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{{Dieser Artikel|befasst sich mit dem Pflichtjahr für Mädchen und Frauen von 1938–1945. Für die Idee eines allgemeinen Pflichtjahres siehe [[Soziales Pflichtjahr]].}}
{{Überarbeiten|grund=Für die Aussagen über den Reichsarbeitsdienst fehlen Belege, insbesondere dafür, was das mit dem Pflichtjahr gemäß der Verordnung durch den Beauftragten für den Vierjahresplan vom 15. 2. 1938 zu tun hat}}
'''Zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Eintritt in die Lehre''' oder in das Berufsleben führte der [[NS-Staat]] '''1938''' mit der „Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplans über den verstärkten Einsatz weiblicher Arbeitskräfte in der Land- und Hauswirtschaft“ '''für alle Frauen unter 25 Jahren das Pflichtjahr''' ein.<ref>[https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/lebensstationen/ns_6.htm Ausstellung "Lebensstationen" im Zeughaus Berlin]</ref>
Das '''Pflichtjahr''' wurde 1938 von den [[Nationalsozialismus|Nationalsozialisten]] eingeführt. Es galt für alle Frauen unter 25 Jahren und verpflichtete sie zu einem Jahr Arbeit „in der Land- und Hauswirtschaft“. Es stand in Konkurrenz zum etablierten [[Landjahr]] sowie ab 1939 durch die Einführung des Reichsjugenddienstpflichtgesetzes zum Dienst im Rahmen des [[Reichsarbeitsdienst]]es. Dies betraf vor allem jene Jugendlichen, die bis dahin keiner Parteijugendorganisation angehörten und zudem auch keinerlei Berufsausbildung absolvierten. Die Zwangsrekrutierung im RAD erfolgte dabei nach rein willkürlichen Richtlinien, ohne Rücksicht auf Interessen, Fähigkeiten oder Affinitäten jeglicher Art. Weder der Dienstort, noch die Art der Tätigkeit standen dabei zur Auswahl.
 
Die Mädchen und Frauen sollten so auf ihre zukünftigen Rollen als Hausfrau und Mutter vorbereitet werden. Darüber hinaus konnte so in vielen Haushalten die fehlende Arbeitskraft der Männer, die als Soldaten im KriegAusgenommen waren, kompensiert werden. Ausgenommen warenverheiratete Frauen mit Kindern und Frauen, die ohnehin einen Beruf in diesen Bereichen arbeitetender Land- oder Hauswirtschaft ausübten. OhneEine den NachweisBescheinigung über das abgeleisteteabgeschlossene Pflichtjahr konntemusste keine Lehre oder anderweitigeim AusbildungArbeitsbuch begonneneingetragen werden.
 
Die Frauen und Mädchen sollten während ihres Pflichtjahres auf ihre künftige Rolle als Hausfrau und Mutter vorbereitet werden. Gleichzeitig dienten sie zur Entlastung in Haushalten, in denen es aufgrund des Krieges an Arbeitskräften mangelte; dies galt besonders in der Landwirtschaft.
 
'''Das Pflichtjahr ist nicht identisch mit der Ableistung des [[Reichsarbeitsdienst]]es'''. '''Junge Frauen hatten diesbezüglich eine Doppelbelastung''' zu tragen: Nach der Schule, vor der Lehre musste das Pflichtjahr beim Bauern absolviert werden, nach der Lehre war ein halbes Jahr Arbeitsdienst verpflichtend. In Kriegszeiten wurden die jungen Frauen zum Kriegshilfsdienst eingezogen, wofür die Zeit des Pflichtdienstes auf ein Jahr verlängert wurde.<ref>[https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/lebensstationen/ns_8.htm Ausstellung "Lebensstationen" im Zeughaus Berlin.]</ref>
 
Das Pflichtjahr löste das seit 1934 etablierte [[Landjahr]], ein etwa acht Monate (April bis November) dauerndes Lager für Arbeit und Erholung des Reichserziehungsministeriums, ab.
 
Ohne den Nachweis über das abgeleistete Pflichtjahr konnte keine Lehre oder anderweitige Ausbildung begonnen werden.
 
== Grund für das Pflichtjahr laut dem NS-Regime ==
Die hauswirtschaftliche Ausbildung stellte die Grundlage aller Frauenberufe dar. Die Erlernung des Haushaltes war das Wichtigste, was ein Mädchen bzw. eine Frau lernen konnte. Alle Mädchen sollten einmal tüchtige Hausfrauen und Mütter werden. Die Kinder konnten nur gesund und ordentlich erzogen werden, wenn die Mutter eine tüchtige Hausfrau war. Die Hausfrau konnte nur tüchtig sein und richtig wirtschaften, wenn sie die Hauswirtschaft ordentlich erlernt hatte.<ref>{{Literatur |Autor=Cornelia Schmitz-Berning |Titel=Vokabular des Nationalsozialismus |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage=2 |Verlag= |Ort=Berlin/New York |Datum=2007 |Seiten=465-466 |ISBN=}}</ref>
 
== Entwicklung des Pflichtjahres ==
[[Hermann Göring]] ordnete im Februar 1938 das sogenannte Pflichtjahr an, das im März desselben Jahres in Kraft trat. Alle Frauen unter 25 Jahren durften von privaten und öffentlichen Betrieben der Bekleidungs-, Textil- und Tabakindustrie nur dann eingestellt werden, wenn sie eine mindestens einjährige Beschäftigung in der Land- oder Hauswirtschaft nachweisen konnten. Dies galt auch für Anstellungen in Büros oder kaufmännischen Beschäftigungen. Als Alternative zum einjährigen Pflichtjahr auf dem Land konnte man auch einen zweijährigen Dienst in der [[Wohlfahrtspflege]] oder im Gesundheitssektor erbringen.<ref name=":0">{{Literatur |Autor=Detlev Humann |Titel=„Arbeitsschlacht“. Arbeitsbeschaffung und Propaganda in der NS-Zeit 1933–1939 |Hrsg=Ulrich Herbert/Lutz Raphael |Sammelwerk=Moderne Zeit. Neue Forschungen zur Gesellschafts- und Kulturgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts |Band=23 |Nummer= |Auflage= |Verlag= |Ort=Göttingen |Datum=2011 |Seiten=149 |ISBN=}}</ref>
 
In das Pflichtjahr wurde das bereits bestehende Hauswirtschaftliche Jahr eingegliedert, das im Mai 1934 veranlasst worden war, um die große Zahl an Schulabsolventinnen in eine Warteschleife zu schicken und sie so aus dem [[Arbeitsmarkt]] zu nehmen, da es zu wenige Ausbildungsplätze gegeben hatte. Die Eingliederung des Hauswirtschaftlichen Jahres diente dazu, eine Barriere aufzustellen, mit der man die Berufswahl der Frauen stärker beeinflussen konnte.<ref name=":0" />
 
Das Pflichtjahr war eine [[Institution]], die – verglichen mit der freiwilligen [[Landhilfe]] oder dem Landdienst der [[Hitlerjugend]] – erst relativ spät eingeführt worden war. Sie unterschied sich von dem 1930 gegründeten „Frauenarbeitsdienst“, der bis 1938 auf [[Freiwilligkeit]] basierte und anfangs nur den männlichen Arbeitsdienst unterstützte. Später wurde der „Frauenarbeitsdienst“ in den „Reichsarbeitsdienst für die weibliche Jugend“ eingegliedert und konzentrierte sich so auf die hauswirtschaftliche und ideologische Schulung junger Mädchen, und nicht auf die Erbringung einer tatsächlichen Arbeitsleistung.<ref name=":1">{{Literatur |Autor=Christina Löffler |Titel=Die Rolle und Bedeutung der Frau im Nationalsozialismus. Antifeminismus oder moderne Emanzipationsförderung? |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag= |Ort=Saarbrücken |Datum=2007 |Seiten=67 |ISBN=}}</ref>
 
Der Mangel an Arbeitskräften in der Land- und Hauswirtschaft blieb bis zu Görings Einführung des Pflichtjahres ein großes Thema in der Politik. Das Pflichtjahr war eine erste Dienstverpflichtung in Zeiten einer kriegsbedingten Notlage und sollte eine schnelle Beschaffung von Arbeitskräften ermöglichen.<ref name=":1" />
 
Zunächst löste die Einführung des Pflichtjahrs Bestürzung in der Bevölkerung aus. Junge Mädchen, die nicht in land- oder hauswirtschaftlichen Berufen arbeiten wollten, oder Eltern, die für ihre Töchter andere Berufe vorgesehen hatten, waren unzufrieden mit dieser [[Verordnung]].<ref name=":0" />
 
Im Jahr 1938 kamen rund 130.000 Mädchen aufgrund des Pflichtjahres in Land- und Hauswirtschaft sowie in Berufe, die die Pflege betrafen. Der Bedarf war damit aber nicht gedeckt. Daher verschärfte das Regime im Januar 1939 die Bestimmungen dadurch, dass nun sämtliche Branchen betroffen waren. 300.000 bis 400.000 Mädchen und junge Frauen unter 25 Jahren wurden erfasst. Zudem musste das [[Arbeitsamt]] dem Pflichtjahr zustimmen; dadurch verstärkte sich die Lenkkraft der Arbeitsverwaltung und es konnten Vorgaben gemacht werden, wo das Pflichtjahr absolviert werden musste. Durch diese Entwicklung wurde das bisher partielle Pflichtjahr, das den direkten Zugang zu einigen Berufen versperrt hatte, zu einem allumfassenden.<ref name=":0" />
 
Mit dem fortschreitenden Kriegsgeschehen kam es zu einem Positionsstreit. Die arbeitspolitischen Entscheidungsträger konnten sich bei der allgemeinen Durchsetzung der Dienstpflicht für alle nichterwerbstätigen Frauen nicht entscheiden, und bis zum Ende des Krieges kam es zu keinem Ergebnis. Die Befürworter und Gegner standen in einem Zwiespalt. Einerseits wurde die Frau als eine bedeutende Arbeitskraft für den Krieg gesehen, andererseits wurde sie in ihrer Rolle als Mutter und Hausfrau wahrgenommen, und eine Dienstpflicht würde diesem Bild entgegenwirken.<ref name=":1" />
 
== Literatur ==
* Stichwort ''Pflichtjahr (Pflichtjahrmädchen, -mädel).'', inIn: Cornelia Schmitz-Berning: ''Vokabular des Nationalsozialismus''. 2. Aufl., Berlin : Walter de Gruyter, 2007Berlin 1998, S. 465f.
 
== Weblinks ==
* [httphttps://www.dhm.de/ausstellungen/lebensstationen/ns_6.htm Deutsches Historisches Museum: Ausstellung im Zeughaus 1993]
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie:WirtschaftBildung (Deutschesund Reich,Erziehung 1933–1945)im Nationalsozialismus]]
[[Kategorie:Frauen im Nationalsozialismus]]
[[Kategorie:Hauswirtschaft (Deutschland)]]
[[Kategorie:Wirtschaftsrecht (Deutsches Reich, 1933–1945)]]
[[Kategorie:Jahresbegriff]]