der Sicht eines fremdsprachigen (also keinen DACH-Bewohner) betrachten, was er aus dem Artikel herauslesen würde. Daher ist die Diskussion zwar auch richtig, betrifft aber eine allgemeine Vorgehensweise und nicht dem des Rechts ausschließlich. So wurde die Vorlage ursprünglich estellt und begründet. Ob sich der Sinn in der Zwischenzeit (sind ja doch schon 10 Jahre her) geändert hat, habe ich nicht mehr verfolgt, da ich nicht mehr gewillt war, die D-Lastigen Artikel in der Form zu ändern ;-) --gruß [[User:Karl Gruber|K@rl]] 12:05, 20. Feb. 2015 (CET)
:::::::Also erstellt wurde die Vorlage für den Zweck, Dinge die es zwar allgemein gibt, aber nur für deutsche Verhältnisse dargestellt wurde, zu kennzeichnen, dass Ergänzungen aus anderen Ländern auch folgen sollen. Naturgemäß ergibt sich nachher oft, dass es dieses in anderen Ländern gar nicht geben kann, weil es eben z.Bsp. in Gesetzen ein Begriff ist, der nur in Deutschland üblich ist. In diesem Fall soll die Vorlage wieder herausgenommen werden und die Einleitung so umgestaltet werden, dass man sofort weiß, dass es sich eben nur um einen deutschen Begriff geht. Man sollte dazu jeden Artikel aus der Sicht eines fremdsprachigen (also keinen DACH-Bewohner) betrachten, was er aus dem Artikel herauslesen würde. Daher ist die Diskussion zwar auch richtig, betrifft aber eine allgemeine Vorgehensweise und nicht dem des Rechts ausschließlich. So wurde die Vorlage ursprünglich estellt und begründet. Ob sich der Sinn in der Zwischenzeit (sind ja doch schon 10 Jahre her) geändert hat, habe ich nicht mehr verfolgt, da ich nicht mehr gewillt war, die D-Lastigen Artikel in der Form zu ändern ;-) --gruß [[User:Karl Gruber|K@rl]] 12:05, 20. Feb. 2015 (CET)
::::::::@K@rl: Es geht <u>nicht</u> um die Vorlage:Deutschlandlastig, es geht darum, dass Benutzer unter dem Vorwand, diese Voralge zu entfernen (was er meinetwegen machen kann und was ich ja auch nicht zurückgesetzt habe) einen <u>zusätzlichen</u> nationalitätenbezogenen Hinweis im Einleitungssatz untergebracht hat. Bitte genau lesen, was oben geschrieben steht.--[[Benutzer:Losdedos|Losdedos]] ([[Benutzer Diskussion:Losdedos|Diskussion]]) 12:42, 20. Feb. 2015 (CET)
::::::::@K@rl: Es geht <u>nicht</u> um die Vorlage:Deutschlandlastig, es geht darum, dass Benutzer unter dem Vorwand, diese Voralge zu entfernen (was er meinetwegen machen kann und was ich ja auch nicht zurückgesetzt habe) einen <u>zusätzlichen</u> nationalitätenbezogenen Hinweis im Einleitungssatz untergebracht hat. Bitte genau lesen, was oben geschrieben steht.--[[Benutzer:Losdedos|Losdedos]] ([[Benutzer Diskussion:Losdedos|Diskussion]]) 12:42, 20. Feb. 2015 (CET)
:::::::::Die Frage wurde bereits 100 Mal durchgekaut - in jedem Artikel ist der Begriff zu erklären und da gehört es selbstverständlich dazu, dass gesagt wird, dass es ein Begriff des deutschen Rechts ist! Eine solche Information muss klar dargestellt werden. Ein Hinweis darauf, dass es die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialgesetzbuch nur in Deutschland gäbe, ist eine Aussage der Art ''Wer sich auskennt, weiß es ja eh!'' Das ist aber kein sinnvolles Argument, da wir die Artikel klarerweise für diejenigen schreiben, die sich ''nicht'' mit dem Thema auskennen.
:::::::::An Losdedos übrigens die Bitte, selbst genau zu lesen. Karl hat geschrieben:
::::::::::"''Naturgemäß ergibt sich nachher oft, dass es dieses in anderen Ländern gar nicht geben kann, weil es eben z.Bsp. in Gesetzen ein Begriff ist, der nur in Deutschland üblich ist. In diesem Fall soll die Vorlage wieder herausgenommen werden <u>und die Einleitung so umgestaltet werden, dass man sofort weiß, dass es sich eben nur um einen deutschen Begriff geht.</u>''"
:::::::::Dem ist mE nichts hinzuzufügen. Grüße, --[[Benutzer:Taste1at|Taste1at]] ([[Benutzer Diskussion:Taste1at|Diskussion]]) 12:52, 20. Feb. 2015 (CET)
:::::::::PS: Im betreffenden Artikel wäre es jedoch besser statt "...eine deutsche Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur..." zu schreiben: "...eine Arbeitsförderungsmaßnahme der deutschen Bundesagentur...". --[[Benutzer:Taste1at|Taste1at]] ([[Benutzer Diskussion:Taste1at|Diskussion]]) 12:56, 20. Feb. 2015 (CET)

Version vom 20. Februar 2015, 14:01 Uhr

   Portal        Redaktion        Diskussion        Richtlinien        Hochschulprojekte      
Diskussionsseite

Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.

Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!

Themenbereich Recht: Projekt | Portal | DiskussionAbkürzung: PD:R, PD:§
Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
  • Versuche, das optische Erscheinungsbild der Seite zu erhalten (oder auch zu verbessern, wenn du eine gute Idee hast). Sieh dir dein Ergebnis vor dem Speichern am besten mit der Vorschaufunktion an.
  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser.
  • Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.

Einzelabschnitte
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.

_______ Neue Einträge bitte hier einfügen _______


Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Gemeindeverband (Deutschland)

Hallo,

beim Artikel Gemeindeverband (Deutschland) bin ich nicht sicher, wie belastbar die Aussagen dort sind. Soweit ich es verstehe, ist der Begriff im Grundgesetz und den Landesverfassungen nicht scharf definiert. Aber ich habe ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefunden, dass sagt

„Die in Schleswig-Holstein gebildeten Ämter sind jedoch keine Gemeindeverbände im Sinne der Landessatzung.“

Von der Begründung her könnte man die Argumentation eventuell auf alle Bundkörperschaften erweitern, z.B.:

„Den schleswig-holsteinischen Ämtern fehlten danach fast alle Eigenschaften, die einem kommunalen Zusammenschluß den Status einer Gebietskörperschaft verleihen. Es handelte sich um einen Zusammenschluß selbständig bleibender Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechtes, für die in der neueren Literatur der Ausdruck Bundkörperschaft verwendet wird (vgl. OVG Lüneburg, OVGE 26, 487 [494 f.]; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht II, 4. Auflage, 1976, § 84 III d 4).“

Das Urteil ist von 1977 und bezog sich auf die spezielle Situation in Schleswig-Holstein, von daher kenne ich die heutige Situation nicht und will da nichts ändern. Aber es wäre Klasse, wenn jemand mit Ahnung sich dass einmal anschauen könnte. Eventuell kann man Informationen von dort dann nach Verwaltungskooperation oder einen anderen Artikel verlagern.

Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) 11:11, 8. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Verkehrsanschauung

Es gilt wohl Ähnliches, wie ich oben zu der von mir "lancierten" Verhandlungsfähigkeit schrieb, in Bezug auf die Lemmata Verkehrsanschauung/ Verkehrsauffassung. Für jede Rückmeldung dankbar,--Der Spion (Diskussion) 00:42, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Diskussion:Eigentumserwerb

Für Beteiligung bin ich dankbar. -- Stechlin (Diskussion) 22:06, 7. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Änderungen an der Vorlage:Infobox Gesetz

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Anmerkung: Dieses Thema wird uns noch etwas beschäftigen. Von daher ist es sinnvoll nur einen Abschnitt für die Diskussion zu haben, der bei Abschluß ins Archiv wandert. --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo werte Portalmitarbeiter, wie im Zuge der Löschdiskussion angekündigt bin ich zur Zeit an der Überarbeitung der Vorlage:Infobox Gesetz. Da es mittlerweile sechs verschiedene Infoboxen gibt und eine gewisse Übereinstimmung mit anderssprachigen Infoboxen geben sollte, zur einfacheren Portierung deren Inhalte, gibt es hier eine entsprechende Gegenüberstellung. Eine entsprechende Diskussion läuft auch schon. Den Entwicklungsfortschritt könnt ihr auf der Seite sehen. Ich würde mich über eine breite Beteiligung von Euch sehr freuen. --Markus S. (Diskussion) 06:37, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Sehr interessant! (Mir graut jedoch davor, die neue Infobox dann fehlerfrei in alle bestehenden Gesetzesartikel einzufügen...) Magst du die hier mitlesenden Benutzer ab und zu an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues gibt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
Was ich noch für sinnvoll hielte. Man sollte die Infobox so minimal umgestalten, dass sie auch für deutsche Rechtsverordnungen einsetzbar wird (und so wird sie bereits jetzt benutzt). Man müsste dazu nur den Parameter "Datum des Gesetzes" modifizieren, entweder in "Datum der Norm" umwandeln oder zwei fakultative Einträge "Datum des Gesetzes" und "Datum der Verordnung" nebeneinander schaffen.--DiRit 15:29, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wichtig wäre auch, zu gewährleisten, dass die Eintragungen wie bisher umfassend durch Verarbeitung des Bundesgesetzblattes und der letzten Änderungen aktuell gehalten werden. Da könnten sich Probleme ergeben. --DiRit 15:38, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Bei einer Angleichung der Infoboxen könnten die teilweise erheblichen nationalen Besonderheiten in der Gesetzgebung eine Schwierigkeit sein. Die Vorlage:Infobox Gesetz ist bisher auf aktuelle und auch historische (!) deutsche Rechtsquellen abgestimmt. Bei einer Angleichung sollte daran gedacht werden, dass Parameter, die (vor allem) für die deutsche Gesetzgebung einschlägig sind, in anderen Rechts- bzw. Gesetzgebungsordnungen so nicht bekannt sein müssen. Eine Frage ist hier wohl, ob man die Infobox an die Rechtsquellen oder die Rechtsquellen an die Infobox anpassen will. ;-) --Alros002 (Diskussion) 18:07, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Also dass Gesetzestexte in der Infobox verlinkt werden sollen, ist m.E. unpassend. Wie soll man bitte darauf kommen, dass Gesetzeslinks nun nicht mehr unter "Weblinks" stehen sollen, welche an sich wohl ja das erste Suchziel dazu wären?--Philipp1977 (Diskussion) 21:01, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Weblinks sollten an beiden Stellen stehen: »Bei Artikeln, die eine Infobox-Vorlage mit einem Eintrag für die Website benutzen (Städte, Bands, Unternehmen usw.) sollten die Links sowohl in der Infobox als auch unter der Weblinks-Überschrift eingetragen werden.« (WP:WEB) Aktenstapel (Diskussion) 09:04, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Stimme dem 100% zu. Beide Verlinkungen machen Sinn. Insbesondere solange noch keine einheitliche Verweisung in den Infoboxen durchgeführt wurde. Aber auch so denke ich, dass die Beibehaltung bei "Weblinks" praktisch ist. Sonst wäre bei Artikeln, wo Infoboxen unpassend sind, aber dennoch ein Verweis auf den Gesetzestext nötig wäre, bezüglich Artikeln mit Infoboxen eine uneinheitliche "Verlink"-Systematik vorhanden.--Philipp1977 (Diskussion) 09:13, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Volksverrat

Zu diesem NS-Straftatbestand existiert kein Artikel. siehe: Jürgen Regge, ‎Werner Schubert: Quellen zur Reform des Straf- und Strafprozessrechts, Walter de Gruyter Verlag, 1990, S. 940 [1] --Ochrid (Diskussion) 03:57, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ein freier Kommentar -- Wurde das hier schonmal besprochen? Oder ist das ein neues Wikimedia-Projekt?

Hallo, gab es hier schon Überlegungen, inwiefern Wikipedia zu einem freien Kommentar (im klassischen Sinne) zu verschiedene Gesetzen ausgebaut werden kann? Fiele das aus dem Relevanzkriterium heraus? Oder sollte ich, wenn ich dieses Prjekt verfolgen möchte, mir eher überlegen, ein neues Wikimedia-Projekt vorzuschlagen? Ich suche nach einer Möglichkeit, einen immer erreichbaren Onlinekommentar zu schaffen, der natürlich wissenschaftlich zitiert, keine original research beinhaltet und wie Wikipedia zumindest für den schnellen Überblick ausreicht. Im Einzelnen habe ich bereits auf reddit einige Überlegungen angestellt, zu denen ich mich über Meinungen freuen würde:

Hier wurde sowas schon proprietär und werbefinanziert versucht.

Gerne würde ich meine Idee noch weiter darlegen. Grundsätzlich interssiert mich ob, es Meinungen dazu gibt, ein solches Ziel für WIKIPEDIA viellecht sogar explizit abgelehnt wurde oder es Bestrebungen gab, ein solches WIKIMEDIA-Projekt einzuführen. Beste Grüße! --Gleibniz w (Diskussion) 01:38, 26. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Hier ist also kein Platz für einen Kommentar. Etwas anderes gilt für Wikibooks, dem Schwesterprojekt für die kollaborative Erstellung von größeren Texten unter einer freien Lizenz. Ich schlage also vor, dass du dich "drüben" mal umsiehst und dann nach Verbündeten und Mitautoren schaust ... Grüße --h-stt !? 18:14, 26. Jan. 2015 (CET)Beantworten
+1. Einen Kommentar zu schreiben, ist viel Fleißarbeit und setzt eine Menge an Fachwissen voraus. Ich denke, daß Du Dir gut überlegen solltest, ob Du wirklich so viel Arbeit in einen Kommentar auf Wikibooks stecken magst oder vielleicht doch lieber Wikipedia-Artikel hochschreibst. Einmal, weil dort Bücher geschrieben werden (die Abgrenzung zum Kurs bei der noch viel lebloseren Wikiversity war stets zweifelhaft) – ist ein Kommentar ein Buch? –, zum anderen weil Deine Texte bei Wikipedia gefunden und gelesen werden. Die Suchmaschinen vernachlässigen die Schwesterprojekte und die kleinen Wikis allesamt – einige Ausnahme: MetaGer mit der hauseigenen Wiki-Suche. – BTW: Mein Versuch, auch nur für die Mitarbeit bei Wikipedia zu werben, wurde vor ein paar Jahren von den Kollegen ziemlich schroff zurückgewiesen. Man habe doch gesehen, daß dabei nichts Vernünftiges herauskomme, nur kommerzielle Angebote seien zuverlässig und würden auch ständig auf dem laufenden gehalten. Wer sich mal die fortlaufende Arbeit an den Juris-PKs über einen längeren Zeitraum hinweg angeschaut hat, wird an der Stelle grinsen. Aber es ist nun mal so. Ob man dagegen anschreiben kann?--Aschmidt (Diskussion) 20:29, 26. Jan. 2015 (CET)Beantworten
"Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Hier ist also kein Platz für einen Kommentar" schreibt h-stt. Dazu eine Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Lexikoneintrag zu einer bestimmten Vorschrift und der Kommentierung einer Vorschrift?--mundanus Disk. 21:12, 26. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Die Enzyklopädie wendet sich an WP:OMA oder zumindest einen interessierten Laien, der notfalls gewillt ist, den Fachjargon nachzuschlagen. Der Kommentar an Rechtswissenschaftler. Ich find die Idee eines offenen Kommentars ja gut - umsetzen ließe sich das sinnvoll aber wahrscheinlich nur mit Funding für Wissenschaftliche Mitarbeiter oder unter Beteiligung von Unis (eine offene Plattform auf der zu Einzelproblemen Profs Meinungen darstellen können, wäre für den Praktiker ziemlich fantastisch. Das Zusammensuchen des Meinungsstands aus einem ganzen Set an Kommentaren ist immer unnötig mühsam). --Ildottoreverde (Diskussion) 21:13, 30. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Urheberrecht (Europäische Union)

