„Pflichtjahr“ – Versionsunterschied
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{{Dieser Artikel|befasst sich mit dem Pflichtjahr für Mädchen und Frauen von 1938–1945. Für die Idee eines allgemeinen Pflichtjahres siehe [[Soziales Pflichtjahr]].}}
'''Zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Eintritt in die Lehre''' oder in das Berufsleben führte der [[NS-Staat]] '''1938''' mit der „Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplans über den verstärkten Einsatz weiblicher Arbeitskräfte in der Land- und Hauswirtschaft“ '''für alle Frauen unter 25 Jahren das Pflichtjahr''' ein.<ref>[https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/lebensstationen/ns_6.htm Ausstellung "Lebensstationen" im Zeughaus Berlin]</ref>
Die Frauen und Mädchen sollten während ihres Pflichtjahres auf ihre künftige Rolle als Hausfrau und Mutter vorbereitet werden. Gleichzeitig dienten sie zur Entlastung in Haushalten, in denen es aufgrund des Krieges an Arbeitskräften mangelte; dies galt besonders in der Landwirtschaft.
'''Das Pflichtjahr ist nicht identisch mit der Ableistung des [[Reichsarbeitsdienst]]es'''. '''Junge Frauen hatten diesbezüglich eine Doppelbelastung''' zu tragen: Nach der Schule, vor der Lehre musste das Pflichtjahr beim Bauern absolviert werden, nach der Lehre war ein halbes Jahr Arbeitsdienst verpflichtend. In Kriegszeiten wurden die jungen Frauen zum Kriegshilfsdienst eingezogen, wofür die Zeit des Pflichtdienstes auf ein Jahr verlängert wurde.<ref>[https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/lebensstationen/ns_8.htm Ausstellung "Lebensstationen" im Zeughaus Berlin.]</ref>
Das Pflichtjahr löste das seit 1934 etablierte [[Landjahr]], ein etwa acht Monate (April bis November) dauerndes Lager für Arbeit und Erholung des Reichserziehungsministeriums, ab.
Ohne den Nachweis über das abgeleistete Pflichtjahr konnte keine Lehre oder anderweitige Ausbildung begonnen werden.
== Grund für das Pflichtjahr laut dem NS-Regime ==
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== Literatur ==
* Stichwort ''Pflichtjahr (Pflichtjahrmädchen, -mädel).''
== Weblinks ==
* [
== Einzelnachweise ==
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