[go: nahoru, domu]

Diskussion:Zinsverbot

Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Juli 2022 um 17:02 Uhr durch Xiooix (Diskussion | Beiträge) (Inhaltlicher Fehler: Kritisierte Absatz ist nicht mehr im Artikel enthalten, daher Diskussion gelöscht.).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Kulturkritik in Abschnitt Papst Pius VIII

Wirtschaftlichen Aspekte

Bearbeiten

"Diese wirtschaftlichen Argumente haben die Verfechter des Zinsverbots übersehen oder verneint." Im vorangestellten Paragraph werden keine wirtschaftlichen Argumente erläutert. Das Opportunitätsprinzip, 'Time Preference', oder Konsumverzicht kann man in Bezug auf Groß-Investoren oder Kapitalgeber nur als zynisch bezeichnen. Die eigentlichen Kernprobleme der Sache, nämliche die Trennung von Investition und Investitionsrisiko, die Exponentialfunktion, die zu einer Polarisierung der Kapitalverhätnisse führt wird nicht betrachtet.

Geht man beim gerechten Handeln davon aus, dass Geld für das Überlassen einer wirtschaftlichen Leistung den Besitzer wechselt, dann besteht in der Tat das Problem, dass beim Zinshandel vom Zinsgeber weder direkter Mehrwert geliefert wird noch unternehmerisches Risiko eingegangen wird.

In der Tat werden hier wirtschaftliche Aspekte überhaupt nicht behandelt. Die Gefahr, die von einer Polarisierung der Kapitalverhältnisse ausgeht hat letztendlich auch gesesellschaftliche Aspekte. In einem Umfeld von Kapitalmonopolen, stellt sich die Frage wie die Politik Ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommen kann, nämlich der Schutz des Algemeinwohls vor der Privatwirtschaft.

Scharia-Islam

Bearbeiten

Der Begriff Scharia-Islam sollte in dem Artikel nicht benutzt werden. Er wird innerhalb der Islamwissenschaft abgelehnt und ist in wissenschaftlichen Publikationen unüblich. Der verlinkte Artikel Scharia-Islam ist inziwschen nur noch ein Redirect auf Bassam Tibi, von dem der Begriff stammt. --1b2d3f

Bitte trennen in einzelne Lemmas

Bearbeiten

Was hat das für eine Sinn, zwangsweise den Begriff auf so unterschiedliche Religionen wie Islam, Judentum und Christentum runterzubrechen?

Zinseszinsverbot

Bearbeiten

Unter »Anatozismus« wird nicht das Verbot von Zinseszins, sondern der Zinseszins selbst oder das Verlangen von Zinseszins verstanden, siehe Anatozismus.

--80.136.127.248 12:50, 28. Feb. 2010 (CET) (Marcel Logen, Bonn)Beantworten

Papst Pius VIII

Bearbeiten

Es ist sehr stark zu bezweifeln, dass der Papst mit einem einzigen Brief an einen einzelnen Bischof eine jahrtausendealte kirchliche Lehre einfach so umstoßen kann. (nicht signierter Beitrag von Xenos filos (Diskussion | Beiträge) 23:09, 16. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Wieso "jahrtausendealte kirchliche Lehre" ? Seit wann galt denn diese Lehre? Zudem scheinst du die Gepflogenheiten bei päpstlichen Schreiben nicht zu kennen. Solche Schreiben werden manchmal in einer bestimmten Form öffentlich gemacht und gelten dann allgemein und nicht nur für den Bischof, an den sie pro forma gerichtet sind. --Kulturkritik (Diskussion) 02:32, 2. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Zinsverbot im Judentum

Bearbeiten

Wann haben denn die Juden das Zinsverbot fallen gelassen? Darüber wird in dem Artikel noch nichts gesagt. Ich hab auch noch nichts darüber im Artikel Judentum gefunden? --Wikileserer 17:23, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Im Artikel ist ein Herausstellen der Praxis der Juden (Binnenmoral) "antisemitische Stereotype". --105.8.7.128 12:30, 24. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Zinseszinsverbot

Bearbeiten

Der Abschnitt enthällt mehrere Referenzen auf das BGB, angegeben ist aber jeweils nur die Paragraphennummer ohne den Zusatz "BGB". Habe "BGB" 2 x ergänzt. Vielleicht kann jemand auch noch bei dem Verweis auf "§ 138 Abs. 2 BGB" einen Link einbauen, ich habe das nicht hinbekommen.

Für § 355 HGB reicht es aus, dass eine Partei Kaufmann ist. Habe deswegen ersetzt "Da diese Bestimmung im HGB verankert ist, gilt sie nur für Vertragsverhältnisse unter Kaufleuten" durch "... nur für Vertragsverhältnisse, bei denen eine Partei Kaufmann ist".

--ULupus (Diskussion) 15:33, 30. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Inhaltlicher Fehler

Bearbeiten

Aufhebung der Bibel?

