„Suffragandiözese“ – Versionsunterschied

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== Römisch-katholische Kirche ==
== Römisch-katholische Kirche ==
[[Datei:Template-Metropolitan Archbishop.svg|mini|Wappenmuster eines römisch-katholischen Erzbischofs als Metropolit; besonderes Kennzeichen des Metropoliten ist das [[Pallium]]]]
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In der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] ist eine Suffragandiözese Teil einer [[Kirchenprovinz]]. Der Name bezieht sich auf den Begriff ''[[Suffragan]]''. Ihr Vorsteher hat alle bischöflichen Rechte und Vollmachten für seine [[Diözese]], während der Vorsteher der [[Erzdiözese]] dieser Kirchenprovinz darüber hinaus Leitungs-, Aufsichts- und Appellationsfunktionen für die Kirchenprovinz und inb gewissen Fällen für die einzelnen Suffraganbistümer, etwa bei Vakanzen.
In der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] ist eine Suffragandiözese Teil einer [[Kirchenprovinz]]. Der Name bezieht sich auf den Begriff ''[[Suffragan]]''. Ihr Vorsteher hat alle bischöflichen Rechte und Vollmachten für seine [[Diözese]], während der Vorsteher der [[Erzdiözese]] dieser Kirchenprovinz darüber hinaus Leitungs-, Aufsichts- und Appellationsfunktionen für die Kirchenprovinz und in gewissen Fällen für die einzelnen Suffraganbistümer, etwa bei Vakanzen.


Der Vorsteher einer Kirchenprovinz heißt [[Metropolit]]; er steht der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz als [[Diözesanbischof]] vor und trägt den Titel [[Erzbischof]]. Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz werden als „Suffragandiözesen der Kirchenprovinz“ bezeichnet. Der Bischof einer Suffragandiözese wird daher auch [[Suffraganbischof]] genannt, doch verwaltet jeder Diözesanbischof seine eigene Diözese selbständig und unabhängig vom Metropoliten.
Der Vorsteher einer Kirchenprovinz heißt [[Metropolit]]; er steht der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz als [[Diözesanbischof]] vor und trägt den Titel [[Erzbischof]]. Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz werden als „Suffragandiözesen der Kirchenprovinz“ bezeichnet. Der Bischof einer Suffragandiözese wird daher auch [[Suffraganbischof]] genannt, doch verwaltet jeder Diözesanbischof seine eigene Diözese selbständig und unabhängig vom Metropoliten.

Version vom 19. August 2022, 17:45 Uhr

Suffragandiözese oder Suffraganbistum ist ein Verwaltungsbegriff aus dem Kirchenrecht.

Römisch-katholische Kirche

Wappenmuster eines römisch-katholischen Erzbischofs als Metropolit; besonderes Kennzeichen des Metropoliten ist das Pallium

In der römisch-katholischen Kirche ist eine Suffragandiözese Teil einer Kirchenprovinz. Der Name bezieht sich auf den Begriff Suffragan. Ihr Vorsteher hat alle bischöflichen Rechte und Vollmachten für seine Diözese, während der Vorsteher der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz darüber hinaus Leitungs-, Aufsichts- und Appellationsfunktionen für die Kirchenprovinz und in gewissen Fällen für die einzelnen Suffraganbistümer, etwa bei Vakanzen.

Der Vorsteher einer Kirchenprovinz heißt Metropolit; er steht der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz als Diözesanbischof vor und trägt den Titel Erzbischof. Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz werden als „Suffragandiözesen der Kirchenprovinz“ bezeichnet. Der Bischof einer Suffragandiözese wird daher auch Suffraganbischof genannt, doch verwaltet jeder Diözesanbischof seine eigene Diözese selbständig und unabhängig vom Metropoliten.

Die beschriebene Verwaltungsstruktur der römisch-katholischen Kirche gilt weltweit.

Bistumsorganisation in einzelnen Staaten

Deutschland

Katholische Diözesen in Deutschland

Den deutschen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet:[1]

Erzbistum Köln:

Erzbistum Freiburg:

Erzbistum Paderborn:

Erzbistum München und Freising:

Erzbistum Bamberg:

Erzbistum Berlin:

Erzbistum Hamburg:

Diese Einteilung geht weithin auf die Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress zurück. Zuvor waren etwa Mainz und Trier jahrhundertelang Sitz eines Erzbischofs gewesen, Freiburg hingegen nicht einmal einfacher Bischofssitz. Auch die Grenzen der Bistümer verschoben sich damals, oftmals entsprechend den damals aktuellen politischen Grenzen. Schon mit der Reformation waren Erzbistümer verschwunden, so das Erzbistum Bremen.

Österreich

Die österreichischen Kirchenprovinzen

Den österreichischen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet:

Schweiz

Die Organisation der römisch-katholischen Kirche der Schweiz ist weltweit einmalig, da sie keine Suffragandiözesen kennt und alle sechs römisch-katholischen Bistümer unmittelbar Rom unterstellt sind (vgl. AP 2013).

Anglikanische Kirche

Großbritannien

Die Church of England (anglikanische Kirche) ist der Sache nach ähnlich wie die römisch-katholische Kirche strukturiert, die Begriffe werden allerdings anders verwendet:

Es gibt in der Church of England zwei Metropoliten, die neben dem Titel eines Erzbischofs auch den Titel eines Primas führen (Canterbury und York). Den Erzbischöfen von Canterbury und York unterstehen jeweils eine Reihe von Diözesanbischöfen. Den Diözesanbischöfen zugeordnet sind wiederum einige „Suffraganbischöfe“, die für ein bestimmtes Territorium innerhalb der Diözese verantwortlich sind. Durch ihre Rolle als Bischöfe, denen innerhalb der Diözese zwar besondere Aufgaben übertragen, sie aber gleichzeitig noch einem Diözesanbischof zugeordnet sind, sind die anglikanischen Suffraganbischöfe grob mit den römisch-katholischen Weihbischöfen vergleichbar. Für die Stellung der Diözesanbischöfe gegenüber ihren Metropoliten gibt es in der Church of England keine eigene Bezeichnung.

Einzelnachweise

  1. Diözesen Deutschland. In: www.pfarrei-deutschland.de. Abgerufen am 8. November 2016.