Der am 24.01. angelegte Artikel Urheberrecht (Europäische Union) ist über den Artikel Urheberrecht noch nicht zu erreichen. Die anderen Urheberrechtsartikel sind im Abschnitt Urheberrecht#Rechtsfamilien verlinkt. Paßt der neue Artikel da mit rein? Gruß, --Fegsel (Diskussion) 12:14, 29. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Gnom (Diskussion) 10:04, 3. Feb. 2015 (CET)

de Gruyter-Stipendium

Wer es noch nicht gesehen hat: de Gruyter stellt Accounts für Wikipedia-Autoren zur Verfügung. Geboten wird, wenn ich das richtig verstanden habe, das ganze Spektrum des Verlags, inkl. Staudinger und einem Haufen anderer juristischer Werke. Bewerben kann man sich hier. --Ildottoreverde (Diskussion) 17:58, 2. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Hi, ich hab mir das mal angeschaut und in der Tat ist wohl nur der Staudinger richtig spannend. Aber wenn ich dich richtig verstehe, dass ihr euch freut, wenn ihr so viele Anmeldungen wie möglich habt, dann nehme ich das doch gern ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:10, 2. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ja, sind ziemlich viele ziemlich spezielle Monographien, was den Nutzwert für den Einzelnen vielleicht wieder ein bisschen einschränkt - meine Steckenpferde sind aber ganz gut abgedeckt. Ob wir uns freuen weiß ich übrigens nicht, ich hab bisher auch nichts mit dem Projekt zu tun als einen Account zu beantragen - aber mir scheint, dass es allen ganz recht wär, wenn die 1000 Accounts zumindest größtenteils auch weggehen. --Ildottoreverde (Diskussion) 23:20, 2. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Ort des Umsatzes/Umsatzsteuerliche Ortsbestimmung

Die oben genannten Artikel wollte ich zusammenführen. Nach näherer Betrachtung bin ich mir aber nicht sicher, ob ich den Artikel Umsatzsteuerliche Ortsbestimmung wirklich einbinden will. Hier wurde nach meinem ersten Eindruck einiges wörtlich aus einem Schulbuch übernommen und ich weiß nicht, ob das noch durch das Zitatrecht abgedeckt ist. Für Meinungen und Vorschläge bin ich dankbar.--mundanus Disk. 22:19, 3. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Wow, das wäre echt sehr verdienstvoll. Leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen. Vielleicht findet sich ja ein Steuerrechtler? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:47, 4. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Wie wäre es beide Artikel zu belassen und jeweils mit einer "Weiterleitung" oder "siehe auch" oder ähnlichem Hinweis zu versehen? MfG Arieswings (Diskussion) 12:33, 4. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Na ja, meine Unsicherheiten beziehen sich weniger auf die steuerrechtlichen Inhalte als auf die urheberrechtliche Seite. Im Artikel Umsatzsteuerliche Ortsbestimmung sind in den Lösungsbeispielen Fallnummern genannt, die wohl nur im Schulbuch auftauchen, nicht aber im Artikel selbst. Das hat bei mir den Verdacht ausgelöst, dass jemand ohne viel nachzudenken komplette Passagen aus den zitierten Schulbüchern wörtlich übernommen hat. Wenn ich die Artikel zusammenführe, möchte ich mir nicht auch nur den geringsten urheberrechtlichen Verstoß durch die Übernahme der eventuelle urheberrechtlich problematischen Inhalte zu eigen machen. Also frage ich noch mal konkreter:

  1. Bin ich zu kritisch und ist das urheberrechtlich in jedem Fall völlig unproblematisch?
  2. Darf die erste Frage überhaupt beantwortet werden oder wäre das ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz?
  3. Wäre die Antwort auf die zweite Frage bereits ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz?
  4. Soll ich den URV-Baustein setzen und einen entsprechend Löschantrag stellen?
  5. Soll ich den Artikel in den Benutzernamensraum des Autors verschieben und ihn auf meine Bedenken hinweisen?

Ich würde gerne im Umsatzsteuerrecht aufräumen, habe aber wie gesagt bei meiner ehrenamtlichen Tätigkeit hier überhaupt keine Lust auch nur in geringstem Umfang in die Nähe eines Urheberrechtsverstoßes zu gelangen. Ich habe aber auch keine Lust mir das eventuell problematische Schulbuch zu besorgen, die Gemeinsamkeiten zum Artikel zu ermitteln und in ein vertiefte Prüfung einzusteigen, ob das noch im Rahmen des Zitatrechts erlaubt ist. Aus meiner Sicht kommen deshalb nur Möglichkeit 4. oder 5. in Betracht. Den Begriff Umsatzsteuerliche Ortsbestimmung kann man ja anschließend als Weiterleitung auf Ort des Umsatzes führen. Gruß--mundanus Disk. 17:30, 4. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Ah, jetzt verstehe ich. Hm, diese ganzen "Beispiele" und "Antworten" sind in diesem Umfang wohl wirklich keine Kleinzitate mehr, wenn sie wörtlich aus dem Lehrbuch übernommen wurden. Also meine Antworten: 1. Nein, das könnte in der Tat problematisch sein. 2. Kein Problem, solche internen Fragen können wir hier problemlos behandeln, es gibt sogar eine eigene Seite dafür: Wikipedia:Urheberrechtsfragen. 3. Nein, wie gesagt. 4. Vielleicht nicht ganz so schnell. 5. ich würde erst einmal nachfragen, ob diese Beispiele wörtlich aus dem Lehrbuch übernommen wurden, oder ob der Autor sie allesamt umformuliert hat. Ich hoffe, dass das deine Fragen beantwortet. Bei deinem Vorhaben, die umsatzsteuerrechtlichen Artikel zu ordnen, möchte ich dich gern nach Kräften unterstützen und das Urheberrecht sollte dir da hoffentlich keine zu großen Hürden bereiten. Deshalb vielen Dank und Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:06, 4. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe mal auf der Benutzerseite nachgefragt. Mal sehen, ob was kommt.--mundanus Disk. 21:33, 4. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Reichsvogelschutzgesetz vom 30. Mai 1908

Hi, hat hier jemand einfachen Zugang zum Reichsgesetzbuch und kann einen Scan des oa Gesetzes besorgen? Ein kompletter Scan aus dem RGBl wäre ideal, bitte die Seiten gleich auf Commons hochladen. Danke im Voraus ... Grüße --h-stt !? 17:15, 6. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Einfacher Zugang nicht, aber hier (nebst drei weiteren Dateien) ist das Gesetz mit nachfolgender Neubekanntmachung zum Nachlesen. Bitte sei im Gegenzug so gut und ergänze auf Commons noch die Kategorien. --Opihuck 19:18, 16. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Klasse. Herzlichen Dank. Grüße --h-stt !? 10:47, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten

neue Kategorie

Ich würde gerne eine Kategorie:Angeklagter (Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien) oder kürzer Kategorie:Angeklagter (ICTY) erstellen (unterhalb von Kategorie:Angeklagter) und bitte um Meinungen insbesondere zur Lemmafrage. Kandidaten für die Kategorie sind unter Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien#Anklagen zu finden. Soll auch eine entsprechende Kategorie:Verurteilter (...) eingerichtet werden? Danke, Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 19:43, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Danke für Deine Anfrage. Wußte noch gar nicht, daß es solche Kategorien gibt. Ich habe Bedenken wegen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wegen der Rehabilitation der Betroffenen, die dort zusammengefaßt werden (sollen). Weitere Stellungnahmen wären daher ganz sicherlich hilfreich.--Aschmidt (Diskussion) 19:49, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Zumindest wäre für Kategorie:Angeklagter eine sinnolle Definition erforderlich, dort gehört sicher nicht der Bundestagsabgeordnete rein, der vor 30 Jahren mal wegen angeblicher Beteiligung an einer Wirtshausschlägerei vor Gericht stand und dann freigesprochen wurde, weil sich das als Verwechslung mit einer anderen Person herausstellte. Also: Beschränkung auf Angeklagte, deren Prozess ein breiteres Medienecho hatte? -- Aspiriniks (Diskussion) 19:55, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Eine Behandlung von Angeklagten in einer Enzyklopädie ist m.E. gar nicht sinnvoll, weil das ein vorübergehender Status innerhalb des Strafverfahrens ist. Durch die Festschreibung als solcher wird das leicht zu einer Pranger-Kategorie. Wurde er freigesprochen, gibt es gar keinen Grund mehr, ihn als solchen nachträglich noch zu bezeichnen. Und solange das Strafverfahren läuft, gilt die Unschuldsvermutung. Deshalb würde ich die Kategorie ganz streichen wollen.--Aschmidt (Diskussion) 20:14, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Schließe mich dem an... --2003:40:2F21:E329:C1A:2F98:148A:EBC7 20:23, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Auch die Unterkategorie Kategorie:Angeklagter in NS-Prozessen? -- Aspiriniks (Diskussion) 20:25, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Es geht hierbei um den Editwar im Artikel Ante Gotovina.--Modzzak (Diskussion) 20:46, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten

...und darum, daß es eine Kategorie:Angeklagter gibt, in die zahlreiche Personen der Jugoslawienkriege hineigehören, sofern die Kategorie weiterhin besteht und nicht so definiert wird, daß diese ausgeschlossen sind. Und wenn man die hineinnimmt, dann gleich in einer entsprechenden Unterkategorie. -- Aspiriniks (Diskussion) 20:57, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Macht in etwas so viel Sinn wie eine Kategorie "Erkälteter"...--Modzzak (Diskussion) 21:01, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Ich bin auch dafür Pranger-Kategorien zu löschen. Was daraus werden kann sieht man in der englischen Wikipedia en:Category:Criminals Gruselig. --mundanus Disk. 21:11, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Nochmal die Frage: auch Kategorie:Angeklagter in NS-Prozessen löschen, oder stehen lassen, aber als historischen Sonderfall betrachten, der nicht Teil einer allgemeinen Angeklagten-Sytematik werden soll? Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 21:19, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Gegen diese Kategorie hätte ich keine Bedenken, aber eben als eine Sammlung historisch bedeutsamer Personen, nicht als Unterkategorie von „Angeklagter“.--Aschmidt (Diskussion) 22:17, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Das heißt, für beim ICTY angeklagte kommt eine Kategorie erst in ein paar Jahrzehnten in Betracht, wenn diese gestorben sind?
Magst Du einen LA auf die Kategorie:Angeklagter stellen, gerne mit Hinweis auf die Diskussion hier? Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 18:39, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Es wäre zu erwägen, ob für diese Fälle das gleiche gälte wie für die Angeklagten aus den NS-Prozessen. Dann aber nicht mehr mit der Oberkategorie Angeklagter, sondern eben Verfahren bei dem entsprechenden Gerichtshof. Und nur solange, wie dem die Rehabilitation nicht entgegensteht. Mit dem Tod des Betroffenen hat das auch nichts zu tun, denn es gibt auch ein postmortales Persönlichkeitsrecht. – Den LA kann ich gerne stellen, mich aber für die nächste Zeit RL-bedingt nicht mehr kontinuierlich an der Diskussion beteiligen.--Aschmidt (Diskussion) 21:05, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten
 Info: Sehe gerade, daß Kategorien wohl nicht mehr direkt in die LD gehen, sondern erst im WikiProjekt diskutiert werden sollen. Daher eingetragen unter Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2015/Februar/8#Kategorie:Angeklagter.--Aschmidt (Diskussion) 21:24, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Kategoriensystem - Lemmabildung

Eine Verständnisfrage: Ich habe die Ausführungen in den Richtlinien so verstanden, dass Artikel zu einer Regelung der nationalen Rechtsordnung in die Oberkategorie Rechtsordnung:Staat fällt und dann, wenn die Regelung unter dem gleichen Ausdruck bzw. übersetzt (?) in einem anderen Rechtsgebiet existiert, eine BKL - möglichst mit einer Kurzbeschreibung - mit einem Link auf staatsspezifische Artikel erfolgt. Nun wurde mein neuer Artikel Besonderer Kündigungsschutz für Mütter (deutsches Arbeitsrecht) in Besonderer Kündigungsschutz für Mütter verschoben. Meine Nachfrage bei dem Betreffenden blieb ohne Reaktion (siehe Diskussion bei ihm). Was ist denn nun richtig? Die Frage ist wichtig, weil eine vertiefende Bearbeitung praktisch nicht möglich ist, wenn man immer zugleich Rechtsvergleichung betreiben soll, so schön das auch ist, wen man viel Zeit hat.


Noch einmal konkret: wäre das so korrekt:

Besonderer Kündigungsschutz für Mütter (als BKL) Als Einleitungssatz: In den meisten Rechtsordnungen gibt es über den allgemeinen Kündigungsschutz für jeden einen besonderen Kündigungsschutz für Schwangere und junge Mütter. Dieser ist in den einzelnen Rechtsordnungen unterschiedlich ausgestaltet (<Blindbehauptung>).

Siehe im Einzelnen:

Ist es richtig, dass, wer Ahnung hat, auch eine Seite eröffnen könnte mit dem Lemma

Ist es ok, dass so ein Lemma irre lang ist? In dem Beispiel handelt es sich schon um eine Abkürzung. Sachlich richtig müsste es eigentlich heißen:

Was ist angesagt?

Die vorhandenen juristischen Lemmata sind meistens wenig konsequent.

Wenn man es für Betriebsräte, eilige Anwälte, täuschende Erstsemester etc. schreiben wollte, müsste der Artikel für das deutsche Recht vertieft werden. Dann müsste es heißen:

Richtig verstanden?

Unterstellt Zugang beinhaltet eh´ nur Zugang im deutschen Zivilrecht, darf ich als newcomer den Artikel verschieben und wo steht es, wie man es richtig macht?--(nicht signierter Beitrag von Rechtswissenschaft (Diskussion | Beiträge) 8. Feb. 2015, 11:00‎)

Zum Hintergrund: Das alles ist natürlich heftig umstritten, sonst wären wir hier nicht beim Portal Recht. ;) – Wenn sich der Artikel Zugang – wie derzeit – ausschließlich auf die Rechtslage in DE bezieht, bleibt es bei dem Lemma, bis mindestens ein weiterer Artikel angelegt worden ist, der die Rechtslage in einer anderen Rechtsordnung beschreibt. Unnötige Klammerlemmata und unnötige Begriffsklärungsseiten mit unnötigen und störenden Rotlinks sollen bitte vermieden werden. – Im übrigen Danke sehr für Deinen Artikel zum Kündigungsschutz! Einzige verbleibende Verbesserungsmöglichkeiten: Literatur ergänzen (Lehrbücher oder neuere Überblicks-Aufsätze), und die Paragraphen mittels der Vorlage:§ verlinken, damit man direkt zum Normtext kommt.--Aschmidt (Diskussion) 15:14, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Im Prinzip stimme ich Benutzer:Aschmidt zu. Nur gibt es nach meinem Eindruck immer jemanden der dann einen Deutschlandlastig-Baustein setzt. Da man bei den meisten Artikeln wohl lange warten kann bis wirklich jemand einen Rechtsvergleich (und nicht nur drei Sätze zur Situation in Österreich) schreibt, bekommt man den Baustein nur durch eine Verschiebung zum Lemma mit Klammerzusatz weg. Dann kann man auch gleich das Lemma mit Klammerzusatz setzen. Und wenn es dann dazu eine Begriffsklärung mit Rotlink gibt, hat das immerhin die Funktion einer Aufgabenliste. Mir persönlich sind gute Artikel ohne hässlichen Deutschlandlastig-Baustein lieber als ein paar Rotlinks weniger.--mundanus Disk. 18:15, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Rechtswissenschafts Fragen wurden bisher nur zum Teil beantwortet. Bevor ich mich daran wage, kann vielleicht doch ein erfahrenerer Nutzer helfen? --mundanus Disk. 11:37, 16. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Wie's geht steht hier, im konkreten Fall würde ich allerdings schlicht zu einem Lemma Kündigungsschutz (MuSchG) tendieren. Damit umgehen wir viele Probleme. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:41, 16. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Urkundenunterdrückung

