Das '''Oberamt Starkenburg''' (zeitweise auch: Amt Starkenburg) war ein [[Amt (historisches Verwaltungsgebiet)|Amt]] zunächst von [[Kurmainz]], zeitweise der [[Kurpfalz]] und später der [[Landgrafschaft Hessen-Darmstadt]].
Das '''Oberamt Starkenburg''' gehörte ursprünglich zum [[Kloster Lorsch]] und ging 1232 an das [[Erzbistum Mainz]]. Nach der Verpfändung an die [[Kurpfalz]] war es dort von 1461 bis 1623 ein [[Verwaltungseinheit|Verwaltungs-]] und [[Hohe Gerichtsbarkeit|Gerichtsbezirk]] mit Sitz auf der [[Starkenburg (Burg)|Starkenburg]]. Von 1623 bis 1803 gehörte es dann wieder zu Kurmainz. 1803 gelangte es dann an Hessen und die Untereinheiten des Oberamtes wurden als Amtsvogteien weitergeführt.
== GeschichteGeografische Lage ==
Das Gebiet des Oberamts Starkenburg reichte vom [[Hessisches Ried|Hessischen Ried]] bis in den [[Odenwald]] und erstreckte sich entlang der [[Bergstraße]].
Das Oberamt bestand aus den Besitzungen des [[Kloster Lorsch|Reichsklosters Lorsch]] soweit diese nicht bereits im 12. Jahrhundert an andere Besitzer übergingen. 1232 wurde Lorsch dem [[Erzbistum Mainz]] und seinem Bischof [[Siegfried III. von Eppstein]] zur Reform unterstellt womit der Status als Reichskloster endete. Ab 1248 wurde Lorsch durch [[Prämonstratenser]] aus dem [[Kloster Allerheiligen (Schwarzwald)|Kloster Allerheiligen]] betrieben und seither hatte das Kloster den Status einer [[Propstei (Kirche)|Propstei]].
1461 verpfändete [[Kurmainz]] seine Besitzungen an der [[Bergstraße]], und damit ging Lorsch an die [[Kurpfalz]], die 1556 die [[Reformation]] einführte und 1564 das Kloster aufhob. Vom Oberamt Starkenburg wird seit der Zusammenlegung der Oberaufsicht über alle Lorscher [[Gefälle (Recht)|Gefälle]] und der obersten Gerichtsbarkeit in der Hand des Burggrafen der [[Burg Starkenburg]] gesprochen, wodurch es als Justiz- und [[Kameralamt]] fungierte. Ihm unterstanden anfangs die Kellereien Heppenheim und Bensheim, sowie die Schaffnerei Lorsch, später kam noch die Kellerei Hirschhorn hinzu.
== Bezeichnung ==
Im [[Landshuter Erbfolgekrieg]] (1504/05) gingen die hessischen Orte, welche mit der ''Zent Heppenheim'' verbunden waren, verloren. Aus ihnen wurde die hessische ''Zent Zwingenberg'' gebildet. 1623, nachdem im [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] das Amt von den Spaniern erobert worden war, wurde es durch Kurmainz ausgelöst und im [[Westfälischer Friede|Westfälischen Frieden]] die Rückgabe der verpfändeten Gebiete an Kurmainz festgeschrieben.
Namensgebend war die [[Starkenburg (Burg)|Starkenburg]], deren Burgherr die Herrschaftsgewalt in dem Amtsbezirk innehatte. 1267 wurde erstmals ein [[Burggraf]] auf der Starkenburg genannt. Vom Amt Starkenburg wird seit dem Zusammenlegen der Aufsicht über alle Lorscher [[Gefälle (Recht)|Gefälle]] und der obersten Gerichtsbarkeit in der Hand des Burggrafen gesprochen.
