„Verdunkelung (Luftschutz)“ – Versionsunterschied

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[[File:Traiskirchen-Museum-Luftschutzkeller 3152.JPG|thumb|Deutsches Plakat aus dem Zweiten Weltkrieg, welches zur Verdunkelung anhält.]]


Um Gebäude weiterhin beleuchten zu können, gab es [[Luftschutzlampe]]n, für deren Einsatz Vorschriften zu beachten waren. Ähnliche Regelungen gab es auch in anderen Ländern. Lichtquellen und „Lichtaustrittsöffnungen“ sollten bei Fliegeralarm dabei gedämpft werden, es sollte dabei auf 500&nbsp;m keine Lichtquelle mehr wahrnehmbar sein. Die Verdunkelungsverordnungen galten auch für Kraftfahrzeug- und Fahrradscheinwerfer, die mit Schlitzblenden ausgerüstet sein mussten. Fensterscheiben von Räumen in Wohnungen wurden mitunter mit dunklem Papier abgeklebt. Die Einheits[[Acetylen|karbid]]<nowiki />handlaterne hatte drei vor den Fenstern einschiebbare Aluminium-Bleche, deren vorderes durch Schieber für einen Richtstrahl mittig (Durchmesser etwa 20&nbsp;mm) und/oder einen Wegbeleuchtungsstrahl darunter vertikal schlitzförmig (2&nbsp;mm breit, 20&nbsp;mm hoch) aufgeblendet werden konnte. Im Rahmen der Abwehr nächtlicher Bomber – der sogenannten [[Wilde-Sau-Nachtjagdverfahren|Wilde-Sau-Taktik]] – kam es teilweise in Berlin und anderen Städten zur Aufhebung der Verdunkelung und einer bewussten Beleuchtung der Zielgebiete.
Um Gebäude weiterhin beleuchten zu können, gab es [[Luftschutzlampe]]n, für deren Einsatz Vorschriften zu beachten waren. Ähnliche Regelungen gab es auch in anderen Ländern. Lichtquellen und „Lichtaustrittsöffnungen“ sollten bei Fliegeralarm dabei gedämpft werden, es sollte dabei auf 500&nbsp;m keine Lichtquelle mehr wahrnehmbar sein. Die Verdunkelungsverordnungen galten auch für Kraftfahrzeug- und Fahrradscheinwerfer, die mit Schlitzblenden ausgerüstet sein mussten. Fensterscheiben von Räumen in Wohnungen wurden mitunter mit dunklem Papier abgeklebt. Die Einheits[[Acetylen|karbid]]<nowiki />handlaterne hatte drei vor den Fenstern einschiebbare Aluminium-Bleche, deren vorderes durch Schieber für einen Richtstrahl mittig (Durchmesser etwa 20&nbsp;mm) und/oder einen Wegbeleuchtungsstrahl darunter vertikal schlitzförmig (2&nbsp;mm breit, 20&nbsp;mm hoch) aufgeblendet werden konnte. Im Rahmen der Abwehr nächtlicher Bomber – der sogenannten [[Wilde-Sau-Nachtjagdverfahren|Wilde-Sau-Taktik]] – kam es teilweise in Berlin und anderen Städten zur Aufhebung der Verdunkelung und einer bewussten Beleuchtung der Zielgebiete.

Version vom 7. Februar 2021, 12:45 Uhr

Achte Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Verdunklungsverordnung) vom 23. Mai 1939 (Deutsches Reich)

Die Verdunkelung ist eine Maßnahme des Luftschutzes bei Nacht. Sie soll bei Luftangriffen feindlicher Flieger die Orientierung und das Auffinden der Ziele erschweren. Die Verdunkelung kann in der Bundesrepublik im Verteidigungsfall von den Gemeinden gemäß § 5 Abs. 4 ZSKG angeordnet werden.[1]

Geschichte

Erster Weltkrieg

Die ersten Bombenangriffe aus der Luft fanden im Ersten Weltkrieg statt. Zu Beginn der Fliegerei wurde der Sichtflug praktiziert und auch der Bombenabwurf wurde nach Sicht durchgeführt. Die Alliierten versuchten die deutsche Rüstungsindustrie im Ruhrgebiet aus der Luft zu treffen. Darum wurden im Frühjahr 1917 erste Richtlinien zur flächendeckenden Verdunkelung[2] erlassen. Auch Eisenbahnen wurden Ziele von Luftangriffen und Anfang 1918 die Verdunkelung von Personenzügen angeordnet.[3]

