Verordnung über die Sicherung der Seefahrt

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Basisdaten
Titel: Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
Kurztitel: Seefahrtsicherungsverordnung (nicht amtlich)
Abkürzung: SeeFSichV (nicht amtlich)
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Seeaufgabengesetz
Ordnungswidrigkeitengesetz
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
Fundstellennachweis: 9510-1-11
Erlassen am: 27. Juli 1993 (BGBl. I S. 1417)
Inkrafttreten am: 8. August 1993
Letzte Änderung durch: 31. August 2015
(BGBl. 2015 I S. 1474)
Weblink: Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung, die für sämtliche deutsche Seeschifffahrtsstraßen und deutsche Seeschiffe nach dem Flaggenrecht gilt. Schiffe der Bundeswehr sind ausgenommen. Darin werden im Sinne der Seesicherheit die Pflicht zur Seenotrettung, das Verhalten bei Zusammenstößen, die Meldung bedeutsamer Ereignisse und von Wracks sowie spezielles Verhalten im Sinne der internationalen Seefahrt geregelt.