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{{Dieser Artikel|befasst sich mit dem Pflichtjahr für Mädchen und Frauen von 1938–1945. Für die Idee eines allgemeinen Pflichtjahres siehe [[Soziales Pflichtjahr]].}}
'''Zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Eintritt in die Lehre''' oder in das Berufsleben führte der [[NS-Staat]] '''1938''' mit der „Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplans über den verstärkten Einsatz weiblicher Arbeitskräfte in der Land- und Hauswirtschaft“ '''für alle Frauen unter 25 Jahren das Pflichtjahr''' ein.<ref>[https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/lebensstationen/ns_6.htm Ausstellung "Lebensstationen" im Zeughaus Berlin]</ref>
 
Ausgenommen waren verheiratete Frauen mit Kindern und Frauen, die ohnehin einen Beruf in diesen Bereichen der Land- oder Hauswirtschaft ausübten. Eine Bescheinigung über das abgeschlossene Pflichtjahr musste im Arbeitsbuch eingetragen werden.
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Die Frauen und Mädchen sollten während ihres Pflichtjahres auf ihre künftige Rolle als Hausfrau und Mutter vorbereitet werden. Gleichzeitig dienten sie zur Entlastung in Haushalten, in denen es aufgrund des Krieges an Arbeitskräften mangelte; dies galt besonders in der Landwirtschaft.
 
'''Das Pflichtjahr ist nicht identisch mit der Ableistung des Reichsarbeitsdienstes[[Reichsarbeitsdienst]]es'''. '''Junge Frauen hatten diesbezüglich eine Doppelbelastung''' zu tragen: Nach der Schule, vor der Lehre musste das Pflichtjahr beim Bauern absolviert werden, nach der Lehre war ein halbes Jahr Arbeitsdienst verpflichtend. In Kriegszeiten wurden die jungen Frauen zum Kriegshilfsdienst eingezogen, wofür die Zeit des Pflichtdienstes auf ein Jahr verlängert wurde.<ref>[https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/lebensstationen/ns_8.htm Ausstellung "Lebensstationen" im Zeughaus Berlin.]</ref>
 
Das Pflichtjahr löste das seit 1934 etablierte [[Landjahr]], ein etwa acht Monate (April bis November) dauerndes Lager für Arbeit und Erholung des Reichserziehungsministeriums, ab.
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== Literatur ==
* Stichwort ''Pflichtjahr (Pflichtjahrmädchen, -mädel).'', inIn: Cornelia Schmitz-Berning: ''Vokabular des Nationalsozialismus''. Berlin : Walter de Gruyter, Berlin 1998, S. 465f.
* Gertrud Albrecht: ''Das Pflichtjahr''. Berlin : Junker und Dünnhaupt, 1942 (mit einer ausführlichen Übersicht über die Rechtsgrundlagen des „Pflichtjahres“, die für die Durchführung zuständigen staatlichen Stellen sowie deren Aufgaben (Deutsche Arbeitsfront, Arbeitsämter, Arbeitsgerichte) sowie die Rechte und Pflichten der betroffenen Mädchen und jungen Frauen, ihrer Eltern sowie der beteiligten Arbeitgeber).<ref>[https://deutschesreichforever.files.wordpress.com/2014/10/albrecht-gertrud-das-pflichtjahr-1942-79-s-scan.pdf PDF]</ref>
* Alexander Dietz / Hartwig von Schubert: Brauchen wir eine allgemeine Dienstpflicht? Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, 2023.
 
== Weblinks ==