„Marke (Recht)“ – Versionsunterschied
[gesichtete Version] | [gesichtete Version] |
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
→Definition: Einzelnachweise erg.; Belegbaustein entf. |
K →Definition: Darstellung der Rechtsquelle angepasst |
||
Zeile 14:
=== Definition ===
Dem Markengesetz zufolge versteht man unter einer Marke ein Zeichen, das dazu dient, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Herkunftsfunktion
== Geschichte ==
|