Liegt eine Urkundenunterdrückung vor, wenn man eine Behörde einen Antrag nicht annimmt? Hab sowas in der Richtung woanders gelesen. Aber in dem Artikel hierzu steht nichts.--DerHandelsreisende (Diskussion) 10:38, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Hallo DerHandelsreisende, ist die von mir oben vorgenommene Streichung korrekt? Dann folgende Antwort: Ich bin zwar kein Strafrechtler, aber: Nein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:21, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Die Streichung ist korrekt. Kann der Behördler als natürliche Person dafür belangt werden? --DerHandelsreisende (Diskussion) 12:47, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Zunächst einmal: Antrag = Antrags-Formular, richtig? (Anträge kann man nämlich auch mündlich stellen)
Sodann kommt natürlich darauf an, was "der Behördler" macht. Wenn er ein Formular verbrennt, in den Aktenschredder wirft oder es im Garten vergräbt, dann kann man unter Umständen über eine Strafbarkeit nachdenken. In anderen Fällen davon sehe ich in Übereinstimmung mit Gnom keine Strafbarkeit des "Behördlers" wegen eines Urkundsdelikts.
Zum "Belangen": Strafrechtlich, wie gesagt, nicht. Aber das bloße "Nichtannahme" eines Antragsformulars ist ja nicht alles. Das Entscheidende ist, dass nach der Entgegennahme eines Antrags typischerweise ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird, das in irgendeiner Entscheidung münden sollte, z.B. in einer Leistungsgewährung oder einer Genehmigung. Wenn die "Nichtannahme" dazu führt, dass diese Entscheidung nicht ergeht, so ist der Antragsteller möglicherweise in seinen Rechten verletzt. Das kann eine Amtspflichtverletzung sein. Für die daraus resultierenden Schäden haftet im ersten Zugriff die juristische Person (Bund, Land, Kreis, Gemeinde, "Hartz-IV-Behörde"), für die "der Behördler" tätig wird: Sie leistet dem Antragsteller dann ggf. Schadensersatz. In einem zweiten Schritt kann es dann dazu kommen, dass die juristische Person beim "Behördler" Regress nimmt. Das ist übrigens nicht nur theoretisch. Aber einen direkten Anspruch des geprellten Antragstellers gegen "den Behördler" gibt es nicht. Und dafür gibt es gute Gründe.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 15:45, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten

es ging mir eigentlich um grundlegende Klärung. Also nicht speziell SGB oder Regressansprüche, sondern ob der Angestellte im öffentlichen Dienst bzw. Beamte nicht nur pflichtwidrig agiert sondern auch Straftaten begeht. --DerHandelsreisende (Diskussion) 12:26, 14. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Urkundenunterdrückung setzt im Allgemeinen den Gewahrsam an dem Schriftstück voraus. Du schreibst, dass der Behördenbedienstete die Entgegennahme eines Antrags ablehnt; also hat er das Schriftstück nicht in seinem Gewahrsam. Wie soll da eine Unterdrückung möglich sein? Im Bereich des Sozialgesetzbuchs besteht die Pflicht, Anträge, auch als unzuständige Behörde, entgegenzunehmen und an die zuständige Behörde weiterzuleiten (§ 16 Abs. 1 und 2 SGB I). Vielleicht hilft das mehr als der "Knüppel" des Strafgesetzbuchs. Gruß --Opihuck 13:38, 14. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Mir gehts nicht um SGB, sondern eher um IFG. Also wenn einem Behördenmitarbeiter der Antrag vorliegt, dieser aber nicht bearbeitet wird, bzw. der Erhalt dessen nicht bestätigt wird obwohl eine Empfangsbestätigung erbeten wird (Verstoß gegen VwVfG §71) etc..--DerHandelsreisende (Diskussion) 11:13, 16. Feb. 2015 (CET)Beantworten
@DerHandelsreisende: Was du suchst, ist wohl die Verpflichtungsklage - und die ist Verwaltungsrecht, kein Strafrecht. Mit dem IFG hat das von dir beschriebene Problem auch nix zu tun. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:57, 16. Feb. 2015 (CET)Beantworten
@DerHandelsreisende: Vielleicht wird dein Anliegen etwas klarer, wenn du uns mal sagst, was du beantragt hast, damit wir wissen, um welches Rechtsgebiet es geht. Oben schreibst du zudem, der Behördensachbearbeiter habe "den Antrag nicht angenommen", später schreibst du, er "liege ihm vor" (also hat er ihn wohl angenommen), aber er "bearbeite ihn nicht". Wovon sollen wir jetzt ausgehen? --Opihuck 18:29, 16. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Na ja, das ist hier ja keine Auskunftei und auch keine allgemeine Lebensberatung. Eigentlich ist alles gesagt, ich fasse es aber gerne noch einmal zusammen: SGB, IFG, was auch immer - es ist immer das gleiche: Will man erreichen, dass die Behörde einen Antrag überhaupt bearbeitet, muss man, wenn sie es nicht tut, verwaltungsrechtliche oder verwaltungsprozessuale Schritte ergreifen, z.B. eine Untätigkeitsklage erheben; das geht in der VwGO nach drei Monaten. Diese Schritte richten sich gegen die Behörde bzw. die dahinterstehende juristische Person, nicht gegen den konkreten Sachbearbeiter. Nach meinem Verständnis hatte die Frage im Ausgangsstadium demgegenüber die Zielrichtung, herauszufinden, wie man einen konkreten Sachbearbeiter ärgern kann. Das geht auch (löst aber in der Praxis wider Erwarten zumeist gar keinen Ärger aus). Wenn man das will, dann legt man Dienstaufsichtsbeschwerde ein, erstattet Strafanzeige und dergleichen mehr. Letzteres führt aber zumeist zu nichts, weil nur selten ein Straftatbestand erfüllt ist. Durch das bloße Nichtbearbeiten eines Antrags jedenfalls macht sich der Sachbearbeiter ganz regelmäßig nicht stafbar, und zwar weder in der SGB-Verwaltung noch im IFG noch sonstwo. Das Nichtbearbeiten eines Antrags ist vielleicht eine Dienstpflichtverletzung, aber ganz sicher keine Urkundenunterdrückung im strafrechtlichen Sinne, die Nichtentgegennahme eines Antragsformulars ebensowenig. Tut mir leid; auch wenn Du noch so oft nachhakst: schöner wird die Auskunft nicht.
Und der Hinweis auf § 71 VwVfG ist aus meiner Sicht eher verwirrend als erhellend. Darin geht es (jedenfalls in der Bundesversion) um spezielle Verwaltungsverfahren vor Ausschüssen. Mir fehlt die Fantasie zu erkennen, wie das mit der Ausgangsfrage auch nur oberflächlich zusammenhängen könnte.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 21:45, 16. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Wetten dass …

Das allgemeine Niveau der juristischen Artikel, insbesondere fundamentaler Übersichtsartikel wird weithin bejammert. Das bislang – euphemistisch – mäßige Diskussionsklima tut ein Übriges. Statt über den allgemeinen Niveauverfall weiterhin zu jammern, versuche ich mit dieser Aktion alle Beteiligten am Portal – mich selbst eingeschlossen – dazu zu bewegen, einfach den Arsch hochzukriegen und 'was zu tun. Im Idealfall bessert sich durch die Zusammenarbeit auch das allgemeine Diskussionsklima.

