Herzogtum Jülich-Berg

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Territorium im Heiligen Römischen Reich
Herzogtum Jülich-Berg
Wappen
Karte
Karte von Berg und Jülich im Jahr 1560
Entstanden aus Herzogtum Jülich, Herzogtum Berg (1423)
Herrschaftsform Herzogtum
Herrscher/
Regierung
Herzog
Heutige Region/en DE-NW, kleinere Teile auch DE-RP und NL-LI
Reichstag Reichsfürstenrat, Weltliche Bank: 1 Virilstimmen; 2 Stimmen im Städterat, rheinische Bank für Düren (seit 1242/46 an Jülich verpfändet) und Herford (seit 1547)
Reichsmatrikel 45 Reiter, 270 Fußsoldaten, 500 Gulden (1522)
Reichskreis niederrheinisch-westfälisch
Hauptstädte/
Residenzen
Düsseldorf
Dynastien Jülich-Heimbach, Mark (1511), Pfalz-Neuburg (1614), Kurpfalz (1685), Kurbayern (1777)
Konfession/
Religionen
römisch-katholisch
Sprache/n Deutsch
Fläche 3.900 km² (Ende 18. Jh.)[1]
Einwohner 400.000 (Ende 18. Jh.)[1]
Aufgegangen in linksrheinisch: Frankreich, Département de la Roer (1798), rechtsrheinisch: Großherzogtum Berg (1806)
Karte des Herzogtums Jülich-Berg von Willem und Joan Blaeu, 1645
Herzog Gerhard II. von Jülich-Berg, Gründer des St. Hubertus-Ritterordens nach der Schlacht bei Linnich (1444), Miniatur aus dem Heroldsbuch des Hubertusordens von 1480

Jülich-Berg bezeichnet die auf Personalunion beruhende Verbindung der Herzogtümer Jülich und Berg und der Grafschaft Ravensberg in der Zeit von 1423 bis 1795. Beide Territorien hatten gemeinsame Herzöge mit einer Stimme im Reichsfürstenrat.

Jülich und Berg waren immer in wechselnder Weise mit weiteren Territorien verbunden, bildeten dabei aber bis zum Ende des 18. Jahrhunderts stets die Kerngebiete und hatten schon wegen der geographischen Nähe und bald aus Tradition untereinander die engste Bindung. Dennoch waren sie formal immer zwei verschiedene Herzogtümer.

Die Verbindung von Jülich und Berg bahnte sich an, als Berg 1348 durch Erbfall an Gerhard, Sohn des Grafen von Jülich, ging, der hier eine Nebenlinie des Jülicher Grafenhauses begründete. Die Grafschaft Ravensberg war ihm bereits 1346 zugefallen. Jülich und Berg wurden 1356 bzw. 1380 zu Herzogtümern erhoben. 1423 starb die Jülicher Hauptlinie aus und Herzog Adolf aus der bergischen Linie trat auch in Jülich die Herrschaft an, womit Jülich-Berg begründet wurde.

Da auch Adolf ohne direkten Erben blieb, folgte ihm 1437 sein Neffe Gerhard nach; er stammte aus einer bergischen Nebenlinie, die 1402 Ravensberg übernommen hatte. Wegen der Beteiligung jener Grafschaft wird das Gebiet, bezogen auf die Zeit von 1437 bis 1609/1614, auch Jülich-Berg-Ravensberg genannt. Herzog Gerhard war nach 1455 „geistig umnachtet“, sodass seine Ehefrau Sophie von Sachsen-Lauenburg die Regierungsgeschäfte übernehmen musste. Nach seinem Tod 1475 übernahm sein Sohn als Wilhelm Herzog von Jülich-Berg das Doppelherzogtum.

In der Regierungszeit von Herzog Wilhelm kam es zu einer ernsten Auseinandersetzung mit Herzog Karl von Egmond um den Besitz des Herzogtums Jülich. Letzterer machte alte Erbansprüche auf Jülich geltend, die nach dem Aussterben der Adelsfamilie Jülich-Geldern entstanden waren. Seinerzeit hatte die „Adelsfamilie von Egmond“ die Nachfolge in Geldern und die „Adelsfamilie von Berg-Ravensberg“, die in Jülich angetreten. Beide Seiten hatten aber damals rechtlich nicht verbindlich auf den anderen Teil des Doppelherzogtums Jülich-Geldern verzichtet.

