„Suffragandiözese“ – Versionsunterschied
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[[Datei:Deutschland Kirchenprovinzen kath.png|thumb|Katholische Diözesen in Deutschland]]Eine '''Suffragandiözese''' bezeichnet einen Verwaltungsbezirk der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]]. Der Name bezieht sich auf den Begriff ''[[Suffragan]]'' und zeigt somit, dass diese spezielle [[Diözese]] Teil einer [[Kirchenprovinz]] ist, aber im Gegensatz zur Erzdiözese in der Kirchenprovinz keine leitende Funktion hat. |
Version vom 6. Juli 2014, 07:23 Uhr
Eine Suffragandiözese bezeichnet einen Verwaltungsbezirk der römisch-katholischen Kirche. Der Name bezieht sich auf den Begriff Suffragan und zeigt somit, dass diese spezielle Diözese Teil einer Kirchenprovinz ist, aber im Gegensatz zur Erzdiözese in der Kirchenprovinz keine leitende Funktion hat.
Mehrere Diözesen bilden eine Kirchenprovinz. Deren Vorsteher heißt Metropolit; er ist Diözesanbischof einer der Diözesen und trägt den Titel Erzbischof. Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz sind die Suffragandiözesen innerhalb der Kirchenprovinz. Jeder Diözesanbischof verwaltet seine eigene Diözese selbständig und unabhängig vom Metropoliten. Der Bischof einer Suffragandiözese wird auch Suffraganbischof genannt.
Die Verwaltungsstruktur der römisch-katholischen Kirche gilt weltweit. In der Bundesrepublik Deutschland bilden beispielsweise das Bistum Trier und das Bistum Münster Suffragandiözesen des Erzbistums Köln.
Den deutschen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet:
Erzbistum München und Freising:
Diese Einteilung geht weithin auf den Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Zuvor waren etwa Mainz und Trier jahrhunderteland Sitz eines Erzbischofs gewesen, Freiburg hingegen nicht einmal einfacher Bischofssitz. Auch die Grenzen der Bistümer verschoben sich damals, oftmals entsprechend den damals aktuellen politischen Grenzen. Schon mit der Reformation waren Erzbistümer verschwunden, so das Erzbistum Bremen.
Die Church of England (anglikanische Kirche) ist der Sache nach ähnlich strukturiert: Den Metropoliten, die auch die Titel eines Primas führen, von Canterbury und York, unterstehen Diözesanbischöfe. Diesen wieder unterstehen einige Weihbischöfe. Die Begriffe werden dort allerdings anders verwendet: „Suffraganbischof“ bezeichnet die Weihbischöfe, und für die Stellung der Diözesanbischöfe gegenüber ihren Metropoliten gibt es keine eigene Bezeichnung.