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„Oberamt Starkenburg“ – Versionsunterschied

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Das Amt und spätere '''Oberamt Starkenburg''' gehörteverwaltete ursprünglich zumdie Besitzungen des [[Kloster Lorsch|Reichsklosters Lorsch]], undsoweit gingdiese 1232nicht bereits im 12. Jahrhundert an andere Besitzer übergegangen waren. 1232 wurde das Kloster dem [[Bistum Mainz|Erzbistum Mainz]] unterstellt. NachVon der1461 bis 1650 war das Verpfändung„Amt Starkenburg“ an die [[Kurpfalz]] warverpfändet, esdie dort von 1461 bis 1623 eindie Hoheitsrechte ausübte. Der Burgherr der [[VerwaltungseinheitStarkenburg (Burg)|Verwaltungs-Starkenburg]] war oberster Gerichtsherr und Verwalter des Amtsbezirks. Die Verwaltungseinheiten waren die [[HoheKellerei Gerichtsbarkeit(Amtsbereich)|GerichtsbezirkKellereien]] mit Sitz auf derin [[StarkenburgHeppenheim (BurgBergstraße)|StarkenburgHeppenheim]], [[Bensheim]] und die Oberschaffnerei in [[Lorsch]], sowie zeitweise die Kellerei in [[Hirschhorn]]. VonDie 1623[[Gerichtsbarkeit]] bisübten 1803die gehörte[[Zentgericht]]e esmit dannihrem wiederOberhof zuauf Kurmainzdem Landsberg in Heppenheim aus. (siehe auch „[[Zent Heppenheim]]“) 1803 gelangteging esdas dann„Oberamt Starkenburg“ mit der Auflösung von Kurmainz an die [[Landgrafschaft Hessen-Darmstadt]], unddort wurden die Untereinheiten des Oberamtes wurden als Amtsvogteien weitergeführt wahrend das Oberamt 1805 aufgelöst wurde.
 
== Geschichte ==
Die [[Starkenburg (Burg)|Burg Starkenburg]] oberhalb [[Heppenheim]]s wurde 1065 als Schutzburg des Klosters Lorsch errichtet.
Das Oberamt verwaltete die Besitzungen des [[Kloster Lorsch|Reichsklosters Lorsch]] soweit diese nicht bereits im 12. Jahrhundert an andere Besitzer übergegangen waren. 1232 wurde Lorsch dem [[Erzbistum Mainz]] und seinem Bischof [[Siegfried III. von Eppstein]] zur Reform unterstellt womit der Status als Reichskloster endete. Ab 1248 wurde Lorsch durch [[Prämonstratenser]] aus dem [[Kloster Allerheiligen (Schwarzwald)|Kloster Allerheiligen]] betrieben und seither hatte das Kloster den Status einer [[Propstei (Kirche)|Propstei]].
Während des [[Investiturstreit]]s − von 1076 (Reichstag in Worms) bis 1122 (Wormser Konkordat) − mussten viele Besitzungen an den Adel abgegeben werden. Im späten 12. Jahrhundert wurde mit der Aufzeichnung der alten Besitzurkunden versucht, die Verwaltung zu reorganisieren ([[Lorscher Codex]]).
Dennoch unterstellte 1232 [[Friedrich II. (HRR)|Kaiser Friedrich II.]] die Reichsabtei Lorsch dem [[Erzbistum Mainz]] und seinem Bischof [[Siegfried III. von Eppstein]] zur Reform. Die [[Benediktiner]] widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten deshalb die Abtei verlassen und wurden durch [[Zisterzienser]] aus dem [[Kloster Eberbach]] ersetzt. Durch die Freiheiten des Reichsklosters waren die
Klostervögte Verwalter und Gerichtsherren innerhalb des Klosterbesitzes. Dieses Amt kam um 1165 in den Besitz der Pfalzgrafen. Aus dieser Konstellation entwickelten sich schwerer Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbistum Mainz und der [[Kurpfalz]] als Inhaber der [[Vogt|Vogtei]]. Sie gipfelten 1236 in einer blutigen Fehde und erst durch Vergleiche in den Jahren 1209 und 1247 wurden diese Streitigkeiten vorläufig beigelegt. Darin konnte sich die Kurpfalz durchsetzen und behielt die mit der Vogtei verbundenen Rechte.
1248 wurde die Zisterzienser-Mönche durch [[Prämonstratenser]] aus dem [[Kloster Allerheiligen (Schwarzwald)|Kloster Allerheiligen]] ersetzt und von da an hatte das Kloster Lorsch den Status einer [[Propstei (Kirche)|Propstei]].
Die Streitigkeiten um das Erbe des Klosters Lorsch zwischen den Pfalzgrafen und den Mainzer Erzbischöfen gingen indes weiter, bis sich 1308 die Brüder [[Ludwig IV. (HRR)|Ludwig]] und [[Rudolf I. (Pfalz)|Rudolf]], die zu diesem Zeitpunkt gemeinsam Pfalzgrafen waren, mit [[Peter von Aspelt|Erzbischof Peter]] auf eine Vertrag einigen, der die Güter des Klosters Lorsch zwischen den beiden Kontrahenten aufteilt und die Vogteirechte der Pfalzgrafen bestätigte.<ref>Konrad Dahl, 1812, S.&nbsp;176ff</ref>
 
