„Suffragandiözese“ – Versionsunterschied

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Version vom 5. Dezember 2012, 23:09 Uhr

Katholische Diözesen in Deutschland

Eine Suffragandiözese bezeichnet einen Verwaltungsbezirk der römisch-katholischen Kirche. Der Name bezieht sich auf den Begriff Suffragan und zeigt somit, dass diese spezielle Diözese Teil einer Kirchenprovinz ist, aber im Gegensatz zur Erzdiözese in der Kirchenprovinz keine leitende Funktion hat.

Mehrere Diözesen bilden eine Kirchenprovinz. Deren Vorsteher heißt Metropolit. Er ist in der Regel der Diözesanbischof einer der Diözesen, die meist den Titel Erzdiözese (Erzbistum) tragen. Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz sind die Suffragandiözesen innerhalb der Kirchenprovinz. Jeder Diözesanbischof verwaltet seine eigene Diözese selbstständig und unabhängig vom Metropoliten. Der Bischof einer Suffragandiözese wird auch Suffraganbischof genannt.

Die Verwaltungsstruktur der römisch-katholischen Kirche gilt weltweit. In der Bundesrepublik Deutschland bilden beispielsweise das Bistum Trier und das Bistum Münster Suffragandiözesen des Erzbistums Köln.

Den deutschen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet:

Erzbistum Köln:

Erzbistum Freiburg:

Erzbistum Paderborn:

Erzbistum München und Freising:

Erzbistum Bamberg:

Erzbistum Berlin:

Erzbistum Hamburg:

Bis zur Reformation gehörten weitere Bistümer zu den genannten Erzbistümern, beispielsweise das lange Zeit als Erzbistum selbstständige Bistum Bremen.

Suffragane bzw. Suffraganbischöfe gibt es auch in der anders strukturierten Church of England (anglikanische Kirche). Sie unterstehen in Großbritannien als Gebietsbischöfe den Diözesanbischöfen, die ihrerseits den Erzbischöfen von Canterbury oder York unterstehen.