„Rat (Amtsbezeichnung)“ – Versionsunterschied

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Beförderungsämter: Diplom hinzugefügt, immerhin gibt es ja noch genug Leute auf den Arbeitsmarkt, die ihren Abschluss vorm Bologna-Prozess gemacht haben.
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Version vom 6. September 2020, 10:20 Uhr

Ernennungsurkunde eines Volljuristen (Ausschnitt) zum Regierungsrat – Drittes Reich – Berchtesgaden 18. Januar 1941

Regierungsrat (RR) ist in Deutschland ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes (in Bayern 4. QE) in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. Die Amtsbezeichnung setzt sich zusammen aus der Grundamtsbezeichnung Rat und dem Zusatz zur Grundamtsbezeichnung Regierungs-.[1]

In Bayern wurde bei der letzten Dienstrechtsreform die bisherige Amtsbezeichnung Oberamtsrat für das Spitzenamt des gehobenen Dienstes (in Bayern nun: 3. QE) abgeschafft, und das Verzahnungsamt einheitlich durch Regierungsrat ersetzt.[2]

Besoldung

Das Amt ist in Besoldungsgruppe A 13 der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes eingruppiert. Das Gleiche gilt für die Eingruppierung in die Besoldungsordnungen der Landesbesoldungsgesetze. Das Amt entspricht von der Besoldungshöhe und Laufbahngruppe den Dienstgraden eines Majors, Korvettenkapitäns, Stabsarztes, -apothekers und -veterninärs der Bundeswehr.

Ausbildung

Die Angehörigen des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes besitzen oft die Befähigung zum Richteramt oder haben ein anderes für diese Laufbahn befähigendes Studium in Verbindung mit einer hauptberuflichen Tätigkeit einen entsprechenden fachspezifischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert oder erfolgreich an einem Aufstiegsverfahren teilgenommen.

Varianten

Die Amtsbezeichnung Regierungsrat ist die häufigste in der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes. Weitere in dieser Laufbahn verwendete Amtsbezeichnungen sind Archivrat und Bibliotheksrat. Vergleichbare Beamte führen im höheren auswärtigen Dienst die Amtsbezeichnungen Legationsrat oder Konsul, im höheren Bankdienst bei der Deutschen Bundesbank die Amtsbezeichnung Bundesbankrat, im höheren Polizeivollzugsdienst die Amtsbezeichnung Polizeirat (bei Verwendung in der Polizei beim Deutschen Bundestag Polizeirat beim Deutschen Bundestag) und im höheren kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst die Amtsbezeichnung Kriminalrat.

Im höheren technischen Verwaltungsdienst ist die dem Regierungsrat vergleichbare regelmäßige Amtsbezeichnung Technischer Regierungsrat. Daneben besteht in dieser Laufbahn auch die Amtsbezeichnung Brandrat.

Im höheren ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst ist die dem Regierungsrat vergleichbare regelmäßige Amtsbezeichnung Medizinalrat. Bei einer Verwendung im ärztlichen Dienst der Bundespolizei lautet sie Medizinalrat in der Bundespolizei, im agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlichen sowie tierärztlichen Dienst, sofern forstwissenschaftliche Aufgaben wahrgenommen werden, Forstrat und im kunstwissenschaftlichen Dienst Kustos.

An wissenschaftlichen Einrichtungen sind die dem Regierungsrat vergleichbare Amtsbezeichnungen Akademischer Rat und Wissenschaftlicher Rat.

In den auslaufenden Laufbahnen der Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen und bei den Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, die zur Wahrnehmung einer Tätigkeit bei der Deutschen Bahn beurlaubt oder zugewiesen sind, sind die dem Regierungsrat vergleichbare Amtsbezeichnungen Bundesbahnrat und Postrat.

In den Verwaltungen der Kommunen und anderer Körperschaften wird die Bezeichnung „Regierungs-“ durch entsprechende, die Laufbahn kennzeichnende Zusätze ersetzt (z. B. Verwaltungs-, Stadt-). Im Schuldienst lautet die vergleichbare Amtsbezeichnung Schulrat.

Dienststellung in einer Behörde

Regierungsräte sind in großen Behörden zumeist als Referenten einem Referatsleiter unterstellt und Vorgesetzte einer Gruppe von Mitarbeitern innerhalb eines Referates. In kleineren Dienststellen können sie auch die Funktion eines Referats-, Sachgebiets- oder Abteilungsleiters innehaben.

Beförderungsämter

Die Eingangsämter sind je nach Laufbahn unterschiedlich. Beförderungsämter sind Oberregierungsrat, Regierungsdirektor und Leitender Regierungsdirektor bzw. Ministerialrat sowie Ämter in der Besoldungsordnung B (z. B. Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, Präsident einer Behörde).

Amtsbezeichnungen der Beamten der Besoldungsordnung A
Amtsbezeichnung Abkürzung Besoldungsgruppe Laufbahngruppe Ausbildung
Leitender Regierungsdirektor LRD A 16 höherer Dienst Master oder Diplom
Regierungsdirektor RD A 15
Oberregierungsrat ORR A 14
Regierungsrat RR A 13 (Eingangsamt)
Regierungsoberamtsrat ROAR A 13 gehobener Dienst Bachelor
Regierungsamtsrat RAR A 12
Regierungsamtmann RA A 11
Regierungsoberinspektor ROI A 10
Regierungsinspektor RI A 9 (Eingangsamt)
Regierungsamtsinspektor RAI A 9 mittlerer Dienst Berufsausbildung
Regierungshauptsekretär RHS A 8
Regierungsobersekretär ROS A 7
Regierungssekretär RS A 6 (Eingangsamt)
Oberamtsmeister OAM A 5 einfacher Dienst Angelernte
Amtsmeister AM A 4
Hauptamtsgehilfe HAG A 3
Oberamtsgehilfe OAG A 2 (Eingangsamt)

Einzelnachweise

  1. Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen, Zusammenstellung der im Bundesbereich geltenden Amtsbezeichnungen und Dienstgrade. 5. Dezember 2012, abgerufen am 21. März 2020.
  2. Laufbahnrecht. In: dienstrecht.bayern.de. Abgerufen am 21. März 2020.