== Geschichte ==
Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, nach der bestand das Oberamt Starkenburg aus den vier Amtsvogteien Heppenheim. Bensheim, Lorsch und Fürth. Die Kellerei Hirschhorn wurde vom Oberamt abgetrennt. Der Burggraf der Starkenburg war weiter Oberamtmann aber seine Befugnisse wurden Stark beschnitten in dem ihm ein Oberamtsverweser und ein Oberamtsrichter zur Seite gestellt wurden. Die Oberste Gerichtsbarkeit wurde jetzt vom Oberamtsrichter und den Amtskellnern zu Heppenheim und Bensheim als Beisitzer ausgeübt. ▼
=== Vorgeschichte ===
In dem Amtsbezirk des Oberamts Starkenburg waren Besitzungen zusammengefasst, die ursprünglich dem [[Kloster Lorsch|Reichskloster Lorsch]] gehörten. Die [[Kurpfalz]] hatte dort die [[Vogt]]ei seit etwa 1165 inne. Der Machtzerfall des Klosters an der Wende vom Hoch- zum [[Spätmittelalter]] hatte zwei Hauptgewinner: das [[Bistum Mainz|Erzbistum Mainz]], dem das Kloster 1232 unterstellt wurde, und die Kurpfalz als Inhaber der Vogtei. Die Konkurrenz um den umfangreichen Besitz des Klosters führte im 13. Jahrhundert zu schweren Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbistum Mainz und der Kurpfalz. Erst 1308 kam es zu einem Ausgleich zwischen den Pfalzgrafen [[Ludwig IV. (HRR)|Ludwig IV.]] und [[Rudolf I. (Pfalz)|Rudolf I.]] einerseits und Erzbischof [[Peter von Aspelt]], bei dem die Güter des Klosters Lorsch zwischen beiden Parteien aufgeteilt und die Vogteirechte der Pfalzgrafen bestätigt wurden.<ref>Konrad Dahl, 1812, S. 176ff</ref> Die der Kurpfalz zugefallenen Gebiete wurden dem pfälzischen [[Oberamt Lindenfels]] zugeordnet.
=== Mainz und Pfalz ===
Nach Auflösung von Kurmainz in Folge des [[Reichsdeputationshauptschluss]]es von 1803, wurde das Oberamt aufgelöst und seine untergeordneten Ämtes als Amtsvogteien der [[Landgrafschaft Hessen-Darmstadt]] weitergeführt. 1806 ging die Landgrafschaft im [[Großherzogtum Hessen]] auf, das im Rahmen der Verwaltungsreform von 1821/22 die Ämter endgültig aufgelöste und durch [[Landratsbezirk]]e ersetzte.
Das Gebiet, das aus der Teilung Mainz zufiel, konsolidierte sich nun als mainzisches Amt Starkenburg. Es war von 1461 bis 1650 an die [[Kurpfalz]] verpfändet, die dort bis 1623 Hoheitsrechte ausübte.
Im Oberamt Starkenburg galt das zuletzt formal 1755 noch einmal eingeführte [[Mainzer Landrecht]] als [[Partikularrecht]]. Das [[Gemeines Recht|Gemeine Recht]] galt darüber hinaus, soweit das Mainzer Landrecht spezielle Regelungen für einen Sachverhalt nicht enthielt. Dieses Sonderrecht behielt seine Geltung auch im gesamten 19. Jahrhundert während der Zugehörigkeit des Gebietes zum [[Großherzogtum Hessen]]<ref> Schmidt, S. 15, 109. </ref> und wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen [[Deutsches Reich|Deutschen Reich]] geltenden [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] abgelöst.
== Gebiet und Untergliederung ==
Das Gebiet umfasste das [[Hessisches Ried|Hessische Ried]] sowie die [[Bergstraße]] und reichte bis in den [[kristallin]]en [[Odenwald]], vor allem im Bereich der [[Weschnitz]]senke, und bis zur [[Buntsandstein]]stufe. Ursprünglich war das Oberamt in [[Zentgericht|Zenten]] eingeteilt. Die Funktion der Zenten als Verwaltungseinheit war vielfältig und verändere sich im Laufe der Zeit. Immer war die Zent mit einer [[Gerichtsbarkeit]] verbunden, die durch das [[Zentgericht]] ausgeübt wurde. Üblicherweise fungierte bei den Verhandlungen der [[Centenarius|Zentgraf]] als Vorsitzender, das Urteil wurde aber von Schöffen gesprochen. Aber auch andere Verwaltungsaufgaben wie die Rekrutierung von militärischen Einheit, die Festlegung und Überwachung von Maßeinheiten, die Unterhaltung von Richtplätzen, der Verwaltung der Dominalien (Kellerei), die Verpflegung von Amtspersonen und anderes mehr wurde der Zent auferlegt und durch den Zentgrafen organisiert und überwacht.<ref>Konrad Dahl: ''Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues'', 1812, Seite 175f und 240ff</ref>
=== Hessen ===
=== Dem Oberamt unmittelbar unterstellt ===
1803 wurde das Oberamt Starkenburg mit dem [[Reichsdeputationshauptschluss]] (und der damit verbundenen Auflösung von Kurmainz) der [[Landgrafschaft Hessen-Darmstadt]] zugesprochen. Das Oberamt Starkenburg war namengebend für das neue [[Starkenburg (Provinz)|Fürstentum Starkenburg]] (ab 1816: [[Starkenburg (Provinz)|Provinz Starkenburg]]) der Landgrafschaft, dem es zugeordnet war. Die Unterämter des alten Oberamts Starkenburg bestanden als hessische Amtsvogteien weiter.
