[go: nahoru, domu]

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=== Definition ===
Dem Markengesetz zufolge versteht man unter einer Marke ein Zeichen, das dazu dient, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Herkunftsfunktion).<ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__3.html, {{§ |3|markeng|juris}} Abs. 1 MarkenG] – Als Marke schutzfähige Zeichen. Abgerufen am 26. Juli 2023).</ref> Daher umfasst eine Marke immer ein Zeichen und eine Sammlung von Waren oder Dienstleistungen, die durch das Zeichen von gleichen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterschieden werden können.<ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__32.html ({{§ |32|markeng|juris}} Abs. 2 Nr. 3 und 4 MarkenG] – Erfordernisse der Anmeldung. Abgerufen am 26. Juli 2023).</ref>
 
== Geschichte ==