„Oberamt Starkenburg“ – Versionsunterschied
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* [[Amt Bensheim|''Bensheim'']] mit Bensheim und einigen Orten der „Zent Heppenheim“
* [[Amt Lorsch|''Lorsch'']]
* [[Amt Fürth
Die Kellerei Hirschhorn wurde abgetrennt und als eigenständiges [[Amt Hirschhorn]] weitergeführt. Die Zente mussten ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ war dem [[Kurmainz#Das Gebiet des Kurfürstentums und des Erzbistums Mainz|„Unteren Erzstifts“]] des [[Kurmainz|Kurfürstentums Mainz]] unterstellt. Der Burggraf der Starkenburg war weiter Oberamtmann aber seine Befugnisse wurden stark beschnitten, indem ihm ein Oberamtsverweser und ein Oberamtsrichter zur Seite gestellt wurden. Die Oberste Gerichtsbarkeit wurde jetzt vom Oberamtsrichter und den Amtskellnern von Heppenheim und Bensheim als Beisitzern ausgeübt.
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