* waren die ''Zent Heppenheim'' mit den unmittelbaren Orten:
** [[Heppenheim (Bergstraße)|Heppenheim]], [[Biblis]], [[Bürstadt]], [[Klein-Hausen|Kleinhausen]], [[Lorsch]], [[Viernheim]], [[Rodau (Zwingenberg)|Rodau]], [[Fehlheim]], [[Bensheim]], [[Ober-Hambach|Ober-]] und [[Unter-Hambach|Niederhambach]], [[Erbach (Heppenheim)|Erbach]], [[Kirschhausen]], [[Sonderbach]], [[Wald-Erlenbach|Walderlenbach]].
*Die [[Zent Mörlenbach|Zent bzw. Amtsvogtei Mörlenbach]] mit den Orten:
**[[Ober-Liebersbach|Oberliebersbach]], [[Nieder-Liebersbach|Niederliebersbach]], [[Mörlenbach]] mit [[Groß-Breitenbach|Groß-]] und [[Klein-Breitenbach|Kleinbreitenbach]], [[Weiher (Mörlenbach)|Weiher]], [[Mackenheim (Abtsteinach)|Mackenheim]], [[Schnorrenbach]]
*Orte die zwar zur Zent, aber nicht zum Hoheitsgebiet von Kurmainz bzw. Kurpfalz gehörten, waren:
** [[Klein-Rohrheim|Kleinrohrheim]], [[Schönberg (Bensheim)|Schönberg]] und [[Wilmshausen]], [[Elmshausen (Lautertal)|Elmshausen]], [[Zell (Bensheim)|Zell]], [[Gronau (Bensheim)|Gronau]], [[Rimbach (Odenwald)|Rimbach]], [[Zotzenbach]]
** [[Groß-Rohrheim|Großrohrheim]], [[Großhausen]], [[Langwaden (Bensheim)|Langwaden]], [[Schwanheim (Bensheim)|Schwanheim]], [[Zwingenberg (Bergstraße)|Zwingenberg]], [[Auerbach (Bensheim)|Auerbach]] und [[Hochstädten (Bensheim)|Hochstädten]] kamen nach 1505 zur Hessischen ''Zent Zwingenberg''
** [[Reichenbach (Lautertal)|Reichenbach]], [[Raidelbach|Reidelbach]], [[Lautern (Odenwald)|Lautern]] und [[Gadernheim]] gehörten unter die Verwaltung des [[Oberamt Lindenfels|Oberamtes Lindenfels]]
Das Oberamt Starkenburg wurde 1805 aufgelöst.
