Der Fachzahnarzt ist eine Gebietsbezeichnung für einen Zahnarzt, die nach der Approbation und einer erfolgreich absolvierten postgradualen drei- bis vierjährigen Weiterbildung erlangt wird.
Die erforderlichen Leistungs- und Befähigungsnachweise sind in Deutschland durch die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landeszahnärztekammern auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer geregelt.[1]
Arten von Fachzahnärzten
- Kieferorthopädie (Seit 1935)
- Oralchirurgie (Seit 1975)
- Öffentliches Gesundheitswesen (Seit 1975)
- Parodontologie (Seit 1983, nur im Geltungsbereich der Landeszahnärztekammer Westfalen-Lippe)
- Allgemeine Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Seit 2008, nur im Geltungsbereich der Landeszahnärztekammer Brandenburg).
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer. abgerufen am 1. Oktober 2014