[go: nahoru, domu]

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=== Anmerkungen zu „Hersteller“ ===
Verantwortlich für die Kennzeichnung und die Einfügungen (…) ist der derjenige, der die Ware innerhalb der EGEU erstmalig in der aktuellen Verpackung „[[Inverkehrbringen|in Verkehr bringt]]“ – das kann auch ein Importeur sein oder Händler, welcher die Ware in eigener Verpackung in Verkehr bringt.
 
Viele Hersteller haben die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen zur Beschreibung spezifischer Maßnahmen (…) in eigenständigen Unterklassen organisiert, wie zum Beispiel