Karl von Egmond führte somit auch den Titel „Herzog von Jülich“ und begann diesen Anspruch, nachdem er 1492 Herzog von Geldern geworden war, gewaltsam zu realisieren, da er mit der Unterstützung der Franzosen rechnen konnte.[2] Im Hinblick auf diese Ansprüche des Geldeners hatte Herzog Wilhelm sich mit Kleve verbündet, da Karl von Egmond auch Teile des Herzogtums Kleve zurückforderte, die ursprünglich zu Geldern gehört hatten.

Zuerst wurde versucht die Forderungen des Geldeners durch Einschaltung des deutschen Königs zu lösen. Dieser, Maximilian I., verbot mehrfach erfolglos Karl von Egmond den Titel „Herzog von Jülich zu führen“.[3] Da Karl von Egmond ein entschiedener Gegner des deutschen Königs war, kam es zu keinerlei Verbesserung der Situation und die inzwischen ausgebrochenen kriegerischen Handlungen zwischen Geldern und den verbündeten beiden anderen Herzogtümern dauerten an. Daraufhin wurde zwischen Maximilian und den Herzögen von Kleve und Jülich im Sommer 1498 der „Freiburger Vertrag“ geschlossen, um gemeinsam die Geldener zu bekämpfen. Ab 5. August begannen diese Abwehraktionen.[4]

Allerdings war der Hauptunterstützer von Karl von Egmond, der französische König Karl VIII. im April 1498 gestorben. Sein Nachfolger Ludwig XII. war im Gegensatz zu seinem Vorgänger an einem friedlichen Ende dieser Auseinandersetzung interessiert und bot seine Vermittlung an. Herzog Wilhelm und der Herzog von Kleve versuchten deshalb den Konflikt auch durch den französischen König Ludwig XII. als Schiedsrichter zu lösen.[4]

Inzwischen hatten die Söldner des Herzogs Wilhelm am 21. August 1498 die Enklave Gelderns im Gebiet von Jülich, die Stadt Erkelenz mit zugehörigen Gebieten, erobert. Es folgte als Gegenreaktion ab 3. November ein Überfall durch Geldener Söldner auf jülicher Dörfer in der Nähe von der Städte Geldern und Straelen sowie ab 8. November ein Überfall auf Goch und Kleve, der aber abgewehrt wurde.[5]

Am 14. Juni 1499 vermittelte der französische König einen Waffenstillstand, der ab 20. Juli in Kraft trat und bis zum 31. Mai 1500 dauern sollte. In der Zwischenzeit bis Mai 1500 sollte eine Lösung der Probleme erfolgen, die für Kleve besonders Goch, Lobith, Wachtendonk, Duyffel, Vogtei Elten und Weiteres betrafen. Für die Lösung war ein persönliches Treffen der drei Herzöge mit dem König geplant, das jedoch nicht Zustande kam, da der Herzog von Kleve mit Utrecht inzwischen zusätzlich im Streit lag und verhindert war.[6]

Da König Maximilian von der beabsichtigten Reise der Herzöge nach Frankreich erfuhr, hatte er am 9. August 1499 den Herzögen die Reise verboten. Trotzdem versuchte Herzog Wilhelm nun alleine mit dem französischen König den Konflikt für Jülich zu lösen.[7]

Anfang Dezember 1499 reiste Herzog Wilhelm nach Frankreich und traf sich ab 15. Dezember mit dem König in Orléans. Bis zum 29. Dezember wurden die Bedingungen für den Friedensschluss vereinbart. Die wichtigsten Punkte dieser Vereinbarung für Jülich waren: Erkelenz wird an Geldern zurückgegeben, Karl von Egmond verzichtet auf den Titel „Herzog von Jülich“ und der Herzog Wilhelm schließt mit Frankreich ein „Schutz- und Trutzbündnis“ wobei das „Deutsche Reich“ hiervon ausgeschlossen ist.[8] Durch diesen Vertrag waren die akuten Auseinandersetzungen zwischen den drei Herzogtümern praktisch beendet, da inzwischen sich auch Kleve mit Utrecht geeinigt hatte und weiterhin der Vertrag auch für Kleve galt, sofern dieser innerhalb von sechs Monaten vom Herzog von Kleve anerkannt wurde.[8]

