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„Oberamt Starkenburg“ – Versionsunterschied

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Das '''Oberamt Starkenburg''' (zeitweise auch: Amt Starkenburg) war ein [[Amt (historisches Verwaltungsgebiet)|Amt]] zunächst von [[Kurmainz]], zeitweise der [[Kurpfalz]] und später der [[Landgrafschaft Hessen-Darmstadt]].
Das Amt und spätere '''Oberamt Starkenburg''' verwaltete ursprünglich die Besitzungen des [[Kloster Lorsch|Reichsklosters Lorsch]], soweit diese nicht bereits im 12. Jahrhundert an andere Besitzer übergegangen waren. 1232 wurde das Kloster dem [[Bistum Mainz|Erzbistum Mainz]] unterstellt. Von 1461 bis 1650 war das „Amt Starkenburg“ an die [[Kurpfalz]] verpfändet, die dort bis 1623 die Hoheitsrechte ausübte. Der Burgherr der [[Starkenburg (Burg)|Starkenburg]] war oberster Gerichtsherr und Verwalter des Amtsbezirks. Die Verwaltungseinheiten waren die [[Kellerei (Amtsbereich)|Kellereien]] in [[Heppenheim (Bergstraße)|Heppenheim]], [[Bensheim]] und die Oberschaffnerei in [[Lorsch]], sowie zeitweise die Kellerei in [[Hirschhorn (Neckar)|Hirschhorn]]. Die [[Gerichtsbarkeit]] übten die [[Zentgericht]]e mit ihrem Oberhof auf dem Landsberg in Heppenheim aus. (siehe auch „[[Zent Heppenheim]]“) 1803 ging das „Oberamt Starkenburg“ mit der Auflösung von Kurmainz an die [[Landgrafschaft Hessen-Darmstadt]], dort wurden die Untereinheiten des Oberamtes als Amtsvogteien weitergeführt, während das Oberamt 1805 aufgelöst wurde.
 
== GeschichteGeografische Lage ==
Das Gebiet des Oberamts Starkenburg reichte vom [[Hessisches Ried|Hessischen Ried]] bis in den [[Odenwald]] und erstreckte sich entlang der [[Bergstraße]].
Die [[Starkenburg (Burg)|Burg Starkenburg]] oberhalb [[Heppenheim]]s wurde 1065 als Schutzburg des Klosters Lorsch errichtet. Während des [[Investiturstreit]]s – von 1076 ([[Hoftag zu Worms (1076)|Reichstag in Worms]]) bis 1122 ([[Wormser Konkordat]]) – mussten viele Besitzungen an den Adel abgegeben werden. Im späten 12. Jahrhundert wurde mit der Aufzeichnung der alten Besitzurkunden versucht, die Verwaltung zu reorganisieren ([[Lorscher Codex]]). Dennoch unterstellte 1232 [[Friedrich II. (HRR)|Kaiser Friedrich II.]] die Reichsabtei Lorsch dem [[Erzbistum Mainz]] und seinem Bischof [[Siegfried III. von Eppstein]] zur Reform. Die [[Benediktiner]] widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten deshalb die Abtei verlassen und wurden durch [[Zisterzienser]] aus dem [[Kloster Eberbach]] ersetzt. Durch die Freiheiten des Reichsklosters waren die Klostervögte Verwalter und Gerichtsherren innerhalb des Klosterbesitzes. Dieses Amt kam um 1165 in den Besitz der Pfalzgrafen. Aus dieser Konstellation entwickelten sich schwerer Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbistum Mainz und der [[Kurpfalz]] als Inhaber der [[Vogt]]ei. Sie gipfelten 1236 in einer blutigen [[Fehde]] und erst durch [[Mutsühne|Vergleiche]] in den Jahren 1209 und 1247 wurden diese Streitigkeiten vorläufig beigelegt. Darin konnte sich die Kurpfalz durchsetzen und behielt die mit der Vogtei verbundenen Rechte. 1248 wurde die Zisterzienser-Mönche durch [[Prämonstratenser]] aus dem [[Kloster Allerheiligen (Schwarzwald)|Kloster Allerheiligen]] ersetzt, und von da an hatte das Kloster Lorsch den Status einer [[Propstei (Kirche)|Propstei]]. Die Streitigkeiten um das Erbe des Klosters Lorsch zwischen den Pfalzgrafen und den Mainzer Erzbischöfen gingen indes weiter, bis sich 1308 die Brüder [[Ludwig IV. (HRR)|Ludwig]] und [[Rudolf I. (Pfalz)|Rudolf]], die zu diesem Zeitpunkt gemeinsam Pfalzgrafen waren, mit [[Peter von Aspelt|Erzbischof Peter]] auf einen Vertrag einigen, der die Güter des Klosters Lorsch zwischen den beiden Kontrahenten aufteilt und die Vogteirechte der Pfalzgrafen bestätigte.<ref>Konrad Dahl, 1812, S.&nbsp;176ff</ref> Die Kurpfälzischen Gebiete wurden dem [[Oberamt Lindenfels|„Amt Lindenfels“]] zugeordnet.
 
