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'''Flankenfahrt''' ist ein Begriff der [[Signaltechnische Sicherheit|Signaltechnik]] für die Gefahr, dass ein Fahrzeug mit einem anderen seitlich zusammenstößt, ihm „in die Flanke“ fährt. Ursache für eine Flankenfahrt im Straßenverkehr ist in der Regel das Nichtbeachten der [[Vorfahrtsregel]]n oder einer [[Ampel|Lichtsignalanlage]] (ugs. „Ampel“). Beim Eisenbahnbetrieb muss in Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben der [[Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung]] und den darauf aufbauenden Regelwerken der Deutschen Bahn, deren Einhaltung auch durch das [[Eisenbahn-Bundesamt|EBA]] überwacht wird, schon die Gefahr einer Flankenfahrt ausgeschlossen werden. Bei höheren Regelgeschwindigkeiten muss dies wegen der langen Bremswege sogar technisch sichergestellt und nachgewiesen werden.
 
Im Eisenbahnwesen verwendet man diesen Begriff im engeren Sinne, wenn an einer Stelle, an der in einer [[Eisenbahnweiche|Weiche]] oder [[Kreuzung (Bahn)|Gleiskreuzung]] zwei [[Gleis]]e zusammenlaufen, zwei Eisenbahnfahrzeuge zusammenstoßen. In der Stellwerkstechnik wird im weiteren Sinne schon ein Befahren eines Gleisabschnittes im [[Flankenschutz]]raum als Flankenfahrt bezeichnet - wenn also eine (folgende) Flankenfahrt im engeren Sinne nicht ausgeschlossen werden kann.
 
Ursache kann bei ungenutzter [[Fahrstraße]] eine falsch gestellte Weiche oder ein irrtümlich freigegebenes [[Eisenbahnsignal|Signal]] sein. Fahrstraßen sind durch Flankenschutzeinrichtungen wie [[Schutzweiche]]n in abweisender Stellung, aufliegende [[Gleissperre]]n, „Halt“ gebietende Signale gesichert (unmittelbarer Flankenschutz). Wo nur Haltsignale vorhanden sind, müssen besondere betriebliche Schutzmaßnahmen wie Ablaufverbot, Rangierverbote, besondere Sicherung abgestellter Fahrzeuge in betrieblichen Unterlagen vorgegeben sein (mittelbarer Flankenschutz). In modernen [[Stellwerk]]en sind auch [[Rangierfahrt]]en weitgehend gegen Flankenfahrten geschützt. Dem Überfahren eines flankenschutzgebietenden Haltsignals geht in der Regel eine Missachtung einer vorgenannten betrieblichen Schutzmaßnahme voraus.