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts war das Aussterben des Hauses Jülich im Mannesstamm absehbar, daher verheiratete Herzog Wilhelm seine Tochter Maria von Jülich am 1. Oktober 1510 mit Johann, dem Sohn und Erben des Herzogs von Kleve-Mark (→ Klever Union). Dieser trat 1511 in Jülich-Berg-Ravensberg und 1521 in Kleve-Mark die Herrschaft an, wodurch der rheinisch-westfälische Territorialkomplex Jülich-Kleve-Berg entstand. Während Kleve-Mark – abgesehen vom persönlichen Herrscheramt des Herzogs – eine eigene Zentralverwaltung in Kleve behielt, wurde für Jülich-Berg im 16. Jahrhundert durch Etablierung einer Zentralverwaltung in der bergischen Hauptstadt Düsseldorf die anfängliche Personalunion in eine Realunion überführt.[9] Hauptresidenz, oftmaliger Versammlungsort der Landstände (Landtage) und Sitz eines „bleibenden“ Hofrats sowie einer „bleibenden“ Kanzlei, später Geheimer Rat wurde Düsseldorf. Die Landtage der Herzogtümer Jülich und Berg tagten zunächst getrennt. Ein erster Landtag, der von beiden Ständen besucht wurde, ist für das Jahr 1464 verbürgt. Als erster gemeinsamer Landtag dürfte die Versammlung beider Stände zum Abschluss der Klever Union auf Schloss Burg im Jahr 1496 gelten. Mit dem Ausgang des 15. Jahrhunderts wurden sie häufiger gemeinsam einberufen, im 16. Jahrhundert sodann regelmäßig.[10]

Als nun Johann Wilhelm I. 1609 ohne Nachkommen starb, kam es zum Jülich-Klevischen Erbfolgestreit, in dessen Folge Jülich-Berg (ohne Ravensberg) 1614 an die wittelsbachischen Herzöge von Pfalz-Neuburg fiel. Jene nahmen 1636 ihren Hauptsitz in Düsseldorf, da Jülich-Berg gegenüber Neuburg deutlich größer und bedeutsamer war.

1685 erbten die Herzöge die Kurpfalz, bleiben aber angesichts deren Verwüstung im Pfälzischen Erbfolgekrieg zunächst in Düsseldorf. 1718 verlegten sie ihre Residenz nach Heidelberg, 1720 schließlich nach Mannheim, wodurch Jülich-Berg zu einem aus der Ferne regierten Nebenland wurde. Dies galt verstärkt, als die Kurfürsten 1777 auch Kurbayern erbten und nach Bestimmungen von Wittelsbacher Hausverträgen ihren Sitz in das noch weiter entfernte München verlegten. Unter Kurfürst Karl Theodor wurden allerdings Pläne verfolgt, Bayern gegen die Österreichischen Niederlande einzutauschen, was Jülich-Berg in das Zentrum einer von Mannheim, Düsseldorf und Brüssel aus regierten Ländermasse gerückt hätte.

