„Militärischer Gruß“ – Versionsunterschied
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* Im Stehen, mit Kopfbedeckung durch Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung. Dabei wird die rechte Hand schnell an die Kopfbedeckung gelegt, dass Handgelenk leicht nach unten gewinkelt, die Finger wie in der Grundstellung. Zeige- und Mittelfinger berühren den unteren Rand der Kopfbedeckung etwa über dem äußeren Winkel des rechten Auges. Der rechte Arm wird etwa in Schulterhöhe gehoben. Der linke Arm ist in der Grundstellung. Nach der Ehrenbezeigung wird der Arm schnell herunter genommen.
* Im Stehen wird die Ehrenbezeigung durch Stillstehen mit der Front zum Vorgesetzten und Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung während der Dauer der Ehrenbezeigung.
* Beim Herantreten an einen Vorgesetzten ist die rechte Hand schnell an die Kopfbedeckung zu legen und ebenso in Grundstellung zu bringen. Vor dem Entfernen von dem Vorgesetzten wird die
Grußpflicht galt gegenüber Angehörigen aller militärischen Organen, der Parteiorganisationen (beispielsweise der [[Schutzstaffel|SS]]) sowie des [[Reichsforstamt|Reichsforstamts]], dem [[Zoll (Behörde)|Zoll]], der [[Bahnpolizei#Privat- und Länderbahnzeit und Deutsche Reichsbahn|Bahnpolizei]] bzw. dem [[Waffen-SS#Sonderformationen|SS-Bahnschutz]] und der [[Polizei (Deutschland)#Polizei im Nationalsozialismus 1933–1945|Polizei]]. Ebenso musste beim Abspielen der [[Deutsche Nationalhymne#Zwischen den Weltkriegen|Deutschen Nationalhymne]] und des [[Horst-Wessel-Lied|Horst-Wessel-Liedes]] (das meist unmittelbar danach gespielt wurde), gegenüber Fahnen und Feldzeichen der [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]], wenn sie im geschlossenen Zug mitgeführt wurden sowie beim Herantreten an Ehrenmale gegrüßt werden.
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