„Marke (Recht)“ – Versionsunterschied
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Weitreichenden Schutz erhielten die beiden Objekte durch den Erfolg der Kampagne. Bei Welterbestätten ist z. B. der Erhalt bestehender Sichtachsen von zentraler Bedeutung. Die Missachtung dieser Auflage durch den Bau einer neuen Brücke über die [[Elbe]] führte im Fall der „[[Kulturlandschaft Dresdner Elbtal]]“ zu einem Entzug des Welterbe-Status durch die UNESCO.
Die Wichtigkeit der Erlangung des Welterbe-Status wird durch das Handbuch „Erstellung von Welterbe-Nominierungen“
Inhaberin der Rechte an den Schutzmarken „Weltkulturerbe Semmeringbahn (R)“ und „Weltkulturerbe Wachau (R)“ ist die „Alliance for Nature“. Ihr sei es nach eigenen Angaben bei ihren Aktivitäten und ihrer Öffentlichkeitsarbeit darum gegangen, „die erste Hochgebirgsbahn der Welt mit ihrer landschaftlichen Umgebung zwischen [[Gloggnitz]] in [[Niederösterreich]] und [[Mürzzuschlag]] in der [[Steiermark]] sowie die außergewöhnliche Natur- und Kulturlandschaft zwischen [[Melk]] und [[Krems an der Donau|Krems]] mit der freifließenden Donau“ durch Erlangung des Welterbe-Status optimal zu schützen. Die „Alliance“ benutzte den Schutzstatus der Semmeringbahn vor der Erlangung des Welterbe-Status beider Schutzobjekte als Instrument in ihrem Kampf gegen den [[Semmering-Basistunnel]], den die „Alliance“ bereits 1992 aufgenommen hatte.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.alliancefornature.at/unten_init_semmering.html |titel=Initiative "Semmeringbahn statt Tunnelwahn" |titel=Schutzmarken "Weltkulturerbe Semmeringbahn(R)" und "Welterbe Wachau(R)" |hrsg=alliancefornature.at |datum=2001-02-13 |abruf=2023-11-27}}</ref>
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