DasUrsprünglich Gebiet umfasstewar das [[HessischesGebiet Ried|Hessischedes Ried]]„Amtes sowie die [[Bergstraße]] und reichte bisStarkenburg“ in den [[kristallin]]en [[Odenwald]], vor allem im Bereich der [[Weschnitz]]senke, und bis zur [[Buntsandstein]]stufe. Ursprünglich war das Oberamt in [[Zentgericht|Zenten]]Zente eingeteiltaufgeteilt. Die Funktion der Zenten als Verwaltungseinheit war vielfältig und verändere sich im Laufe der Zeit. Immer war die Zent mit einer [[Gerichtsbarkeit]] verbunden, die durch das [[Zentgericht]] ausgeübt wurde. Üblicherweise fungierte bei den Verhandlungen der [[Centenarius|Zentgraf]] als Vorsitzender, das Urteil wurde aber von Schöffen gesprochen. Aber auch andere Verwaltungsaufgaben wie die Rekrutierung von militärischen EinheitEinheiten, die Festlegung und Überwachung von Maßeinheiten, die Unterhaltung von Richtplätzen, der Verwaltung der Dominalien (Kellerei), die Verpflegung von Amtspersonen und anderes mehr wurde der Zent auferlegt und durch den Zentgrafen organisiert und überwacht.<ref>Konrad Dahl: ''Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues'', 1812, SeiteS. 175f und 240ff</ref>
1461 verpfändete [[Kurmainz]] seine Besitzungen an der [[Bergstraße]], und damit ging Lorsch an die [[Kurpfalz]], die 1556 die [[Reformation]] einführte und 1564 das Kloster aufhob. Vom Oberamt Starkenburg wird seit der Zusammenlegung der Oberaufsicht über alle Lorscher [[Gefälle (Recht)|Gefälle]] und der obersten Gerichtsbarkeit in der Hand des Burggrafen der [[Burg Starkenburg]] gesprochen, wodurch es als Justiz- und [[Kameralamt]] fungierte. Ihm unterstanden anfangs die Kellereien Heppenheim und Bensheim, sowie die Schaffnerei Lorsch, später kam noch die Kellerei Hirschhorn hinzu.
 
1267 wurde erstmals ein [[Burggraf]] auf der Starkenburg genannt, der oberster Gerichtsherr und Verwalter des Amtsbezirks wurde und dem Erzbistum Mainz unterstand, das sich um dieser Zeit zum [[Kurmainz|Kurfürstentum Mainz]] entwickelte, nachdem die Erzbischhöfe auch die „[[Kurfürst|Kurfürstliche Würde]]“ trugen.
Im [[Landshuter Erbfolgekrieg]] (1504/05) gingen die hessischen Orte, welche mit der ''Zent Heppenheim'' verbunden waren, verloren. Aus ihnen wurde die hessische ''Zent Zwingenberg'' gebildet. 1623, nachdem im [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] das Amt von den Spaniern erobert worden war, wurde es durch Kurmainz ausgelöst und im [[Westfälischer Friede|Westfälischen Frieden]] die Rückgabe der verpfändeten Gebiete an Kurmainz festgeschrieben.
1461 verpfändete [[Kurmainz]] seine Besitzungen an der [[Bergstraße]], und damit ging Lorsch an die [[Kurpfalz]], die 1556 die [[Reformation]] einführte und 1564 das Kloster aufhob. Vom Oberamt„Amt StarkenburgStarkenburg“ wird seit der Zusammenlegung der Oberaufsicht über alle Lorscher [[Gefälle (Recht)|Gefälle]] und der obersten Gerichtsbarkeit in der Hand des Burggrafen der [[Burg Starkenburg]] gesprochen, wodurch es als Justiz- und [[Kameralamt]] fungierte. Ihm unterstanden anfangs die Kellereien Heppenheim und Bensheim, sowie die Schaffnerei Lorsch, später kam noch die Kellerei Hirschhorn hinzu.
 