1795 endete die Verbindung von Jülich und Berg, als Frankreich im Ersten Koalitionskrieg Jülich und Berg militärisch besetzte, zunächst die Einbeziehung Jülichs in eine Tochterrepublik namens Cisrhenanische Republik in Betracht zog sowie das Gebiet schließlich annektierte und in Departements des linken Rheinufers eingliederte.[11] Im Frieden von Lunéville erkannte das Reich 1801 die linksrheinischen Annexionen rechtlich an, erreichte aber unter anderem die Rückgabe des rechtsrheinischen Herzogtums Berg an Kurpfalz-Bayern. Maximilian Joseph von Bayern, beim Regierungsantritt 1799 de jure der letzte Herzog Jülichs, ließ sich 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluss für den Verlust Jülichs mit geistlichen Territorien in Süddeutschland entschädigen. In Bezug auf das Herzogtum Berg arrangierte er sich unter der vom Außenminister Maximilian von Montgelas entwickelten Line 1805 mit Frankreich, um 1806 erster König von Bayern zu werden.[12] Das über Jahrhunderte mit Jülich verbundene Berg wurde 1806 von Maximilian I. Joseph in einem Ländertausch, an dem auch das Königreich Preußen durch die Gebiete Ansbach-Bayreuth, die rechtsrheinischen Reste des Herzogtums Kleve und weitere Gebiete beteiligt war, an Napoleon weitergereicht, der sogleich seinen Schwager Joachim Murat als neuen Landesherrn einsetzte. Unter ihm wurde das Land als Großherzogtum Berg im Staatenbund des Rheinbundes ein napoleonischer Satellitenstaat und erlosch 1813 infolge der Befreiungskriege. 1815 fiel das Gebiet der ehemaligen Herzogtümer an Preußen und wurde 1822 Teil der Rheinprovinz, seit 1946 gehört es zu Nordrhein-Westfalen.

Die Herzöge von Jülich-Berg

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Haus Jülich(-Heimbach)

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seit 1437 in Personalunion mit Ravensberg

Haus (Kleve-)Mark

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in Personalunion mit Ravensberg, seit 1521 auch mit Kleve-Mark, 1538–1543 mit Geldern

1609–1614 Erbfolgestreit

Haus Wittelsbach

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1/4 Stüber aus Jülich-Berg, 1794, DMK 57, Vorderseite
Wertseite des 1/4 Stüber

in Personalunion mit Pfalz-Neuburg, seit 1685 auch Kurpfalz, 1742 Sulzbach, 1777 Kurbayern

Kanzler von Jülich-Berg

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  • vor 1471–1489 Dr. Dietrich Lüninck († 1494)
  • 1489–1528 Wilhelm Lüninck († 1530)
  • 1528–1554 Johann Ghogreff (um 1499–1554); 1530–1546/47 zugleich Kanzler von Kleve-Mark
  • 1554–1562 Johann von Vlatten (um 1498–1562)
  • (schon 1557?) 1562–1592 Wilhelm von Orsbeck († 1596) zu Wensberg und Vehn, Amtmann zu Sinzig
    • um 1580–1601 Dr. Johann Hardenrath († 1601) (Vizekanzler)
  • 1592–nach 1595 Nikolaus Print von Horchheim genannt von der Broel (Niclas von der Broill) († 1598), Herr zu Oberehe, Rohr und Rath
    • 1592–1624 Lic. jur. utr. Bernhard zum Pütz (de Puteo) (1558–1628), Bürgermeister von Düren (Vizekanzler)
  • (1595) Bertram von Nesselrode († nach 1602 [1614?]) zu Ehreshoven, Amtmann zu Randerath, danach Amtmann zu Münstereifel
  • (1598, 1600) Wilhelm von Nesselrode († nach 1600) zu Ehreshoven und Thum, Amtmann zu Windeck und Blankenberg

1609–1614 Erbfolgestreit, dann Personalunion mit Pfalz-Neuburg

  • 1613/14 und 1624–1634 Johann Raitz von Frentz von und zu Schlenderhan († 1640)
    • (1622, 1638, 1646) Dr. Dietrich (Theodor) von Althoven (Althoff) († 1654) (Vizekanzler)
  • 1634–1645 Dietrich III. von der Horst († 1645) zum Haus, Amtmann zu Monheim
  • 1649–1653/54 Bertram Freiherr von Nesselrode († 1666) zu Ehreshoven, Amtmann zu Windeck
  • 1653/54–1666/67 Johann Heinrich Freiherr von und zu Winkelhausen († 1667), Amtmann zu Düsseldorf
  • 1667–1681/82 Johann Arnold Freiherr von Leerodt (um 1615–1688)
  • ab 1682 Johann Friedrich Graf von Goltstein († 1687), Herr zu Vettelhoven und Winterburg, Amtmann von Münstereifel und Tomburg
  • (1684, 1692) bis 1706 Adolf Winand Freiherr von Hochkirchen († 1706) aus Haus Neuerburg, Amtmann zu Wassenberg
  • 1706–1712 Konstantin Erasmus Bertram Freiherr von Nesselrode genannt Hugenpoet († 1712)
  • 1715–1716 Johann Friedrich II. Graf von Schaesberg (1663/64–1723), Herr zu Schöller, Kerpen und Lommersum (zugleich Statthalter)

Ab 1716 war Düsseldorf nur noch Nebenresidenz der Kurfürsten von Pfalz-Neuburg; der Hof war in Heidelberg, ab 1720 in Mannheim und ab 1778 in München. Die jülisch-bergischen Kanzler fungierten meist zugleich als Statthalter

  • 1717–1721 Adolph Alexander Freiherr von Hatzfeld-Wildenburg (1644–1721) zu Weisweiler
  • bis 1726 Maximilian Heinrich Graf von Velbrück († 1737) auf Richrath, Amtmann zu Windeck
  • 1726–1731 Johann Ludwig Heinrich Graf von Goltstein († 1738) zu Breyl (zugleich Statthalter)
  • 1731–1768 Johann Wilhelm Graf von Schaesberg (1696–1768), Amtmann von Brüggen (zugleich Statthalter)
  • 1768–1774 Johann Ludwig Franz Graf von Goltstein (1719–1776) (zugleich Statthalter)
  • 1774–1794 Karl Franz Graf von Nesselrode (1713–1798) zu Ehreshoven (zugleich Statthalter)
  • ab 1794 Franz Karl Freiherr von Hompesch (1741–1801) zu Bollheim, Amtmann zu Düren (zugleich dirigierender Minister, ab 1799 in München)

Das Wappen ist geviert.

  1. und 4: Der Jülicher Löwe, in Gold ein schwarzer Löwe, rot bezungt und bewehrt.
  2. und 3: Der Bergische Löwe, in Silber ein roter, doppelschwänziger Löwe, blau bezungt, bewehrt und bekrönt.

Herzschild: In Silber drei rote Sparren (Grafschaft Ravensberg)

  • Hans-Günther Adenauer: Die Entwicklung der Obergerichte in Jülich-Berg in der Zeit von 1555 bis 1810, Köln 1969.
  • Herbert von Asten: Wolfgang Wilhelm und Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg und der Aufbau des Montangewerbes in den Herzogtümern Jülich und Berg 1614-1679, in: Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein insbesondere das alte Erzbistum Köln 161(1959), S. 146–231.
  • H. Dahm: Verluste der jülich-bergischen Landmiliz im Dreißigjährigen Krieg, in: Düsseldorfer Jahrbuch 45(1951), S. 280–288.
  • Stefan Ehrenpreis (Hrsg.): Der Dreißigjährige Krieg im Herzogtum Berg und in seinen Nachbarregionen, Neustadt an der Aisch 2002. (Bergische Forschungen 28).
  • Günther Engelbert: Der Hessenkrieg am Niederrhein, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, 161 (1959), S. 65–113; 162(1960), S. 35–96.
  • Jörg Engelbrecht: Das Herzogtum Berg im Zeitalter der Französischen Revolution. Modernisierungsprozesse zwischen bayerischem und französischem Modell, Paderborn, München, Wien, Zürich 1996, ISBN 3-506-73270-6.
  • Hermann Frohnhaus: Die Einwirkung des Sachsenspiegels auf das "Bergische Land- und Ritterrecht" des 13. und 14. Jahrhunderts und dessen Einfluss auf die Jülich-Bergische Rechtsordnung von 1555, Köln 1985.
  • Hermann Kelm (Hrsg.): Die Lutherische Kirche von Jülich-Berg. Synoden und Konvente 1701 bis 1812, Köln 2001, ISBN 3-7927-1827-8.
  • Friedrich Küch: Landtagsakten von Jülich-Berg. II. Reihe 1624–1653, Bd. 1, 1624–1630, Düsseldorf 1925, Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde Bd. 11.
  • Renate Leffers: Die Neutralitätspolitik des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm als Herzog von Jülich-Berg in der Zeit von 1636 bis 1643, Kiel 1967.
  • Karl Mayr: Pfalz-Neuburg und das Königreich Neapel im 17. und im 18. Jahrhundert, München 1939.
  • Hubert Querling: Die Entwicklung des Notariats in Jülich-Berg von den Anfängen bis zur Auflösung der Herzogtümer durch die Franzosen 1794 bis 1806, Köln 1961.
  • Christian Schulte: Versuchte konfessionelle Neutralität im Reformationszeitalter. Die Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg unter Johann III. und Wilhelm V. und das Fürstbistum Münster unter Wilhelm von Ketteler, Münster 1995, ISBN 3-8258-2684-8.
  • Marc Sieper: Die Entwicklung des Zivilprozesses in den Herzogtümern Jülich und Berg in der Mitte des 16. Jahrhunderts. Die Jülich-Bergische Rechtsordnung von 1555 und der Prozeßrechtsentwurf des Reichskammergerichtsbeisitzers Dr. Hubert Smetz von 1537, Heidelberg 2001.
  • Stefan Wagner: Staatssteuern in Jülich-Berg von der Schaffung der Steuerverfassung im 15. Jahrhundert bis zur Auflösung der Herzogtümer in den Jahren 1801 und 1806, Köln 1977.
  • Rainer Walz: Stände und frühmoderner Staat. Die Landstände von Jülich-Berg im 16. und 17. Jahrhundert, Neustadt an der Aisch 1982 (Bergische Forschungen 17).

Einzelnachweise

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  1. a b Köbler, Gerhard: "Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart", München 1995, S. 650
  2. Redlich, Otto R. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins / Düsseldorfer Geschichtsverein / Jülich und Geldern am Ausgang des 15. Jahrhunderts. 1895, Band 9, S. [41]39. Onlinefassung.
  3. Redlich, Otto R. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins / Düsseldorfer Geschichtsverein / Jülich und Geldern am Ausgang des 15. Jahrhunderts. 1895, Band 9, S. [42]40. Onlinefassung.
  4. a b Redlich, Otto R. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins / Düsseldorfer Geschichtsverein / Jülich und Geldern am Ausgang des 15. Jahrhunderts. 1895, Band 9, S. [45]43. Onlinefassung.
  5. Redlich, Otto R. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins / Düsseldorfer Geschichtsverein / Jülich und Geldern am Ausgang des 15. Jahrhunderts. 1895, Band 9, S. [47 + 48]45 + 46. Onlinefassung.
  6. Redlich, Otto R. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins / Düsseldorfer Geschichtsverein / Jülich und Geldern am Ausgang des 15. Jahrhunderts. 1895, Band 9, S. [50]48. Onlinefassung.
  7. Redlich, Otto R. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins / Düsseldorfer Geschichtsverein / Jülich und Geldern am Ausgang des 15. Jahrhunderts. 1895, Band 9, S. [56]64. Onlinefassung.
  8. a b Redlich, Otto R. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins / Düsseldorfer Geschichtsverein / Jülich und Geldern am Ausgang des 15. Jahrhunderts. 1895, Band 9, S. [62]60. Onlinefassung.
  9. K. Sallmann: Organisation der Zentralverwaltung von Jülich-Berg im 16. Jahrhundert. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins. Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichts-Vereins. Bd. 17, Düsseldorf 1902, S. 35–97, PDF-Datei, abgerufen im Portal ia600405.us.archive.org am 24. Dezember 2013.
  10. Georg von Below (Hrsg.): Landtagsakten von Jülihc-Berg 1400–1610. Band 1: 1400–1562. Verlag von L. Voß & Cie., Düsseldorf 1895, S. 48 ff. (Google Books)
  11. Das revolutionäre Frankreich war – einer These Georges Dantons folgend – von der Doktrin geprägt, dass die Grenzen Frankreichs durch natürliche Grenzen, im Osten durch den Rhein, gebildet würden.
  12. Die außenpolitische Linie Bayerns war darauf gerichtet, durch einen Interessenausgleich mit Frankreich bzw. durch eine Allianz mit Frankreich dauerhafte Vorteile für Bayern zu erzielen, nämlich eine territoriale Abrundung Bayerns zu einem kompakten Flächenstaat sowie den Aufstieg zu einer souveränen europäischen Mittelmacht. Siehe hierzu auch: Maximilian von Montgelas#Außenminister, Bogenhausener Vertrag und Friede von Pressburg.