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Flankenfahrt

seitlicher Aufprall von zwei Fahrzeugen, egal ob Autos, Züge, Flugzeuge oder Schiffe
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Flankenfahrt ist ein Begriff der Signaltechnik für die Gefahr, dass ein Fahrzeug mit einem anderen seitlich zusammenstößt, ihm „in die Flanke“ fährt. Ursache für eine Flankenfahrt im Straßenverkehr ist in der Regel das Nichtbeachten der Vorfahrtsregeln oder einer Lichtsignalanlage. Beim Eisenbahnbetrieb muss nach den Regelungen des EBA schon die Gefahr einer Flankenfahrt ausgeschlossen werden, bei höheren Regelgeschwindigkeiten muss dies wegen der langen Bremswege sogar technisch sichergestellt und nachgewiesen werden.

Flankenfahrt eines Zuges der S-Bahn Hamburg am Berliner Tor im Juli 1960

Im Eisenbahnwesen verwendet man diesen Begriff im engeren Sinne, wenn an einer Stelle, an der in einer Weiche oder Gleiskreuzung zwei Gleise zusammenlaufen, zwei Eisenbahnfahrzeuge zusammenstoßen.

Ursache kann eine falsch gestellte Weiche, ein irrtümlich freigegebenes Signal oder dessen Nichtbeachtung sein. Fahrstraßen sind durch Flankenschutzmaßnahmen wie Schutzweichen in abweisender Stellung, aufliegende Gleissperren oder betriebliche Maßnahmen wie Rangierverbote gegen Flankenfahrten gesichert. In modernen Stellwerken sind auch Rangierfahrten weitgehend gegen Flankenfahrten geschützt.

Eine Flankenfahrt ereignete sich beispielsweise am 26. September 1908 am U-Bahnhof Gleisdreieck in Berlin, als ein Wagen von der Hochbahn stürzte, was 18 Tote und 21 Schwerverletzte zur Folge hatte. Der Bahnhof wurde nach einem ähnlichen Unglück 1912 mit weniger schwerwiegenden Folgen komplett umgebaut.

Mit der weiteren Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg und der Beseitigung der gravierendsten Kriegszerstörungen wurde mit einer verbesserten Signal- und Stellwerkstechnik deren Möglichkeiten für die Sicherung des Eisenbahnverkehrs immer weiter genutzt.