Für die Aufsicht über Einnahmen wie [[Zehnte]]n, Grundzinsen, [[Gülten]] und [[Gefälle (Recht)|Gefälle]] entwickelten sich im Laufe der Zeit Kellereien. Diese waren im Bereich des Starkenburger Amtes die Kellereien in Heppenheim, Bensheim und die Oberschaffnerei in Lorsch. Letzte hatte die Aufsicht über alle noch bestehenden Rechte des Klosters Lorsch. Später kam noch die Kellerei Hirschhorn hinzu.<ref >Konrad Dahl, 1812, S.&nbsp;178ff</ref>
Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, nach der bestand das Oberamt Starkenburg aus den vier Amtsvogteien Heppenheim. Bensheim, Lorsch und Fürth. Die Kellerei Hirschhorn wurde vom Oberamt abgetrennt. Der Burggraf der Starkenburg war weiter Oberamtmann aber seine Befugnisse wurden Stark beschnitten in dem ihm ein Oberamtsverweser und ein Oberamtsrichter zur Seite gestellt wurden. Die Oberste Gerichtsbarkeit wurde jetzt vom Oberamtsrichter und den Amtskellnern zu Heppenheim und Bensheim als Beisitzer ausgeübt.
Die erste Erwähnung des [[Cellarius|Kellners]] in Heppenheim erfolgte 1322. Er hatte seinen Sitz im [[Kurmainzer Amtshof|Amtshof von Heppenheim]] und war der höchste Finanz- und Justizbeamte nach dem Burggrafen.
Die Gerichtsbarkeit innerhalb des Amtsbezirks wurden durch [[Zentgericht]]e ausgeübt. Dabei hatte das [[Zent Heppenheim|Zentgericht in Heppenheim]] eine herausgehobene Stellung, da es die [[Blutgericht|Hohe Gerichtsbarkeit]] ausübte und als Oberhof für die anderen Zentgerichte fungierte. Nur die „[[Zent Fürth]]“ hatte auch die Hohe Gerichtsbarkeit inne und damit das Recht sogenannte „Blutige Strafen“ zu verhängen. Die durch das [[Lehnswesen]] zunehmende territoriale Zersplitterung brachte auch kleine lokale Mächte wie die [[Erbach (Adelsgeschlecht)|Schenken von Erbach]], die [[Bistum Worms|Bischöfe von Worms]] und weitere Adelshäuser in den Besitz ehemaliger Gebiete des Klosters Lorsch. Dabei blieb teilweise die Gerichtsbarkeit bei den ursprünglichen Zentgerichten oder es wurden kleine Zente von der, ursprünglich das gesamte Gebiet umfassenden „Heppenheimer Zent“, abgetrennt. Teilweise war deren Oberhof weiterhin das Heppenheimer Zentgericht.
 
Im Verlauf der für [[Kurmainz]] verhängnisvollen [[Mainzer Stiftsfehde]] wurde das „Amt Starkenburg“ an die Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und bleibt anschließend für 160&nbsp;Jahre pfälzisch. [[Friedrich I. (Pfalz)|Pfalzgraf Friedrich]] ließ sich für seine Unterstützung von [[Diether von Isenburg|Erzbischof Dieter]] – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das Amt Starkenburg verpfänden. Kurmainz erhielt dabei das Recht, das Pfand für 100.000&nbsp;Pfund wieder einzulösen.
Nach Auflösung von Kurmainz in Folge des [[Reichsdeputationshauptschluss]]es von 1803, wurde das Oberamt aufgelöst und seine untergeordneten Ämtes als Amtsvogteien der [[Landgrafschaft Hessen-Darmstadt]] weitergeführt. 1806 ging die Landgrafschaft im [[Großherzogtum Hessen]] auf, das im Rahmen der Verwaltungsreform von 1821/22 die Ämter endgültig aufgelöste und durch [[Landratsbezirk]]e ersetzte.
Die Kurpfalz führte 1556 die [[Reformation]] ein und hob infolgedessen 1564 das Kloster Lorsch auf.
Im [[Landshuter Erbfolgekrieg]] (1504/05) gingen die hessischen Orte, welche mit der ''Zent Heppenheim'' verbunden waren, verloren. Aus ihnen wurde die hessische „Zent Zwingenberg“ gebildet.
 
