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„Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ – Versionsunterschied

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Der BUND sieht sich seit Jahren in der Rolle des kritischen Mahners und Beobachters, der umweltpolitische Defizite aufdeckt, politischen [[Lobbyismus]] leistet und die Öffentlichkeit aufklärt. Er fragt etwa danach, wie [[erneuerbare Energie]]n ausgebaut werden können, wie Flüsse und Seen vor Schadstoffen geschützt werden können, wie [[Strahlenbelastung]]en reduziert werden können und wie der [[Naturschutz]] forciert werden kann. Der Verein fordert eine [[Agrarwende|Kehrtwende in der Agrarpolitik]]. Aktionen und Kampagnen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene führten zur Erhaltung von [[Moor]]gebieten, zur Mobilmachung gegen die [[Kernenergie|Atomkraft]] und zur Werbung für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte.
 
Der BUND ist einer der 56 [[Unterlassungsklagengesetz#Liste_der_qualifizierten_VerbraucherverbändeListe der qualifizierten Verbraucherverbände|qualifizierten Verbraucherverbände]] in Deutschland, die eine [[Musterfeststellungsklage]] oder [[Abhilfeklage]] durchführen dürfen.<ref name=":02">{{Internetquelle |autor=Bundesamt für Justiz |url=https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/Verbraucherschutz/Liste_qualifizierter_Einrichtungen.pdf?__blob=publicationFile&v=42 |titel=Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) |format=PDF |abruf=2024-07-07 }}</ref>
 
== Organisation ==
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Im Februar 2003 reichte der BUND zusammen mit dem [[Naturschutzbund Deutschland|NABU]] beim [[Hamburgisches Oberverwaltungsgericht|Hamburgischen Oberlandesgericht]] eine Klage gegen den geplanten [[Offshore-Windpark Butendiek]] ein. Für den Standort seien genug ökologisch sinnvollere Alternativen vorhanden. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass BUND und NABU als Klagende keine Verletzung eigener Rechte geltend machen könnten. Ein Sprecher des [[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit|Bundesumweltministeriums]] kritisierte die Klage und erklärte, dass der Bau des Windparks vielmehr positive Auswirkungen auf die Natur haben werde, da beispielsweise die Fischerei in dessen Umkreis eingeschränkt werde.<ref>[[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit]]: {{Webarchiv|url=http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/offshore-windpark-butendiek-ist-naturvertraeglich/ |wayback=20161213193600 |text=''Offshore-Windpark Butendiek ist naturverträglich.'' }} 7. Mai 2003</ref>
 
Seit Ende der 1970er Jahre engagieren sich die damalige „[[Tagebau Hambach#Hambach-Gruppe|Hambach Gruppe]]“ und später auch der BUND gegen den [[Tagebau Hambach|Braunkohlentagebau Hambach]] und für die Erhaltung des „[[Hambacher Forst]]s“. Der BUND führte seit 2009 Klagen<ref>{{Internetquelle |autor=Nina Magoley |url=https://www1.wdr.de/nachrichten/hambacher-forst-faq-100.html |titel=RWE und der Streit um die Rodung des Hambacher Forsts: Worum geht es? |hrsg=wdr.de |datum=2018-09-09 |abruf=2018-09-05}}</ref> gegen die Zulassung des 2. [[Rahmenbetriebsplan]]es, gegen die tagebaubedingte Verlegung der [[Bundesautobahn 4|Autobahn A 4]] und gegen die Hauptbetriebsplanzulassung 2011–2014. Mit einer weiteren Klage gegen die Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans 2020–2030 und den Hauptbetriebsplan 2018–2020 scheiterte der BUND im November 2017 zunächst vor dem [[Verwaltungsgericht Köln]]. Einen [[Vergleich (Recht)|Vergleichsvorschlag]] der Gerichtskammer zur Schonung des Hambacher Walds lehnten [[RWE]] und das beklagte [[Nordrhein-Westfalen|Land]] ab.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/hambacher-forst-bund-verliert-prozess-gegen-braunkohletagebau-a-1180189.html |titel=Hambacher Forst: Umweltschützer scheitern mit Klage gegen Braunkohle-Tagebau |hrsg=Spiegel Online |datum=2017-11-24 |abruf=2018-08-29}}</ref> Der BUND erhob direkt anschließend [[Berufung (Recht)|Berufung]] vor dem zuständigen [[Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen]] (OVG). Mit einem [[Vorläufiger Rechtsschutz|Eilantrag]] erreichte der BUND am 5. Oktober 2018 beim OVG Münster einen vorläufigen Rodungsstopp für den Hambacher Forst.<ref name="nrw-181005">{{Internetquelle |url=http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2018/46_181005/index.php |titel=Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen:Hambacher Forst darf vorerst nicht gerodet werden. |werk=ovg.nrw.de |datum=2018-10-05 |abruf=2019-09-02}}</ref> Am 6. Oktober fand eine vom BUND mitorganisierte Großdemonstration am Wald mit ca. 50.000 Teilnehmern statt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/bis-zu-50000-demonstranten-am-hambacher-forst_aid-33518521 |titel=Größte Kundgebung aller Zeiten im Tagebau |werk=Aachener Nachrichten |datum=2018-10-07 |abruf=2019-09-02}}</ref> Nach der Zurückweisung der Klage im März 2019 beim Verwaltungsgericht Köln beantragte der BUND im August 2019 die Berufung beim OVG Münster; der [[Rodung]]s<nowiki />sstoppstopp bleibt vorerst weiter bestehen.{{Zukunft|2020}}
 
== Kritik ==