== Bezeichnung ==
Ursprünglich war das Gebiet des „Amtes Starkenburg“ in [[Zentgericht|Zente]] aufgeteilt. Die Funktion der Zenten als Verwaltungseinheit war vielfältig und verändere sich im Laufe der Zeit. Immer war die Zent mit einer [[Gerichtsbarkeit]] verbunden, die durch das [[Zentgericht]] ausgeübt wurde. Üblicherweise fungierte bei den Verhandlungen der [[Centenarius|Zentgraf]] als Vorsitzender, das Urteil wurde aber von [[Schöffe (historisch)|Schöffen]] gesprochen. Aber auch andere Verwaltungsaufgaben wie die Rekrutierung von militärischen Einheiten, die Festlegung und Überwachung von Maßeinheiten, die Unterhaltung von [[Richtplatz|Richtplätzen]], der Verwaltung der Dominalien ([[Kellerei (Amtsbereich)|Kellerei]]), die Verpflegung von Amtspersonen und anderes mehr wurde der Zent auferlegt und durch den Zentgrafen organisiert und überwacht.<ref>Konrad Dahl, 1812, S. 175f und 240ff</ref>
Namensgebend war die [[Starkenburg (Burg)|Starkenburg]], deren Burgherr die Herrschaftsgewalt in dem Amtsbezirk innehatte. 1267 wurde erstmals ein [[Burggraf]] auf der Starkenburg genannt. Vom Amt Starkenburg wird seit dem Zusammenlegen der Aufsicht über alle Lorscher [[Gefälle (Recht)|Gefälle]] und der obersten Gerichtsbarkeit in der Hand des Burggrafen gesprochen.
 
== Geschichte ==
1267 wurde erstmals ein [[Burggraf]] auf der Starkenburg genannt, der oberster Gerichtsherr und Verwalter des Amtsbezirks wurde und dem Erzbistum Mainz unterstand, das sich um dieser Zeit zum [[Kurmainz|Kurfürstentum Mainz]] entwickelte, nachdem Erzbischöfe gemäß [[Goldene Bulle|Goldener Bulle]] auch die „[[Kurfürst]]liche Würde“ tragen konnten. Vom „Amt Starkenburg“ wird seit der Zusammenlegung der Oberaufsicht über alle Lorscher [[Gefälle (Recht)|Gefälle]] und der obersten Gerichtsbarkeit in der Hand des Burggrafen der [[Burg Starkenburg]] gesprochen, wodurch es als Justiz- und [[Kameralamt]] fungierte.
=== Vorgeschichte ===
In dem Amtsbezirk des Oberamts Starkenburg waren Besitzungen zusammengefasst, die ursprünglich dem [[Kloster Lorsch|Reichskloster Lorsch]] gehörten. Die [[Kurpfalz]] hatte dort die [[Vogt]]ei seit etwa 1165 inne. Der Machtzerfall des Klosters an der Wende vom Hoch- zum [[Spätmittelalter]] hatte zwei Hauptgewinner: das [[Bistum Mainz|Erzbistum Mainz]], dem das Kloster 1232 unterstellt wurde, und die Kurpfalz als Inhaber der Vogtei. Die Konkurrenz um den umfangreichen Besitz des Klosters führte im 13. Jahrhundert zu schweren Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbistum Mainz und der Kurpfalz. Erst 1308 kam es zu einem Ausgleich zwischen den Pfalzgrafen [[Ludwig IV. (HRR)|Ludwig IV.]] und [[Rudolf I. (Pfalz)|Rudolf I.]] einerseits und Erzbischof [[Peter von Aspelt]], bei dem die Güter des Klosters Lorsch zwischen beiden Parteien aufgeteilt und die Vogteirechte der Pfalzgrafen bestätigt wurden.<ref>Konrad Dahl, 1812, S.&nbsp;176ff</ref> Die der Kurpfalz zugefallenen Gebiete wurden dem pfälzischen [[Oberamt Lindenfels]] zugeordnet.
 