=== Zent und Amtsvogtei Fürth ===
*Zur [[Zent Fürth|Zent und Amtsvogtei Fürth]] gehörten die Orte:
** [[Kolmbach|Kollenbach]], [[Lörzenbach]], [[Fürth (Odenwald)|Fürth]], [[Fahrenbach (Fürth, Kreis Bergstraße)|Fahrenbach]], [[Steinbach (Bergstraße)|Steinbach]], [[Krumbach (Fürth)|Krumbach]], [[Kröckelbach]], [[Brombach (Fürth im Odenwald)|Brombach]], [[Weschnitz (Fürth im Odenwald)|Weschnitz]], [[Hiltersklingen|Oberhiltersklingen]]
=== ZentInterne AbtsteinachOrganisation ===
=== Mittelalter ===
*Zur [[Zent Abtsteinach]] gehörten die Orte:
Das Oberamt Starkenburg hatte eine mittlere Ebene aus drei, zeitweise vier Untereinheiten, in denen jeweils eine Anzahl von Dörfern zusammengefasst war. Dies waren
** [[Gorxheim]], [[Unter-Flockenbach|Unterflockenbach]], [[Löhrbach]], [[Trösel]], [[Ober-Abtsteinach|Oberabtsteinach]], [[Unter-Abtsteinach|Unterabtsteinach]][[Unter-Abtsteinach|Unterabtsteinach]], [[Litzelbach (Grasellenbach)|Lützelbach]], [[Kocherbach]], [[Gadern (Wald-Michelbach)|Gadern]], [[Hartenrod (Wald-Michelbach)|Hartenrod]], [[Aschbach (Wald-Michelbach)|Aschbach]], [[Dürr-Ellenbach|Dürrellenbach]]
* die [[Amt Heppenheim|Zent Heppenheim]] im engeren Sinn<ref group="Anm."> Zent Heppenheim bezeichnete sowohl eine Untergliederung des (Ober-)Amtes Starkenburg als auch eines Gerichtsbezirks der gleichnamigen Zent, der über den Bereich des (Ober-)Amtes hinaus griff. Vgl. dazu [[Zent Heppenheim#Umfang der Zent|Umfang der Zent Heppenheim]].</ref>
* die [[Amt Bensheim|Zent Bensheim]] und
* die [[Amt Lorsch|Oberschaffnerei Lorsch]], sowie zeitweise
* das [[Amt Hirschhorn|Kellerei Hirschhorn]].<ref>Konrad Dahl, 1812, S. 178ff.</ref>
Die [[Gerichtsbarkeit]] übten dort [[Zentgericht]]e aus. Das Zentgericht in Heppenheim hatte eine herausgehobene Stellung, da es die [[Hohe Gerichtsbarkeit]] ausübte und als [[Oberhof]] für die anderen Zentgerichte fungierte. Im ausgehenden Mittelalter übernahmen auch andere Territorialmächte Besitz, der ursprünglich zum Amt Starkenburg gehört hatte. Dabei blieb fallweise die Gerichtsbarkeit bei den ursprünglichen Zentgerichten oder deren Oberhof blieb weiterhin das Heppenheimer Zentgericht. Infolge des [[Landshuter Erbfolgekrieg]]s (1504/05) schieden die ursprünglich mit der Zehnt Heppenheim verbundenen Orte im hessischen [[Amt Zwingenberg]] aus dem Gerichtsbezirk aus.<ref group="Anm."> Dies betraf die Orte [[Einhausen (Hessen)|Großhausen]], [[Groß-Rohrheim|Großrohrheim]], [[Langwaden (Bensheim)|Langwaden]], [[Schwanheim (Bensheim)|Schwanheim]], [[Zwingenberg (Bergstraße)|Zwingenberg]], [[Auerbach (Bensheim)|Auerbach]] und [[Hochstädten (Bensheim)|Hochstädten]]. </ref>
=== ÜbergangVerwaltungsreform zu Hessen1782 ===
1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, in der das Amt Heppenheim in vier Unterämter oder Amtsvogteien eingeteilt wurde und das Amt Heppenheim als Oberamt bezeichnet wurde. Die vier Amtsvogteien waren<ref> Schmidt, S. 15, Anm. 47. </ref>:
Als das Oberamt 1803 zu Hessen kam, bestand es aus den folgenden 4 Amtsvogteien oder Unterämtern<ref>Wilhelm von der Nahmer: ''Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit'', Band 3, Frankfurt 1839, S. 15 ([http://books.google.de/books?id=btNDAAAAcAAJ&vq=Oberamt%20Starkenburg&hl=de&pg=PA411 online bei google books])</ref>:
* Heppenheim mit der Stadt Heppenheim und den sechs Orten der Heppenheimer Marktgemeinschaft
* [[Amt Bensheim|Bensheim]] mit Bensheim und einigen Orten der Zent Heppenheim
* [[Amt Lorsch|Lorsch]]
* [[Amt Fürth (Odenwald)|Fürth]], gebildet aus den Zenten Fürth, [[Zent Abtsteinach|Abtsteinach]] und [[Zent Mörlenbach|Mörlenbach]].
