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Flankenfahrt“ – Bearbeiten

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Im Eisenbahnwesen verwendet man diesen Begriff im engeren Sinne, wenn an einer Stelle, an der in einer [[Eisenbahnweiche|Weiche]] oder [[Kreuzung (Bahn)|Gleiskreuzung]] zwei [[Gleis]]e zusammenlaufen, zwei Eisenbahnfahrzeuge zusammenstoßen. In der Stellwerkstechnik wird im weiteren Sinne schon ein Befahren eines Gleisabschnittes im [[Flankenschutz]]raum als Flankenfahrt bezeichnet – wenn also eine (folgende) Flankenfahrt im engeren Sinne nicht ausgeschlossen werden kann.
Im Eisenbahnwesen verwendet man diesen Begriff im engeren Sinne, wenn an einer Stelle, an der in einer [[Eisenbahnweiche|Weiche]] oder [[Kreuzung (Bahn)|Gleiskreuzung]] zwei [[Gleis]]e zusammenlaufen, zwei Eisenbahnfahrzeuge zusammenstoßen. In der Stellwerkstechnik wird im weiteren Sinne schon ein Befahren eines Gleisabschnittes im [[Flankenschutz]]raum als Flankenfahrt bezeichnet – wenn also eine (folgende) Flankenfahrt im engeren Sinne nicht ausgeschlossen werden kann.


Ursache kann bei ungenutzter [[Fahrstraße]] eine falsch gestellte Weiche oder ein irrtümlich freigegebenes [[Eisenbahnsignal|Signal]] sein. Fahrstraßen sind durch Flankenschutzeinrichtungen wie [[Schutzweiche]]n in abweisender Stellung, aufliegende [[Gleissperre]]n, „Halt“ gebietende Signale gesichert (unmittelbarer Flankenschutz). Wo nur Haltsignale vorhanden sind, müssen besondere betriebliche Schutzmaßnahmen wie Ablaufverbot, Rangierverbote, besondere Sicherung abgestellter Fahrzeuge in betrieblichen Unterlagen vorgegeben sein (mittelbarer Flankenschutz). In modernen [[Stellwerk]]en sind auch [[Rangierfahrt]]en weitgehend gegen Flankenfahrten geschützt. Dem Überfahren eines flankenschutzgebietenden Haltsignals geht in der Regel eine Missachtung einer vorgenannten betrieblichen Schutzmaßnahme voraus.
Ursache kann eine falsch gestellte Weiche, ein irrtümlich freigegebenes [[Eisenbahnsignal|Signal]] oder dessen Nichtbeachtung sein. [[Fahrstraße]]n sind durch Flankenschutzmaßnahmen wie [[Schutzweiche]]n in abweisender Stellung, aufliegende [[Gleissperre]]n, „Halt“ zeigende Signale oder betriebliche Maßnahmen wie Rangierverbote gegen Flankenfahrten gesichert. In modernen [[Stellwerk]]en sind auch [[Rangierfahrt]]en weitgehend gegen Flankenfahrten geschützt.


Beim Rangieren von Eisenbahnfahrzeugen signalisiert das [[Grenzzeichen]] den Eisenbahnern, wie weit bei zusammenlaufenden Gleisen, etwa bei einer Weiche, die Gleise besetzt sein dürfen, damit es zu keiner Flankenfahrt kommt.
Beim Rangieren von Eisenbahnfahrzeugen signalisiert das [[Grenzzeichen]] den Eisenbahnern, wie weit bei zusammenlaufenden Gleisen, etwa bei einer Weiche, die Gleise besetzt sein dürfen, damit es zu keiner Flankenfahrt kommt.

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