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Beispiele „Weltkulturerbe Semmeringbahn (R)“ und „Weltkulturerbe Wachau (R)“: Mögliche Konfusion bei Lesern verringert: Durch einen doppelten Schutz sind Synergieeffekte möglich (vgl. den Kampf der Hallstätter gegen Imagegefährdungen durch die Schutzmarke).
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Weitreichenden Schutz erhielten die beiden Objekte durch den Erfolg der Kampagne. Bei Welterbestätten ist z. B. der Erhalt bestehender Sichtachsen von zentraler Bedeutung. Die Missachtung dieser Auflage durch den Bau einer neuen Brücke über die [[Elbe]] führte im Fall der „[[Kulturlandschaft Dresdner Elbtal]]“ zu einem Entzug des Welterbe-Status durch die UNESCO.
 
Die Wichtigkeit der Erlangung des Welterbe-Status wird durch das Handbuch „Erstellung von Welterbe-Nominierungen“ <ref>{{Internetquelle |url=https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-01/Welterbenominierungen.pdf |titel=Erstellung von Welterbe-Nominierungen |hrsg=Deutsche UNESCO-Kommission |seiten=17 |datum=2017 |abruf=2023-11-27}}</ref> deutlich. Diesen Status sollen nur Güter erhalten, die einen „außergewöhnlichen universellen Wert“ besitzen. Graphisch wird dieser Sachverhalt in dem Handbuch in Form einer Pyramide dargestellt, deren Spitze die Güter enthaltenenthält, auf die die obige Charakterisierung zutrifft. Güter niedrigeren Ranges können durch andere Maßnahmen geschützt werden, wie z. B. Stätten mit „bloß“ nationaler Bedeutung. Der Begriff „Wert“ ist aus der Sicht von [[Denkmalschutz|Denkmal-]] und [[Landschaftsschutz|Landschaftsschützern]] nicht in erster Linie ökonomisch, d. h. durch einen Preis definiert. Dadurch wird ein zusätzlicher Schutz durch Schutzmarken – mit primär ökonomischen Schutzzielen – bei Welterbestätten nicht überflüssig.
 
Inhaberin der Rechte an den Schutzmarken „Weltkulturerbe Semmeringbahn (R)“ und „Weltkulturerbe Wachau (R)“ ist die „Alliance for Nature“. Ihr sei es nach eigenen Angaben bei ihren Aktivitäten und ihrer Öffentlichkeitsarbeit darum gegangen, „die erste Hochgebirgsbahn der Welt mit ihrer landschaftlichen Umgebung zwischen [[Gloggnitz]] in [[Niederösterreich]] und [[Mürzzuschlag]] in der [[Steiermark]] sowie die außergewöhnliche Natur- und Kulturlandschaft zwischen [[Melk]] und [[Krems an der Donau|Krems]] mit der freifließenden Donau“ durch Erlangung des Welterbe-Status optimal zu schützen. Die „Alliance“ benutzte den Schutzstatus der Semmeringbahn vor der Erlangung des Welterbe-Status beider Schutzobjekte als Instrument in ihrem Kampf gegen den [[Semmering-Basistunnel]], den die „Alliance“ bereits 1992 aufgenommen hatte.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.alliancefornature.at/unten_init_semmering.html |titel=Initiative "Semmeringbahn statt Tunnelwahn" |titel=Schutzmarken "Weltkulturerbe Semmeringbahn(R)" und "Welterbe Wachau(R)" |hrsg=alliancefornature.at |datum=2001-02-13 |abruf=2023-11-27}}</ref>