Diskussion:Bewerbungsgespräch

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Dave Aly in Abschnitt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Bewerbungsgespräch“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Kolleg(in)

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Was soll die Albernheit ala "Kolleg(in)". Wird das überall eingeführt werden die Texte bald komplett unleserlich sein.

Erledigt. --Bendix Grünlich (Diskussion) 11:44, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten

aus der Erfahrung

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Die hier angegebenen Informationen mögen gerne an die in Deutschland üblichen Regel zutreffen. Verlässt man die grenzen oder das Kontinent so wird man mit ganz anderen Erfahrungen konfrontiert. Fragen wie:

   * was fällt Ihnen eine, wenn Sie an unser Unternehmen denken
   * kennen sie den letzten Jahresbericht unserer Firma

oder ähnliche, sind unüblich. Man erwartet nicht, dass man einer Religion beitritt, sondern man ist bemüht Interesse für den Kandidaten zu zeigen und man erwartet (!), dass der Kandidat Interessen an der ihm gestellten Aufgabe zeigt. Wichtig sind immer Qualifikationen doch um so mehr Referenzen. Damit sind nicht Firmen gemeint wo man schon gearbeitet hat sondern Namenhafte Personen die Auskunft über den Kandidaten geben können.

Hat man ein Paar solcher "Interviews" gemacht, kann man das deutsche Bewerbungspiel nicht mehr so richtig ernst nehmen. Es dient nur der der Aufrechterhaltung des Status vom HR, lenkt von der Qualifikation Seite ab, die von dem HR auf Grund seiner Ausbildung schwierig zu bewerten ist, hinzu der irrelevanten Themen, wo man leicht Plus und Minus vergeben kann. Das System ist nicht zu ändern, Man kann aber um so leicher sich auf so ein Gespräch in Deutschland vorbereiten. Das kann auch erklären wieso so viele sozial inkompetente oder fachlich untragbare Ingenieure in Deutschland eine Einstellung finden.

Grundsätzliche Anmerkungen

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Das Bewerbungsgespräch im arbeitsmarklichen Sinne (in dieser Kategorie ist es ja eingeführt), ist immer eine Gesprächssituation zwischen einem Arbeitgeber (Organisation) und einem Bewerber (Person). Die Seite des Arbeitgeber kann durch eine unterschiedliche Anzahl von Personen repräsentiert werden. (Bsp.: Bei Kleinstbetrieben eine Person, bei Hochschulen ganze Kommissionen inkl. Studierende etc.. Mit einer solchen Formulierung geht man jeglicher Diskussion über Anzahl und Zusammensetzung aus dem Weg.

Mein Plädoyer ist, diesen Artikel grundlegend zu überarbeiten. Ich werde mich demnächst dieser Sache annehmen--Vaumann 18:51, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Die 6 Punkte stammen 1 zu 1 von http://www.ulmato.de/vorstellungsgespraech.asp... Ist das beabsichtigt?

Anfahrtskosten?

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Hätte in dem Artikel gern was zu Anfahrtskosten gefunden (wer trägt die, was gibt es zu beachten etc.) -Philwiki 11:11, 4. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

schau mal hier: Bewerbungskosten. grüße, --touch.and.go 20:17, 25. Mai 2008 (CEST)Beantworten
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Habe einen (meiner Meinung nach) nützlichen Weblink hinzugefügt. Der Link verweist auf einen Blog, welcher sich ausschließlich mit Themen Rund um Bewerbung und Bewerbungsgespräch befasst. Dabei werden Fragen wie "kuriose Fragen beim Vorstellungsgespräch" oder auch versteckte Eignungstests während der Fragestellungen behandelt. Aber auch Geldfragen und die Wahl der richtigen Kleidung wird behandelt. --Hassowuff 23:25, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Habe ebenfalls einen nützlichen Weblink hinzugefügt. Er verweist auf eine Studie eines projektes am Lehrstuhl für Kommunikationswissenschaft an der Universität Duisburg-Essen, die darlegt, welche Kriterien im Bewerbungsgespräch wirklich zählen. Hilfreich vor allem für Studierende und AbsolventInnen, die ihren Traumjob suchen. --88.76.246.180 17:10, 14. Sep. 2010 (CET)

Es gibt kein Patentrezept

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Es geht um den Bewerber…Sympathie , Wollen und Einigung wird erwartet Wenn es geht das nächste Teilziel zu erreichen, dann sollte der Bewerber schon wissen wie ein klassisches Bewerbungsgespräch abläuft. Zwecks Präsentation und eigene Sicherheit ist eine gute Vorbereitung für das Bewerbergespräch sehr wichtig. Helfen kann der Fragenkatalog in Checklistenform. Visitenkarte des Bewerbers ist der Fragenkatalog und die Persönlichkeit des Bewerbers. Das Bewerbungsgespräch sollte aus Sicht des Bewerbers einmalig hinhauen. Das Ziel kann nur erreicht werden, wenn Sympathie , Wollen und Einigung gut platziert worden ist. Verfasser: Ingolf Griese -- 217.110.82.61 10:04, 6. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Angemessene Zahl der Bewerbungsgespräche

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Seit wann sind drei und mehr Bewerbungsgespräche üblich? --80.226.24.3 20:08, 19. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Diagnostische Fragen an den Bewerber?

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Die Diagnose ist in den Ärzte- und Psychotherapieberufen sowie in den Gesundheitsfachberufen oder der Psychologie die genaue Zuordnung von Befunden – diagnostischen Zeichen oder Symptomen – zu einem Krankheitsbegriff oder einer Symptomatik im Sinne eines Syndroms. Das festgestellte Syndrom ergibt zusammen mit der vermuteten Krankheitsursache und -entstehung (Ätiologie und Pathogenese) die Diagnose. Im weiteren Sinn handelt es sich bei der Diagnose um die Klassifizierung von Phänomenen zu einer Kategorie und deren Interpretation, etwa denen der „Gesundheit“ oder des „Krankseins“. Ist hier evtl. mehr die Analyse :"Eine Analyse ist eine systematische Untersuchung, bei der das untersuchte Objekt oder Subjekt in seine Bestandteile zerlegt wird und diese anschließend geordnet, untersucht und ausgewertet werden. Dabei dürfen die Vernetzung der einzelnen Elemente und deren Integration nicht außer Acht gelassen werden", gemeint. MfG, --85.116.205.17 11:36, 17. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Im Personalmanagement ist der Begriff Eignungsdiagnostik üblich, wohl als Unterfall der psychologischen Diagnostik. Es werden also „eignungsdiagnotische“ Fragen an die Bewerber gestellt. Eine Diagnose im medizinischen Sinn gibt es aber nicht. --Bendix Grünlich (Diskussion) 11:51, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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Vielleicht könnte jemand unter dem Abschnitt "Rechtliches" ein Unterabschnitt "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" oder ähnliches einfügen. Als Inhalt sollte angegeben, dass bestimmte Fragen an den Bewerber unzulässig sind und bei Falschbeantwortung keine Rechtsfolge hat. Nur bis zum Arbeitsvertragsschluss kann der Arbeitnehmer den Bewerber ohne Gründe ablehnen. --Dave Aly (Diskussion) 10:25, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten