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{{Dieser Artikel|befasst sich mit dem Pflichtjahr für Mädchen und Frauen von 1938–1945. Für die Idee eines allgemeinen Pflichtjahres siehe [[Soziales Pflichtjahr]].}}
{{Überarbeiten|grund=Für die Aussagen über den Reichsarbeitsdienst fehlen Belege, insbesondere dafür, was das mit dem Pflichtjahr gemäß der Verordnung durch den Beauftragten für den Vierjahresplan vom 15. Februar 1938 zu tun hat}}
'''Zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Eintritt in die Lehre''' oder in das Berufsleben führte der [[NS-Staat]] '''1938''' mit der „Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplans über den verstärkten Einsatz weiblicher Arbeitskräfte in der Land- und Hauswirtschaft“ '''für alle Frauen unter 25 Jahren das Pflichtjahr''' ein.<ref>[https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/lebensstationen/ns_6.htm Ausstellung "Lebensstationen" im Zeughaus Berlin]</ref>
Das '''Pflichtjahr''' wurde 1938 von den [[Nationalsozialismus|Nationalsozialisten]] eingeführt. Es galt für alle Frauen unter 25 Jahren – sogenannte '''Pflichtjahrmädel'''/'''-mädchen''' – und verpflichtete sie zu einem Jahr Arbeit in der Land- und Hauswirtschaft. Es stand in Konkurrenz zum etablierten [[Landjahr]] sowie ab 1939 durch die Einführung des Reichsjugenddienstpflichtgesetzes zum Dienst im Rahmen des [[Reichsarbeitsdienst]]es. Dies betraf vor allem jene Jugendlichen, die bis dahin keiner Parteijugendorganisation angehörten und zudem auch keine Berufsausbildung absolvierten. Die Zwangsverpflichtung im RAD erfolgte dabei nach rein willkürlichen Richtlinien, ohne Rücksicht auf Interessen, Fähigkeiten oder Affinitäten jeglicher Art. Weder der Dienstort noch die Art der Tätigkeit standen dabei zur Auswahl.
 
Die Mädchen und Frauen sollten so auf ihre zukünftigen Rollen als Hausfrau und Mutter vorbereitet werden. Darüber hinaus konnte so in vielen Haushalten die fehlende Arbeitskraft der Männer, die als Soldaten im KriegAusgenommen waren, kompensiert werden. Ausgenommen warenverheiratete Frauen mit Kindern und Frauen, die ohnehin einen Beruf in diesen Bereichen arbeitetender Land- oder Hauswirtschaft ausübten. OhneEine den NachweisBescheinigung über das abgeleisteteabgeschlossene Pflichtjahr konntemusste keine Lehre oder anderweitigeim AusbildungArbeitsbuch begonneneingetragen werden.
 
Die Frauen und Mädchen sollten während ihres Pflichtjahres auf ihre künftige Rolle als Hausfrau und Mutter vorbereitet werden. Gleichzeitig dienten sie zur Entlastung in Haushalten, in denen es aufgrund des Krieges an Arbeitskräften mangelte; dies galt besonders in der Landwirtschaft.
 
'''Das Pflichtjahr ist nicht identisch mit der Ableistung des [[Reichsarbeitsdienst]]es'''. '''Junge Frauen hatten diesbezüglich eine Doppelbelastung''' zu tragen: Nach der Schule, vor der Lehre musste das Pflichtjahr beim Bauern absolviert werden, nach der Lehre war ein halbes Jahr Arbeitsdienst verpflichtend. In Kriegszeiten wurden die jungen Frauen zum Kriegshilfsdienst eingezogen, wofür die Zeit des Pflichtdienstes auf ein Jahr verlängert wurde.<ref>[https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/lebensstationen/ns_8.htm Ausstellung "Lebensstationen" im Zeughaus Berlin.]</ref>
 
Das Pflichtjahr löste das seit 1934 etablierte [[Landjahr]], ein etwa acht Monate (April bis November) dauerndes Lager für Arbeit und Erholung des Reichserziehungsministeriums, ab.
 
Ohne den Nachweis über das abgeleistete Pflichtjahr konnte keine Lehre oder anderweitige Ausbildung begonnen werden.
 
== Grund für das Pflichtjahr laut dem NS-Regime ==
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== Literatur ==
* Stichwort ''Pflichtjahr (Pflichtjahrmädchen, -mädel).'', inIn: Cornelia Schmitz-Berning: ''Vokabular des Nationalsozialismus''. Berlin : Walter de Gruyter, Berlin 1998, S. 465f.
* Gertrud Albrecht: ''Das Pflichtjahr''. Berlin : Junker und Dünnhaupt, 1942 (mit einer ausführlichen Übersicht über die Rechtsgrundlagen des "Pflichtjahres", die für die Durchführung zuständigen staatlichen Stellen sowie deren Aufgaben (Deutsche Arbeitsfront, Arbeitsämter, Arbeitsgerichte) sowie die Rechte und Pflichten der betroffenen Mädchen und jungen Frauen, ihrer Eltern sowie der beteiligten Arbeitgeber/innen). [https://deutschesreichforever.files.wordpress.com/2014/10/albrecht-gertrud-das-pflichtjahr-1942-79-s-scan.pdf PDF].
 
== Weblinks ==
* [httphttps://www.dhm.de/ausstellungen/lebensstationen/ns_6.htm Deutsches Historisches Museum: Ausstellung im Zeughaus 1993]
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie:Bildung und Erziehung im Nationalsozialismus]]
[[Kategorie:Frauen im Nationalsozialismus]]
[[Kategorie:Hauswirtschaft (Deutschland)]]
[[Kategorie:WirtschaftWirtschaftsrecht (Deutsches Reich, 1933–1945)]]
[[Kategorie:Jahresbegriff]]