„R- und S-Sätze“ – Versionsunterschied
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→Gesetzliche Grundlagen: Klarstellung, dass EU-Richtlinien keine Gesetze bzw. ohne direkte Bindung, sondern einer Umsetzung über durch nationale Gesetze bedurften. Hinweis auf fortwirkende Geltung der Einstufung. |
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Die '''R- und S-Sätze''' („'''R'''isiko- und '''S'''icherheitssätze“, {{enS|
Die R-Sätze waren der Ausgangspunkt bei der Einstufung eines gefährlichen Stoffes. Lagen diese fest, so ergaben sich daraus sowohl die hierzu erforderlichen Gefahrenbezeichnungen mit Gefahrensymbolen als auch die nötigen S-Sätze.
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== Rechtliche Grundlagen ==
Die [[Richtlinie 67/548/EWG]]<ref>{{
Die Wortlaute der R- und S-Sätze sind im Anhang III und IV dieser Richtlinie für die jeweilige EU-Sprache normiert. Vorgeschrieben war nach den zur Umsetzung der Richtlinie nötigen nationalen Gesetzen die Angabe auf der Verpackung in der oder den jeweiligen Landessprachen (Verkehrssprachen) der Länder, in denen der gefährliche Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wurde. Zum Warenverkehr innerhalb der oder in die EU war es deshalb notwendig, dass diese Texte vom Exporteur in den Verkehrssprachen der jeweiligen Importländer auf der Verpackung angebracht wurden. Zusätzlich war die Angabe der Sätze im [[Sicherheitsdatenblatt]] vorgeschrieben.
Die Umsetzung der Kennzeichnungsregeln erfolgte in Deutschland über die [[Gefahrstoffverordnung]].<ref>{{§
In der [[Schweiz]] war das [[Bundesamt für Gesundheit]] (BAG) zuständig. Es führte eine eigene Liste mit Übersetzungen.
Die Richtlinie 67/548/EWG wurde durch die am 31. Dezember 2008 veröffentlichte
=== Fortwirkung ===
Für das Punktesystem zur Einstufung von Stoffen und Gemischen in [[Wassergefährdungsklasse
== Kurzschreibweise der Kodierung ==
Zeile 166:
Diese zusätzliche Kennzeichnung erfolgt, weil diese akuten gesundheitlichen Gefahren mit gleichen Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen (Totenkopf mit „sehr giftig“ oder „giftig“ bzw. Andreaskreuz mit „gesundheitsschädlich“) kenntlich gemacht werden müssten.
Diese Regelung hat eine eigene Klasse von R-
Wenn also ein Gefahrstoff sowohl z. B. krebserzeugend der Kategorie 1 ist (und deshalb mit Totenkopf gekennzeichnet wurde) und außerdem auch akut giftig beim Einatmen ist, dann bekam er aufgrund dieser doppelten Gefahr die Anmerkung E mit folgendem Ergebnis (Beispiel):
Zeile 208:
* S 31 Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten{{Anker|S31}}
* S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.{{Anker|S33}}
* S 34 Schlag und Reibung vermeiden.{{Anker|S34}}<ref group="Anmerkung" name="ATP 28">Am 6. August 2001 wurden durch die [[
* S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.{{Anker|S35}}
* S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.{{Anker|S36}}
Zeile 218:
* S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Bezeichnung vom Hersteller anzugeben){{Anker|S42}}
* S 43 Zum Löschen … verwenden. (vom Hersteller anzugeben)(wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden){{Anker|S43}}
* S 44 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).{{Anker|S44}}<ref group="Anmerkung" name="ATP 28"
* S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).{{Anker|S45}}
* S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.{{Anker|S46}}
Zeile 286:
== Weblinks ==
* [http://schoolscout24.de/cgi-bin/keminaco/rspinput.cgi Risiko- und Sicherheitssätze in 23 europäischen Sprachen]
== Einzelnachweise ==
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{{Rechtshinweis}}
{{
[[Kategorie:Gefährliche Stoffe und Güter]]
[[Kategorie:Liste (Technik)]]
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