▲ImDie JahrKellerei 1782Hirschhorn führtewurde Kurmainzabgetrennt eineund Verwaltungsreformals eigenständiges [[Amt Hirschhorn]] weitergeführt. Die Zente mussten ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal durchbestehen, nachdieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der bestandübergeordneten Behörden ausführen. dasDas Oberamt Starkenburg auswar dendem vier[[Kurmainz#Das AmtsvogteienGebiet Heppenheim.des Bensheim, LorschKurfürstentums und Fürth.des DieErzbistums KellereiMainz|Unteren HirschhornErzstift]] wurdedes vom[[Kurmainz|Kurfürstentums OberamtMainz]] abgetrenntunterstellt. Der Burggraf der Starkenburg war weiter Oberamtmann , aber seine Befugnisse wurden Starkstark beschnitten , in demindem ihm ein Oberamtsverweser und ein Oberamtsrichter zur Seite gestellt wurden. Die Oberste Gerichtsbarkeit wurde jetzt vom Oberamtsrichter und den Amtskellnern zuvon Heppenheim und Bensheim als BeisitzerBeisitzern ausgeübt.
=== Ende in Hessen ===
* Amtsvogtei Heppenheim: Heppenheim, Erbach, Kirchhausen, Ober- u. Niederhambach, Sonderbach, Walderlenbach
Nach dem Übergang zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit der Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Die Rechtsprechung der ersten [[Instanz (Recht)|Instanz]] wurde durch die Ämter vorgenommen. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Es war für [[Zivilrecht|bürgerliche Streitsachen]] zweite Instanz, für [[Standesherr (Deutscher Bund)|standesherrliche]] Familienrechtssachen und [[Strafrecht|Kriminalfälle]] die erste Instanz. Übergeordnet war das [[Oberappellationsgericht Darmstadt]]. Damit büßten die Zentgerichte endgültig ihre Funktion ein.
* [[Amt Bensheim|Amtsvogtei Bensheim]]: Bensheim, Fehlheim, Kleinsehrheim, Vorheimer Hof, Rheinzollhaus
* Amtsvogtei Lorsch: Lorsch, Biblis, Bürstadt, Kleinhausen, Viernheim
* [[Zent Fürth|Amtsvogtei Fürth]]: Fürth, Brombach, Fahrenbach, Steinbach, Krumbach, [[Hiltersklingen]], Kollenbach, Kröckelbach, Lörzenbach, Weschnitz, Mörlenbach mit Groß- und Kleinbreitenbach, Oberliebersbach, Niederliebersbach, Mackenheim, [[Ober-Mumbach|Mumbach]], Schnorrenbach, Weiher, Unterabtsteinach, Oberabtsteinach, [[Unter-Flockenbach|Flockenbach]], Gorxheim, Kurzenbach, Löhrbach, Trösel, Hartenrod, Aschbach, Dürr-Ellenbach, Gadern, Kocherbach, [[Litzelbach (Grasellenbach)|Lizelbach]]
== Literatur ==
* Konrad Dahl: ''Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues.''. Darmstadt, 1812, S. 158 ff ([http://books.google.de/books?id=vJnomI9RGzYC&vq=Oberamt%20Starkenburg&hl=de&pg=PA158 online bei google books])
* [[Arthur Benno Schmidt]]: ''Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen''. Curt von Münchow, Giessen 1893.
== Weblinks ==
* [{{Internetquelle|url=http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~u91/galerie/kurpfalzkarte/Starkenburg.htm |archiv-url=https://web.archive.org/web/20131029203221/http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~u91/galerie/kurpfalzkarte/Starkenburg.htm |titel=Karte des Oberamts Starkenburg] |hrsg=Universität Heidelberg |abruf=2019-10 |abruf-verborgen=1}}
== Anmerkungen ==
<references group="Anm." />
== Einzelnachweise ==
<references />
{{Vorlage:Navigationsleiste Oberämter der Kurpfalz}}
[[Kategorie:AmtOberamt (Kurpfalz)|Starkenburg]]
[[Kategorie:Amt (Kurmainz)|Starkenburg]]
[[Kategorie:Amt (Großherzogtumder Landgrafschaft Hessen)-Darmstadt|Starkenburg]]
[[Kategorie:KreisGeschichte (Landkreis Bergstraße)]]
[[Kategorie:Aufgelöst 1805]]
|