[go: nahoru, domu]

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In der [[Schweiz]] ist das [[Bundesamt für Gesundheit]] (BAG)<ref>[http://www.bag.admin.ch Bundesamt für Gesundheit (Schweiz)]</ref> zuständig, es führt eine eigene Liste mit Übersetzungen.
 
Die Richtlinie 67/548/EWG wurde durch die am 31. Dezember 2008 veröffentlichte EU-Verordnung über die Einführung des [[Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien|global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien]] (GHS) <ref>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:353:0001:1355:DE:PDF EU-Amtsblatt L353 mit der ''Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates'' (GHS-Verordnung mit allen neuen Vorschriften und Kennzeichnungen)]</ref> abgelöst. Mit diesem seit 1992 durch eine UN-Kommission erarbeiteten System werden die Warnsymbole und die Warntexte für Gefahrstoffe neu definiert und weltweit vereinheitlicht. Somit ist die Gültigkeit der R- und S-Sätze (sowie der bisherigen [[Gefahrensymbole]] mit ihren Gefahrenhinweisen) auf die im GHS festgelegten Übergangsfristen begrenzt.
 
== Kurzschreibweise der Kodierung ==