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„Landeshauptstadt (Deutschland)“ – Versionsunterschied

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Als '''Landeshauptstadt''' wirdbezeichnet in der [[Bundesrepublik Deutschland]] eine [[Stadt bezeichnet]], die Sitz der [[Verfassungsorgan]]e eines [[Land (Deutschland)|BundeslandesLandes]] ist, insbesondere von [[Landesregierung (Deutschland)|Landesregierung]] und [[Landesparlament|Landtag]]. [[Kommunalrecht (Deutschland)|Kommunalrechtlich]] ist der Begriff ''Landeshauptstadt'' eine Bezeichnung, die der Stadt auf Antrag durch die Landesregierung verliehen werden kann.<ref>Für die Rechtslage in Hessen siehe auch: [[Hessische Gemeindeordnung#Gemeindename und Bezeichnungen]]</ref> Demgegenüber können die [[Stadtstaat]]en Hamburg und Berlin verständlicherweise nicht zugleich Landeshauptstädte sein. Die Führung der Bezeichnung kam in der Bundesrepublik überwiegend seit den [[1950er ]]-Jahren auf. So wurde etwa im Januar 1953 die Verleihung der Bezeichnung ''Landeshauptstadt'' an die Stadt Wiesbaden bekanntgemacht.<ref>[http://starweb.hessen.de/cache/STANZ/1953/00003.tif{{HessAmtsBL Erlass|typ=STAZ des|hrsg=Der HessischenHessische MinistersMinister des Innern zur |titel=Verleihung der Bezeichnung ''Landeshauptstadt'' vom|nr=3 24. Dezember|jahr=1953 |datum=1952-12-24 (StAnz. 1953 S.|seite=2 |seiten=34)] Seite|fundstelle=50 2 der tif-Datei 1,85 MB|kbytes=1860}}</ref> Vorher bezeichneten sich die Hauptstädte der BundesländerLänder einfach nur als [[Stadt]].
 
== Siehe auch ==
Die* [[Liste der deutschen Hauptstädte]] führt auch die Landeshauptstädte seit 1945 auf.
 
== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Gemeinde in Deutschland|!]]
[[Kategorie:Bundesland (Deutschland)| ]]
[[Kategorie:Stadttitel]]