=== Mainz und Pfalz ===
Für die Aufsicht über Einnahmen wie [[Zehnt]]en, [[Grundsteuer|Grundzinsen]], [[Gülten]] und Gefälle entwickelten sich im Laufe der Zeit Kellereien. Diese waren im Bereich des Starkenburger Amtes die Kellereien in Heppenheim, Bensheim und die Oberschaffnerei in Lorsch. Letzte hatte die Aufsicht über alle noch bestehenden Rechte des Klosters Lorsch. Später kam noch die Kellerei Hirschhorn hinzu.<ref>Konrad Dahl, 1812, S.&nbsp;178ff</ref>
Das Gebiet, das aus der Teilung Mainz zufiel, konsolidierte sich nun als mainzisches Amt Starkenburg. Es war von 1461 bis 1650 an die [[Kurpfalz]] verpfändet, die dort bis 1623 Hoheitsrechte ausübte.
Die erste Erwähnung des [[Cellarius|Kellners]] in Heppenheim erfolgte 1322. Er hatte seinen Sitz im [[Kurmainzer Amtshof|Amtshof von Heppenheim]] und war der höchste Finanz- und Justizbeamte nach dem Burggrafen.
Die Gerichtsbarkeit innerhalb des Amtsbezirks wurden durch Zentgerichte ausgeübt. Dabei hatte das [[Zent Heppenheim|Zentgericht in Heppenheim]] eine herausgehobene Stellung, da es die [[Hohe Gerichtsbarkeit]] ausübte und als Oberhof für die anderen Zentgerichte fungierte. Nur die „[[Zent Fürth]]“ hatte auch die Hohe Gerichtsbarkeit inne und damit das Recht, sogenannte „Blutige Strafen“ zu verhängen. Die durch das [[Lehnswesen]] zunehmende territoriale Zersplitterung brachte auch kleine lokale Mächte wie die [[Erbach (Adelsgeschlecht)|Schenken von Erbach]], die [[Bistum Worms|Bischöfe von Worms]] und weitere Adelshäuser in den Besitz ehemaliger Gebiete des Klosters Lorsch. Dabei blieb teilweise die Gerichtsbarkeit bei den ursprünglichen Zentgerichten oder es wurden kleine Zente von der, ursprünglich das gesamte Gebiet umfassenden „Heppenheimer Zent“, abgetrennt. Teilweise war deren Oberhof weiterhin das Heppenheimer Zentgericht.
 
Im Oberamt Starkenburg galt das zuletzt formal 1755 noch einmal eingeführte [[Mainzer Landrecht]] als [[Partikularrecht]]. Das [[Gemeines Recht|Gemeine Recht]] galt darüber hinaus, soweit das Mainzer Landrecht spezielle Regelungen für einen Sachverhalt nicht enthielt. Dieses Sonderrecht behielt seine Geltung auch im gesamten 19. Jahrhundert während der Zugehörigkeit des Gebietes zum [[Großherzogtum Hessen]]<ref> Schmidt, S. 15, 109. </ref> und wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen [[Deutsches Reich|Deutschen Reich]] geltenden [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] abgelöst.
Im Verlauf der für [[Kurmainz]] verhängnisvollen [[Mainzer Stiftsfehde]] wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160&nbsp;Jahre pfälzisch. [[Friedrich I. (Pfalz)|Pfalzgraf Friedrich]] ließ sich für seine Unterstützung von [[Diether von Isenburg|Erzbischof Dieter]] – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000&nbsp;Pfund wieder einzulösen. Die Kurpfalz führte 1556 die [[Reformation]] ein und hob infolgedessen 1564 das Kloster Lorsch auf. Im [[Landshuter Erbfolgekrieg]] (1504/05) gingen die hessischen Orte, welche mit der ''Zent Heppenheim'' verbunden waren, verloren. Aus ihnen wurde die hessische „Zent Zwingenberg“ gebildet.
 
