[go: nahoru, domu]

„Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
FCptPicard (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
Zeile 184:
Im Februar 2003 reichte der BUND zusammen mit dem [[Naturschutzbund Deutschland|NABU]] beim [[Hamburgisches Oberverwaltungsgericht|Hamburgischen Oberlandesgericht]] eine Klage gegen den geplanten [[Offshore-Windpark Butendiek]] ein. Für den Standort seien genug ökologisch sinnvollere Alternativen vorhanden. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass BUND und NABU als Klagende keine Verletzung eigener Rechte geltend machen könnten. Ein Sprecher des [[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit|Bundesumweltministeriums]] kritisierte die Klage und erklärte, dass der Bau des Windparks vielmehr positive Auswirkungen auf die Natur haben werde, da beispielsweise die Fischerei in dessen Umkreis eingeschränkt werde.<ref>[[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit]]: [http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/offshore-windpark-butendiek-ist-naturvertraeglich/ ''Offshore-Windpark Butendiek ist naturverträglich.''] 7. Mai 2003</ref>
 
Seit Ende der 1970er Jahre engagieren sich die damalige "[[Tagebau Hambach#Hambach-Gruppe|Hambach Gruppe]]" und später auch der BUND gegen den [[Tagebau Hambach|Braunkohlentagebau Hambach]] und für die Erhaltung des "[[Hambacher Forst]]s". Der BUND führte seit 2009 Klagen<ref>{{Internetquelle |autor=Nina Magoley |url=https://www1.wdr.de/nachrichten/hambacher-forst-faq-100.html |titel=RWE und der Streit um die Rodung des Hambacher Forsts: Worum geht es? |hrsg=wdr.de |datum=2018-09-09 |abruf=2018-09-05}}</ref> gegen die Zulassung des 2. [[Rahmenbetriebsplan]]es, gegen die tagebaubedingte Verlegung der [[Bundesautobahn 4|Autobahn A 4]] und gegen die Hauptbetriebsplanzulassung 2011–2014. Mit einer weiteren Klage gegen die Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans 2020–2030 und den Hauptbetriebsplan 2018–2020 scheiterte der BUND im November 2017 zunächst vor dem [[Verwaltungsgericht Köln]]. Einen [[Vergleich (Recht)|Vergleichsvorschlag]] der Gerichtskammer zur Schonung des Hambacher Walds lehnten [[RWE]] und das beklagte [[Nordrhein-Westfalen|Land]] ab.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/hambacher-forst-bund-verliert-prozess-gegen-braunkohletagebau-a-1180189.html |titel=Hambacher Forst: Umweltschützer scheitern mit Klage gegen Braunkohle-Tagebau |hrsg=Spiegel Online |datum=2017-11-24 |abruf=2018-08-29}}</ref> Der BUND erhob direkt anschließend [[Berufung (Recht)|Berufung]] vor dem zuständigen [[Oberverwaltungsgericht Münsterfür das Land Nordrhein-Westfalen]] (OVG). Mit einem [[Vorläufiger Rechtsschutz|Eilantrag]] erreichte der BUND am 5. Oktober 2018 beim OVG Münster einen vorläufigen Rodungsstopp für den Hambacher Forst.<ref name="nrw-181005">{{Internetquelle |url=http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2018/46_181005/index.php |titel=Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen:Hambacher Forst darf vorerst nicht gerodet werden. |werk=ovg.nrw.de |datum=2018-10-05 |abruf=2019-09-02}}</ref> Am 6. Oktober fand eine vom BUND mitorganisierte Großdemonstration am Wald mit ca. 50.000 Teilnehmern statt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/bis-zu-50000-demonstranten-am-hambacher-forst_aid-33518521 |titel=Größte Kundgebung aller Zeiten im Tagebau |werk=Aachener Nachrichten |datum=2018-10-07 |abruf=2019-09-02}}</ref> Nach der Zurückweisung der Klage im März 2019 beim Verwaltungsgericht Köln beantragte der BUND im August 2019 die Berufung beim OVG Münster; der [[Rodung]]<nowiki />sstopp bleibt vorerst weiter bestehen.{{Zukunft|2020}}
 
== Kritik ==