Hiermit wette ich deshalb, dass die Mitarbeiter am Portal:Recht, es nicht schaffen, innerhalb von sechs Monaten ab jetzt (!) den Artikel Strafrecht (Deutschland) gemeinsam zum lesenswert-Status zu bringen. Wer dagegen wettet, mag sich gerne in die Liste unten eintragen!

Die Rechnung ist, dass bei ca. 60 Abschnitten und nur 10 Mitarbeitern jeder etwa 6 Abschnitte zu bearbeiten hätte. Das macht pro Monat und Mitarbeiter einen (!) Abschnitt. Rechnet man für einen Abschnitt jeweils drei bis vier Absätze kommt man auf einen Absatz pro Woche und Mitarbeiter. Rechnet man weiter pro Absatz drei bis vier Sätze, wären das für jeden Mitarbeiter ein halber Satz pro Tag! Mit nur einem halben Satz pro Tag ist man dabei! Wer könnte da nein sagen? Ich gehe also mit gutem Beispiel voran, wette gegen mich selbst und trage mich umgehend und die Liste ein! Wer seine Frist versäumt, sollte sich selbst moralisch zu einer Spende an Wikimedia verpflichtet fühlen ;-)--UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 11:49, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Abschnitt Bearbeiter Monatsfrist endet am Zustand
Strafrecht (Deutschland)#Rechtsquellen
Strafrecht (Deutschland)#Materielles und formelles Strafrecht
Strafrecht (Deutschland)#Internationale Dimensionen des Strafrechts Benutzer:Gnom 28.2. Entwurf steht
Strafrecht (Deutschland)#Allgemeiner Teil
Strafrecht (Deutschland)#Geschichte
Strafrecht (Deutschland)#Ziel und Zweck des Strafrechts Benutzer:pistazienfresser 18. April 2015
Strafrecht (Deutschland)#Ziel und Zweck von Strafe Benutzer:pistazienfresser 18. März 2015
Strafrecht (Deutschland)#Rechtsfolgen Benutzer:pistazienfresser 18. März 2015
Strafrecht (Deutschland)#Begriff der Tat und Einteilung der Delikte
Strafrecht (Deutschland)#Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz
Strafrecht (Deutschland)#Strafrechtliche Handlungslehren
Strafrecht (Deutschland)#Vorsätzliche Begehungsdelikte
Strafrecht (Deutschland)#Tatbestandslehre
Strafrecht (Deutschland)#Objektiver Tatbestand
Strafrecht (Deutschland)#Kausalität
Strafrecht (Deutschland)#Objektive Zurechnung
Strafrecht (Deutschland)#Subjektiver Tatbestand
Strafrecht (Deutschland)#Rechtswidrigkeit
Strafrecht (Deutschland)#Zivilrechtlicher Notstand
Strafrecht (Deutschland)#Allgemeiner rechtsfertigender Notstand
Strafrecht (Deutschland)#Notwehr
Strafrecht (Deutschland)#Festnahmerecht und Selbsthilfe
Strafrecht (Deutschland)#Einverständnis, Einwilligung, Erziehungsrecht
Strafrecht (Deutschland)#Schuld
Strafrecht (Deutschland)#Schuldfähigkeit
Strafrecht (Deutschland)#Spezielle Schuldmerkmale
Strafrecht (Deutschland)#Entschuldigungsgründe
Strafrecht (Deutschland)#Irrtumslehre Benutzer:UHT 14. März 2015
Strafrecht (Deutschland)#Persönliche Straufausschließungsgründe
Strafrecht (Deutschland)#Täterschaft und Teilnahme
Strafrecht (Deutschland)#Versuch und Rücktritt
Strafrecht (Deutschland)#Fahrlässigkeit
Strafrecht (Deutschland)#Unterlassen
Strafrecht (Deutschland)#Tateinheit und Tatmehrheit
Strafrecht (Deutschland)#In dubio pro reo, Wahlfeststellung
Strafrecht (Deutschland)#Besonderer Teil
Strafrecht (Deutschland)#Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte
Strafrecht (Deutschland)#Tötungsdelikte
Strafrecht (Deutschland)#Aussetzung
Strafrecht (Deutschland)#Straftaten gegen das ungeborene Leben
Strafrecht (Deutschland)#Körperverletzungstatbestände
Strafrecht (Deutschland)#Nötigung, Freiheitsberaubung, Nachstellung
Strafrecht (Deutschland)#Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger
Strafrecht (Deutschland)#Ehrdelikte
Strafrecht (Deutschland)#Hausfriedensbruch
Strafrecht (Deutschland)#Amtsanmaßung, Widerstand gegen die Staatsgewalt
Strafrecht (Deutschland)#Straftaten gegen die Rechtspflege
Strafrecht (Deutschland)#Aussagedelikte
Strafrecht (Deutschland)#Urkundenstraftaten
Strafrecht (Deutschland)#Brandstiftung
Strafrecht (Deutschland)#Straßenverkehrsdelikte
Strafrecht (Deutschland)#Vollrausch und Unterlassen der Hilfeleistung
Strafrecht (Deutschland)#Amtsdelikte
Strafrecht (Deutschland)#Straftaten gegen Vermögenswerte
Strafrecht (Deutschland)#Sachbeschädigungs- und Computerdelikte
Strafrecht (Deutschland)#Diebstahl und Unterschlagung
Strafrecht (Deutschland)#Raub und raubähnliche Delikte
Strafrecht (Deutschland)#Gebrauchs- und Verbrauchsanmaßung
Strafrecht (Deutschland)#Pfandkehr und Vollstreckungsvereitelung
Strafrecht (Deutschland)#Betrug und Computerbetrug
Strafrecht (Deutschland)#Erpressung und räuberische Erpressung
Strafrecht (Deutschland)#Untreue und untreueähnliche Delikte
Strafrecht (Deutschland)#Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche

Ich begrüße das Ziel, sprechemich aber gegen die Methode aus. Denn ich halte die Struktur des Artikels für verfehlt und werde mich deshalb natürlich nicht daran beteiligen, ihn in diesem Zustand auszubauen. Das Problem des Artikels ist es, dass er im besonderen Teill vollständig und im allgemeinen Teil immer noch teilweise eine Themaverfehlung ist. Er stellt Inhalte dar und benutzt dazu Strukturen, die in Artikel StGB gehören, nicht in den zum Strafrecht! Damit macht er zudem den Fehler, dass er an den Anforderungen von Juristen ausgerichtet ist und die Informationsbedürfnisse von Laien vernachlässigt.

Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir uns hier darüber unterhalten, was eigentlich in welchen Artikel soll und wie dieser zu ordnen ist. Erst dann können wir an den Ausbau gehen. Grüße --h-stt !? 19:29, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Nach etwas Nachdenken seit heute Mittag: +1. Das Problem, das Du beschreibst, kann man an mehreren Stellen im Artikelbestand sehen, vgl. z.B. auch Zivilprozessordnung (Deutschland) und Zivilprozessrecht (Deutschland). Da gibt es Überschneidungen, Doppelungen; im ganzen wird versucht, eine Art Lehrbuch nachzuschreiben. Als Frankfurter Jurist sage ich auch mal: Die sozialwissenschaftlichen Aspekte, also die Bezüge zur Kriminologie und dergleichen, gehören ins Strafrecht; eine Diskussion, wie das Strafrecht auf die Kriminologie reagiert oder eben gerade nicht reagiert hat; aber das fehlt hier völlig. Verfassungsrecht: kaum vorhanden, obwohl das BVerfG dank Winfried Hassemer gerade hier in neuerer Zeit viel nachgelegt hatte. Die Idee, vieles in Fachartikel auszulagern, ist also völlig richtig. Was fehlt, ist der Blick auf das große Ganze. Es ist so ähnlich wie in der Geschichtswissenschaft, wo ja auch vor allem die Qualität von Überblicksartikeln wie Aufklärung moniert worden war. Das kann eben nur ein Spezialist schreiben. – Was würde ich mir hier zutrauen? Ich könnte, wie wir ja auch schon auf meiner Disk angesprochen hatten, einen knappen Überblick über die wesentlichen Etappen der Strafrechtsgeschichte oder über die justitiellen Grundrechte im Strafverfahren skizzieren – aber ich habe mich niemals so intensiv damit beschäftigt, daß ich mir sicher sein könnte, damit das Wesentliche zu treffen. Mir fehlt dazu die Vertiefung, die wissenschaftliche Vorarbeit. Ich bin an ganz anderen Baustellen zugange. Das wäre also genaugenommen ein Projekt, das man aus der Wissenschaft heraus angehen müßte. Wir bräuchten kein Stückwerk, sondern genaugenommen ein Hochschulprogramm, in dem der gesamte Artikelbestand in seiner Struktur Schritt für Schritt auf aktuellem Stand neu angelegt und hochgeschrieben würde. Betreut von Wikipedianern. Und – ich sage es ganz offen – bezahlt von wem?--Aschmidt (Diskussion) 20:04, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten
In der Tat: Der Überblick oben ist an der Struktur von Lehrbücher orientiert. Das sich diese nicht an Laien richten, halte ich für zumindest verkürzt: Jeder Student lernt mit Lehrbüchern und ist vor dem Staatsexamen genau das: Laie. Jedenfalls: Mir ist so ein Artikel lieber, als gar kein Artikel. Die Struktur soll übrigens keineswegs der Weisheit letzter Schluss sein. Jeder kann gerne einzelne Punkte umbenennen, abändern, hinzufügen. Den ganz großen Wurf, d.h. einen echten sozialwissenschaftlichen Überblicksartikel mit Kriminologie, Geschichte, Soziologie, ökonomische Analyse werden wir hier nie schaffen, die Wette gewinn ich locker. Dafür fehlt es uns an allem. Die Alternative ist also: Gar nix oder ein bisschen was. Mir persönlich ist ein bisschen was lieber. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:10, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten
PS: Könntet ihr mir mal einen Enzyklopädieartikel zeigen, den ihr als vorbildhaft für die Darstellung von Rechtsgebieten anseht? Die meisten, die ich aus wissenschaftlichen juristischen Enzyklopädien kenne, sind imho auch nichts anderes als verkürzte Lehrbücher. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:14, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ich nenne mal zwei Texte aus der Philosophie: Was bedeutet das alles? von Thomas Nagel. Auch die Rechtsphilosophischen Grundbegriffe von Naucke gingen in diese Richtung.--Aschmidt (Diskussion) 21:46, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Missverständnis: Ich meinte tatsächlich "vorbildliche Darstellung eines Rechtsgebiets". Als Gegenbeispiel: Wielings Darstellung des Sachenrechts in der Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ist imho nichts anderes als ein Mittelding zwischen Monographie und Lehrbuch, strukturell jedenfalls fast identisch mit seinem Lehrbuch --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:06, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Kein Mißverständnis. Einen Enzyklopädieartikel, der vorbildhaft für die Darstellung von Rechtsgebieten wäre, kenne ich in Wikipedia nicht. Die Lösungen, die der Brockhaus in der letzten Auflage unternommen hatte, fand ich meist noch recht gelungen. Ich habe das Bändchen Nagel/Naucke erwähnt, weil es ihnen gelingt, auf knappem Raum verständlich und umfassend zu bleiben, ohne sich in Einzelheiten zu verheddern. Dazu muß man sehr lange nachgedacht haben. Und ja, ich neige schon eher dazu, besser gar nichts zu schreiben als etwas Schlechtes. Artikelauszeichnungen habe ich auch niemals angestrebt, weil meine Beobachtungen in dem Bereich sehr enttäuschend waren, und zwar quer durch mehrere Sprachversionen. – Trotzdem ein schönes Wochenende Euch allen!--Aschmidt (Diskussion) 00:24, 14. Feb. 2015 (CET)Beantworten


Liebe Freunde, ich finde, man muss irgendwo auch mal anfangen. It's a wiki. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:54, 14. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Bin dabei.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:52, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Kategorie:Schiedsgerichtsbarkeit

Ich würde gern die Kategorie Schiedsgerichtsbarkeit anlegen. Für, öhm, Artikel, die mit Schiedsgerichtsbarkeit zu tun haben. Passt das in die Namenskonventionen? Muss ich sonst irgendwas beachten? Ist meine erste Kategorie :) --Ildottoreverde (Diskussion) 18:20, 14. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Und wo wir grad dabei sind - auch eine Kategorie:Investitionsschutz würd mich glücklich machen. Für einzelne Abkommen, Meta-Artikel und Artikel zu einzelnen Verfahren. --Ildottoreverde (Diskussion) 18:45, 14. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Donnerstag, 05. März 2015, 18-20 Uhr: Monsters of Law

Am 05. März spricht Jan Mönikes, Rechtsanwalt und Experte für Urheber-, Medien- und IT-Recht, bei Wikimedia Deutschland (Tempelhofer Ufer 23-24) über die heutige rechtliche Situation und mögliche Veränderungen der Haftung für die deutschsprachige Wikipedia, siehe Webseite. Die Veranstaltungsreihe Monsters of Law widmet sich juristischen Fragen rund um Freies Wissen. Fachleute zu Themen wie etwa den Modalitäten der Einführung einer Wissenschaftsschranke oder der Definition für die Schöpfungshöhe eines Werkes (siehe Dokumentationsseite der Veranstaltungen) geben eine ca. 30-minütige Einführung in ihr Thema. Danach ist Raum für Fragen und Diskussionen. Alle Interessierten sind sehr herzlich eingeladen, vor Ort dabei zu sein und mitzudiskutieren. Die Veranstaltung wird auch im Livestream gezeigt, am 05. März 2015 ab 18 Uhr auf der Website, und wird danach als Video dort abrufbar sein. Grüße, --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 14:47, 17. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Sind juristische Sekundärquellen besser als Primärquellen ?

...und letztere in der WP nicht zitierfähig ? Das behauptet Benutzer:Benatrevqe. Es geht umdas Londoner Schuldenabkommen in Deutsche Zwangsanleihe in Griechenland. Hier der Difflink. Dass Sekundärquellen besser seien als Sekundärquellen, widerspricht allen wissenschaftlichen Grundsätzen. Ich bitte ggf. um Unterstützung auf der Zwangsanleihen-Diskussionsseite oder bei DM.--Albtalkourtaki (Diskussion) 23:09, 17. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Naja, Primärquellen sind hier auf Wikipedia genau genommen ziemlich verpönt, denn sie sind Quelle für die Bildung einer eigenen wissenschaftlichen Meinung, die als Theoriefindung ja verboten ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:24, 17. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Juristische Standardantwort 1.0: Das kommt darauf an. Primärquellen sind klasse für Fakten. Aber: Da wo wissenschaftliche Texte aus diesen Fakten Schlussfolgerungen und insbesondere Wertungen ableiten, ist für Wikipedianer Schluss. Denn wir dürfen nicht unsere eigenen Analysen schreiben (WP:TF; WP:NPOV). Deshalb müssen Wertungen auf Sekundärquellen gestützt werden. Wie immer gibt es keine Regeln ohne Ausnahmen. In einigen Fällen ist es nicht nur zulässig, sondern im Gegenteil ein Zeichen für hohe Qualität eines Wikipedia-Artikels, wenn wissenschaftliche Standardmethoden auf eine Primärquelle angewendet werden. Das geht, wenn jeder mit den entsprechenden Fähigkeiten zum selben Schluss kommen würde. Aber natürlich ist das ein Grenzfall und in unterschiedlichen Themenbereichen unterschiedlich weit anwendbar. In den Politikwissenschaften sind solche Analysen schwierig, weil die Fachleute sich in sehr wenigen Bereichen wirklich alle einig sind. Beispiel: Ein Ordinarius einer deutschen Universität zitierte in einer Monographie den BGH geringfügig falsch (die Sachaussage stimmte natürlich, aber der Wortlaut war verfälscht). Dieses Zitat hatte ein Wikipedianer in die Biographie eines hochkarätigen Politikers übernommen. Als ich das bemerkte, habe ich das Zitat gegen die korrekte Fassung ausgetauscht und direkt mit dem Urteil belegt. Das hat mir damals einen Riesenärger eingebracht, aber am Ende waren sich dann doch (fast) alle einig, dass mein Edit richtig war. Grüße --h-stt !? 10:46, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Benutzer:Losdedos wünscht eine neuerliche Diskussion hier in diesem Rahmen

