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K bei diesen Substanzen
K bezeichnet Lebensmittel mit ''gallertartiger'' Konsistenz
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[[Datei:Rachel's crabapple jelly (233107624).jpg|miniatur|hochkant|Gelee als Brotaufstrich]]
 
'''Gelee''' (vom französischen ''{{lang|fr|gelée}}'' entlehnt und zurückgehend auf das lateinische ''{{lang|la|gelare}}'' für „gefrieren“ oder „zum Erstarren bringen“, auch ''Gallert'', ''Glibber'') oder '''Sulz''' genannt, istbezeichnet eine[[Lebensmittel]] mit ''gallertartigegallertartiger'' SubstanzKonsistenz, alsdie verschieden hergestellt sein können. Fleischgelee aus Fleischbrühe ([[LebensmittelAspik]]) wird zum Beispiel für [[Sülze]]n, diezum verschieden[[Glasieren|Überglänzen]] hergestelltund seinzur kann[[Sauce]]nbindung verwendet, Fruchtgelee aus Fruchtsaft für [[Konfitüre]]n und [[Süßspeise]]n. Chemisch gesehen handelt es sich bei diesen Substanzen um [[Gel]]e.
 
Fleischgelee ([[Aspik]]) wird zum Beispiel für [[Sülze]]n, zum [[Glasieren|Überglänzen]] und zur [[Sauce]]nbindung verwendet, Fruchtgelee für [[Konfitüre]]n und [[Süßspeise]]n.
 
Lebensmittelrechtlich werden Gelees aus wässrigen Auszügen von Früchten oder eingedicktem Fruchtsaft als ''Gelee einfach'' (Obstsaftanteil von mindestens 35 %) oder ''Gelee extra'' (Obstsaftanteil von mindestens 45 %) bezeichnet.