„R- und S-Sätze“ – Versionsunterschied
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== Gesetzliche Grundlagen ==
Die [[Richtlinie 67/548/EWG]]<ref>{{Webarchiv|url=http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/Kompendium/Kompendium.html__nnn=true |wayback=20060927182439 |text=Richtlinie 67/548/EWG gesamt (Version 2006) |archiv-bot=2019-05-08 19:03:30 InternetArchiveBot }}.</ref> führt in Anhang I eine große Zahl einzelner Gefahrstoffe auf und gibt für jeden dort gelisteten Stoff eine gesetzliche Einstufung und
Die Wortlaute der R- und S-Sätze sind im Anhang III und IV dieser Richtlinie für die jeweilige EU-Sprache normiert und verbindlich. Vorgeschrieben war die Angabe auf der Verpackung in der oder den jeweiligen Landessprachen (Verkehrssprachen) der Länder, in denen der gefährliche Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird. Im Warenverkehr innerhalb der EU ist es deshalb notwendig, dass diese Texte vom Exporteur in den Verkehrssprachen der jeweiligen Importländer auf der Verpackung angebracht werden. Zusätzlich war auch die Angabe der Sätze im [[Sicherheitsdatenblatt]] vorgeschrieben.
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