Im Laufe des [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieges]] (1618–1648) eroberten spanische Truppen der [[Katholische Liga (1609)|„Katholischen Liga“]] die Region, womit 1623 das „Amt Heppenheim“ unter Kurmainzer Herrschaft kam. Die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation wurde weitgehend rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der [[Schlacht bei Nördlingen|Nördlingen]] 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem [[Westfälischer Friede|Westfälischen Frieden]] von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben.
 
Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, in der das „Amt Heppenheim“ in vier Unterämter oder Amtsvogteien eingeteilt wurde und das "Amt Heppenheim" als Oberamt bezeichnet wurde. Die vier Amtsvogteien waren: Heppenheim mit der Stadt Heppenheim und den sechs Orten der Heppenheimer Marktgemeinschaft; die [[Amt Bensheim|„Amtsvogtei Bensheim“]] mit Bensheim und Orten der „Zent Heppenheim“; die „Amtsvogtei Lorsch“ mit den übrigen Orten der „Zent Heppenheim“; die „[[Amt Fürth (Odenwald)|Amtsvogtei Fürth]]“, gebildet aus den Zenten Fürth, [[Zent Abtsteinach|Abtsteinach]] und [[Zent Mörlenbach|Mörelenbach]]. Die Kellerei Hirschhorn wurde abgetrennt und als eigenes selbständiges Amt weitergeführt.
Die Zente mussten ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ war dem [[Kurmainz#Das Gebiet des Kurfürstentums und des Erzbistums Mainz|„Unteren Erzstifts“]] des [[Kurmainz|Kurfürstentums Mainz]] unterstellt.
Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, nach der bestand das Oberamt Starkenburg aus den vier Amtsvogteien Heppenheim. Bensheim, Lorsch und Fürth. Die Kellerei Hirschhorn wurde vom Oberamt abgetrennt. Der Burggraf der Starkenburg war weiter Oberamtmann aber seine Befugnisse wurden Starkstark beschnitten in demindem ihm ein Oberamtsverweser und ein Oberamtsrichter zur Seite gestellt wurden. Die Oberste Gerichtsbarkeit wurde jetzt vom Oberamtsrichter und den Amtskellnern zu Heppenheim und Bensheim als Beisitzer ausgeübt.
 
Nachdem es infolge der [[Napoleonische Kriege|Napoleonischen Kriege]] durch den [[Reichsdeputationshauptschluss]]es von 1803 zur Auflösung von Kurmainz gekommen war, wurde das „Oberamt Starkenburg“ dem [[Starkenburg (Provinz)|Fürstentum Starkenburg]] der [[Landgrafschaft Hessen-Darmstadt]] zugeordnet.
Hier wurden die Unterämter als hessische Amtsvogteien weiter geführt und das Oberamt 1805 aufgelöst. In der Landgrafschaft wurde mit der Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die [[Amt (Kommunalrecht)|Ämter]] bzw. [[Standesherr (Deutscher Bund)|Standesherren]] vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das [[Oberappellationsgericht Darmstadt]]. Damit hatten die Zent und die mit ihnen verbunden Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.
 
1806 ging die Landgrafschaft im [[Großherzogtum Hessen]] auf, wo die Funktionen der Ämter vorläufig weiter geführt wurden. Erst nachdem das Großherzogtum 1820 eine neue Verfassung erhalten hatte, wurde durch die Verwaltungsreform der Jahre 1821/22 zum ersten Mal eine Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung
vorgenommen. Dabei gingen die administrativen Verwaltungsaufgaben der Ämter an [[Landratsbezirk]]e und die Gerichtsbarkeit in erster Instanz an Landgerichte, aus denen 1879 die deutschen [[Amtsgericht]]e hervorgingen, über. Daneben wurden noch die Finanz-, Forst- und Kirchenverwaltung eingerichtet.
 
== Gebiet und Untergliederung ==
Das Gebiet des Heppenheimer Amtes umfasste das [[Hessisches Ried|Hessische Ried]] sowie die [[Bergstraße]] und reichte bis in den [[kristallin]]en [[Odenwald]], vor allem im Bereich der [[Weschnitz]]senke, und bis zur [[Buntsandstein]]stufe. Die Zentaufteilung war wie folgt.
Das Gebiet umfasste das [[Hessisches Ried|Hessische Ried]] sowie die [[Bergstraße]] und reichte bis in den [[kristallin]]en [[Odenwald]], vor allem im Bereich der [[Weschnitz]]senke, und bis zur [[Buntsandstein]]stufe. Ursprünglich war das Oberamt in [[Zentgericht|Zenten]] eingeteilt. Die Funktion der Zenten als Verwaltungseinheit war vielfältig und verändere sich im Laufe der Zeit. Immer war die Zent mit einer [[Gerichtsbarkeit]] verbunden, die durch das [[Zentgericht]] ausgeübt wurde. Üblicherweise fungierte bei den Verhandlungen der [[Centenarius|Zentgraf]] als Vorsitzender, das Urteil wurde aber von Schöffen gesprochen. Aber auch andere Verwaltungsaufgaben wie die Rekrutierung von militärischen Einheit, die Festlegung und Überwachung von Maßeinheiten, die Unterhaltung von Richtplätzen, der Verwaltung der Dominalien (Kellerei), die Verpflegung von Amtspersonen und anderes mehr wurde der Zent auferlegt und durch den Zentgrafen organisiert und überwacht.<ref>Konrad Dahl: ''Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues'', 1812, Seite 175f und 240ff</ref>
 
