Oberamt Starkenburg
Das Oberamt Starkenburg gehörte ursprünglich zum Kloster Lorsch und ging 1232 an das Erzbistum Mainz. Nach der Verpfändung an die Kurpfalz war es dort von 1461 bis 1623 ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk mit Sitz auf der Starkenburg. Von 1623 bis 1803 gehörte es dann wieder zu Kurmainz. 1803 gelangte es dann an Hessen und die Untereinheiten des Oberamtes wurden als Amtsvogteien weitergeführt.
Geschichte
Das Oberamt bestand aus den Besitzungen des Reichsklosters Lorsch soweit diese nicht bereits im 12. Jahrhundert an andere Besitzer übergingen. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform unterstellt womit der Status als Reichskloster endete. Ab 1248 wurde Lorsch durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen betrieben und seither hatte das Kloster den Status einer Propstei. 1461 verpfändete Kurmainz seine Besitzungen an der Bergstraße, und damit ging Lorsch an die Kurpfalz, die 1556 die Reformation einführte und 1564 das Kloster aufhob. Vom Oberamt Starkenburg wird seit der Zusammenlegung der Oberaufsicht über alle Lorscher Gefälle und der obersten Gerichtsbarkeit in der Hand des Burggrafen der Burg Starkenburg gesprochen, wodurch es als Justiz- und Kameralamt fungierte. Ihm unterstanden anfangs die Kellereien Heppenheim und Bensheim, sowie die Schaffnerei Lorsch, später kam noch die Kellerei Hirschhorn hinzu.
Im Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05) gingen die hessischen Orte, welche mit der Zent Heppenheim verbunden waren, verloren. Aus ihnen wurde die hessische Zent Zwingenberg gebildet. 1623, nachdem im Dreißigjährigen Krieg das Amt von den Spaniern erobert worden war, wurde es durch Kurmainz ausgelöst und im Westfälischen Frieden die Rückgabe der verpfändeten Gebiete an Kurmainz festgeschrieben.
Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, nach der bestand das Oberamt Starkenburg aus den vier Amtsvogteien Heppenheim. Bensheim, Lorsch und Fürth. Die Kellerei Hirschhorn wurde vom Oberamt abgetrennt. Der Burggraf der Starkenburg war weiter Oberamtmann aber seine Befugnisse wurden Stark beschnitten in dem ihm ein Oberamtsverweser und ein Oberamtsrichter zur Seite gestellt wurden. Die Oberste Gerichtsbarkeit wurde jetzt vom Oberamtsrichter und den Amtskellnern zu Heppenheim und Bensheim als Beisitzer ausgeübt.
Nach Auflösung von Kurmainz in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803, wurde das Oberamt aufgelöst und seine untergeordneten Ämtes als Amtsvogteien der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt weitergeführt. 1806 ging die Landgrafschaft im Großherzogtum Hessen auf, das im Rahmen der Verwaltungsreform von 1821/22 die Ämter endgültig aufgelöste und durch Landratsbezirke ersetzte.
Gebiet und Untergliederung
Das Gebiet umfasste das Hessische Ried sowie die Bergstraße und reichte bis in den kristallinen Odenwald, vor allem im Bereich der Weschnitzsenke, und bis zur Buntsandsteinstufe. Ursprünglich war das Oberamt in Zenten eingeteilt. Die Funktion der Zenten als Verwaltungseinheit war vielfältig und verändere sich im Laufe der Zeit. Immer war die Zent mit einer Gerichtsbarkeit verbunden, die durch das Zentgericht ausgeübt wurde. Üblicherweise fungierte bei den Verhandlungen der Zentgraf als Vorsitzender, das Urteil wurde aber von Schöffen gesprochen. Aber auch andere Verwaltungsaufgaben wie die Rekrutierung von militärischen Einheit, die Festlegung und Überwachung von Maßeinheiten, die Unterhaltung von Richtplätzen, der Verwaltung der Dominalien (Kellerei), die Verpflegung von Amtspersonen und anderes mehr wurde der Zent auferlegt und durch den Zentgrafen organisiert und überwacht.[1]
Dem Oberamt unmittelbar unterstellt
- waren die Zent Heppenheim mit den unmittelbaren Orten:
- Die Zent bzw. Amtsvogtei Mörlenbach mit den Orten:
- Oberliebersbach, Niederliebersbach, Mörlenbach mit Groß- und [[Klein-Breitenbach|Kleinbreitenbach], Weiher, Mackenheim, Schnorrenbach
- Orte die zwar zur Zent, aber nicht zum Hoheitsgebiet von Kurmainz bzw. Kurpfalz gehörten, waren:
- Kleinrohrheim, Schönberg und Wilmshausen, Elmshausen, Zell, Gronau, Rimbach, Zotzenbach
- Großrohrheim, Großhausen, Langwaden, Schwanheim, Zwingenberg, Auerbach und Hochstädten kamen nach 1505 zur Hessischen Zent Zwingenberg
- Reichenbach, Reidelbach, Lautern und Gadernheim gehörten unter die Verwaltung des Oberamtes Lindenfels
Zent und Amtsvogtei Fürth
- Zur Zent und Amtsvogtei Fürth gehörten die Orte:
- Kollenbach, Lörzenbach, Fürth, Fahrenbach, Steinbach, Krumbach, Kröckelbach, [[Brombach (Fürth im Odenwald)|Brombach], Weschnitz, Oberhiltersklingen
Zent Abtsteinach
- Zur Zent Abtsteinach gehörten die Orte:
Übergang zu Hessen
Als das Oberamt 1803 zu Hessen kam, bestand es aus den folgenden 4 Amtsvogteien oder Unterämtern[2]:
- Amtsvogtei Heppenheim: Heppenheim, Erbach, Kirchhausen, Ober- u. Niederhambach, Sonderbach, Walderlenbach
- Amtsvogtei Bensheim: Bensheim, Fehlheim, Kleinsehrheim, Vorheimer Hof, Rheinzollhaus
- Amtsvogtei Lorsch: Lorsch, Biblis, Bürstadt, Kleinhausen, Viernheim
- Amtsvogtei Fürth: Fürth, Brombach, Fahrenbach, Steinbach, Krumbach, Hiltersklingen, Kollenbach, Kröckelbach, Lörzenbach, Weschnitz, Mörlenbach mit Groß- und Kleinbreitenbach, Oberliebersbach, Niederliebersbach, Mackenheim, Mumbach, Schnorrenbach, Weiher, Unterabtsteinach, Oberabtsteinach, Flockenbach, Gorxheim, Kurzenbach, Löhrbach, Trösel, Hartenrod, Aschbach, Dürr-Ellenbach, Gadern, Kocherbach, Lizelbach
Literatur
- Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt, 1812, S. 158 ff (online bei google books)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, 1812, Seite 175f und 240ff
- ↑ Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit, Band 3, Frankfurt 1839, S. 15 (online bei google books)