„Pflichtjahr“ – Versionsunterschied
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{{Dieser Artikel|befasst sich mit dem Pflichtjahr für Mädchen und Frauen von 1938–1945. Für die Idee eines allgemeinen Pflichtjahres siehe [[Soziales Pflichtjahr]].}}
'''Zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Eintritt in die Lehre''' oder in das Berufsleben führte der [[NS-Staat]] '''1938''' mit der „Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplans über den verstärkten Einsatz weiblicher Arbeitskräfte in der Land- und Hauswirtschaft“ '''für alle Frauen unter 25 Jahren das Pflichtjahr''' ein.<ref>[https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/lebensstationen/ns_6.htm Ausstellung "Lebensstationen" im Zeughaus Berlin]</ref>
Ausgenommen waren verheiratete Frauen mit Kindern und Frauen, die ohnehin einen Beruf in diesen Bereichen der Land- oder Hauswirtschaft ausübten. Eine Bescheinigung über das abgeschlossene Pflichtjahr musste im Arbeitsbuch eingetragen werden.
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Die Frauen und Mädchen sollten während ihres Pflichtjahres auf ihre künftige Rolle als Hausfrau und Mutter vorbereitet werden. Gleichzeitig dienten sie zur Entlastung in Haushalten, in denen es aufgrund des Krieges an Arbeitskräften mangelte; dies galt besonders in der Landwirtschaft.
'''Das Pflichtjahr ist nicht identisch mit der Ableistung des
Das Pflichtjahr löste das seit 1934 etablierte [[Landjahr]], ein etwa acht Monate (April bis November) dauerndes Lager für Arbeit und Erholung des Reichserziehungsministeriums, ab.
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== Literatur ==
* Stichwort ''Pflichtjahr (Pflichtjahrmädchen, -mädel).''
== Weblinks ==
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