=== Zent FürthHessen ===
Im Laufe des [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieges]] (1618–1648) eroberten spanische Truppen der [[Katholische Liga (1609)|„Katholischen Liga“]] die Region, womit 1623 das „Amt Heppenheim“ unter Kurmainzer Herrschaft kam. Die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation wurde weitgehend rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück, aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der [[Schlacht bei Nördlingen]] 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße, und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die [[Chronist]]en aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem [[Westfälischer Friede|Westfälischen Frieden]] von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben.
1803 wurde das Oberamt Starkenburg mit dem [[Reichsdeputationshauptschluss]] (und der damit verbundenen Auflösung von Kurmainz) der [[Landgrafschaft Hessen-Darmstadt]] zugesprochen. Das Oberamt Starkenburg war namengebend für das neue [[Starkenburg (Provinz)|Fürstentum Starkenburg]] (ab 1816: [[Starkenburg (Provinz)|Provinz Starkenburg]]) der Landgrafschaft, dem es zugeordnet war. Die Unterämter des alten Oberamts Starkenburg bestanden als hessische Amtsvogteien weiter.
 
Das Oberamt Starkenburg wurde 1805 aufgelöst.
Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, in der das „Amt Heppenheim“ in vier Unterämter oder Amtsvogteien eingeteilt wurde und das "Amt Heppenheim" als Oberamt bezeichnet wurde. Die vier Amtsvogteien waren: Heppenheim mit der Stadt Heppenheim und den sechs Orten der Heppenheimer Marktgemeinschaft; die [[Amt Bensheim|„Amtsvogtei Bensheim“]] mit Bensheim und Orten der „Zent Heppenheim“; die „Amtsvogtei Lorsch“ mit den übrigen Orten der „Zent Heppenheim“; die „[[Amt Fürth (Odenwald)|Amtsvogtei Fürth]]“, gebildet aus den Zenten Fürth, [[Zent Abtsteinach|Abtsteinach]] und [[Zent Mörlenbach|Mörlenbach]]. Die Kellerei Hirschhorn wurde abgetrennt und als eigenes selbständiges Amt weitergeführt. Die Zente mussten ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ war dem [[Kurmainz#Das Gebiet des Kurfürstentums und des Erzbistums Mainz|„Unteren Erzstifts“]] des [[Kurmainz|Kurfürstentums Mainz]] unterstellt. Der Burggraf der Starkenburg war weiter Oberamtmann aber seine Befugnisse wurden stark beschnitten indem ihm ein Oberamtsverweser und ein Oberamtsrichter zur Seite gestellt wurden. Die Oberste Gerichtsbarkeit wurde jetzt vom Oberamtsrichter und den Amtskellnern zu Heppenheim und Bensheim als Beisitzer ausgeübt.
 
== Interne Organisation ==
Nachdem es infolge der [[Napoleonische Kriege|Napoleonischen Kriege]] durch den [[Reichsdeputationshauptschluss]]es von 1803 zur Auflösung von Kurmainz gekommen war, wurde das „Oberamt Starkenburg“ dem [[Starkenburg (Provinz)|Fürstentum Starkenburg]] der [[Landgrafschaft Hessen-Darmstadt]] zugeordnet. Hier wurden die Unterämter als hessische Amtsvogteien weiter geführt und das Oberamt 1805 aufgelöst. In der Landgrafschaft wurde mit der Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die [[Amt (Kommunalrecht)|Ämter]] bzw. [[Standesherr (Deutscher Bund)|Standesherren]] vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das [[Oberappellationsgericht Darmstadt]]. Damit hatten die Zent und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.
=== Mittelalter ===
Das Oberamt Starkenburg hatte eine mittlere Ebene aus drei, zeitweise vier Untereinheiten, in denen jeweils eine Anzahl von Dörfern zusammengefasst war. Dies waren
* die [[Amt Heppenheim|Zent Heppenheim]] im engeren Sinn<ref group="Anm."> Zent Heppenheim bezeichnete sowohl eine Untergliederung des (Ober-)Amtes Starkenburg als auch eines Gerichtsbezirks der gleichnamigen Zent, der über den Bereich des (Ober-)Amtes hinaus griff. Vgl. dazu [[Zent Heppenheim#Umfang der Zent|Umfang der Zent Heppenheim]].</ref>
* die [[Amt Bensheim|Zent Bensheim]] und
* die [[Amt Lorsch|Oberschaffnerei Lorsch]], sowie zeitweise
* das [[Amt Hirschhorn|Kellerei Hirschhorn]].<ref>Konrad Dahl, 1812, S.&nbsp;178ff.</ref>
Die [[Gerichtsbarkeit]] übten dort [[Zentgericht]]e aus. Das Zentgericht in Heppenheim hatte eine herausgehobene Stellung, da es die [[Hohe Gerichtsbarkeit]] ausübte und als [[Oberhof]] für die anderen Zentgerichte fungierte. Im ausgehenden Mittelalter übernahmen auch andere Territorialmächte Besitz, der ursprünglich zum Amt Starkenburg gehört hatte. Dabei blieb fallweise die Gerichtsbarkeit bei den ursprünglichen Zentgerichten oder deren Oberhof blieb weiterhin das Heppenheimer Zentgericht. Infolge des [[Landshuter Erbfolgekrieg]]s (1504/05) schieden die ursprünglich mit der Zehnt Heppenheim verbundenen Orte im hessischen [[Amt Zwingenberg]] aus dem Gerichtsbezirk aus.<ref group="Anm."> Dies betraf die Orte [[Einhausen (Hessen)|Großhausen]], [[Groß-Rohrheim|Großrohrheim]], [[Langwaden (Bensheim)|Langwaden]], [[Schwanheim (Bensheim)|Schwanheim]], [[Zwingenberg (Bergstraße)|Zwingenberg]], [[Auerbach (Bensheim)|Auerbach]] und [[Hochstädten (Bensheim)|Hochstädten]]. </ref>
 
