„Flankenfahrt“ – Versionsunterschied
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[[Datei:Mannheimer Hauptbahnhof- südöstliches Gleisvorfeld- Flankenfahrt des Güterzugs DGS 40635 in den EC 216 2.8.2014.jpg|mini|Flankenfahrt im [[Mannheim Hauptbahnhof|Mannheimer Haupt­bahnhof]] (2014): Hier fuhr ein Güterzug mit einer Lokomotive der Baureihe [[Siemens ES64U2]] einem [[EuroCity]] in die Flanke. Wenn zwei Züge dieselbe Weiche stumpf über das [[Grenzzeichen]] hinaus befahren, kommt es zwangsläufig zu einer Flankenfahrt.]]
[[Datei:Nahverkehrszüge Frankfurt.jpg|mini|Durch eine Gleissperre (in gelber Farbe direkt auf dem Schienenkopf zu erkennen) ist gesichert, dass die hintere Rangierfahrt dem vorderen Zug nicht „in die Flanke fährt“.]]
'''Flankenfahrt''' ist ein Begriff der [[Signaltechnische Sicherheit|Signaltechnik]] für die Gefahr, dass ein Fahrzeug mit einem anderen seitlich zusammenstößt, ihm „in die Flanke“ fährt. Ursache für eine Flankenfahrt im Straßenverkehr ist in der Regel das Nichtbeachten der [[Vorfahrtsregel]]n oder einer [[Ampel|Lichtsignalanlage]] (ugs. „Ampel“). Beim Eisenbahnbetrieb muss in Deutschland nach den
Im Eisenbahnwesen verwendet man diesen Begriff im engeren Sinne, wenn an einer Stelle, an der in einer [[Eisenbahnweiche|Weiche]] oder [[Kreuzung (Bahn)|Gleiskreuzung]] zwei [[Gleis]]e zusammenlaufen, zwei Eisenbahnfahrzeuge zusammenstoßen. In der Stellwerkstechnik wird im weiteren Sinne schon ein Befahren eines Gleisabschnittes im [[Flankenschutz]]raum als Flankenfahrt bezeichnet – wenn also eine (folgende) Flankenfahrt im engeren Sinne nicht ausgeschlossen werden kann.▼
▲Ursache für eine Flankenfahrt im Straßenverkehr ist in der Regel das Nichtbeachten der [[Vorfahrtsregel]]n oder einer [[Lichtsignalanlage]]. Beim Eisenbahnbetrieb muss nach den Regelungen des [[Eisenbahn-Bundesamt|EBA]] schon die Gefahr einer Flankenfahrt ausgeschlossen werden, bei höheren Regelgeschwindigkeiten muss dies wegen der langen Bremswege sogar technisch sichergestellt und nachgewiesen werden.
Ursache kann bei ungenutzter [[Fahrstraße]] eine falsch gestellte Weiche oder ein irrtümlich freigegebenes [[Eisenbahnsignal|Signal]] sein. Fahrstraßen sind durch Flankenschutzeinrichtungen wie [[Schutzweiche]]n in abweisender Stellung, aufliegende [[Gleissperre]]n, „Halt“ gebietende Signale gesichert (unmittelbarer Flankenschutz). Wo nur Haltsignale vorhanden sind, müssen besondere betriebliche Schutzmaßnahmen wie Ablaufverbot, Rangierverbote, besondere Sicherung abgestellter Fahrzeuge in betrieblichen Unterlagen vorgegeben sein (mittelbarer Flankenschutz). In modernen [[Stellwerk]]en sind auch [[Rangierfahrt]]en weitgehend gegen Flankenfahrten geschützt. Dem Überfahren eines flankenschutzgebietenden Haltsignals geht in der Regel eine Missachtung einer vorgenannten betrieblichen Schutzmaßnahme voraus.
▲Im Eisenbahnwesen verwendet man diesen Begriff im engeren Sinne, wenn an einer Stelle, an der in einer [[Eisenbahnweiche|Weiche]] oder [[Kreuzung (Bahn)|Gleiskreuzung]] zwei [[Gleis]]e zusammenlaufen, zwei Eisenbahnfahrzeuge zusammenstoßen.
Beim Rangieren von Eisenbahnfahrzeugen signalisiert das [[Grenzzeichen]] den Eisenbahnern, wie weit bei zusammenlaufenden Gleisen, etwa bei einer Weiche, die Gleise besetzt sein dürfen, damit es zu keiner Flankenfahrt kommt.
Eine Flankenfahrt ereignete sich beispielsweise am 26. September 1908 am [[U-Bahnhof Gleisdreieck|Gleisdreieck]] in [[Berlin]], woraufhin einer der Triebwagen von der Hochbahn stürzte. Der Unfall hatte 18 Tote und 21 Schwerverletzte zur Folge.<ref>[http://www.berliner-verkehrsseiten.de/u-bahn/Strecken
Mit der weiteren Entwicklung nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] und der Beseitigung der gravierendsten Kriegszerstörungen
== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Zugsicherung]]
[[Kategorie:Schienenverkehrsunfälle]]
[[Kategorie:Unfallart]]
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