Bearbeiten

In der Einleitung steht "wurde später jedoch abgeschwächt bzw. ganz aufgehoben." Welches Gremium hat denn die Bibel aufgehoben? --Fqugdvin (Diskussion) 15:07, 1. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Das steht im Abschnitt "Anwendung des Zinsverbots im christlichen Mittelalter und in der frühen Neuzeit". --(Saint)-Louis (Diskussion) 14:48, 6. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Laut dem letzen Satz in dem Kapitel war Pius VIII. der arme Sünder, der zum Ignorieren der Heiligen Schrift aufrief. Wurde er wenigstens exkommuniziert? Ah nein geht nicht, er war ja Papst und damit ex cathedra unfehlbar. --178.199.249.116 15:53, 20. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Moment.
Erstens verwirft der Heiland das Zinsnehmen nicht (Mt 25,27).
Zweitens ist für das atl. Zinsverbot als solches zumindest strittig, ob es wirklich dem Moralgesetz oder nicht doch nur dem Zeremonialgesetz entspringt. Immerhin ist den Juden das Zinsnehmen gegen Fremde erlaubt, nur gegen Stammesgenossen verboten; aber sollte ihnen etwa gegen Fremde eine intrinsisch schlechte Handlung erlaubt sein? [Wobei allerdings die scholastische Theologie, mit Berufung eher auf Aristoteles als auf das Alte Testament, das tatsächlich so vertrat... aber auch dann ist gilt das Folgende.]
Drittens wurde die Unterscheidung zwischen Kapital und bloßem Geld, zwischen "ich investiere Geld in dein Unternehmen und möchte eine Gewinnbeteiligung" (was immer legitim war) und "ich hätte gern einen Zins für das verliehene Geld, weil ich eben das ja dann nicht machen kann" einerseits und bloßem "du willst Geld, ich hab Geld, also hast du es zu meinen Bedingungen zu nehmen oder du bekommst halt gar keines", die ja auch nachvollziehbar ist, so schon im Mittelalter vorgenommen (hört man), und wird auch nach Pius VIII. so vertreten (so etwa von Hw. Messner in seinem berühmten Naturrecht). Letzteres ist Wucher, und zwar - tatsächlich - an sich unabhängig vom Zinssatz. Ersteres ist keiner.
Viertens hat der heutige Gläubiger ein Ausfallrisiko, das er nicht durch Drohung mit Schuldturm oder Versklavung verkleinern kann.--88.217.180.134 22:57, 18. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Mittelalter?

Bearbeiten

Im christlich geprägten mittelalterlichen Europa galt seit dem 12. Jahrhundert ein allgemeines Zinsverbot - ein solcher Satz ist eines Lexikons ohne weitere Erläuterung unwürdig. Das suggeriert, dass dieses allgemeine Zinsverbot irgendwann einfach so entstanden sei. Nirgends wird erwähnt, wann und wo es erstmals Erwähnung findet, wer es wann erlassen hat oder irgendetwas ähnliches. Wann ist es entstanden? Zu welchem Zweck? Von wo ging das aus? Wie hat es sich verbreitet und bis wohin?

So wie es jetzt ist, ist es nicht viel besser als die mittelalterliche Meinung, Mäuse und anderes Ungeziefer "entstünden" aus Unrat. Dieser Punkt gehört UNBEDINGT genauer recherchiert. Chiron McAnndra (Diskussion) 19:21, 3. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Dass der Islam das christliche Zinsverbot übernommen hat, ist Theoriefindung und widerspricht der Behauptung, das allgemeine Zinsverbot im christlichen Europa habe erst seit dem 12. Jahrhundert gegolten. Was war denn bitte bis zu 12. Jahrhundert? Ich habe jetzt den seit 6 Jahren beanstandeten Satz herausgenommen. --Kulturkritik (Diskussion) 02:21, 2. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

quasi Zinsverbot im Euro

Bearbeiten

das wirken der Europäischen Zentralbank, den Zinssatz auf null (0) prozent, b.s.w. auf negatif zu stellen, bewirkt quasi ein Zinsverbot. es ergeben sich vergleichbare Auswirkungen. der Gewinn bei Kreditgeber und Sparer ist begrenzt, Zinswucher ist nicht möglich, der Schuldner ist teilweise entlastet. (die Frage bleibt, gibt es da historische Vorbilder, von Banken die mit 0-prozent Zins gewirtschaftet haben, und wird das noch lange anhalten können ohne größere Konflikte herbeizurufen...) (nicht signierter Beitrag von 89.160.176.192 (Diskussion) 02:32, 14. Feb. 2020 (CET))Beantworten

das ist kein Zinsverbot, da es auch negative Zinsen gibt ! Ich habe zudem einige Absätze gelöscht, die auch nichts mit dem Thema zu tun haben. --Kulturkritik (Diskussion) 02:27, 2. Okt. 2021 (CEST)Beantworten