=== Dem Oberamt unmittelbar unterstellt ===
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** [[Reichenbach (Lautertal)|Reichenbach]], [[Raidelbach|Reidelbach]], [[Lautern (Odenwald)|Lautern]] und [[Gadernheim]] gehörten unter die Verwaltung des [[Oberamt Lindenfels|Oberamtes Lindenfels]]
 
=== Zent und Amtsvogtei Fürth ===
*Zur [[Zent Fürth|Zent und Amtsvogtei Fürth]] gehörten die Orte:
** [[Kolmbach|Kollenbach]], [[Lörzenbach]], [[Fürth (Odenwald)|Fürth]], [[Fahrenbach (Fürth im Odenwald)|Fahrenbach]], [[Steinbach (Fürth im Odenwald)|Steinbach]], [[Krumbach (Fürth im Odenwald)|Krumbach]], [[Kröckelbach]], [[Brombach (Fürth im Odenwald)|Brombach]], [[Weschnitz (Fürth im Odenwald)|Weschnitz]], [[Hiltersklingen|Oberhiltersklingen]]
 
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** [[Gorxheim]], [[Unter-Flockenbach|Unterflockenbach]], [[Löhrbach]], [[Trösel]], [[Ober-Abtsteinach|Oberabtsteinach]], [[Unter-Abtsteinach|Unterabtsteinach]][[Unter-Abtsteinach|Unterabtsteinach]], [[Litzelbach (Grasellenbach)|Lützelbach]], [[Kocherbach]], [[Gadern (Wald-Michelbach)|Gadern]], [[Hartenrod (Wald-Michelbach)|Hartenrod]], [[Aschbach (Wald-Michelbach)|Aschbach]], [[Dürr-Ellenbach|Dürrellenbach]]
 
=== Die Einteilung des Oberamtes Starkenburg in Ämter ===
=== Übergang zu Hessen ===
AlsNach der Verwaltungsreform von 1782 war das Oberamt 1803in zuvier Hessenuntergeordnete kam,Amtsvogteien bestandaufgeteilt. esDies aushatte denbis folgendenzum 4Übergang Amtsvogteiendes oderOberamtes Unterämternan Hessen im Jahr 1803 bestand.<ref>Wilhelm von der Nahmer: ''Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit'', Band 3, Frankfurt 1839, S.&nbsp;15 ([http://books.google.de/books?id=btNDAAAAcAAJ&vq=Oberamt%20Starkenburg&hl=de&pg=PA411 online bei google books])</ref>:
 
* [[Zent Heppenheim|Amtsvogtei Heppenheim]]: Heppenheim, Erbach, Kirchhausen, Ober- u. Niederhambach, Sonderbach, Walderlenbach
* [[Amt Bensheim|Amtsvogtei Bensheim]]: Bensheim, Fehlheim, Kleinsehrheim, Vorheimer Hof, Rheinzollhaus
* Amtsvogtei Lorsch: Lorsch, Biblis, Bürstadt, Kleinhausen, Viernheim
* [[ZentAmt Fürth (Odenwald)|Amtsvogtei Fürth]]: Fürth, Brombach, Fahrenbach, Steinbach, Krumbach, [[Hiltersklingen]], Kollenbach, Kröckelbach, Lörzenbach, Weschnitz, Mörlenbach mit Groß- und Kleinbreitenbach, Oberliebersbach, Niederliebersbach, Mackenheim, [[Ober-Mumbach|Mumbach]], Schnorrenbach, Weiher, Unterabtsteinach, Oberabtsteinach, [[Unter-Flockenbach|Flockenbach]], Gorxheim, Kurzenbach, Löhrbach, Trösel, Hartenrod, Aschbach, Dürr-Ellenbach, Gadern, Kocherbach, [[Litzelbach (Grasellenbach)|Lizelbach]]
 
== Literatur ==