Zweiter Weltkrieg

Verdunkelungsübung der Stadt Zürich. Oben: Stadt normal beleuchtet. Unten: Stadt verdunkelt

In der Schweiz wurden im Herbst 1938 erste Verdunkelungsübungen durchgeführt und Luftschutz-Merkblätter verteilt.[4] Fliegen im Zweiten Weltkrieg war weiterhin durch das Fliegen auf Sicht geprägt. So wurde per Verordnung vom 23. Mai 1939 und 22. Oktober 1940 die Verdunkelung im Deutschen Reich geregelt.

Schlitzblenden an Hitlers Mercedes-Benz W 150 Cabriolet bei einer Fahrt durch München mit Mussolini, 1940
Deutsches Plakat aus dem Zweiten Weltkrieg, welches zur Verdunkelung anhält.

Um Gebäude weiterhin beleuchten zu können, gab es Luftschutzlampen, für deren Einsatz Vorschriften zu beachten waren. Ähnliche Regelungen gab es auch in anderen Ländern. Lichtquellen und „Lichtaustrittsöffnungen“ sollten bei Fliegeralarm dabei gedämpft werden, es sollte dabei auf 500 m keine Lichtquelle mehr wahrnehmbar sein. Die Verdunkelungsverordnungen galten auch für Kraftfahrzeug- und Fahrradscheinwerfer, die mit Schlitzblenden ausgerüstet sein mussten. Fensterscheiben von Räumen in Wohnungen wurden mitunter mit dunklem Papier abgeklebt. Die Einheitskarbidhandlaterne hatte drei vor den Fenstern einschiebbare Aluminium-Bleche, deren vorderes durch Schieber für einen Richtstrahl mittig (Durchmesser etwa 20 mm) und/oder einen Wegbeleuchtungsstrahl darunter vertikal schlitzförmig (2 mm breit, 20 mm hoch) aufgeblendet werden konnte. Im Rahmen der Abwehr nächtlicher Bomber – der sogenannten Wilde-Sau-Taktik – kam es teilweise in Berlin und anderen Städten zur Aufhebung der Verdunkelung und einer bewussten Beleuchtung der Zielgebiete.

Mit Aufkommen von elektronischen Hilfsmitteln in der Steuerung und Navigation, Massenvernichtungswaffen und der Einführung von Lenkwaffen ist die Bedeutung der Verdunkelung als wirksamer Schutz schon im Verlauf des Zweiten Weltkriegs zurückgegangen. Heute darf bezweifelt werden, ob sie noch einen Schutz bieten würde.

Verdunkelung in der Seefahrt

Besonders während des Zweiten Weltkrieges kam die Verdunkelung auch in der Seefahrt zu Anwendung. U-Boote und Torpedobomber navigierten und zielten ebenfalls auf Sicht. Um die Navigation der deutschen Boote zu erschweren, wurde bei Angriffen auf Nordamerika für die Ostküste der USA und Kanada eine Verdunkelung angeordnet. Ab 1942 etwa fuhren auch Schiffe im Atlantik und Pazifik abgedunkelt, um sich vor Angriff der U-Boote und Flieger zu schützen.[5]

Literatur

Commons: Verdunkelung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Selbstschutzrichtlinien 2001, S. 4 (pdf)
  2. Angriffspläne im Ersten Weltkrieg. Historisches Zentrum Haagen, 1994, abgerufen am 17. August 2016.
  3. Eisenbahndirektion Mainz (Hg.): Amtsblatt der Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 12. Januar 1918, Nr. 2. Bekanntmachung Nr. 18, S. 8; ebd. vom 18. Mai 1918, Nr. 23, Bekanntmachung 382, S. 168.
  4. Bruno Müller: Magden im Zweiten Weltkrieg, auf dem Internetauftritt der Gemeinde Magden, abgerufen am 20. März 2018.
  5. U-Boot-Alarm: Krieg am Traumstrand. Florida Sun Magazine, abgerufen am 17. August 2016.