[go: nahoru, domu]

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Diese zusätzliche Kennzeichnung erfolgt, weil diese akuten gesundheitlichen Gefahren mit gleichen Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen (Totenkopf mit „sehr giftig“ oder „giftig“ bzw. Andreaskreuz mit „gesundheitsschädlich“) kenntlich gemacht werden müssten.
 
Diese Regelung hat eine eigene Klasse von R- Sätzen zur Folge.
 
Wenn also ein Gefahrstoff sowohl z. B. krebserzeugend der Kategorie 1 ist (und deshalb mit Totenkopf gekennzeichnet wurde) und außerdem auch akut giftig beim Einatmen ist, dann bekam er aufgrund dieser doppelten Gefahr die Anmerkung E mit folgendem Ergebnis (Beispiel):