=== Verwaltungsreform 1782 ===
1806 ging die Landgrafschaft im [[Großherzogtum Hessen]] auf, wo die Funktionen der Ämter vorläufig weitergeführt wurden. Erst nachdem das Großherzogtum 1820 eine neue Verfassung erhalten hatte, wurde durch die Verwaltungsreform der Jahre 1821/22 zum ersten Mal eine Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung vorgenommen. Dabei gingen die administrativen Verwaltungsaufgaben der Ämter an [[Landratsbezirk]]e und die Gerichtsbarkeit in erster Instanz an Landgerichte, aus denen 1879 die deutschen [[Amtsgericht]]e hervorgingen, über. Daneben wurden noch die Finanz-, Forst- und Kirchenverwaltung eingerichtet.
1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, in der das Amt Heppenheim in vier Unterämter oder Amtsvogteien eingeteilt wurde und das Amt Heppenheim als Oberamt bezeichnet wurde. Die vier Amtsvogteien waren<ref> Schmidt, S. 15, Anm. 47. </ref>:
* Heppenheim mit der Stadt Heppenheim und den sechs Orten der Heppenheimer Marktgemeinschaft
* [[Amt Bensheim|Bensheim]] mit Bensheim und einigen Orten der Zent Heppenheim
* [[Amt Lorsch|Lorsch]]
* [[Amt Fürth (Odenwald)|Fürth]], gebildet aus den Zenten Fürth, [[Zent Abtsteinach|Abtsteinach]] und [[Zent Mörlenbach|Mörlenbach]].
ImDie JahrKellerei 1782Hirschhorn führtewurde Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, in der das „Amt Heppenheim“ in vier Unterämter oder Amtsvogteien eingeteilt wurdeabgetrennt und das "Amt Heppenheim" als Oberamt bezeichnet wurde. Die vier Amtsvogteien waren: Heppenheim mit der Stadt Heppenheim und den sechs Orten der Heppenheimer Marktgemeinschaft; dieeigenständiges [[Amt Bensheim|„Amtsvogtei Bensheim“Hirschhorn]] mit Bensheim und Orten der „Zent Heppenheim“; die „Amtsvogtei Lorsch“ mit den übrigen Orten der „Zent Heppenheim“; die „[[Amt Fürth (Odenwald)|Amtsvogtei Fürth]]“, gebildet aus den Zenten Fürth, [[Zent Abtsteinach|Abtsteinach]] und [[Zent Mörlenbach|Mörlenbach]]. Die Kellerei Hirschhorn wurde abgetrennt und als eigenes selbständiges Amt weitergeführt. Die Zente mussten ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden ausführen. Das „OberamtOberamt Starkenburg“Starkenburg war dem [[Kurmainz#Das Gebiet des Kurfürstentums und des Erzbistums Mainz|„UnterenUnteren Erzstifts“Erzstift]] des [[Kurmainz|Kurfürstentums Mainz]] unterstellt. Der Burggraf der Starkenburg war weiter Oberamtmann, aber seine Befugnisse wurden stark beschnitten, indem ihm ein Oberamtsverweser und ein Oberamtsrichter zur Seite gestellt wurden. Die Oberste Gerichtsbarkeit wurde jetzt vom Oberamtsrichter und den Amtskellnern zuvon Heppenheim und Bensheim als BeisitzerBeisitzern ausgeübt.
 
=== GebietEnde undin UntergliederungHessen ===
Nach dem Übergang zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit der Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Die Rechtsprechung der ersten [[Instanz (Recht)|Instanz]] wurde durch die Ämter vorgenommen. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Es war für [[Zivilrecht|bürgerliche Streitsachen]] zweite Instanz, für [[Standesherr (Deutscher Bund)|standesherrliche]] Familienrechtssachen und [[Strafrecht|Kriminalfälle]] die erste Instanz. Übergeordnet war das [[Oberappellationsgericht Darmstadt]]. Damit büßten die Zentgerichte endgültig ihre Funktion ein.
Das Gebiet des Heppenheimer Amtes umfasste das [[Hessisches Ried|Hessische Ried]] sowie die [[Bergstraße]] und reichte bis in den [[kristallin]]en [[Odenwald]], vor allem im Bereich der [[Weschnitz]]senke, und bis zur [[Buntsandstein]]stufe. Die Zentaufteilung war wie folgt.
 
=== Dem Oberamt unmittelbar unterstellt ===
* waren die ''Zent Heppenheim'' mit den unmittelbaren Orten:
** [[Heppenheim (Bergstraße)|Heppenheim]], [[Biblis]], [[Bürstadt]], [[Klein-Hausen|Kleinhausen]], [[Lorsch]], [[Viernheim]], [[Rodau (Zwingenberg)|Rodau]], [[Fehlheim]], [[Bensheim]], [[Ober-Hambach|Ober-]] und [[Unter-Hambach|Niederhambach]], [[Erbach (Heppenheim)|Erbach]], [[Kirschhausen]], [[Sonderbach]], [[Wald-Erlenbach|Walderlenbach]].
* Die [[Zent Mörlenbach|Zent bzw. Amtsvogtei Mörlenbach]] mit den Orten:
** [[Ober-Liebersbach|Oberliebersbach]], [[Nieder-Liebersbach|Niederliebersbach]], [[Mörlenbach]] mit [[Groß-Breitenbach|Groß-]] und [[Klein-Breitenbach|Kleinbreitenbach]], [[Weiher (Mörlenbach)|Weiher]], [[Mackenheim (Abtsteinach)|Mackenheim]], [[Schnorrenbach]]
* Orte die zwar zur Zent, aber nicht zum Hoheitsgebiet von Kurmainz bzw. Kurpfalz gehörten, waren:
** [[Klein-Rohrheim|Kleinrohrheim]], [[Schönberg (Bensheim)|Schönberg]] und [[Wilmshausen]], [[Elmshausen (Lautertal)|Elmshausen]], [[Zell (Bensheim)|Zell]], [[Gronau (Bensheim)|Gronau]], [[Rimbach (Odenwald)|Rimbach]], [[Zotzenbach]]
** [[Groß-Rohrheim|Großrohrheim]], [[Großhausen]], [[Langwaden (Bensheim)|Langwaden]], [[Schwanheim (Bensheim)|Schwanheim]], [[Zwingenberg (Bergstraße)|Zwingenberg]], [[Auerbach (Bensheim)|Auerbach]] und [[Hochstädten (Bensheim)|Hochstädten]] kamen nach 1505 zur Hessischen ''Zent Zwingenberg''
** [[Reichenbach (Lautertal)|Reichenbach]], [[Raidelbach|Reidelbach]], [[Lautern (Lautertal)|Lautern]] und [[Gadernheim]] gehörten unter die Verwaltung des [[Oberamt Lindenfels|Oberamtes Lindenfels]]
 
=== Zent Fürth ===
* Zur [[Zent Fürth]] gehörten die Orte:
** [[Kolmbach|Kollenbach]], [[Lörzenbach]], [[Fürth (Odenwald)|Fürth]], [[Fahrenbach (Fürth im Odenwald)|Fahrenbach]], [[Steinbach (Fürth im Odenwald)|Steinbach]], [[Krumbach (Fürth im Odenwald)|Krumbach]], [[Kröckelbach]], [[Brombach (Fürth im Odenwald)|Brombach]], [[Weschnitz (Fürth im Odenwald)|Weschnitz]], [[Hiltersklingen|Oberhiltersklingen]]
 
=== Zent Abtsteinach ===
* Zur [[Zent Abtsteinach]] gehörten die Orte:
** [[Gorxheim]], [[Unter-Flockenbach|Unterflockenbach]], [[Löhrbach]], [[Trösel]], [[Ober-Abtsteinach|Oberabtsteinach]], [[Unter-Abtsteinach|Unterabtsteinach]][[Unter-Abtsteinach|Unterabtsteinach]], [[Litzelbach (Grasellenbach)|Lützelbach]], [[Kocherbach]], [[Gadern (Wald-Michelbach)|Gadern]], [[Hartenrod (Wald-Michelbach)|Hartenrod]], [[Aschbach (Wald-Michelbach)|Aschbach]], [[Dürr-Ellenbach|Dürrellenbach]]
 
=== Die Einteilung des Oberamtes Starkenburg in Ämter ===
Nach der Verwaltungsreform von 1782 war das Oberamt in vier untergeordnete Amtsvogteien aufgeteilt. Dies hatte bis zum Übergang des Oberamtes an Hessen im Jahr 1803 bestand:<ref name="nahmer" />
 
* [[Zent Heppenheim|Amtsvogtei Heppenheim]]: Heppenheim, Erbach, Kirchhausen, Ober- u. Niederhambach, Sonderbach, Walderlenbach
* [[Amt Bensheim|Amtsvogtei Bensheim]]: Bensheim, Fehlheim, Kleinsehrheim, Vorheimer Hof, Rheinzollhaus
* Amtsvogtei Lorsch: Lorsch, Biblis, Bürstadt, Kleinhausen, Viernheim
* [[Amt Fürth (Odenwald)|Amtsvogtei Fürth]]: Fürth, Brombach, Fahrenbach, Steinbach, Krumbach, [[Hiltersklingen]], Kollenbach, Kröckelbach, Lörzenbach, Weschnitz, Mörlenbach mit Groß- und Kleinbreitenbach, Oberliebersbach, Niederliebersbach, Mackenheim, [[Ober-Mumbach|Mumbach]], Schnorrenbach, Weiher, Unterabtsteinach, Oberabtsteinach, [[Unter-Flockenbach|Flockenbach]], Gorxheim, Kurzenbach, Löhrbach, Trösel, Hartenrod, Aschbach, Dürr-Ellenbach, Gadern, Kocherbach, [[Litzelbach (Grasellenbach)|Lizelbach]]
 
== Literatur ==
* Konrad Dahl: ''Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues.''. Darmstadt, 1812 ([http://books.google.de/books?id=vJnomI9RGzYC&vq=Oberamt%20Starkenburg&hl=de&pg=PA158 online bei google books])
* [[Arthur Benno Schmidt]]: ''Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen''. Curt von Münchow, Giessen 1893.
 
== Weblinks ==
* {{Internetquelle|url=http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~u91/galerie/kurpfalzkarte/Starkenburg.htm |archiv-url=https://web.archive.org/web/20131029203221/http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~u91/galerie/kurpfalzkarte/Starkenburg.htm |titel=Karte des Oberamts Starkenburg |hrsg=UnivertsitätUniversität Heidelberg |abruf=2019-10 |abruf-verborgen=1}}
 
== Anmerkungen ==
<references group="Anm." />
 
== Einzelnachweise ==
<references/>
<ref name="nahmer">
{{Literatur
|Autor=Wilhelm von der Nahmer
|Titel=Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit
|Band=3
|Verlag=Sauerländer
|Ort=Frankfurt am Main
|Datum=1832
|Seiten=15
| Buch|Linktext=online bei Google Books|KeinText=1|BuchID=btNDAAAAcAAJ|Seite=15}}
}}
</ref>
</references>
 
{{Navigationsleiste Oberämter der Kurpfalz}}
 
[[Kategorie:AmtOberamt (Kurpfalz)|Starkenburg]]
[[Kategorie:Amt (Kurmainz)|Starkenburg]]
[[Kategorie:Amt (Großherzogtumder Landgrafschaft Hessen)-Darmstadt|Starkenburg]]
[[Kategorie:KreisGeschichte (Landkreis Bergstraße)]]
[[Kategorie:Aufgelöst 1805]]