Ich verstehe den Sinn dieser Änderung nicht. Es wurde das unterstrichene Wort gelöscht: „deutsche Arbeitsförderungsmaßnahme“, dafür die Vorlage „deutschlandlastig“ eingesetzt. Man könnte natürlich auch „bundesdeutsche“ schreiben, um es von der Sprache abzuheben. --Peter Gröbner (Diskussion) 08:41, 19. Feb. 2015 (CET)Beantworten

s. a. diese Diskussion, besonders die abschließende Meinungsäußerung von Benutzer:Partynia. --Peter Gröbner (Diskussion) 08:49, 19. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Der eingefügte Baustein "deutschlandlastig" ist unsinnig. Peter, Du hast völlig recht. --Partynia RM 11:53, 19. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Ich habe ihn wieder entfernt. Danke! --Peter Gröbner (Diskussion) 11:58, 19. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Losdedos schreibt „Änderung 139016062 von Peter Gröbner rückgängig gemacht; fängst du jetzt nach mehreren wochen pause mit der provokation von neuem an? diskutiere das im portal:Recht und zwar für alle rechtsbezogenen artikel)“ Aber das haben wir doch gemacht: diese Diskussion oder nicht, @Partynia? --Peter Gröbner (Diskussion) 22:22, 19. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Nein, du hast hier schlicht Partynia ausgetrickst, indem du vorgabst, nur den Baustein zu entfernen. tatsächlich hast du aber den Anlass zu der Diskussion wieder eingefügt. Ich nenne das "link". Diskutiere das im Portal:Recht. Wenn das für alle Artikel gewünscht ist, einen Nationalitätenbezug im Fließtext hinzuzufügen, habe ich nichts dagegen. Dies geht aber nicht, wenn von einigen tausend Artikeln vereinzelt welche herausgegriffen werden. Es wurde in der Diskussion bereits deutlich, dass die entsprechenden Kategorien und Infoboxen, die ja mit Nationalitätenbezug versehen sind und durchaus als ausreichend angesehen wurden. Nun kommst du nach Wochen heimlich still und leise an und versuchst mit einem Trick, doch noch deine Absichten durchzusetzen.--Losdedos (Diskussion) 22:29, 19. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Wieso stört es Dich eigentlich, wenn in einem (oder auch mehreren) Artikeln angemerkt wird, dass sie nur auf Deutschland zutreffen? Infobox sehe ich hier keine und die Kategorien stehen erst am Ende. Gruß --Peter Gröbner (Diskussion) 22:36, 19. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ich fange nicht von vorne an das zu diskutieren, worüber bereits im letzten Jahr diskutiert wurde. Sprich es, wie schon zigfach erwähnt, im Portal:Recht an. Da ist der richtige Ort. Lediglich ergänzend: Der Einleitungssatz erwähnt die Bundesagentur für Arbeit und die gibt es nur in Deutschland ebenso wie das verlinkte SGB. Der Artikel enthält, auch wenn du es offenbar nicht wahrnehmen willst, die Kategorie:Sozialrecht (Deutschland).--Losdedos (Diskussion) 22:56, 19. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Noch einmal: Es wurde bereits an dem von Dir gewünschten Ort ausgiebig diskutiert: Portal Diskussion:Recht/Archiv 2014-IV#Umfangreiche Hinzufügungen eines nationalitätenbezogenen Zusatzes --Peter Gröbner (Diskussion) 09:17, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Benutzer:Karl Gruber war damals auch an der Diskussion beteiligt. Vielleicht möchte er sich hier auch äußern? Gruß --Peter Gröbner (Diskussion) 10:10, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten

übertragen von Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe --Peter Gröbner (Diskussion) 10:57, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Also erstellt wurde die Vorlage für den Zweck, Dinge die es zwar allgemein gibt, aber nur für deutsche Verhältnisse dargestellt wurde, zu kennzeichnen, dass Ergänzungen aus anderen Ländern auch folgen sollen. Naturgemäß ergibt sich nachher oft, dass es dieses in anderen Ländern gar nicht geben kann, weil es eben z.Bsp. in Gesetzen ein Begriff ist, der nur in Deutschland üblich ist. In diesem Fall soll die Vorlage wieder herausgenommen werden und die Einleitung so umgestaltet werden, dass man sofort weiß, dass es sich eben nur um einen deutschen Begriff geht. Man sollte dazu jeden Artikel aus der Sicht eines fremdsprachigen (also keinen DACH-Bewohner) betrachten, was er aus dem Artikel herauslesen würde. Daher ist die Diskussion zwar auch richtig, betrifft aber eine allgemeine Vorgehensweise und nicht dem des Rechts ausschließlich. So wurde die Vorlage ursprünglich estellt und begründet. Ob sich der Sinn in der Zwischenzeit (sind ja doch schon 10 Jahre her) geändert hat, habe ich nicht mehr verfolgt, da ich nicht mehr gewillt war, die D-Lastigen Artikel in der Form zu ändern ;-) --gruß K@rl 12:05, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten
@K@rl: Es geht nicht um die Vorlage:Deutschlandlastig, es geht darum, dass Benutzer unter dem Vorwand, diese Voralge zu entfernen (was er meinetwegen machen kann und was ich ja auch nicht zurückgesetzt habe) einen zusätzlichen nationalitätenbezogenen Hinweis im Einleitungssatz untergebracht hat. Bitte genau lesen, was oben geschrieben steht.--Losdedos (Diskussion) 12:42, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Die Frage wurde bereits 100 Mal durchgekaut - in jedem Artikel ist der Begriff zu erklären und da gehört es selbstverständlich dazu, dass gesagt wird, dass es ein Begriff des deutschen Rechts ist! Eine solche Information muss klar dargestellt werden. Ein Hinweis darauf, dass es die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialgesetzbuch nur in Deutschland gäbe, ist eine Aussage der Art Wer sich auskennt, weiß es ja eh! Das ist aber kein sinnvolles Argument, da wir die Artikel klarerweise für diejenigen schreiben, die sich nicht mit dem Thema auskennen.
An Losdedos übrigens die Bitte, selbst genau zu lesen. Karl hat geschrieben:
"Naturgemäß ergibt sich nachher oft, dass es dieses in anderen Ländern gar nicht geben kann, weil es eben z.Bsp. in Gesetzen ein Begriff ist, der nur in Deutschland üblich ist. In diesem Fall soll die Vorlage wieder herausgenommen werden und die Einleitung so umgestaltet werden, dass man sofort weiß, dass es sich eben nur um einen deutschen Begriff geht."
Dem ist mE nichts hinzuzufügen. Grüße, --Taste1at (Diskussion) 12:52, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten
PS: Im betreffenden Artikel wäre es jedoch besser statt "...eine deutsche Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur..." zu schreiben: "...eine Arbeitsförderungsmaßnahme der deutschen Bundesagentur...". --Taste1at (Diskussion) 12:56, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten