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==Entstehung und Verwendung==
Sichtguthaben auf Bankkonten entstehen sowohl durch Einzahlungen von Bargeld in Form von Münzen und Banknoten bei der kontoführenden Bank wie auch durch das Erteilen von Krediten der Bank. Bringt ein Kontoinhaber seine Ersparnisse auf die Bank, gehören ihm diese immer noch. Doch die Bank leiht dieses fremde Geld an einen Kreditnehmer (teilweise) aus. Dieses Fremdkapital wird somit zum zweiten mal (als neues Fremdkapital) verbucht. Das Buchgeld hat sich somit (fast) verdoppelt. Von den Sichtguthaben können die Kontoinhaber Zahlungen per [[Überweisung (Zahlungsverkehr)|Überweisung]]en auf Konten von Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen lassen oder darauf [[Scheck]]s ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen. Heben nun alle Sparer ihr Geld ab und gehen alle Kreditnehmer konkurs, verliert die Bank das Buchgeld doppelt.
 
Sichtguthaben sind '''kein''' echtes Geld (i.S. [[Gesetzliches Zahlungsmittel]], sondern legelich Geld-Forderungen des Kontoinhabers gegen die Bank. Sie entstehen sowohl durch Einzahlungen von Bargeld in Form von Münzen und Banknoten bei der kontoführenden Bank wie auch durch das Erteilen von Krediten der Bank. Bringt ein Kontoinhaber seine Ersparnisse auf die Bank, so tauscht er das Geld gegen ein Guthaben, dh. eine Forderung gegen die Bank. Der dient das so eingenommene Geld zur Erfüllung der Mindesteinlagevorschriften für neue Giralgeldschöpfung (zB. qua Kreditvergabe oder Kauf anderer Aktiva, etwa Wertpapiere oder Sachen). So entsteht auf Grundlage des echten Zentralbankgeldes ein Vielfaches an [[Geldsurrogat]], Giroguthaben.
Durch die Möglichkeit der Überweisung von Konto zu Konto sind Sichtguthaben zusätzlich zum Bargeld [[Zahlungsmittel]] geworden. Sie sind damit Geld und zählen deshalb auch statistisch zur zahlungsfähigen [[Geldmenge]], bezeichnet als M1, welche Bargeld und Sichtguthaben umfasst. Buchgeld ist jedoch – im Gegensatz zu Bargeld – kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegt keiner allgemeinen Annahmepflicht, weil seine Annahmemöglichkeit auf die Inhaber von Sichtguthabenkonten beschränkt ist. Diese erklären sich jedoch zur Annahme von Buchgeld durch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos bereit.
 
Sichtguthaben auf Bankkonten entstehen sowohl durch Einzahlungen von Bargeld in Form von Münzen und Banknoten bei der kontoführenden Bank wie auch durch das Erteilen von Krediten der Bank. Bringt ein Kontoinhaber seine Ersparnisse auf die Bank, gehören ihm diese immer noch. Doch die Bank leiht dieses fremde Geld an einen Kreditnehmer (teilweise) aus. Dieses Fremdkapital wird somit zum zweiten mal (als neues Fremdkapital) verbucht. Das Buchgeld hat sich somit (fast) verdoppelt. Von den Sichtguthaben können die Kontoinhaber Zahlungen per [[Überweisung (Zahlungsverkehr)|Überweisung]]en auf Konten von Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen lassen oder darauf [[Scheck]]s ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen. Heben nun alle Sparer ihr Geld ab und gehen alle Kreditnehmer konkurs, verliert die Bank das Buchgeld doppelt.
 
Durch die Möglichkeit der Überweisung von Konto zu Konto sind Sichtguthaben zusätzlich zum Bargeld [[Zahlungsmittel]] geworden. Sie sind damit Geld und zählen deshalb auch statistisch zur zahlungsfähigen [[Geldmenge]], bezeichnet als M1, welche Bargeld und Sichtguthaben umfasst. Buchgeld ist jedoch – im Gegensatz zu Bargeld – kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegt keiner allgemeinen Annahmepflicht, weil seine Annahmemöglichkeit auf die Inhaber von Sichtguthabenkonten beschränkt ist. Diese erklären sich jedoch zur Annahme von Buchgeld durch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos bereit.
 
==Bewertung==